Bereits am 5.2.20, als das Protokoll 12 "Fälle" vermerkte, wurde die Grundlage dafür geschaffen, nahezu jeden Schnupfen als einen Fall anzusehen:
"Zu den Symptomen zählen Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen", so heißt es noch heute auf der RKI-Seite zu akuten Atemwegsinfektionen. Ein Kontakt galt als gegeben durch einen "Aufenthalt am selben Ort (z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis, Krankenhaus, andere Wohn-Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während diese symptomatisch war" oder durch den "Aufenthalt in einem Risikogebiet". Beides galt für einen Zeitraum von 14 Tagen "vor Erkrankungsbeginn" (web.archive.org, 16.2.20). Das letzte Dokument beschreibt drei Arten zu meldender Fälle ohne Labordiagnose (PCR); als bestätigte Fälle galten auch positive PCR-Tests ohne spezifische Symptome.
Doch aus diese Definition "eskalierte" das RKI. „Wie das RKI ausweislich seiner Protokolle Fälle generierte“ weiterlesen