RKI-Protokolle, Nachträge (3): "EMA und Pfizer überlegen, ob sie ggf. die Phase III Studien auslassen und direkt in eine breite Anwendung gehen"

In der gele­ak­ten Version des Protokolls vom 15.5.20 wer­den nun die Personen erkenn­bar, die für einen der Öffentlichkeit vor­ent­hal­te­nen "Beraterstab" vor­ge­se­hen waren. In TOP 7 "RKI-Strategie Fragen" lesen wir:

Das gele­ak­te Dokument gibt es hier. Gelbe Hervorhebungen stam­men von mir. Rot Gerahmtes geleakt.

Es fällt auf, daß die rot gerahm­ten Namen, die in den offi­zi­ell ent­schwärz­ten Protokollen immer noch unles­bar gemacht waren, sich vor allem auf die Größen der Coronapolitik bezie­hen. Mit zahl­rei­chen ande­ren Personen aus der "zwei­ten Reihe" hat­te man offen­bar klä­ren kön­nen, daß ihre Namen genannt wer­den durften.

"Es ist nicht geplant, das gezielt öffentlich zu machen"

Am 14.5.20 hat­te man schon ein­mal über die­ses Gremium dis­ku­tiert. Hier sind die Stellen rot gerahmt, die in der letz­ten offi­zi­el­len Version offen­ge­legt wurden:

"Sinnhaftigkeit Einkauf von 40 Mio. serologische Testkits von Roche" [sic]

Erst jetzt sind die rot gerahm­ten Namen aus TOP 5 "RKI-Strategie Fragen" aus dem Protokoll vom 2.5.20 les­bar. Erneut wird erkenn­bar, daß offen­bar der Virologe Schmidt-Chanasit (des­sen Namen die Protokollantin noch nicht ein­mal rich­tig schrei­ben kann) sei­ne Zustimmung zur Entschwärzung gege­ben hat­te, die Herren Holtherm und Drosten aber nicht:

Schon immer frei les­bar war in die­sem TOP, was die gro­ßen Medien aber kei­nes­wegs interessierte:

Zweit Tage nach die­ser Sitzung infor­mier­te Roche über einen höchst erfolg­rei­chen Besuch von Spahn und Söder (s. hier). "Bundesgesundheitsminister Spahn und Ministerpräsident Söder nach Besuch Biotech-Unternehmen", so nennt Phoenix sein Video über die Pressekonferenz des Konzerns (you​tube​.com, 4.5.20). Anders als sei­nem Beratergremium glaubt Minister Spahn den fal­schen Werbebotschaften der Roche-Manager. Söder steu­ert 40 Millionen Euro an Subventionen bei:

Spahn war klar: Nur auf die­sem Wege konn­ten aus­rei­chend "Fallzahlen" gene­riert und vor allem Angst in der Bevölkerung auf­recht­erhal­ten wer­den. Schon lan­ge vor den "Impfkampagnen" stellt die­se Pressekonferenz einen kla­ren Hinweis dar­auf dar, daß eine Pandemie erklärt wer­den muß­te, um den Pharmazie-Standort Deutschland und ent­spre­chen­de Konzernprofite zu gewähr­lei­sten. Nicht zuletzt dafür war Lothar Wieler in ent­schei­den­de Gremien der WHO geschickt wor­den (s. hier).

"Strategie der Rockefeller Foundation wird von Hr. Jansen an Krisenstab versendet."

Auch die fol­gen­de Information aus TOP 1 am 23.4.20 gehört in die­sen Kontext:

Andreas Jansen ist Leiter von "ZIG 1: Informationsstelle für Internationalen Gesundheitsschutz (INIG)". Mehr über ZIG im letz­ten Beitrag zu den Protokollen.

"Wunsch des BMG, bezieht sich auf bundesweites Kontaktverbot und Stilllegen der Wirtschaft"

In TOP 4 "Kommunikation" im Protokoll vom 23.4.20 ist nun zu lesen, wer eine "Sprachregelung R" für das Ministerium pas­send gemacht hat:

Was dahin­ter steckt, wird anhand des TOPs 6 "Dokumente" am 22.4.20 deutlich:

Erneut sind es die will­fäh­ri­gen Modellierer, deren Namen geschwärzt waren. Sie lie­fern Zahlen für den Wunsch des Ministeriums, "bun­des­wei­tes Kontaktverbot und Stilllegen der Wirtschaft" zu begründen.

