EPA: Bislang bislang kaum Gebrauch

Eigentlich berich­tet die dpa-Meldung vom 30.10.24 über Bedenken der Datenschutzbeauftragten. Länger ist aber die Lobpreisung der ePA. Weil dpa nichts als die rei­ne Wahrheit berich­tet, wer­den besin­nungs­los von allen Medien auch die Fehler übernommen:

rhein​-zei​tung​.de (30.10.24)

»Berlin (dpa). Bei der bevor­ste­hen­den flä­chen­decken­de Einführung der elek­tro­ni­schen Patientenakte (ePA) muss nach Einschätzung der neu­en Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider der Datenschutz noch ver­bes­sert wer­den. In einem Interview mit der Zeitschrift "c't" for­der­te sie vor allem eine bes­se­re Information der Versicherten über die Widerspruchsmöglichkeiten gegen eine ePA.

In dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Patientenakte hat­te sich der dama­li­ge Bundesdatenschutz­beauftragte Ulrich Kelber ver­geb­lich für ein Verfahren ein­ge­setzt, bei denen die Versicherten vor­ab aktiv der Einrichtung der Patientenakte zustim­men müs­sen (Opt-in). Bundesgesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) konn­te sich mit sei­ner Auffassung durch­set­zen, dass die Akte auto­ma­tisch ein­ge­rich­tet wird, solan­ge die Versicherten nicht aktiv wider­spre­chen (Opt-out)…«

Das kann so nicht ste­hen­blei­ben. Also folgt:

»Bislang kaum Widersprüche
Bislang machen die rund 75 Millionen gesetz­lich Krankenversicherten davon aber bis­lang kaum Gebrauch. Wie eine Abfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den größ­ten deut­schen Versicherern AOK, Techniker, Barmer und DAK mit ins­ge­samt mehr als 50 Millionen Versicherten ergab, hat bis­her nur ein gerin­ger Anteil Widerspruch gegen das geplan­te auto­ma­ti­sche Anlegen einer ePA eingelegt.«

Das sind doch mal Fakten! Bislang bis­lang "nur ein gerin­ger Anteil". Danach kommt noch eine Aufzählung der tol­len Vorteile der Akte.

(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

12 Antworten auf „EPA: Bislang bislang kaum Gebrauch“

  1. Lösen Sie sich doch end­lich mal von dem Gedanken daß hier in die­sem System igend­et­was getan bzw. pro­du­ziert wird was irgend­wel­che Bedürfnisse befriedigt.

  2. https://​www​.rhein​-zei​tung​.de/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​-​u​n​d​-​w​e​l​t​/​p​o​l​i​t​i​k​_​a​r​t​i​k​e​l​,​-​k​r​a​n​k​e​n​k​a​s​s​e​n​-​w​e​n​i​g​-​w​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​-​g​e​g​e​n​-​e​p​a​t​i​e​n​t​e​n​a​k​t​e​-​_​a​r​i​d​,​2​7​0​3​8​8​5​.​h​tml

    Hier wer­den etwas kon­kre­te­re Zahlen genannt. Es fällt im all­ge­mei­nen wohl sehr viel leich­ter nicht aktiv ja zu sagen, als aktiv nein zu sagen. Daß die Verlautbarung der gerin­gen Ablehnungsrate dazu führt, daß die aller­mei­sten dann eben auch mit­ma­chen, dürf­te Kalkül sein. Leider wird viel zu wenig auf die Gefahren die­ser Datensammelei hingewiesen.

  3. Dr. Norbert Häring

    Fallstricke beim Widerspruch gegen die elek­tro­ni­sche Patientenakte für Minderjährige

    8. 11. 2024 | Die Krankenkassen sind ver­pflich­tet, aus­führ­lich über die elek­tro­ni­sche Patientenakte (ePA) und die Widerspruchsmöglichkeit zu informieren.
    Allzu genau neh­men sie es mit letz­te­rer Pflicht nicht. Über den Unterschied zwi­schen dem Verfahren bei bis 14-Jährigen und min­de­stens 15-Jährigen fin­det man kaum etwas.

    https://​nor​bert​haer​ing​.de/​n​e​w​s​/​e​p​a​-​w​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​-​m​i​n​d​e​r​j​a​e​h​r​i​ge/

  4. Entwickler zu E‑Patientenakte: Ab Januar „dun­kel­grü­ne Schrumpelbananensoftware“
    2025 sol­len die mei­sten gesetz­lich Versicherten eine neue Version der elek­tro­ni­schen Patientenakte erhal­ten. Doch es gibt erheb­li­che Umsetzungsschwierigkeiten.
    08:02 Uhr
    Lesezeit: 4 Min.
    Von Marie-Claire Koch

    https://​www​.hei​se​.de/​n​e​w​s​/​E​n​t​w​i​c​k​l​e​r​-​z​u​-​E​-​P​a​t​i​e​n​t​e​n​a​k​t​e​-​A​b​-​J​a​n​u​a​r​-​d​u​n​k​e​l​g​r​u​e​n​e​-​S​c​h​r​u​m​p​e​l​b​a​n​a​n​e​n​s​o​f​t​w​a​r​e​-​1​0​0​0​9​2​3​1​.​h​tml

  5. ·

    Name des Versicherten 

    An die [Name der Krankenkasse] 

    ·

    Datum […]

    ·

    Versichertennummer […]
    Widerspruch gegen die ePA (Elektronische Patientenakte)

    ·

    Sehr geehr­te Damen und Herren, 

    Mitte Januar 2025 soll, zunächst nur für gesetz­lich Versicherte, die ePA ein­ge­führt wer­den, vor­aus­sicht­lich Anfang März 2025 soll sie dann deutsch­land­weit genutzt wer­den kön­nen. Vermutlich wer­den zu die­sem Zeitpunkt auch pri­va­te Krankenversicherungen ihren Mitgliedern die­ses digi­ta­le Angebot zur Verfügung stel­len wollen. 

    Mit die­sem Schreiben mache ich vor­sorg­lich und früh­zei­tig von mei­nem Widerspruchsrecht Gebrauch und unter­sa­ge der [Name der Krankenkasse] strikt, eine ePA i. S. v. § 344 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V für mich ein­zu­rich­ten. Ebenfalls ist davon abzu­se­hen, die­se i. S. v. § 344 Absatz 1 Satz 1 SGB V bereit­zu­stel­len oder gemäß § 342 Absatz 1 Satz 2 SGB V zur Verfügung zu stellen. 

    Dementsprechend sind dort weder Röntgenbilder, Arztbriefe, Impfausweis, Befunde oder Daten zu in Anspruch genom­me­nen Leistungen digi­tal zusam­men­zu­tra­gen, noch hat dort eine Liste der durch eRezept ver­ord­ne­ten Medikamente ange­legt oder haben dort aktu­el­le Medikamentenpläne hin­ter­legt zu werden. 

    Dritten, dazu zäh­le ich bei­spiels­wei­se mit­be­han­deln­de Ärzte oder Vertretungsärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, ist Einsicht, Zugriff oder Nutzung die­ser Daten zu ver­wei­gern. Die [Name der Krankenkasse] ist nicht berech­tigt gesund­heits­be­zo­ge­ne Daten her­aus­zu­ge­ben. Das gilt aus­drück­lich auch für das akti­ve Weitergeben sowie das zur Verfügung stel­len die­ser Informationen zu wis­sen­schaft­li­chen oder Forschungszwecken. 

    Außerdem ist in Bezug auf mei­ne Person dar­auf zu ver­zich­ten, das spä­te­re Befüllen der ePA vor­zu­be­rei­ten. Sollten inzwi­schen bereits per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten in einer Art digi­ta­len Vorakte gesam­melt und gespei­chert wor­den sein, ist mir die­ses schrift­lich mit­zu­tei­len. Selbstverständlich sind die­se Daten sofort voll­stän­dig zu löschen. Ich bit­te die [Name der Krankenkasse] mich über das Löschen schrift­lich zu informieren. 

    Dieses Widerspruchsschreiben ist im Rahmen von § 342 Absatz 1 Satz 2 SGB V als wirk­sa­mer, recht­zei­tig aus­ge­üb­ter Widerspruch zu beach­ten. Das gilt auch für den Fall, dass ich die Informationen der [Name der Krankenkasse] zur Einführung der ePA nicht erhal­te und der Kasse kein erneu­ter Widerspruch inner­halb der Sechswochenfrist gemäß § 343 Absatz 1a Satz 3 Nr. 5a SGB V ein­ge­hen sollte. 

    Bitte bestä­ti­gen Sie mir schrift­lich, dass Sie die­ses Schreiben erhal­ten haben. 

    Mit freund­li­chen Grüßen 

    [Name des Versicherten] 

    ·

  6. Die elek­tro­ni­sche Patientenakte (ePA) ist die zen­tra­le Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI)

    Sie führt die bis­her an ver­schie­de­nen Stellen vor­han­de­nen medi­zi­ni­schen Informationen, z. B. zu Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen des Patienten, digi­tal zusam­men und bün­delt sie an einer Stelle. 

    Auf die­se Weise fun­giert die ePA sek­toren­über­grei­fend als Bindeglied zwi­schen den über die TI digi­tal ver­netz­ten Akteuren im Gesundheitswesen, wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken. 

    — Bundesärztekammer (BÄK)

    bun​des​aerz​te​kam​mer​.de/​t​h​e​m​e​n​/​a​e​r​z​t​e​/​d​i​g​i​t​a​l​i​s​i​e​r​u​n​g​/​d​i​g​i​t​a​l​e​-​a​n​w​e​n​d​u​n​g​e​n​/​t​e​l​e​m​a​t​i​k​i​n​f​r​a​s​t​r​u​k​t​u​r​/​epa

    bun​des​aerz​te​kam​mer​.de/​b​a​e​k​/​u​e​b​e​r​-​u​n​s​/​a​u​f​g​a​ben

    ·

    Wie sind die Daten ver­schlüs­selt, wenn ein Abruf in der App erfolgt?

    Die Daten lie­gen ver­schlüs­selt in Rechenzentren. Lediglich das Gerät (etwa Smartphone oder Laptop) auf dem die ePA ein­ge­rich­tet ist, hält das Schlüsselmaterial zur Entschlüsselung der Inhalte vor. 

    — gema­tik (FAQ · E‑Patientenakte)

    gema​tik​.de/​a​n​w​e​n​d​u​n​g​e​n​/​e​p​a​/​e​p​a​-​a​k​t​u​e​l​l​/​faq

    ·

    “Es ist auch so vor­ge­se­hen, dass die Schlüssel für die elek­tro­ni­sche Patientenakte nicht die Krankenkassen haben, son­dern dass die bei zwei ver­schie­de­nen Schlüsseldienstleistern in der Telematik-Infrastruktur lie­gen. Das ist das beson­ders gesi­cher­te Gesundheitsnetz. Und da darf eben die Krankenkasse kei­nen Zugriff haben.” 

    — Marie-Claire Koch, Redakteurin für digi­ta­le Gesundheitsthemen beim IT-Internetportal Heise Online 

    Zugriffe erst ab 2030 pro­to­kol­liert

    Eine wei­te­re Kritik nennt der Informatiker und Jurist Martin Weigele. Er hat sich für unse­re Hörerfrage noch­mal den Gesetzesbeschluss genau­er angesehen: 

    “Da ist gere­gelt, dass erst ab dem 1. Januar 2030 die Zugriffe und die ver­such­ten Zugriffe auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der ver­si­cher­ten Personen bezieh­bar pro­to­kol­liert werden. …” 

    Jurist Weigele sagt, aus sei­ner Sicht bedeu­te das: 

    “… dass anonym irgend­wel­che Dinge jetzt abge­fragt wer­den kön­nen, die in die­ser Patientenakte gespei­chert wer­den und nie­mand nach­voll­zie­hen kann, wer auf die­se Daten zugrei­fen kann bis zum Jahr 2030. Das fin­de ich schon einen ziem­li­chen Hammer.” 

    Quelle: Sarah Bötscher (Jurist emp­fiehlt Widerspruch gegen die elek­tro­ni­sche Patientenakte), MDR AKTUELL. MDR im Januar 2024 und erneut am 10.10.2024.

    mdr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​g​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​/​e​l​e​k​t​r​o​n​i​s​c​h​e​-​p​a​t​i​e​n​t​e​n​a​k​t​e​-​s​i​c​h​e​r​h​e​i​t​-​w​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​-​1​0​2​.​h​tml

    ·

    1. Januar 2030

    § 309 (7) Die Verantwortlichen nach § 307 haben durch geeig­ne­te tech­ni­sche Maßnahmen in den Anwendungen nach den §§ 327 und 334 Absatz 1 sicher­zu­stel­len, dass ab dem 1. Januar 2030 die Zugriffe und die ver­such­ten Zugriffe auf per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Versicherten per­so­nen­be­zieh­bar pro­to­kol­liert werden.“ 

