Würde ich das behaupten, wäre mir eine Verleumdungsklage sicher. Die Erfahrung lehrt: Ein Gericht wird sich nicht damit beschäftigen, ob es Tatsachen gibt, die eine solche Meinungsäußerung stützen. So beschränke ich mich darauf, angeregt durch den Beitrag "Corona-Aufarbeitung: Was wussten wir wirklich?" vom 25.4.24 auf telepolis.de, darzustellen, was Tschentscher sagte und wie die Fakten aussahen.
Das verkündete der Erste Bürgermeister von Hamburg am 16.11.2021 (youtube.com). Tim Röhn hatte zu diesen Angaben recherchiert und am 17.12.21 unter dem Titel "Die grob falsche Zahl der Ungeimpften in Hamburg" auf welt.de informiert. Er bezieht sich auf die Antwort des Senats auf eine Anfrage einer FDP-Bürgerschaftsabgeordneten:
»… Aus der „Drucksache 22/6678“ geht hervor, dass der Impfstatus der Infizierten seit Beginn der Inzidenz-Ausweisung Ende August mit jeder Woche seltener vorliegt. Dies zeigen die Daten, die im Infektionsepidemiologischen Landeszentrum vorliegen und bislang unter Verschluss gehalten wurden. Hatte der Senat in der Kalenderwoche 35 noch in 68,3 Prozent der Fälle die entsprechende Information, war das zuletzt nur noch in 9,5 Prozent der Fall. Eben jene Fälle mit unbekanntem Impfstatus wurden aber den Ungeimpften zugerechnet.
Noch frappierender: Die Zahlen der Kalenderwoche 45, über die Tschentscher sagte, in 90 Prozent der Fälle seien Ungeimpfte infiziert. Tatsächlich war in 63,2 Prozent der Fälle der Impfstatus unbekannt. 22,5 Prozent waren Geimpfte. Und jene, von denen man mit Sicherheit sagen konnten, dass sie ungeimpft waren? 14,3 Prozent…«
(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)
Dazu wird diese Übersicht des Infektionsepidemiologischen Landeszentrums Hamburg gezeigt:
Festzustellen ist, Tschentscher hat öffentlich Zahlen genannt, die den Erkenntnissen seiner Behörde widersprechen. Er brüstete sich damit, daß in Hamburg über 2.000 Einrichtungen mit 2G-Regeln überzogen wurden. Diese Grundrechtseinschränkungen basierten auf unwahren Behauptungen. Ich bin kein Jurist. Mein laienhaftes Rechtsempfinden sagt mir allerdings, dies wäre in einem demokratischen Rechtsstaat, der in jeder Wochentagsrede so strapaziert wird, ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Die offiziellen Zahlen von diesem Tag zeigen, wie absurd die Panikmache des Senats war und daß selbst das von ihm angestimmte Hohelied der aktuellen "Impfbereitschaft" frei erfunden war. In der Stadt mit ca. 1,9 Mio. Ew. waren in anderthalb Jahren offiziell grassierender Pandemie 1.848 Menschen gestorben, "bei denen auch eine SARS-CoV2-Infektion vorlag". Das sind 0,1 % der Bevölkerung.
Das Statistische Jahrbuch für Hamburg vom 6.3.24 nennt allein für das Jahr 2021 insgesamt 18.845 Sterbefälle. Ohne damit eine Kausalität zu behaupten, läßt sich feststellen, daß die Zahl der Todesfälle in den Jahren mit "Impfungen" in Hamburg größer waren als die in 2020.
Dabei ist Tschentscher kein Einzeltäter. So wie er haben sämtliche Regierungschefs der Länder und die Bundesregierung agiert.
Nein, er ist kein Einzeltäter, doch auch wenn manch einem Staatsanwalt die Zweifel an der Redlichkeit der Politiker und deren Experten, dann wird er vermutlich zurückgepfiffen, da weisungsgebunden.
HH war also der Vorreiter im Ausprobieren diskrimierender Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit. Später durfte man nur noch 2G Bus und Bahn benutzen, oder zum Tierarzt mit in die Praxis oder ein Buch oder eine Hose kaufen. Auch die Obdachlosen mußten 2 G sein für die Unterkunft. Gefängnisbesuche ebenfalls nur noch geimpft, weshalb Kindern die Besuchserlaubnis entzogen wurde, usw usw. Ich fürchte es wird wieder mal viel zu schnell vergessen.
Wenn ich gläubig wäre, vertraute ich auf das jüngste Gericht.
Werbefachmann! Ein total fähiger sogar. Vielseitigkeit hat beim Politiker noch nie geschadet!
Da kann ich nur weiter vor mich hinkorrelieren, wobei der Knick ziemlich ins Auge fällt.
"Offizielle US-Daten:
Plötzlicher Herztod und aggressive Krebserkrankungen bei jungen Menschen im Zeitverlauf.
Apr 29"
https://t.me/rosenbusch/20767?single
https://t.me/rosenbusch/20768?single