Habeck muß unterlassen

sued​deut​sche​.de (27.9.24, Bezahlschranke)

»… Selbstverständlich dür­fe man auch in der Ukraine-Frage eine ande­re Meinung haben als die Regierung. „Sich aber für sei­ne Meinung bezah­len zu las­sen, im Internet Stimmen zu kau­fen, Troll-Armeen auf­zu­bau­en, eine Meinung gekauft zu bekom­men: Das ist wider­lich, und das gehört sich nicht, und wir wis­sen, dass AfD und BSW genau­so bezahlt wer­den“, rief der mut­maß­li­che Grünen- Spitzenkandidat für die Bundestagswahl 2025 in den Saal. Seine Stimme über­schlug sich dabei fast. 

Im Übrigen mache die Bundesregierung sicher nicht alles rich­tig. „Aber kom­plett gekauft ist nie­mand – im Unterschied zu AfD und BSW.“ Jeder wis­se, „dass vie­le von denen aus Moskau und Peking bezahlt werden“…«

Autor Claus Hulverscheidt ist der Meinung, daß das eigent­lich auch stimmt: "Habeck kann auf Indizien ver­wei­sen". "Über Belege aber ver­fügt er bis­her genau­so wenig wie die Strafverfolgungsbehörden". So muß­te sich Habeck in einem Schreiben sei­nes Anwalts ver­pflich­ten, die Äußerungen nicht zu wie­der­ho­len, anson­sten wer­de er eine "von Ihrer Mandantin fest­zu­set­zen­de ange­mes­se­ne Vertragsstrafe" zah­len. Um eine sol­che zu ver­mei­den, wer­de ich hier nicht auf­füh­ren, von wem Habeck "kom­plett gekauft ist".

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