Kriminelle Vereinigung per Telegram: Regelmäßig aus verquerer Sicht über behördliche Handlungen berichtet

Greift der Rechtsstaat durch oder dreht er durch?

ver​lags​haus​-jau​mann​.de (27.9.24)

»In einem bemer­kens­wer­ten Urteil wer­tet das Landgericht München I den Betrieb eines Telegram-Kanals als Betätigung in einer kri­mi­nel­len Vereinigung: weil Zweck die Begehung von Straftaten gewe­sen sei.

München – Per Telegram-Kanal soll ein soge­nann­ter Reichsbürger sei­ne Leser zu Telefon- und Mail-Bombardements von Behörden-Mitarbeitern auf­ge­for­dert haben – nun hat ihn das Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ver­ur­teilt. Die zustän­di­ge Strafkammer habe ihn der mit­glied­schaft­li­chen Betätigung in einer kri­mi­nel­len Vereinigung als Rädelsführer und einer Vielzahl ande­rer Straftaten schul­dig gespro­chen, teil­te das Gericht mit. Die Kammer sei dabei weit­ge­hend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft gefolgt.«

Er habe auf Telegram "regel­mä­ßig von aus sei­ner ver­que­ren Sicht unzu­läs­si­gen behörd­li­chen Handlungen berich­tet – und sei­ne Leser auf­ge­for­dert, die ent­spre­chen­den Behörden zu 'bom­bar­die­ren' und mit Telefonaten und Mails 'kalt­zu­stel­len'", befand das Gericht. "Einige Betroffene hät­ten erheb­li­che psy­chi­sche Beeinträchtigungen erlit­ten".

»Bemerkenswert ist, dass das Gericht den Betrieb des Telegram-Kanals als Betätigung in einer kri­mi­nel­len Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuchs wer­te­te. Die Einrichtung des Kanals habe auf einer welt­ver­schwö­re­ri­schen Weltanschauung beruht und habe die Möglichkeit für die Mitglieder eröff­net, sich aktiv zu betei­li­gen. Zweck die­ser Vereinigung sei die Begehung von Straftaten zula­sten von Mitarbeitern von Behörden gewe­sen. Der Angeklagte sei als Rädelsführer tätig gewe­sen und habe den Kanal auch genutzt, um öffent­lich zu Straftaten auf­zu­for­dern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.«

Vor dem Gesetz sind alle gleich:

spie​gel​.de (12.12.23)

Manche wer­den noch nicht ein­mal angeklagt:

sued​deut​sche​.de (21.6.24)

5 Antworten auf „Kriminelle Vereinigung per Telegram: Regelmäßig aus verquerer Sicht über behördliche Handlungen berichtet“

  1. Wegen Fake-Shops: Bundesrat will Aus für anony­me Domain-Registrierungen

    Die Länderkammer for­dert eine Pflicht zur Identitätsprüfung von Domain-Anmeldungen. Die Registrierungsdaten sol­len genau hin­ter­legt und abge­fragt wer­den können.
    In Pocket speichern
    vorlesen
    Druckansicht
    115 Kommentare lesen

    Im Kampf gegen Fake-Angebote auf Webseiten mit DE-Domain soll eine ver­pflich­ten­de Identitätsprüfung die Anonymität been­den und Betrugsversuche erschweren.

    (Bild: JpegPhotographer/Shutterstock.com)
    28.09.2024, 18:46 Uhr
    Lesezeit: 3 Min.
    Von Stefan Krempl

    Damit wür­de die anony­me Nutzung des Internets umfang­reich wei­ter beschränkt.
    Zwangsidentifizierung gefähr­de Webseitenbetreiber, denn nur Anonymität im Netz schüt­ze wirk­sam vor Datenklau, Stalking, Identitätsdiebstahl, Doxing und soge­nann­ten Todeslisten, monier­te der frü­he­re EU-Abgeordnete Patrick Breyer bereits beim Beschluss der NIS2-Richtlinie.

