Ganz so weit sind wir nicht. Für den Pandemievertrag läßt sich sagen, daß der Widerstand vor allem aus dem globalen Süden nach heutigem Stand die geplanten Durchgriffsrechte des Generalsekretärs erheblich einschränkt. Anders sieht es aus mit den ebenfalls verhandelten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).
»„Nichts im WHO-Pandemieabkommen ist so auszulegen, dass es das Sekretariat der WHO, einschließlich des Generaldirektors, befugt, innerstaatliche Rechtsvorschriften oder politische Maßnahmen einer Vertragspartei zu lenken, anzuordnen, zu verändern oder anderweitig vorzuschreiben oder einer Vertragspartei sonst wie aufzuerlegen oder von dieser zu fordern, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. Reisende zu akzeptieren oder abzuweisen, die Auferlegung von Impfvorschriften oder therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen oder Lockdowns.“«
Die Übersetzung habe ich entnommen einem lesenswerten Beitrag auf berliner-zeitung.de vom 20.4.24 unter der Überschrift "Pandemievertrag: Weiß die WHO nicht, was eine Pandemie ist?". Dort werden die Risiken der IGV ausführlich behandelt.
Der Passus aus dem Vorschlag zum Pandemievertrag vom 16.4.24:
Aus dem sehr lesenswerten Artikel der BLZ (https://www.berliner-zeitung.de/open-source/pandemievertrag-weiss-die-who-nicht-was-eine-pandemie-ist-li.2206827) dazu:
"Offensichtlich betreibt die WHO hier das von ihr ausgerufene „Infodemie-Management“, also eine aktive Auseinandersetzung mit vermeintlichen Falschinformationen. Man könnte auch sagen, dass hier eine Nebelkerze gezündet wird, denn selbst der misstrauischste Leser kann im Entwurf des Pandemieabkommens nichts finden, das die Interpretationen erlauben würde, die die WHO ausschließt."
"Vorgeschlagene Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) hingegen würden dem Generaldirektor der WHO erlauben, im Falle einer von ihm festgestellten „gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite“ (auf Englisch: Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) Mitgliedstaaten „Empfehlungen“ auszusprechen, zu deren Befolgung sich diese ausdrücklich verpflichten, womit sie faktisch zu völkerrechtlich verbindlichen Anordnungen würden. Dies erklärt Dr. Amrei Müller in ihrer lesenswerten Analyse „Besorgniserregende Verhandlungen von internationaler Tragweite“."
"Die IGV verpflichten die Mitgliedstaaten, die WHO über potenzielle „gesundheitliche Notlagen internationaler Tragweite“ zu informieren. Diese beruft ein Notfallkomitee, das über die Ausrufung und Beendigung einer solchen Notlage berät, sowie über Handlungsempfehlungen, die die WHO betroffenen Staaten ausspricht. Die Entscheidungsgewalt liegt dabei jedoch allein beim Generaldirektor. Diese Empfehlungen können bereits unter den aktuell gültigen IGV u.a. ausdrücklich Reisebeschränkungen, die Quarantäne von Verdachtspersonen oder das Verlangen von Impfnachweisen umfassen."
Der Zugriff der WHO erfolgt also über den "Umweg" der IGV (IHR).
DerArtikel der BLZ verlinkt auch diesen Text:
"Die Pandemiegesetzgebung der WHO ‑besorgniserregende Verhandlungen von internationaler Tragweite"
https://www.ghr.agency/wp-content/uploads/2023/10/WHO-Plaene_Nov-2023.pdf
Es handelt sich zweifellos um einen Abschnitt aus den AGB der WHO. Es ist das "Kleingedruckte". Hier – Unterschreiben!
Es war doch niemals die Frage, wie die WHO dies selbst sieht, sondern lediglich wie Legislative und Exekutive und nachgeordnet Judikative der Vertragsstaaten dies für ihre Zwecke interpretieren und anwenden. Eine P(l)andemie ist schnell geschaffen. Vor allem dann, wenn man die Definition nahezu beliebig verändern kann.
Der Artikel der Berliner Zeitung ist nett, ebenso die übrigen Publikationen hierzu. Die Vorstellung, dass sich die WHO als "Weltenherrscher" aufschwingt, ist irgendwie drollig. Die WHO ist ein Mittel zum Zweck (und Gates ist in den Augen des "Großkapitals" wohl eher ein finanzielles Leichtgewicht und damit ein unterklassiger Möchtegern).
in der Tat lesenswert.
Die Begrifflichkeit ist eines der Hauptprobleme, wobei sich der Autor auf die stark emotional vorbelastete "Pandemie" beschränkt hat, deren "Ausrufung" willkürlich war und wohl bleiben soll.
Es ist zwar einsichtig, dass man keine Grenzwerte einführen will (z.B. à la: ab IFR 0,5% ist es eine "Pandemie", bei 0,49% aber noch nicht), zumal diese (nicht nur) im Falle "Covid" offensichtlich Bevölkerungsstrukturabhängig waren.
Viel irreführender und gefährlicher sind allerdings die Termini "Impfung", "Immunisierung" (durch "Impfung": mit "Grund-" oder "vollständiger", "Auffrischungs-" etc.).
Wenn diese sowohl "sicher" als auch "wirksam" (bezüglich Eigen- UND Fremdschutz) wären, so gäbe es dagegen ja nicht viel einzuwenden – allerdings sehr wohl gegen eine "-Pflicht" (ob direkt oder indirekt), sofern man Mündige nicht entmündigen will und solventen Profiteuren einer solchen nicht zu Missbrauch einladen möchte – wie geschehen.
Der "Kaiser von China" hat gesagt .….
Eine Pandemie, ist nach WHO, eine sich weltweit ausbreitende Erkrankung. Es ist vollends Egal, wenn nicht sogar Kehrichtegal, was WHO sagen oder meinen. Die Regierungen berufen sich ganz einfach darauf. Das weiss doch ehedem Keiner was die WHO meint, will, vorschreibt, sagt, oder nicht. Und mit den "Staatskontrollierten", gleichgeschalteten (BÄH!) Strichgazetten etc. wird auch niemals jemand anders unterrichtet werden. Man erzaählt den Leuten halt was und die müssen's glauben oder halt nicht. Das bedeutet Alternativlos! Früher auch "Basta".
Wer's nicht glaubt: Siehe die letzten vier Jahre. Sie dürfen das jetzt nicht hinterfragen. Wissen Sie?
"Liebe Kritiker von Impfpflichten,
Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat eine weitere, aktuelle Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Es geht einmal mehr um "unser" sog. Masernschutzgesetz und vor allem um die Frage, ob die Behörden gegenüber den Betroffenen Zwangsgeldandrohungen verhängen dürfen. Es gibt hier bislang leider keine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung der Verwaltungsberichtsbarkeit. Stichwort: VGH München versus OVG Berlin-Brandenburg. Die Einzelheiten findet Ihr unter
👉 https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Beschluss_des_OVG_Berlin-Brandenburg_wird_mit_der_Verfassungsbeschwerde_angefochten_werden
.."
https://t.me/Masernschutzgesetz/665