Die Geschäftsordnung der STIKO sieht vor, daß unter bestimmten Umständen einzelne Mitglieder nicht an Beratung und Beschlußfassung teilnehmen dürfen. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Empfehlung eines Impfstoffs beraten wird, für dessen Hersteller sie in bestimmter Weise tätig sind oder in einem gewissen Zeitraum waren.
In den Protokollen der STIKO findet man eine ganze Reihe solcher Fälle, allerdings nicht zu den "COVID-Impfstoffen". So wurde laut Protokoll der 75. Sitzung Prof. Dr. Ulrich Heininger gleich von zwei Tagesordnungspunkten ausgeschlossen: bei den Impfungen gegen Rotaviren und Influenza. Heininger ist ein Multifunktionär der Pharmaindustrie. In einer vorgeschriebenen Selbstauskunft gibt er an: „STIKO-Protokolle: Wer wegen möglicher Befangenheit von Beratungen ausgenommen wurde. Und wer nicht“ weiterlesen