Ganz so weit sind wir nicht. Für den Pandemievertrag läßt sich sagen, daß der Widerstand vor allem aus dem globalen Süden nach heutigem Stand die geplanten Durchgriffsrechte des Generalsekretärs erheblich einschränkt. Anders sieht es aus mit den ebenfalls verhandelten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).
»„Nichts im WHO-Pandemieabkommen ist so auszulegen, dass es das Sekretariat der WHO, einschließlich des Generaldirektors, befugt, innerstaatliche Rechtsvorschriften oder politische Maßnahmen einer Vertragspartei zu lenken, anzuordnen, zu verändern oder anderweitig vorzuschreiben oder einer Vertragspartei sonst wie aufzuerlegen oder von dieser zu fordern, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. Reisende zu akzeptieren oder abzuweisen, die Auferlegung von Impfvorschriften oder therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen oder Lockdowns.“« „WHO: Frieden, Freiheit, keine Diktatur!“ weiterlesen