    (…) Um das Potential einer digi­tal gestütz­ten Versorgung im Gesundheitswesen wei­ter aus­zu­schöp­fen, sol­len per­spek­ti­visch Versorgungsprozesse gezielt unter­stützt wer­den. Dazu ist aus Nutzersicht und aus tech­ni­scher Sicht eine Umstellung der ePA von einer sta­ti­schen, doku­men­ten­ba­sier­ten und Ende-zu-Ende ver­schlüs­sel­ten Lösung hin zu einer dyna­mi­schen, daten­ba­sier­ten und ser­ver­sei­ti­gen Lösung not­wen­dig, um von den Vorteilen und Möglichkeiten neu­er Technologien wie FHIR Gebrauch zu machen. Die Gesellschaft für Telematik soll daher die gesetz­li­che Aufgabe erhal­ten die elek­tro­ni­sche Patientenakte zu einem Gesundheitsdatenraum für alle wei­ter­zu­ent­wickeln. Hierzu soll durch die Gesellschaft für Telematik die Expertise der betrof­fe­nen Akteure ein­ge­holt werden. 

    Im Sinne der wei­te­ren Vereinheitlichung der Verarbeitung von Gesundheitsdaten auf natio­na­ler und euro­päi­scher Ebene soll unter ande­rem der Gesundheitsdatenraum die daten­schutz­kon­for­me Analyse von Daten für die Forschung oder für Analysezwecke ermög­licht wer­den. Dies soll unter ande­rem beim Umgang mit schwer­wie­gen­den grenz­über­schrei­ten­den Gesundheitsbedrohungen und der Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Gesundheitsversorgung und von Arzneimitteln oder Medizinprodukten unter­stüt­zen. Für die Einführung der hier­für not­wen­di­gen Analysefunktion wird eine daten­ba­sier­te Verarbeitung struk­tu­rier­ter Daten in einem zen­tra­len Gesundheitsdatenraum notwendig. 

    Um dem oben dar­ge­stell­ten Fortentwicklungspotential der elek­tro­ni­schen Patientenakte Rechnung zu tra­gen, soll die Gesellschaft für Telematik das gesetz­li­che Mandat erhal­ten die Konzeption für einen Gesundheitsdatenraum für alle zu erstellen. 

    — Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) 

    bun​des​ge​sund​heits​mi​ni​ste​ri​um​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​D​a​t​e​i​e​n​/​3​_​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​G​e​s​e​t​z​e​_​u​n​d​_​V​e​r​o​r​d​n​u​n​g​e​n​/​G​u​V​/​D​/​K​a​b​i​n​e​t​t​v​o​r​l​a​g​e​_​D​i​g​i​t​a​l​-​G​e​s​e​t​z​-​D​i​g​i​G​.​pdf

  7. Ausbau der gema­tik zur Digitalagentur für Gesundheit bera­ten

    Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, erst­mals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG, BT-Drucksache 20/​13249) bera­ten. Im Anschluss an die rund 40-minü­ti­ge Aussprache wur­de die Vorlage zur wei­te­ren Beratung in die Ausschüsse über­wie­sen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. 

    bun​des​tag​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​t​e​x​t​a​r​c​h​i​v​/​2​0​2​4​/​k​w​4​2​-​d​e​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​d​i​g​i​t​a​l​-​1​0​2​4​302

    ·

    Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit 

    11. November 2024

    Anhörung zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG 

    bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1028220–1028220

    Der Gesundheitsausschuss beschäf­tigt sich in einer ein­stün­di­gen öffent­li­chen Anhörung am Montag, 11.11.2024, mit dem Thema „Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz“. Konkret geht es um den Gesetzentwurf der Bundessregierung zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (20/​13249).

    Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf bun​des​tag​.de übertragen. 

    bun​des​tag​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​t​e​x​t​a​r​c​h​i​v​/​2​0​2​4​/​k​w​4​6​-​p​a​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​d​i​g​i​t​a​l​a​g​e​n​t​u​r​-​1​0​2​5​622

    BT-Drucksache 20/​13249
    Hierzu:
    20(14)232(1–2) Stellungnahme
    20(14)233.1 Änderungsantrag 

    bun​des​tag​.de/​r​e​s​o​u​r​c​e​/​b​l​o​b​/​1​0​2​8​3​8​4​/​5​9​4​4​9​0​1​7​3​4​e​a​6​f​3​1​c​9​2​f​e​1​d​e​5​7​e​8​b​d​3​5​/​t​o​1​2​7​_​G​D​A​G​.​pdf

    bun​des​tag​.de/​r​e​s​o​u​r​c​e​/​b​l​o​b​/​1​0​2​8​6​7​2​/​6​b​d​d​9​2​a​7​b​7​f​3​1​a​4​c​8​0​3​9​2​e​a​5​b​1​e​1​1​4​d​6​/​t​o​1​2​8​_​a​e​n​d​_​e​r​g​m​.​pdf

  8. Bundesdatenschutzbeauftragte for­dert:
    Widerspruch gegen elek­tro­ni­sche Patientenakte (ePA) erleichtern

    Gesunde_​daten/​November 12, 2024/​alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

    Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider akzep­tiert die poli­ti­sche Vorgabe, dass Versicherte auto­ma­tisch eine elek­tro­ni­sche Patientenakte erhal­ten. Sie for­dert aber leich­te­re Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten für die Versicherten.
    Das geht aus einem
    Schreiben vom 15.10. 2024
    [Link:
    https://​www​.bfdi​.bund​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​D​o​w​n​l​o​a​d​s​/​D​E​/​D​o​k​u​m​e​n​t​e​B​f​D​I​/​R​u​n​d​s​c​h​r​e​i​b​e​n​/​A​l​l​g​e​m​e​i​n​/​2​0​2​4​/​R​u​n​d​s​c​h​r​e​i​b​e​n​-​W​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​s​r​e​c​h​t​-​e​P​A​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​i​l​e​&​v=2 ]

    an die gesetz­li­chen Krankenkassen im Zuständigkeitsbereich der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hervor.
    Sie ver­weist auf zwei nicht unwe­sent­li­che Probleme:

    1. Verlinkung zum Informationsmaterial

    2. Informationen zum Bestehen eines Widerspruchsrechts gegen die Einrichtung der ePA

    https://​ddrm​.de/​b​u​n​d​e​s​d​a​t​e​n​s​c​h​u​t​z​b​e​a​u​f​t​r​a​g​t​e​-​f​o​r​d​e​r​t​-​w​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​-​g​e​g​e​n​-​e​l​e​k​t​r​o​n​i​s​c​h​e​-​p​a​t​i​e​n​t​e​n​a​k​t​e​-​e​p​a​-​e​r​l​e​i​c​h​t​e​rn/

  9. Ulrich Kelber zur ePA: „Verstehen kann ich… die­je­ni­gen, die nach Abwägung Widerspruch einlegen“

    Petra/​November 21, 2024/​alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0 comments

    https://ddrm.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-von-2024–11-21–15-47–51-800x366.png
    Quelle: Mastodon
    Datenschutz elek­tro­ni­sche Patientenakte ePA
    Gesundheitsdaten Telematikinfrastruktur
    Ulrich Kelber

  10. Siehe auch dazu (sinn­ge­mäß)
    Impfpass "ersetzt" Reisepass

    https://​respekt​.plus/​2​0​2​1​/​0​8​/​1​1​/​k​i​p​p​p​u​n​k​t​-​g​r​u​e​n​e​r​-​p​a​s​s​-​b​e​w​e​g​u​n​g​s​f​r​e​i​h​e​i​t​-​a​m​-​h​i​s​t​o​r​i​s​c​h​e​n​-​s​c​h​e​i​d​e​w​eg/

    [Anmerkung:
    – Es wer­den NICHT die höch­sten (nur hohe) Sicherheitsstandards verlangt
    – US-Unternehmen müs­sen, gesetz­lich ver­an­kert, der US-Regierung Daten auf Anforderung lie­fern; aus jedem Land der Welt
    – IBM, Cisco u.a. sind wesent­li­che Akteure bei der Technikinfrastruktur
    – Nachteile und Gefahren wer­den mas­siv heruntergespielt
    u.v.m. ]

    Widerspruch mög­lich:
    2025 wird auf digi­ta­len Impfpass umgestellt

    Ab 2025 bekommt jeder, der gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert ist und nicht aktiv wider­spricht, die elek­tro­ni­sche Patientenakte. 

    Teil davon ist der digi­ta­le Impfpass. 

    Die wich­tig­sten Fragen und Antworten, wel­che Vorteile er bie­tet und wel­che Regeln gelten.
    Von
    Sylvaine von Liebe

    Über die­ses Thema berich­tet: BR24 am 30.09.2024 um 14:00 Uhr.

    https://​www​.br​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​w​i​s​s​e​n​/​d​e​r​-​d​i​g​i​t​a​l​e​-​i​m​p​f​p​a​s​s​-​w​a​s​-​s​i​e​-​d​a​z​u​-​w​i​s​s​e​n​-​s​o​l​l​t​e​n​w​o​r​t​e​n​,​U​Q​V​C​qqI

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