Eigentlich berichtet die dpa-Meldung vom 30.10.24 über Bedenken der Datenschutzbeauftragten. Länger ist aber die Lobpreisung der ePA. Weil dpa nichts als die reine Wahrheit berichtet, werden besinnungslos von allen Medien auch die Fehler übernommen:

»Berlin (dpa). Bei der bevorstehenden flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) muss nach Einschätzung der neuen Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider der Datenschutz noch verbessert werden. In einem Interview mit der Zeitschrift "c't" forderte sie vor allem eine bessere Information der Versicherten über die Widerspruchsmöglichkeiten gegen eine ePA.
In dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Patientenakte hatte sich der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber vergeblich für ein Verfahren eingesetzt, bei denen die Versicherten vorab aktiv der Einrichtung der Patientenakte zustimmen müssen (Opt-in). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konnte sich mit seiner Auffassung durchsetzen, dass die Akte automatisch eingerichtet wird, solange die Versicherten nicht aktiv widersprechen (Opt-out)…«
Das kann so nicht stehenbleiben. Also folgt:
»Bislang kaum Widersprüche
Bislang machen die rund 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten davon aber bislang kaum Gebrauch. Wie eine Abfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den größten deutschen Versicherern AOK, Techniker, Barmer und DAK mit insgesamt mehr als 50 Millionen Versicherten ergab, hat bisher nur ein geringer Anteil Widerspruch gegen das geplante automatische Anlegen einer ePA eingelegt.«
Das sind doch mal Fakten! Bislang bislang "nur ein geringer Anteil". Danach kommt noch eine Aufzählung der tollen Vorteile der Akte.
(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)
Dies hier sollte zur Pflichtlektüre aller gesetzlich Versicherten werden: https://www.kuketz-blog.de/kommentar-die-elektronische-patientenakte-epa-datenschutz-und-medizinische-versorgung-im-spannungsfeld/
Lösen Sie sich doch endlich mal von dem Gedanken daß hier in diesem System igendetwas getan bzw. produziert wird was irgendwelche Bedürfnisse befriedigt.
- elektronische Patientenakte (ePA) Made in Germany – Digitalisierung in der Medizin 2024
Stefan Streit
https://media.ccc.de/v/gpn22-389-elektronische-patientenakte-epa-made-in-germany-digitalisierung-in-der-medizin-2024
- Digitalisierung in der Medizin – elektronische Patientenakte/ePA quo vadis? [2021]
Stefan Streit
https://media.ccc.de/v/gpn21-167-digitalisierung-in-der-medizin-elektronische-patientenakte-epa-quo-vadis-
https://media.ccc.de/search?p=Stefan+Streit
https://www.rhein-zeitung.de/deutschland-und-welt/politik_artikel,-krankenkassen-wenig-widerspruch-gegen-epatientenakte-_arid,2703885.html
Hier werden etwas konkretere Zahlen genannt. Es fällt im allgemeinen wohl sehr viel leichter nicht aktiv ja zu sagen, als aktiv nein zu sagen. Daß die Verlautbarung der geringen Ablehnungsrate dazu führt, daß die allermeisten dann eben auch mitmachen, dürfte Kalkül sein. Leider wird viel zu wenig auf die Gefahren dieser Datensammelei hingewiesen.
Dr. Norbert Häring
Fallstricke beim Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte für Minderjährige
8. 11. 2024 | Die Krankenkassen sind verpflichtet, ausführlich über die elektronische Patientenakte (ePA) und die Widerspruchsmöglichkeit zu informieren.
Allzu genau nehmen sie es mit letzterer Pflicht nicht. Über den Unterschied zwischen dem Verfahren bei bis 14-Jährigen und mindestens 15-Jährigen findet man kaum etwas.
…
https://norberthaering.de/news/epa-widerspruch-minderjaehrige/
Entwickler zu E‑Patientenakte: Ab Januar „dunkelgrüne Schrumpelbananensoftware“
2025 sollen die meisten gesetzlich Versicherten eine neue Version der elektronischen Patientenakte erhalten. Doch es gibt erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten.
08:02 Uhr
Lesezeit: 4 Min.
Von Marie-Claire Koch
https://www.heise.de/news/Entwickler-zu-E-Patientenakte-Ab-Januar-dunkelgruene-Schrumpelbananensoftware-10009231.html
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Name des Versicherten
An die [Name der Krankenkasse]
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Datum […]
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Versichertennummer […]
Widerspruch gegen die ePA (Elektronische Patientenakte)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Mitte Januar 2025 soll, zunächst nur für gesetzlich Versicherte, die ePA eingeführt werden, voraussichtlich Anfang März 2025 soll sie dann deutschlandweit genutzt werden können. Vermutlich werden zu diesem Zeitpunkt auch private Krankenversicherungen ihren Mitgliedern dieses digitale Angebot zur Verfügung stellen wollen.
Mit diesem Schreiben mache ich vorsorglich und frühzeitig von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch und untersage der [Name der Krankenkasse] strikt, eine ePA i. S. v. § 344 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V für mich einzurichten. Ebenfalls ist davon abzusehen, diese i. S. v. § 344 Absatz 1 Satz 1 SGB V bereitzustellen oder gemäß § 342 Absatz 1 Satz 2 SGB V zur Verfügung zu stellen.
Dementsprechend sind dort weder Röntgenbilder, Arztbriefe, Impfausweis, Befunde oder Daten zu in Anspruch genommenen Leistungen digital zusammenzutragen, noch hat dort eine Liste der durch eRezept verordneten Medikamente angelegt oder haben dort aktuelle Medikamentenpläne hinterlegt zu werden.
Dritten, dazu zähle ich beispielsweise mitbehandelnde Ärzte oder Vertretungsärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, ist Einsicht, Zugriff oder Nutzung dieser Daten zu verweigern. Die [Name der Krankenkasse] ist nicht berechtigt gesundheitsbezogene Daten herauszugeben. Das gilt ausdrücklich auch für das aktive Weitergeben sowie das zur Verfügung stellen dieser Informationen zu wissenschaftlichen oder Forschungszwecken.
Außerdem ist in Bezug auf meine Person darauf zu verzichten, das spätere Befüllen der ePA vorzubereiten. Sollten inzwischen bereits personenbezogene Daten in einer Art digitalen Vorakte gesammelt und gespeichert worden sein, ist mir dieses schriftlich mitzuteilen. Selbstverständlich sind diese Daten sofort vollständig zu löschen. Ich bitte die [Name der Krankenkasse] mich über das Löschen schriftlich zu informieren.
Dieses Widerspruchsschreiben ist im Rahmen von § 342 Absatz 1 Satz 2 SGB V als wirksamer, rechtzeitig ausgeübter Widerspruch zu beachten. Das gilt auch für den Fall, dass ich die Informationen der [Name der Krankenkasse] zur Einführung der ePA nicht erhalte und der Kasse kein erneuter Widerspruch innerhalb der Sechswochenfrist gemäß § 343 Absatz 1a Satz 3 Nr. 5a SGB V eingehen sollte.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
[Name des Versicherten]
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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist die zentrale Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI)
Sie führt die bisher an verschiedenen Stellen vorhandenen medizinischen Informationen, z. B. zu Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen des Patienten, digital zusammen und bündelt sie an einer Stelle.
Auf diese Weise fungiert die ePA sektorenübergreifend als Bindeglied zwischen den über die TI digital vernetzten Akteuren im Gesundheitswesen, wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken.
— Bundesärztekammer (BÄK)
bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/digitale-anwendungen/telematikinfrastruktur/epa
bundesaerztekammer.de/baek/ueber-uns/aufgaben
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Wie sind die Daten verschlüsselt, wenn ein Abruf in der App erfolgt?
Die Daten liegen verschlüsselt in Rechenzentren. Lediglich das Gerät (etwa Smartphone oder Laptop) auf dem die ePA eingerichtet ist, hält das Schlüsselmaterial zur Entschlüsselung der Inhalte vor.
— gematik (FAQ · E‑Patientenakte)
gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/faq
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“Es ist auch so vorgesehen, dass die Schlüssel für die elektronische Patientenakte nicht die Krankenkassen haben, sondern dass die bei zwei verschiedenen Schlüsseldienstleistern in der Telematik-Infrastruktur liegen. Das ist das besonders gesicherte Gesundheitsnetz. Und da darf eben die Krankenkasse keinen Zugriff haben.”
— Marie-Claire Koch, Redakteurin für digitale Gesundheitsthemen beim IT-Internetportal Heise Online
Zugriffe erst ab 2030 protokolliert
Eine weitere Kritik nennt der Informatiker und Jurist Martin Weigele. Er hat sich für unsere Hörerfrage nochmal den Gesetzesbeschluss genauer angesehen:
“Da ist geregelt, dass erst ab dem 1. Januar 2030 die Zugriffe und die versuchten Zugriffe auf personenbezogene Daten der versicherten Personen beziehbar protokolliert werden. …”
Jurist Weigele sagt, aus seiner Sicht bedeute das:
“… dass anonym irgendwelche Dinge jetzt abgefragt werden können, die in dieser Patientenakte gespeichert werden und niemand nachvollziehen kann, wer auf diese Daten zugreifen kann bis zum Jahr 2030. Das finde ich schon einen ziemlichen Hammer.”
Quelle: Sarah Bötscher (Jurist empfiehlt Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte), MDR AKTUELL. MDR im Januar 2024 und erneut am 10.10.2024.
mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/elektronische-patientenakte-sicherheit-widerspruch-102.html
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1. Januar 2030
§ 309 (7) Die Verantwortlichen nach § 307 haben durch geeignete technische Maßnahmen in den Anwendungen nach den §§ 327 und 334 Absatz 1 sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2030 die Zugriffe und die versuchten Zugriffe auf personenbezogene Daten der Versicherten personenbeziehbar protokolliert werden.“
(…) Um das Potential einer digital gestützten Versorgung im Gesundheitswesen weiter auszuschöpfen, sollen perspektivisch Versorgungsprozesse gezielt unterstützt werden. Dazu ist aus Nutzersicht und aus technischer Sicht eine Umstellung der ePA von einer statischen, dokumentenbasierten und Ende-zu-Ende verschlüsselten Lösung hin zu einer dynamischen, datenbasierten und serverseitigen Lösung notwendig, um von den Vorteilen und Möglichkeiten neuer Technologien wie FHIR Gebrauch zu machen. Die Gesellschaft für Telematik soll daher die gesetzliche Aufgabe erhalten die elektronische Patientenakte zu einem Gesundheitsdatenraum für alle weiterzuentwickeln. Hierzu soll durch die Gesellschaft für Telematik die Expertise der betroffenen Akteure eingeholt werden.
Im Sinne der weiteren Vereinheitlichung der Verarbeitung von Gesundheitsdaten auf nationaler und europäischer Ebene soll unter anderem der Gesundheitsdatenraum die datenschutzkonforme Analyse von Daten für die Forschung oder für Analysezwecke ermöglicht werden. Dies soll unter anderem beim Umgang mit schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen und der Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Gesundheitsversorgung und von Arzneimitteln oder Medizinprodukten unterstützen. Für die Einführung der hierfür notwendigen Analysefunktion wird eine datenbasierte Verarbeitung strukturierter Daten in einem zentralen Gesundheitsdatenraum notwendig.