"Kritische Aspekte wie z.B. zur umfangreichen Testung von asymptotischen Personen [sic] hat das BMG eingebracht"

Am 20.4.20 hat­te das RKI noch Vorbehalte bezüg­lich "umfang­rei­cher Testung von asym­pto­ti­schen Personen" [sic]. Herr Mielke, wis­sen wir nun, wird das klären:

"EMA und Pfizer überlegen, ob sie ggf. die Phase III Studien auslassen und direkt in eine breite Anwendung gehen"

Offiziell ist die­se wahr­haft skan­da­lö­se (rot gerahm­te) Textstelle in TOP 2 "Erkenntnisse über Erreger" am 15.4.20 geschwärzt; der Tagesordnungspunkt ist ein ein­zi­ger Offenbarungseid:

Schock-Papier des Innenministeriums: "bestehender Kontakt zu Matthias an der Heiden". "RKI ist in diesen Gruppen durch Präs vertreten"

Nachdem in der letz­ten offi­zi­el­len Version schon der Name des Staatssekretärs Kerber ent­schwärzt wur­de, ent­hüllt die gele­ak­te Version nun, daß mit Matthias an der Heiden der neben Brockmann wich­tig­ste Modellierer des RKI zu der Extremistengruppe Kontakt hielt (16.3.20, TOP 5).

Mehr zu dem Schockpapier hier.

Herr an der Heiden hat wohl eine gan­ze Reihe von Kontakten ins Innenministerium (war­um?). Auch in TOP 8 "Maßnahmen zum Infektionsschutz" wer­den sie nun les­bar; hier war nur der Name Wieler ent­schwärzt worden:

"RKI nutzt Drosten-Assays". "Nachbeprobung bei Drosten war positiv"

Das ist TOP 6 "Labordiagnostik" des Protokolls vom 20.2.20 zu entnehmen:

Interessant wäre zu erfah­ren, wor­in die Unterschiede zwi­schen Drosten- und RKI-eige­nen Assays bestehen. LGL steht hier für das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das ein oft zitier­ter Kooperationspartner des RKI war. Auf des­sen Webseite fin­det man 178 Einträge zum Thema "Corona". Man erfährt dort zum Beispiel die Zahl von 6.713.235 PCR-Tests und 78.128.623 Antigen-Tests in Bayern zwi­schen Juli 2020 und Dezember 2022 (lgl.bayern.de). Das sind sechs Tests pro Ew. vom Säugling bis zur Greisin. Es geht dabei um "Testungen bei pri­mär Gesunden zur Früherkennung".

Das LGL testet also, mit­tels PCR, eine Probe drei mal nega­tiv. Der ein­ma­li­ge Drosten-Test ergibt ein posi­ti­ves Ergebnis. Im RKI scheint man davon aus­zu­ge­hen, daß nur letz­te­res zutref­fen kann. Schließlich war der beprob­te Mensch ein "deut­lich sym­pto­ma­ti­scher Fall". Besagtes LGL sagt dazu:

»Es ist nicht mög­lich, eine COVID-19- von einer Influenza-Erkrankung (Grippe) oder einer „nor­ma­len“ Erkältung nur anhand der Symptome zu unter­schei­den. Typische COVID-19-Krankheitsanzeichen sind unter ande­rem Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, plötz­lich ein­set­zen­des Fieber sowie Muskel- und/​oder Kopfschmerzen. Daneben kön­nen Kurzatmigkeit, Atemnot, Geruchs-/Geschmacksverlust und Magen-Darm-Beschwerden sowie wei­te­re Symptome auf­tre­ten.«
lgl​.bay​ern​.de (Dokument aktua­li­siert am: 2024-01-25)

Ist die Vermutung unzu­läs­sig, das RKI erwar­te bei der­ar­ti­gen Symptomen so vie­le Tests, bis ein posi­ti­ves Ergebnis erscheint?

"Hat während SARS im Mausmodell nicht funktioniert aber nicht in Zellkultur"

Das rot Umrahmte ist jetzt les­bar in TOP 6 am 24.1.20:

Der Name "Drosten" erscheint noch eini­ge Male, was gegen sei­ne behaup­te­te Bereitschaft zur Entschwärzung spricht.