    (usz)
    https://​www​.hei​se​.de/​n​e​w​s​/​W​e​g​e​n​-​F​a​k​e​-​S​h​o​p​s​-​B​u​n​d​e​s​r​a​t​-​w​i​l​l​-​A​u​s​-​f​u​e​r​-​a​n​o​n​y​m​e​-​D​o​m​a​i​n​-​R​e​g​i​s​t​r​i​e​r​u​n​g​e​n​-​9​9​5​6​6​1​3​.​h​tml

  2. FTC-Bericht:
    Massenüberwachung durch Online-Plattformen ist außer Kontrolle
    28.09.2024 09:00 Uhr Stefan Krempl
    Menschen, die auf einer Straße gehen. Ansicht von der Seite. Einer wird getrackt.

    Überwachung im gro­ßen Stil:
    Die Datenverarbeitung durch Big-Tech-Konzerne gerät außer Kontrolle, warnt die FTC.

    (Bild: Gorodenkoff/Shutterstock.com)

    Die US-Handelsaufsicht moniert, dass gro­ße Social-Media- und Streaming-Portale ihre Nutzer in gro­ßem Umfang aus­spio­nie­ren und dabei auf den Datenschutz pfeifen. 

    https://​www​.hei​se​.de/​n​e​w​s​/​F​T​C​-​B​e​r​i​c​h​t​-​M​a​s​s​e​n​u​e​b​e​r​w​a​c​h​u​n​g​-​d​u​r​c​h​-​O​n​l​i​n​e​-​P​l​a​t​t​f​o​r​m​e​n​-​i​s​t​-​a​u​s​s​e​r​-​K​o​n​t​r​o​l​l​e​-​9​9​5​6​4​3​0​.​h​tml

  3. Bundesrat drängt auf IP-Vorratsdatenspeicherung
    27.09.2024 12:12 Uhr Falk Steiner
    Serverraum mit Spezialeffekten

    (Bild: Gorodenkoff /​Shutterstock​.com)

    Der Bundesrat drängt auf die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen. Einen Monat sol­len IP-Zuordnung und Ports gespei­chert werden. 

    (mack [2])
    https://​www​.hei​se​.de/​n​e​w​s​/​B​u​n​d​e​s​r​a​t​-​d​r​a​e​n​g​t​-​a​u​f​-​I​P​-​V​o​r​r​a​t​s​d​a​t​e​n​s​p​e​i​c​h​e​r​u​n​g​-​9​9​5​5​5​8​6​.​h​tml

  4. Falsche Prioritätensetzung!

    Behörden wegen (aus eige­ner Sicht unzu­läs­si­gen) behörd­li­chen Handlungen "zu 'bom­bar­die­ren' und mit Telefonaten und Mails 'kalt­zu­stel­len' ", ist sicher­lich unschön. Zumal es die Alternative gibt, auf dem vor­ge­se­he­nen Formular eine Eingabe zu tip­pen, die danach von der Behörde so gründ­lich geprüft und unter­sucht wer­den kann, wie man es mit Masken- und CumEx-Geschäften macht.

    Viel gefähr­li­cher als die Inhalte der Mails und Telefonate sind aber noch die Geräte, von denen sie ver­sandt wer­den. Denn die kön­nen seit kur­zem jeder­zeit ohne Vorwarnung explo­die­ren. Anstatt Mailschreiber ein­zu­sper­ren, soll­te man bes­ser alle erreich­ba­ren Handys ein­sam­meln und an einem siche­ren Ort ver­schrot­ten, zuerst die­je­ni­gen, auf denen Impfpässe gespei­chert sind oder wer­den sol­len (zuvor natür­lich den kom­plet­ten Inhalt aus­ge­druckt archi­vie­ren, damit kei­ne Information ver­lo­ren­geht, die der Impfarzt für die näch­ste Spritze braucht).

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert