Christian Drosten: "Ich werde nicht noch mal die Polizei holen"
Jens Spahn fürchtet "Querdenkergerichtshof"
Der ist vor allem nicht nötig, weil man doch "unterm Strich gut durch diese schwere Zeit gekommen" sei. Das ist nachzulesen in einem Beitrag auf n‑tv.de am 22.4.24 unter der Überschrift "Spahn hat rückblickend Zweifel an einigen Corona-Maßnahmen". Gestartet wird mit dem beliebten "Wissen von heute". (Dazu ließe sich sagen: Sehen Sie sich das Wissen seit 2020 auf corodok.de an.) Zu lesen ist:
»"Es gibt diejenigen, denen gingen die Maßnahmen zu weit. Aber es gab auch diejenigen, die hätten sich noch schärfere, klarere Maßnahmen gewünscht", sagte Spahn mit Blick auf die mögliche Aufarbeitung in einer sogenannten Enquete. "Und deswegen darf das weder die rosarote Brille für die Regierung und die Politik werden noch ein Querdenkergerichtshof, sondern wenn wir die Dinge aufarbeiten, dann sollten wir es auch mit der nötigen Breite tun." „Jens Spahn fürchtet "Querdenkergerichtshof"“ weiterlesen
"Das RKI machte sich zum Handlanger politischer Fehlentscheidungen"
Klaus Stöhr bleibt seiner Rolle treu. In einem Interview auf welt.de kritisiert er das eine oder andere an der Coronapolitik, verharrt aber im gängigen Narrativ. Da war eine schlimme Pandemie in der Welt, bei deren Bekämpfung Fehler gemacht wurden. Hinter der Bezahlschranke ist am 23.4.24 zu lesen:
»… WELT: Nach der Veröffentlichung der Protokolle des Krisenstabs erhitzten sich die Gemüter an der Frage, wer die Hochstufung der Corona-Lage im März 2020 von einem mittleren auf ein hohes Risiko veranlasst hat.
Stöhr: Die Diskussion um die Hochstufung ist vielleicht sogar irrelevant, denn die hätte auf jeden Fall geschehen müssen, vielleicht sogar eher… „"Das RKI machte sich zum Handlanger politischer Fehlentscheidungen"“ weiterlesen
STIKO-Protokolle: Wer wegen möglicher Befangenheit von Beratungen ausgenommen wurde. Und wer nicht
Die Geschäftsordnung der STIKO sieht vor, daß unter bestimmten Umständen einzelne Mitglieder nicht an Beratung und Beschlußfassung teilnehmen dürfen. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Empfehlung eines Impfstoffs beraten wird, für dessen Hersteller sie in bestimmter Weise tätig sind oder in einem gewissen Zeitraum waren.
In den Protokollen der STIKO findet man eine ganze Reihe solcher Fälle, allerdings nicht zu den "COVID-Impfstoffen". So wurde laut Protokoll der 75. Sitzung Prof. Dr. Ulrich Heininger gleich von zwei Tagesordnungspunkten ausgeschlossen: bei den Impfungen gegen Rotaviren und Influenza. Heininger ist ein Multifunktionär der Pharmaindustrie. In einer vorgeschriebenen Selbstauskunft gibt er an: „STIKO-Protokolle: Wer wegen möglicher Befangenheit von Beratungen ausgenommen wurde. Und wer nicht“ weiterlesen