"Das Robert Koch-Institut ist nicht weisungsgebunden, in die wissenschaftlichen Bewertungen des Instituts mischt sich die Politik nicht ein", hatte Karl Lauterbach nach der Veröffentlichung der geschwärzten RKI-Protokolle erklärt. Nichts davon stimmt.
Seit Ende Januar 2020 beschäftigte sich das Fachgebiet 36 mit einem "Erregersteckbrief" (Dok. 16, 30.1.20). Anfang März wurde er fertiggestellt.

Der zweite Spiegelstrich ist interessant im Zusammenhang mit Teststrategien. Der erste weist unmißverständlich darauf hin, daß Lauterbach lügt.
tagesschau.de informierte am 17.8.22 in einem Beitrag unter der Überschrift "RKI soll Coronatest-Betrug aufdecken":
Zu diesem Zeitpunkt waren dem Staat danach durch "Bürgertests" Kosten in Höhe von zwölf Milliarden Euro entstanden. "Auf dieses Weise [flossen] allein für die Auszahlung und Kontrolle rund 400 Millionen Euro an die KVen." [sic]
Wie viele fingierte Tests flossen in die RKI-Beurteilung ein?
Am 27.12.23 berichtete mdr.de unter dem Titel "Ausmaß des Coronatest-Betrugs noch immer nicht abzuschätzen":
»Für die Bürgerinnen und Bürger waren die Tests kostenlos. Doch der Staat zahlte den Teststellen bis zu 12,50 Euro, wohlgemerkt: Steuergeld. Dem Bundesamt für Soziale Sicherung zufolge wurden bis Ende November knapp 18 Milliarden Euro für Coronatests erstattet. Mit der Abrechnung der Tests waren die Kassenärztlichen Vereinigungen beauftragt.«
Bei der Skandalisierung betrügerischer Testzentren werden in der Regel die Schadenssummen genannt, nicht aber die Zahl der erfundenen und vermutlich an das RKI weitergeleiteten Tests. Rechnet man die Summe von 9,7 Millionen Euro, die bei einem Prozeß in Berlin gegen ein einziges Testzentrum zur Sprache kamen, um, so kommen wir allein in diesem Fall auf fast 800.000 fingierte Tests.
Laut sueddeutsche.de vom 16.6.22 vermuteten bereits damals Ermittler einen Schaden in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro. Das entspräche 80 Millionen frei erfundener Tests.
Zu klären ist, in welchem Maße die Daten aus den Testzentren Eingang in die "Inzidenzen" fanden, mit denen Maßnahmen aller Art begründet wurden. Rechtlich ist die Sache klar, wie das RKI informiert:
