lto.de beschäftigt sich am 14.4.26 ausführlich und differenziert mit der (noch nicht rechtsgültigen) juristischen Klatsche für das "Recherche-Portal".

»In der Vergangenheit ging es in Urteilen zum Correctiv-Bericht zum Potsdamer Treffen oft nur um Nebensächlichkeiten. Das Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 17. März 2026 (27 O 379/25) betrifft allerdings das zentrale, wirkmächtige Resümee der Recherche. So zentral, dass zahlreiche Medien die Aussage in den Vordergrund stellten. Derart entscheidend, dass Correctiv seine verfassungsrechtliche Einstufung des Potsdamer "Geheimplans" genau an diesem Satz anschloss, nämlich die Aussage:
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