Nachbemerkung

So weit die Überprüfung, ob die gele­ak­ten Dokumente im Zeitraum bis zum 29.1.20 neue Erkenntnisse brin­gen. Die Prüfung der spä­te­ren steht hier noch aus. Dabei soll wei­ter­hin die Entwicklung der Arbeit des Krisenstabs im Vordergrund ste­hen, nicht die Suche nach schlag­zei­len­träch­ti­gen Erkenntnissen. Das Verständnis davon, wie es zur ver­häng­nis­vol­len Entwicklung der letz­ten Jahre kom­men konn­te, wächst jeden­falls bei mir auf die­se Weise.

Noch etwas zu den Leaks: Einige weni­ge der vom RKI gelie­fer­ten Dokumente feh­len, dafür gibt es ande­re in mehr­fa­cher Ausführung. Es ist zu befürch­ten, daß die Jagd auf den oder die Whistleblower davon pro­fi­tiert. Das gilt auch für die Erstellungszeiten und ande­re Informationen in den Metadaten der PDF-Dateien sowie die unter­schied­li­chen Formatierungen.

10 Antworten auf „RKI-Protokolle, Nachträge (3): "EMA und Pfizer überlegen, ob sie ggf. die Phase III Studien auslassen und direkt in eine breite Anwendung gehen"“

  1. Sehr inter­es­sant nach­zu­le­sen, was die Logik ohne die facet­ten­rei­chen Details der RKI-Papiere schon nahe­leg­te zur Schlussfolgerung. Eine "Bestrafung" der P(l)andemieverbrecher wird allein schon dar­an schei­tern, dass geschätz­te 50% – 70% der Bevölkerung zuge­ben müss­ten, dass sie sich gna­den­los haben verar.…. las­sen. Und zwar bis hin zum Risiko, an den expe­ri­men­tel­len Gentherapeutika zu ster­ben. Von den Freiheitsberaubungen, Rodelverboten, Verweilverboten, Hausdurchsuchungen, Impfapartheit, Zwangs-Nasenfremdpopeln etc. nicht zu reden.

    1. Also ich weiß nicht wie­vie­le "mit­ge­macht" haben!! Ich wäre da sehr vorsichtig!
      Ja eini­ge waren echt Obrigkeitshörig und Angstbesoffen…
      Aber eini­gen blieb nix ande­res übrig als "mit­zu­ma­chen" (ich mag da nicht rich­ten ob sie sich nicht mehr­d­a­ge­gen hät­ten sträu­ben kön­nen und müssen !
      Und nicht alle hat­ten den Mut öffent­lich "ihr Gesicht" zu zeigen …

      (manch­mal habe ich den Eindruck Kritiker sagen das gern um sich selbst als Widerständler/​Kritiker/​Nachdenker zu erhöhen!)

  2. "Wunsch des BMG, bezieht sich auf bun­des­wei­tes Kontaktverbot und Stilllegen der Wirtschaft" 

    … eben! Das Stilllegen aller Wirtschaften gehör­te zu den sog. "Fecal Points" die­ses Pandemieplans. Wir erin­nern uns – die USA haben Corona-Pandemie China gewid­met und die­se direkt im Anschluss an die Schweinepest 2019 gestartet: 

    "Ist die Corona-Pandemie eine indi­rek­te Folge der Schweinepest? […]
    Mehr Möglichkeiten für Zoonose im Tierhandel als im Labor
    In Science stel­len die Autoren fest, dass sowohl Gefahr als auch Übertragungsweg seit vie­len Jahren bekannt und eta­bliert sind und fra­gen sich, war­um es dann in den ver­gan­ge­nen 20 Jahren nur zu den zwei Übersprüngen Sars und Sars-CoV‑2 gekom­men ist. Eine mög­li­che Besonderheit 2019 war dabei die zeit­wei­li­ge Knappheit von Schweinefleisch in China, bedingt durch die afri­ka­ni­sche Schweinepest, in deren Folge rund 150 Millionen Zuchttiere in China gekeult wur­den. Besonders in den süd­li­chen Provinzen zogen dar­auf­hin die Preise für Schweinefleisch spür­bar an, erreich­ten teil­wei­se mehr als das dop­pel­te Niveau von 2018. Das habe zu einer ver­stärk­ten Nachfrage nach Alternativen geführt, unter ande­rem dem Fleisch geschlach­te­ter Wildtiere, schrei­ben Lytras, Xia und Kollegen."
    https://​www​.mdr​.de/​w​i​s​s​e​n​/​i​s​t​-​c​o​r​o​n​a​-​e​i​n​e​-​f​o​l​g​e​-​d​e​r​-​s​c​h​w​e​i​n​e​p​e​s​t​-​c​o​v​i​d​-​u​r​s​p​r​u​n​g​-​d​e​s​-​v​i​r​u​s​-​1​0​0​.​h​tml

    Ergänzend: "Krise in China: Schweinepest dezi­miert Bestände
    Die Volksrepublik China hat den größ­ten Schweinebestand der Welt. Die gras­sie­ren­de Seuche Schweinepest hat eine bei­spiel­lo­se Krise ausgelöst. […]
    Vorerst zäh­len Kanada, Spanien, Deutschland, die Niederlande, Frankreich und mit Abstrichen die USA zu den Gewinnern der Krise."
    https://​www​.welt​hun​ger​hil​fe​.de/​w​e​l​t​e​r​n​a​e​h​r​u​n​g​/​r​u​b​r​i​k​e​n​/​k​r​i​s​e​n​-​h​u​m​a​n​i​t​a​e​r​e​-​h​i​l​f​e​/​c​h​i​n​a​-​k​r​i​s​e​-​d​u​r​c​h​-​a​f​r​i​k​a​n​i​s​c​h​e​-​s​c​h​w​e​i​n​e​p​est

    1. Was die Schweinepest betrifft: Wenn in MVP 3500 Schweine ver­nich­tet wer­den, soll­te man eigent­lich hell­hö­rig wer­den. Denn das Vernichten von Schlachtvieh hat mit Profitgier zu tun, ist also typisch für die kapi­ta­li­sti­sche Produktionsweise (Überproduktion) und hat nichts mit irgend­wel­chen Viren zu tun.

        1. AA, mei­ne Antworten sind sehr aus­führ­lich. Und auch ver­ständ­lich. Gerne wür­de ich über ande­re Dinge schrei­ben, aber es eben auch so, und das ist die gute Nachricht, daß es tat­säch­lich Menschen gibt die anhand mei­ner Beiträge hier den gan­zen Coronazirkus als das begrei­fen was er wirk­lich ist:

          Nur eine ande­re Art und Weise Menschen zu unter­drücken. Corona ist erst vor­bei wenn die Menschheit den Kapitalismus über­wun­den hat. 

          MFG

  3. @lgl.bayern.de (Dokument aktua­li­siert am: 2024-01-25)
    Ausgehend von obi­gem Link habe ich die frü­he­ste Version die­ses Links im web­ar­chiv gse­sucht und am 22.02.2020 gefunden
    (Stand: 19.02.2020)
    https://web.archive.org/web/20200222025747/https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm

    M.E. sind vie­le Infos dabei inter­es­sant, wenn man das vergleicht,
    was zum BEKANNTEN Corovirus bereits an Infos existiert
    mit dem
    was dem NEUARTIGEN Coronavirus "zuge­schrie­ben" wird (u./o. viel­leicht auch Folgen der Maßnahmen u./o. der "Impfungen" sind).

    Z.B.
    – Welche Krankheiten lösen Coronaviren aus?
    (Coronaviren ver­ur­sa­chen gemein­hin Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts und der Atemwege.)
    – Welche Symptome zei­gen sich bei einer Infektion …?
    (…Schwerere Erkrankungsverläufe und Todesfälle schei­nen nach der­zei­ti­gem Erkenntnisstand

    vor allem bei älte­ren Patienten mit Vorerkrankungen vorzukommen.)

    - Wie erfolgt die Probennahme zur labor­dia­gno­sti­schen Abklärung?
    (PCR…wird bei begründeten
    Verdachtsfällen aus­schließ­lich im Auftrag der Gesundheitsämter durchgeführt.
    Es wird dar­über hin­aus emp­foh­len, Serumproben abzu­neh­men und zu asser­vie­ren, bis ein serologischer
    Nachweis zur Verfügung steht.)
    usw.
    – Sollte bei Erkältungssymptomen rou­ti­ne­mä­ßi­ge auf 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) gete­stet werden?
    Eine rou­ti­ne­mä­ßi­ge 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus)-Diagnostik ist unnö­tig und daher nicht sinnvoll.

