Jens Spahn fürchtet "Querdenkergerichtshof"

Der ist vor allem nicht nötig, weil man doch "unterm Strich gut durch die­se schwe­re Zeit gekom­men" sei. Das ist nach­zu­le­sen in einem Beitrag auf n‑tv.de am 22.4.24 unter der Überschrift "Spahn hat rück­blickend Zweifel an eini­gen Corona-Maßnahmen". Gestartet wird mit dem belieb­ten "Wissen von heu­te". (Dazu lie­ße sich sagen: Sehen Sie sich das Wissen seit 2020 auf coro​dok​.de an.) Zu lesen ist:

»"Es gibt die­je­ni­gen, denen gin­gen die Maßnahmen zu weit. Aber es gab auch die­je­ni­gen, die hät­ten sich noch schär­fe­re, kla­re­re Maßnahmen gewünscht", sag­te Spahn mit Blick auf die mög­li­che Aufarbeitung in einer soge­nann­ten Enquete. "Und des­we­gen darf das weder die rosa­ro­te Brille für die Regierung und die Politik wer­den noch ein Querdenkergerichtshof, son­dern wenn wir die Dinge auf­ar­bei­ten, dann soll­ten wir es auch mit der nöti­gen Breite tun." „Jens Spahn fürch­tet "Querdenkergerichtshof"“ weiterlesen

"Das RKI machte sich zum Handlanger politischer Fehlentscheidungen"

Klaus Stöhr bleibt sei­ner Rolle treu. In einem Interview auf welt​.de kri­ti­siert er das eine oder ande­re an der Coronapolitik, ver­harrt aber im gän­gi­gen Narrativ. Da war eine schlim­me Pandemie in der Welt, bei deren Bekämpfung Fehler gemacht wur­den. Hinter der Bezahlschranke ist am 23.4.24 zu lesen:

»… WELT: Nach der Veröffentlichung der Protokolle des Krisenstabs erhitz­ten sich die Gemüter an der Frage, wer die Hochstufung der Corona-Lage im März 2020 von einem mitt­le­ren auf ein hohes Risiko ver­an­lasst hat.

Stöhr: Die Diskussion um die Hochstufung ist viel­leicht sogar irrele­vant, denn die hät­te auf jeden Fall gesche­hen müs­sen, viel­leicht sogar eher… „"Das RKI mach­te sich zum Handlanger poli­ti­scher Fehlentscheidungen"“ weiterlesen

STIKO-Protokolle: Wer wegen möglicher Befangenheit von Beratungen ausgenommen wurde. Und wer nicht

Die Geschäftsordnung der STIKO sieht vor, daß unter bestimm­ten Umständen ein­zel­ne Mitglieder nicht an Beratung und Beschlußfassung teil­neh­men dür­fen. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Empfehlung eines Impfstoffs bera­ten wird, für des­sen Hersteller sie in bestimm­ter Weise tätig sind oder in einem gewis­sen Zeitraum waren.

In den Protokollen der STIKO fin­det man eine gan­ze Reihe sol­cher Fälle, aller­dings nicht zu den "COVID-Impfstoffen". So wur­de laut Protokoll der 75. Sitzung Prof. Dr. Ulrich Heininger gleich von zwei Tagesordnungspunkten aus­ge­schlos­sen: bei den Impfungen gegen Rotaviren und Influenza. Heininger ist ein Multifunktionär der Pharmaindustrie. In einer vor­ge­schrie­be­nen Selbstauskunft gibt er an: „STIKO-Protokolle: Wer wegen mög­li­cher Befangenheit von Beratungen aus­ge­nom­men wur­de. Und wer nicht“ weiterlesen