Um dem oben dargestellten Fortentwicklungspotential der elektronischen Patientenakte Rechnung zu tragen, soll die Gesellschaft für Telematik das gesetzliche Mandat erhalten die Konzeption für einen Gesundheitsdatenraum für alle zu erstellen.
— Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)
bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/Kabinettvorlage_Digital-Gesetz-DigiG.pdf
Ausbau der gematik zur Digitalagentur für Gesundheit beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG, BT-Drucksache 20/13249) beraten. Im Anschluss an die rund 40-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.
bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-de-gesundheit-digital-1024302
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Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit
11. November 2024
Anhörung zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG
bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1028220–1028220
Der Gesundheitsausschuss beschäftigt sich in einer einstündigen öffentlichen Anhörung am Montag, 11.11.2024, mit dem Thema „Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz“. Konkret geht es um den Gesetzentwurf der Bundessregierung zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (20/13249).
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf bundestag.de übertragen.
bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw46-pa-gesundheit-digitalagentur-1025622
BT-Drucksache 20/13249
Hierzu:
20(14)232(1–2) Stellungnahme
20(14)233.1 Änderungsantrag
bundestag.de/resource/blob/1028384/5944901734ea6f31c92fe1de57e8bd35/to127_GDAG.pdf
bundestag.de/resource/blob/1028672/6bdd92a7b7f31a4c80392ea5b1e114d6/to128_aend_ergm.pdf
Bundesdatenschutzbeauftragte fordert:
Widerspruch gegen elektronische Patientenakte (ePA) erleichtern
Gesunde_daten/November 12, 2024/alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare
Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider akzeptiert die politische Vorgabe, dass Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Sie fordert aber leichtere Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten für die Versicherten.
Das geht aus einem
Schreiben vom 15.10. 2024
[Link:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Allgemein/2024/Rundschreiben-Widerspruchsrecht-ePA.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ]
an die gesetzlichen Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hervor.
Sie verweist auf zwei nicht unwesentliche Probleme:
1. Verlinkung zum Informationsmaterial
2. Informationen zum Bestehen eines Widerspruchsrechts gegen die Einrichtung der ePA
https://ddrm.de/bundesdatenschutzbeauftragte-fordert-widerspruch-gegen-elektronische-patientenakte-epa-erleichtern/
Ulrich Kelber zur ePA: „Verstehen kann ich… diejenigen, die nach Abwägung Widerspruch einlegen“
Petra/November 21, 2024/alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0 comments
https://ddrm.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-von-2024–11-21–15-47–51-800x366.png
Quelle: Mastodon
Datenschutz elektronische Patientenakte ePA
Gesundheitsdaten Telematikinfrastruktur
Ulrich Kelber
Siehe auch dazu (sinngemäß)
Impfpass "ersetzt" Reisepass
https://respekt.plus/2021/08/11/kipppunkt-gruener-pass-bewegungsfreiheit-am-historischen-scheideweg/
[Anmerkung:
– Es werden NICHT die höchsten (nur hohe) Sicherheitsstandards verlangt
– US-Unternehmen müssen, gesetzlich verankert, der US-Regierung Daten auf Anforderung liefern; aus jedem Land der Welt
– IBM, Cisco u.a. sind wesentliche Akteure bei der Technikinfrastruktur
– Nachteile und Gefahren werden massiv heruntergespielt
u.v.m. ]
—
Widerspruch möglich:
2025 wird auf digitalen Impfpass umgestellt
Ab 2025 bekommt jeder, der gesetzlich krankenversichert ist und nicht aktiv widerspricht, die elektronische Patientenakte.
Teil davon ist der digitale Impfpass.
Die wichtigsten Fragen und Antworten, welche Vorteile er bietet und welche Regeln gelten.
Von
Sylvaine von Liebe
Über dieses Thema berichtet: BR24 am 30.09.2024 um 14:00 Uhr.
https://www.br.de/nachrichten/wissen/der-digitale-impfpass-was-sie-dazu-wissen-solltenworten,UQVCqqI