    Kompletter Artikel:
    Coronavirus – FAQs
    Was sind Coronaviren?
    Coronaviren sind behüll­te RNA (Ribonukleinsäure)-Viren, die über ein brei­tes Wirtsspektrum ver­fü­gen, zu
    dem Säugetiere, Vögel und Menschen gehö­ren. Eine bestimm­te Gruppe, die β‑Coronaviren, kön­nen vom
    Tier auf den Menschen über­tra­gen wer­den und beim Menschen auch schwe­rer ver­lau­fen­de Erkrankungen
    auslösen.

    Welche Krankheiten lösen Coronaviren aus?
    Coronaviren ver­ur­sa­chen gemein­hin Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts und der Atemwege. Manche
    β‑Coronaviren ver­ur­sa­chen zoo­no­ti­sche Infektionen, d. h (das heißt). sie wer­den von Tieren auf Menschen
    über­tra­gen und kön­nen beim Menschen auch schwer ver­lau­fen­de Infektionen, meist der Atemwege, wie z.
    B (zum Beispiel). MERS (midd­le east respi­ra­to­ry syn­dro­me) und . SARS (seve­re acu­te respiratory
    syn­dro­me) aus­lö­sen. Auch das neue Coronavirus 2019-nCoV ( (neu­ar­ti­ges Coronavirus)SARS (seve­re
    acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) gehört zu den β‑Coronaviren.

    Was ist zum gegen­wär­ti­gen Ausbruchsgeschehen bekannt?
    Am 31.12.2019 berich­te­te die städ­ti­sche Gesundheitskommission von Wuhan erst­mals über einen
    Ausbruch von Pneumonien in der chi­ne­si­schen Metropole Wuhan, Provinz Hubei in China. Der
    Ausgangspunkt des 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus)(SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV
    (Coronavirus)-2)-Ausbruchs scheint ein am 01.01.2020 geschlos­se­ner Fischmarkt in Wuhan zu sein, wo
    außer Fischen auch ande­re Tiere wie Geflügel, Fledermäuse und Wildtiere ver­kauft werden.
    Als Auslöser die­ser Virus-Pneumonien wur­de am 07.01.2020 das neu­ar­ti­ge Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges
    Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) identifiziert.
    Das tie­ri­sche Reservoir die­ses Virus ist bis­her noch unbekannt.

    In wel­chen Ländern gibt es Erkrankungen mit dem neu­en Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus)?
    Der Großteil der erkrank­ten Fälle wird nach wie vor aus der Stadt Wuhan und der Provinz Hubei berichtet,
    den­noch hat sich das Virus mitt­ler­wei­le auf eine Vielzahl chi­ne­si­scher Provinzen aus­ge­brei­tet. Einzelne
    Fälle sind auch außer­halb Chinas in Deutschland, Thailand, Singapur, Frankreich, Malaysia, Japan,
    Südkorea, den USA, Vietnam, Nepal und Australien, Kambodscha, Kanada und Sri Lanka aufgetreten.

    Kommt das neue Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-
    CoV (Coronavirus)-2) auch in Bayern vor?
    Auch in Bayern wur­de mitt­ler­wei­le bei 14 Patienten eine Infektion mit dem neu­en Coronavirus 2019-nCoV
    (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) nachgewiesen.
    Neun Patienten sind Arbeitskollegen, die bei einer Firma im Landkreis Starnberg
    beschäf­tigt sind, fünf sind nahe Familienangehörige die­ser Patienten. Die Infektion erfolg­te durch eine chi­ne­si­sche Kollegin aus Shanghai im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Die chi­ne­si­sche Kollegin hat­te sich ihrer­seits vor ihrer Reise nach Bayern mut­maß­lich bei ihren Eltern ange­steckt, die aus der Stadt Wuhan stammen.
    Auch die­se Infektkette ist also auf die Stadt Wuhan zurückzuführen.

    Welche Symptome zei­gen sich bei einer Infektion mit dem neu­en Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus)
    (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) ?
    Die kli­ni­schen Symptome einer Infektion mit 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS (seve­re acute
    respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) umfas­sen nach der­zei­ti­gem Stand Fieber, Husten,
    Atembeschwerden und Kurzatmigkeit. 

    Schwerere Erkrankungen ver­lau­fen als Pneumonie oder akutes
    Lungenversagen (acu­te respi­ra­to­ry distress syn­dro­me, ARDS). 

