Natürlich geht es nicht um harsche Selbstkritik des Gesundheitsministers. Unter dem Titel "Gesundheitsminister verlängert Verjährung für Abrechnungsbetrug bei Coronatests" ist am 3.5.24 auf spiegel.de über die Verschleppung der Aufklärung zu erfahren:
"… Um die Fälle weiter aufklären zu können, will das Bundesgesundheitsministerium nun den Überprüfungszeitraum verlängern. Bis zum 31. Dezember 2028 sollen erbrachte Leistungen im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung überprüft werden dürfen…
»Abrechnungsbetrug darf nicht zu schnell verjähren«, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem SPIEGEL. Deshalb werde der Zeitraum, in dem Belege von Coronatests überprüft werden können, über 2024 hinaus deutlich verlängert. »Die Aufsichtsbehörden der Länder sollten das als Motivation begreifen, Abrechnungsbetrüger intensiv zu verfolgen. Corona-Kriminelle dürfen sich nicht sicher fühlen.«…" „"Corona-Kriminelle dürfen sich nicht sicher fühlen" (K. Lauterbach)“ weiterlesen