Aus den Protokollen des CoronaexpertInnenrates (I)

Dr. Christian Haffner hat eini­ge Entschwärzungen der Protokolle des Beratungsgremiums der Bundesregierung erwirkt. Entscheidende Stellen blei­ben unle­ser­lich gemacht. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die­se Dokumente, die hier zur Verfügung ste­hen. Gleich in der ersten Sitzung am 14.12.21 stell­te Karl Lauterbach etwas klar:

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Offiziell: Myokarditis bei Kindern nach "Impfung" …scheint mild zu sein

Ein hal­bes Jahr nach der Zulassung des Biontech-Stoffes für alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren und drei Monate nach einer Empfehlung der STIKO hat­te das Paul-Ehrlich-Institut im November 2021 angekündigt:

»Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und bio­me­di­zi­ni­sche Arzneimittel, führt gemein­sam mit dem Register für Kinder und Jugendliche mit Verdacht auf Myokarditis (MYKKE-Register) eine pro­spek­ti­ve Datenerfassung der Verdachtsfälle von Herzmuskelentzündungen bei Kindern und Jugendlichen nach einer COVID-19-Impfung durch. Alle ein­ge­schlos­se­nen Kinder und Jugendliche, die die­se sel­te­ne Erkrankung in zeit­li­chem Zusammenhang mit der Impfung auf­wei­sen, wer­den gemäß den Standards für Diagnostik und Behandlung betreut und min­de­stens zwölf Monate lang nach­un­ter­sucht…«

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Prozeß in Hamburg: Telefonische Krankschreibung gut, Maskenbefreiung böse

Unter der Überschrift "Falsche Atteste gegen Maskenpflicht? – Arzt vor Gericht" berich­tet dpa am 6.5.24:

»Unter gro­ßem öffent­li­chem Interesse hat in Hamburg ein Prozess um mut­maß­lich fal­sche Gesundheitszeugnisse in der Corona-Pandemie begon­nen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Arzt für Innere Medizin vor, zwi­schen April 2020 und September 2021 in 57 Fällen fal­sche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus­ge­stellt zu haben…

Der Angeklagte habe die Diagnosen in sei­ner pri­vat­ärzt­li­chen Praxis in Hamburg und als Leiter der Initiative «Ärzte für Aufklärung» gestellt, hieß es.

Die Initiative war in der Corona-Zeit wegen ihrer Kritik an den Schutzmaßnahmen und Warnungen vor einer Zwangsimpfung in Medien scharf ange­grif­fen wor­den. Die Hamburger Ärztekammer hat­te sich von der Initiative distan­ziert… „Prozeß in Hamburg: Telefonische Krankschreibung gut, Maskenbefreiung böse“ weiterlesen

RKI-Papers: "Inzidenz" auf PCR-Basis? Nicht unbedingt

In einem frü­he­ren Beitrag wur­de die Frage gestellt, wel­che Auswirkungen der mas­si­ve Testbetrug auf die "Inzidenzen" hat­te. Ein Kommentar stell­te kri­tisch fest, daß in letz­te­re ledig­lich PCR-Tests ein­gin­gen. Doch ist das wirk­lich so?

Der Krisenstab des RKI dis­ku­tier­te noch am 5.10.20:

»Zur Meldepflicht: was für Konsequenzen hat ein posi­ti­ves Antigentest-Ergebnis, sol­len GA das erfah­ren und bereits erste Maßnahmen ergreifen?

      • Bei den aktu­el­len Prävalenzen in der Bevölkerung ist der pos. Vorhersagewert sehr schlecht. 2/​3 aller pos. Proben könn­ten in PCR nicht bestä­tigt wer­den. Deshalb sol­len GA nicht auf­grund von Antigentests tätig wer­den. Eine Bestätigung durch PCR ist nötig.

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Peter Tschentscher ist kein Verbrecher

Würde ich das behaup­ten, wäre mir eine Verleumdungsklage sicher. Die Erfahrung lehrt: Ein Gericht wird sich nicht damit beschäf­ti­gen, ob es Tatsachen gibt, die eine sol­che Meinungsäußerung stüt­zen. So beschrän­ke ich mich dar­auf, ange­regt durch den Beitrag "Corona-Aufarbeitung: Was wuss­ten wir wirk­lich?" vom 25.4.24 auf tele​po​lis​.de, dar­zu­stel­len, was Tschentscher sag­te und wie die Fakten aussahen.

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