    In weni­gen Einzelfällen kann die Erkankung
    töd­lich enden.
    Schwerere Erkrankungsverläufe und Todesfälle schei­nen nach der­zei­ti­gem Erkenntnisstand

    vor allem bei älte­ren Patienten mit Vorerkrankungen vorzukommen.

    Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
    Eine spe­zi­fi­sche Therapie exi­stiert nicht. Die Therapie erfolgt somit abhän­gig von der Schwere der
    Erkrankung symptomatisch.

    Wie lässt sich eine Grippe von einer Infektion mit 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) unterscheiden?
    Da die Symptome sehr ähn­lich sind, ist eine Unterscheidung ohne wei­ter­ge­hen­de Untersuchungen kaum
    mög­lich. Laut RKI (Robert Koch-Institut) besteht gegen­wär­tig in Deutschland nur ein gerin­ges Risiko, sich mit 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV
    (Coronavirus)-2) zu infi­zie­ren. Symptome wie Husten, Fieber oder Atembeschwerden wer­den viel
    wahr­schein­li­cher von einer Grippe oder einer Erkältungskrankheit verursacht.
    Um eine Ausbreitung des neu­ar­ti­gen Coronavirus ein­zu­schrän­ken, ist es den­noch sehr wich­tig, begrün­de­te Verdachtsfälle frühzeitig
    zu erken­nen, zu iso­lie­ren und labor­dia­gno­stisch abzuklären.

    Ist ein Impfstoff gegen das neu­en Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) verfügbar?
    Ein Impfstoff gegen das neue Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) ist gegen­wär­tig nicht
    verfügbar.

    Wie lan­ge dau­ert die Inkubationszeit?
    Zum gegen­wär­ti­gen Zeitpunkt wird die Inkubationszeit mit bis zu 14 Tagen angegeben.

    Wird das neue Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) auch von Mensch zu Mensch übertragen?
    Das neue Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) ist bei engem Kontakt prin­zi­pi­ell von Mensch
    zu Mensch über­trag­bar. Es wur­den mitt­ler­wei­le auch ein­zel­ne Fälle bekannt, in denen sich Personen bei
    Betroffenen ange­steckt haben, die offen­bar noch kei­ne Symptome gezeigt hat­ten. Wie bei anderen
    Atemwegs-Erregern ist, ist eine Übertragung durch Schmierinfektion denk­bar. Erreger auf den Händen gelan­gen dabei auf die Schleimhäute von Nase oder Auge und kön­nen so zu einer Infektion führen.

    Welche Maßnahmen wer­den am Flughafen ergriffen?
    An allen Flughäfen in Deutschland und somit auch am Flughafen München stehen
    Informationsmaterialien zu COVID (coro­na virus indu­ced disease)-2019 auf Deutsch, Englisch und
    Mandarin bereit. Die Fluggäste erfah­ren so, wie sie sich bei einer Ein- oder Ausreise zu ver­hal­ten haben.
    Zudem steht den ankom­men­den und aflie­gen­den Passagieren eine extra ein­ge­rich­te­te Telefon- und
    Mailhotline zur Verfügung.
    Einreisenden aus China wird im Flugzeug eine Fluggast-Aussteigekarte (Passenger Location Card, PLC)
    aus­ge­hän­digt. Auf die­ser PLC müs­sen die Einreisenden ihre Kontaktdaten und die Kontaktdaten
    even­tu­el­ler Mitreisender ange­ben. Sie müs­sen auch Fragen bei­spiels­wei­se zum Gesundheitszustand und
    Aufenthaltsort in China beant­wor­ten. Am Zieflughafen wird dann ent­schie­den, ob wei­te­re Maßnahmen,
    zum Beispiel ein Abstrich und bei posi­ti­vem Ergebnis ein Klinikaufenthalt, not­wen­dig sind.

    Wie schüt­ze ich mich vor einer Infektion mit dem neu­en Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS
    (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2)?
    Die übli­chen Hygieneempfehlungen beim Vorliegen von infek­tiö­sen Atemwegserkrankungen, wie z. B.
    Grippe schüt­zen auch vor einer Infektion mit dem neu­en Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus)
    (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2):
    ■ Abstand hal­ten und engen Kontakt mit Personen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind,
    meiden.
    ■ Häufiges Händewaschen
    ■ Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken.

    Was unter­nimmt der Arzt in der Praxis bei einem Verdacht auf eine 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus)-Infektion?
    Wenn dieRKI (Robert Koch-Indtitut)-Definition auf einen begrün­de­ten Verdachtsfall erfüllt ist, sollte
    ■ der Patient mög­lichst in einem eige­nen Praxiszimmer iso­liert werden;
    ■ der Patient Mund-Nasen-Schutz anziehen;
    ■ das medi­zi­ni­sche Personal Schutzkittel, Handschuhe, zumin­dest Mund-Nasen-Schutz, bes­ser FFP2-
    Masken und ggf (gege­be­nen­falls). Schutzbrille anlegen;
    ■ das zustän­di­ge Gesundheitsamt ver­stän­digt werden;
    Weitere Maßnahmen wie z. B (zum Beispiel). die Probennahme zur Abklärung einer Coronavirus-Infektion
    und wei­te­re Absonderungsmaßnahmen erfol­gen dann nach Maßgabe des Gesundheitsamts.

    Wie erfolgt die Probennahme zur labor­dia­gno­sti­schen Abklärung?
    Wenn mög­lich soll­te Probenmaterial aus den obe­ren und tie­fen Atemwegen ent­nom­men wer­den. Als
    Probenmaterial aus den tie­fen Atemwegen eig­nen sich:
    ■ Bronchoalveoläre Lavage
    ■ Sputum (nach Anweisung pro­du­ziert bzw. induziert)
    ■ Trachealsekret
    Als Probenmaterial aus den obe­ren Atemwegen eig­nen sich:
    ■ Nasopharynx-Abstrich, ‑Spülung oder ‑Aspirat
    ■ Oropharynx-Abstrich
    Werden Oro- und Nasopharynx abge­stri­chen, soll­ten die Tupfer in einem Medium-Röhrchen vereinigt
    wer­den, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
    Bei Abstrichen ist zu beach­ten, dass für den Virusnachweis geeig­ne­te Tupfer ver­wen­det werden
    ("Virustupfer" mit flüs­si­gem Transportmedium ver­wen­den – kei­ne Bakterientupfer mit agarhaltigen
    Transportmedien).
    Alle Proben soll­ten das Labor schnellst­mög­lich nach Entnahme errei­chen. Erfolgt dies voraussichtlich
    inner­halb von 72 Stunden, kann die Probe bei 4°C gela­gert und wenn mög­lich gekühlt ver­sen­det werden.
    Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion)-Diagnostik zum Nachweis des neu­en Coronavirus 2019-nCoV
    (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) ist am LGL
    (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) eta­bliert und wird bei begründeten
    Verdachtsfällen aus­schließ­lich im Auftrag der Gesundheitsämter durchgeführt.
    Es wird dar­über hin­aus emp­foh­len, Serumproben abzu­neh­men und zu asser­vie­ren, bis ein serologischer
    Nachweis zur Verfügung steht.

    Sollte bei Erkältungssymptomen rou­ti­ne­mä­ßi­ge auf 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) gete­stet werden?
    Eine rou­ti­ne­mä­ßi­ge 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus)-Diagnostik ist unnö­tig und daher nicht sinnvoll.
    Eine Testung auf das neue Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) ist nur bei begründeten
    Verdachtsfällen sinn­voll, die eine ent­spre­chen­de respi­ra­to­ri­sche Symptomatik entwickeln.
    Patienten, die die oben genann­ten Kriterien für einen Verdachtsfall nicht erfül­len (auch besorgte
    Reiserückkehrer) wer­den gemäß der in der Praxis übli­chen Standards unter­sucht und behandelt.

    Wer ist der Ansprechpartner für Ärzte bei Unklarheiten?
    Ansprechpartner ist das zustän­di­ge Gesundheitsamt. Eine Gesundheitsamt-Suche nach PLZ
    (Postleitzahl) ist unter https://​tools​.rki​.de/​p​l​z​t​o​ol/ möglich.
    Wann besteht ein begrün­de­ter Verdacht auf eine Infektion mit dem neu­en Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges
    Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2)?
    Ein begrün­de­ter Verdacht auf eine Infektion mit dem neu­en Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges
    Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) besteht nur bei Personen
    mit
    ■ kli­ni­schem oder radio­lo­gi­schem Hinweis auf eine aku­te Infektion der unte­ren Atemwege und einem
    Aufenthalt in einem Risikogebiet bis maxi­mal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn.
    ■ aku­ter respi­ra­to­ri­scher Symptomatik belie­bi­ger Schwere und Kontakt zu einem bestä­tig­ten 2019-
    nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus)-Fall bis maxi­mal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn.

    Wie wird das neue Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-
    CoV (Coronavirus)-2) nachgewiesen?
    Das neue Coronavirus 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respi­ra­to­ry symptoms)-
    CoV (Coronavirus)-2) wird mole­ku­lar­bio­lo­gisch mit­tels einer spe­zi­el­len PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion)
    nach­ge­wie­sen. Die Diagnostik ist am LGL eta­bliert. Die Durchführung der Diagnostik ist der­zeit nur für
    begrün­de­te Verdachtsfälle sinn­voll und erfolgt aus­schließ­lich im Auftrag des Gesundheitsamts.

    Besteht eine gesetz­li­che Meldepflicht?
    Mit einer seit 01.02.2020 gel­ten­den Verordnung (CorViMV) wer­den Verdacht bzw. Erkrankung oder Tod in
    Bezug auf eine Infektion mit 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS (seve­re acu­te respiratory
    symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) mel­de­pflich­tig nach §6 Abs (Absatz). 1 Satz 1 Nummer 1 des IfSG
    (Infektionsschutzgesetz). Die Erkrankung ist auch dann zu mel­den, wenn der Verdacht bereits gemeldet
    wur­de. Ebenso ist zu mel­den, wenn sich der Verdacht nicht bestä­tigt hat.
    Der direkt oder indi­rek­te Nachweis von 2019-nCoV (neu­ar­ti­ges Coronavirus) (SARS (seve­re acute
    respi­ra­to­ry symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) ist nach § 7 Absatz 1 Satz 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
    meldepflichtig.

    Geht eine Gefahr von Lieferungen oder Paketsendungen aus China aus?
    Aufgrund der bis­her bekann­ten Übertragubgswege und da das Virus nach der­zei­ti­gem Kenntnisstand
    nicht lang halt­bar und auch nicht sehr leicht über­trag­bar ist, ist nach der­zei­ti­ger fach­li­cher Einschätzung
    ein Infektionsrisiko über Warensendungen aus China unwahrscheinlich.

    Wie wird die Übertragbarkeit des neu­ar­ti­gen Coronavirus über Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände
    eingeschätzt?
    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt zu dem Schluss, dass eine Übertragung des
    Erregers über Lebensmittel auf den Menschen nach der­zei­ti­gem wis­sen­schaft­li­chem Kenntnisstand
    unwahr­schein­lich ist. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen über den Kontakt mit Produkten,
    Bedarfsgegenständen oder durch Lebensmittel gibt es, auch beim aktu­el­len Ausbruch, bis­her nach
    der­zei­ti­gem wis­sen­schaft­li­chem Kenntnisstand kei­ne Belege. Hygieneregeln im Umgang mit und bei der
    Zubereitung von rohem Fleisch und Fleischprodukten soll­ten grund­sätz­lich ein­ge­hal­ten wer­den, auch im
    Hinblick auf ande­re mög­li­cher­wei­se ent­hal­te­ne Krankheitserreger. Das Virus ist hit­ze­emp­find­lich. Ein
    etwa­iges Risiko kann durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätz­lich ver­rin­gert werden.

    Welche Desinfektionsmittel sind gegen das neue Coronavirus wirksam?
    Zur Desinfektion kön­nen alle Mittel mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viru­zid" (wirk­sam gegen behüllte
    Viren), "begrenzt viru­zid PLUS" oder "viru­zid" ver­wen­det wer­den. Mittel deren Wirksamkeit für die oben
    genann­ten Wirkungsbereiche nach­ge­wie­sen sind, der Liste der vom RKI geprüf­ten und anerkannten
    Desinfektionsmittel und ‑ver­fah­ren oder der Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte
    Hygiene ent­nom­men wer­den. Bei behörd­lich ange­ord­ne­ten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI (Robert-
    Koch-Institut)-Liste heranzuziehen.

    Was muss ich bei Reisen nach China beachten?
    Vor Reisen nach China soll­ten die Reisehinweise bzw. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beachtet
    werden.

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    Dokument aktua­li­siert am: 19.02.2020

    Autor: Dr. Nikolaus Ackermann – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
    Dr. Stefan Hörmansdorfer – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

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