In der geleakten Version des Protokolls vom 15.5.20 werden nun die Personen erkennbar, die für einen der Öffentlichkeit vorenthaltenen "Beraterstab" vorgesehen waren. In TOP 7 "RKI-Strategie Fragen" lesen wir:

Das geleakte Dokument gibt es hier. Gelbe Hervorhebungen stammen von mir. Rot Gerahmtes geleakt.
Es fällt auf, daß die rot gerahmten Namen, die in den offiziell entschwärzten Protokollen immer noch unlesbar gemacht waren, sich vor allem auf die Größen der Coronapolitik beziehen. Mit zahlreichen anderen Personen aus der "zweiten Reihe" hatte man offenbar klären können, daß ihre Namen genannt werden durften.
"Es ist nicht geplant, das gezielt öffentlich zu machen"
Am 14.5.20 hatte man schon einmal über dieses Gremium diskutiert. Hier sind die Stellen rot gerahmt, die in der letzten offiziellen Version offengelegt wurden:

"Sinnhaftigkeit Einkauf von 40 Mio. serologische Testkits von Roche" [sic]
Erst jetzt sind die rot gerahmten Namen aus TOP 5 "RKI-Strategie Fragen" aus dem Protokoll vom 2.5.20 lesbar. Erneut wird erkennbar, daß offenbar der Virologe Schmidt-Chanasit (dessen Namen die Protokollantin noch nicht einmal richtig schreiben kann) seine Zustimmung zur Entschwärzung gegeben hatte, die Herren Holtherm und Drosten aber nicht:

Schon immer frei lesbar war in diesem TOP, was die großen Medien aber keineswegs interessierte:

Zweit Tage nach dieser Sitzung informierte Roche über einen höchst erfolgreichen Besuch von Spahn und Söder (s. hier). "Bundesgesundheitsminister Spahn und Ministerpräsident Söder nach Besuch Biotech-Unternehmen", so nennt Phoenix sein Video über die Pressekonferenz des Konzerns (youtube.com, 4.5.20). Anders als seinem Beratergremium glaubt Minister Spahn den falschen Werbebotschaften der Roche-Manager. Söder steuert 40 Millionen Euro an Subventionen bei:
Spahn war klar: Nur auf diesem Wege konnten ausreichend "Fallzahlen" generiert und vor allem Angst in der Bevölkerung aufrechterhalten werden. Schon lange vor den "Impfkampagnen" stellt diese Pressekonferenz einen klaren Hinweis darauf dar, daß eine Pandemie erklärt werden mußte, um den Pharmazie-Standort Deutschland und entsprechende Konzernprofite zu gewährleisten. Nicht zuletzt dafür war Lothar Wieler in entscheidende Gremien der WHO geschickt worden (s. hier).
"Strategie der Rockefeller Foundation wird von Hr. Jansen an Krisenstab versendet."
Auch die folgende Information aus TOP 1 am 23.4.20 gehört in diesen Kontext:

Andreas Jansen ist Leiter von "ZIG 1: Informationsstelle für Internationalen Gesundheitsschutz (INIG)". Mehr über ZIG im letzten Beitrag zu den Protokollen.
"Wunsch des BMG, bezieht sich auf bundesweites Kontaktverbot und Stilllegen der Wirtschaft"
In TOP 4 "Kommunikation" im Protokoll vom 23.4.20 ist nun zu lesen, wer eine "Sprachregelung R" für das Ministerium passend gemacht hat:

Was dahinter steckt, wird anhand des TOPs 6 "Dokumente" am 22.4.20 deutlich:

Erneut sind es die willfährigen Modellierer, deren Namen geschwärzt waren. Sie liefern Zahlen für den Wunsch des Ministeriums, "bundesweites Kontaktverbot und Stilllegen der Wirtschaft" zu begründen.
"Kritische Aspekte wie z.B. zur umfangreichen Testung von asymptotischen Personen [sic] hat das BMG eingebracht"
Am 20.4.20 hatte das RKI noch Vorbehalte bezüglich "umfangreicher Testung von asymptotischen Personen" [sic]. Herr Mielke, wissen wir nun, wird das klären:

"EMA und Pfizer überlegen, ob sie ggf. die Phase III Studien auslassen und direkt in eine breite Anwendung gehen"
Offiziell ist diese wahrhaft skandalöse (rot gerahmte) Textstelle in TOP 2 "Erkenntnisse über Erreger" am 15.4.20 geschwärzt; der Tagesordnungspunkt ist ein einziger Offenbarungseid:

Schock-Papier des Innenministeriums: "bestehender Kontakt zu Matthias an der Heiden". "RKI ist in diesen Gruppen durch Präs vertreten"
Nachdem in der letzten offiziellen Version schon der Name des Staatssekretärs Kerber entschwärzt wurde, enthüllt die geleakte Version nun, daß mit Matthias an der Heiden der neben Brockmann wichtigste Modellierer des RKI zu der Extremistengruppe Kontakt hielt (16.3.20, TOP 5).

Mehr zu dem Schockpapier hier.
Herr an der Heiden hat wohl eine ganze Reihe von Kontakten ins Innenministerium (warum?). Auch in TOP 8 "Maßnahmen zum Infektionsschutz" werden sie nun lesbar; hier war nur der Name Wieler entschwärzt worden:

"RKI nutzt Drosten-Assays". "Nachbeprobung bei Drosten war positiv"
Das ist TOP 6 "Labordiagnostik" des Protokolls vom 20.2.20 zu entnehmen:

Interessant wäre zu erfahren, worin die Unterschiede zwischen Drosten- und RKI-eigenen Assays bestehen. LGL steht hier für das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das ein oft zitierter Kooperationspartner des RKI war. Auf dessen Webseite findet man 178 Einträge zum Thema "Corona". Man erfährt dort zum Beispiel die Zahl von 6.713.235 PCR-Tests und 78.128.623 Antigen-Tests in Bayern zwischen Juli 2020 und Dezember 2022 (lgl.bayern.de). Das sind sechs Tests pro Ew. vom Säugling bis zur Greisin. Es geht dabei um "Testungen bei primär Gesunden zur Früherkennung".
Das LGL testet also, mittels PCR, eine Probe drei mal negativ. Der einmalige Drosten-Test ergibt ein positives Ergebnis. Im RKI scheint man davon auszugehen, daß nur letzteres zutreffen kann. Schließlich war der beprobte Mensch ein "deutlich symptomatischer Fall". Besagtes LGL sagt dazu:
»Es ist nicht möglich, eine COVID-19- von einer Influenza-Erkrankung (Grippe) oder einer „normalen“ Erkältung nur anhand der Symptome zu unterscheiden. Typische COVID-19-Krankheitsanzeichen sind unter anderem Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, plötzlich einsetzendes Fieber sowie Muskel- und/oder Kopfschmerzen. Daneben können Kurzatmigkeit, Atemnot, Geruchs-/Geschmacksverlust und Magen-Darm-Beschwerden sowie weitere Symptome auftreten.«
lgl.bayern.de (Dokument aktualisiert am: 2024-01-25)
Ist die Vermutung unzulässig, das RKI erwarte bei derartigen Symptomen so viele Tests, bis ein positives Ergebnis erscheint?
"Hat während SARS im Mausmodell nicht funktioniert aber nicht in Zellkultur"
Das rot Umrahmte ist jetzt lesbar in TOP 6 am 24.1.20:

Der Name "Drosten" erscheint noch einige Male, was gegen seine behauptete Bereitschaft zur Entschwärzung spricht.
Nachbemerkung
So weit die Überprüfung, ob die geleakten Dokumente im Zeitraum bis zum 29.1.20 neue Erkenntnisse bringen. Die Prüfung der späteren steht hier noch aus. Dabei soll weiterhin die Entwicklung der Arbeit des Krisenstabs im Vordergrund stehen, nicht die Suche nach schlagzeilenträchtigen Erkenntnissen. Das Verständnis davon, wie es zur verhängnisvollen Entwicklung der letzten Jahre kommen konnte, wächst jedenfalls bei mir auf diese Weise.
Noch etwas zu den Leaks: Einige wenige der vom RKI gelieferten Dokumente fehlen, dafür gibt es andere in mehrfacher Ausführung. Es ist zu befürchten, daß die Jagd auf den oder die Whistleblower davon profitiert. Das gilt auch für die Erstellungszeiten und andere Informationen in den Metadaten der PDF-Dateien sowie die unterschiedlichen Formatierungen.
Sehr interessant nachzulesen, was die Logik ohne die facettenreichen Details der RKI-Papiere schon nahelegte zur Schlussfolgerung. Eine "Bestrafung" der P(l)andemieverbrecher wird allein schon daran scheitern, dass geschätzte 50% – 70% der Bevölkerung zugeben müssten, dass sie sich gnadenlos haben verar.…. lassen. Und zwar bis hin zum Risiko, an den experimentellen Gentherapeutika zu sterben. Von den Freiheitsberaubungen, Rodelverboten, Verweilverboten, Hausdurchsuchungen, Impfapartheit, Zwangs-Nasenfremdpopeln etc. nicht zu reden.
@Clarence O’Mikron: Ich habe in meiner Betriebsblindheit "geschwärzte 50% – 70% der Bevölkerung" gelesen.
geschwärzte Bevölkerung
tztztz 😉
Also ich weiß nicht wieviele "mitgemacht" haben!! Ich wäre da sehr vorsichtig!
Ja einige waren echt Obrigkeitshörig und Angstbesoffen…
Aber einigen blieb nix anderes übrig als "mitzumachen" (ich mag da nicht richten ob sie sich nicht mehrdagegen hätten sträuben können und müssen !
Und nicht alle hatten den Mut öffentlich "ihr Gesicht" zu zeigen …
(manchmal habe ich den Eindruck Kritiker sagen das gern um sich selbst als Widerständler/Kritiker/Nachdenker zu erhöhen!)
"Wunsch des BMG, bezieht sich auf bundesweites Kontaktverbot und Stilllegen der Wirtschaft"
… eben! Das Stilllegen aller Wirtschaften gehörte zu den sog. "Fecal Points" dieses Pandemieplans. Wir erinnern uns – die USA haben Corona-Pandemie China gewidmet und diese direkt im Anschluss an die Schweinepest 2019 gestartet:
"Ist die Corona-Pandemie eine indirekte Folge der Schweinepest? […]
Mehr Möglichkeiten für Zoonose im Tierhandel als im Labor
In Science stellen die Autoren fest, dass sowohl Gefahr als auch Übertragungsweg seit vielen Jahren bekannt und etabliert sind und fragen sich, warum es dann in den vergangenen 20 Jahren nur zu den zwei Übersprüngen Sars und Sars-CoV‑2 gekommen ist. Eine mögliche Besonderheit 2019 war dabei die zeitweilige Knappheit von Schweinefleisch in China, bedingt durch die afrikanische Schweinepest, in deren Folge rund 150 Millionen Zuchttiere in China gekeult wurden. Besonders in den südlichen Provinzen zogen daraufhin die Preise für Schweinefleisch spürbar an, erreichten teilweise mehr als das doppelte Niveau von 2018. Das habe zu einer verstärkten Nachfrage nach Alternativen geführt, unter anderem dem Fleisch geschlachteter Wildtiere, schreiben Lytras, Xia und Kollegen."
https://www.mdr.de/wissen/ist-corona-eine-folge-der-schweinepest-covid-ursprung-des-virus-100.html
Ergänzend: "Krise in China: Schweinepest dezimiert Bestände
Die Volksrepublik China hat den größten Schweinebestand der Welt. Die grassierende Seuche Schweinepest hat eine beispiellose Krise ausgelöst. […]
Vorerst zählen Kanada, Spanien, Deutschland, die Niederlande, Frankreich und mit Abstrichen die USA zu den Gewinnern der Krise."
https://www.welthungerhilfe.de/welternaehrung/rubriken/krisen-humanitaere-hilfe/china-krise-durch-afrikanische-schweinepest
Was die Schweinepest betrifft: Wenn in MVP 3500 Schweine vernichtet werden, sollte man eigentlich hellhörig werden. Denn das Vernichten von Schlachtvieh hat mit Profitgier zu tun, ist also typisch für die kapitalistische Produktionsweise (Überproduktion) und hat nichts mit irgendwelchen Viren zu tun.
@Erfordia…: Gibt es eine Frage (vielleicht die nach dem Wetter?), die Sie anders beantworten würden?
AA, meine Antworten sind sehr ausführlich. Und auch verständlich. Gerne würde ich über andere Dinge schreiben, aber es eben auch so, und das ist die gute Nachricht, daß es tatsächlich Menschen gibt die anhand meiner Beiträge hier den ganzen Coronazirkus als das begreifen was er wirklich ist:
Nur eine andere Art und Weise Menschen zu unterdrücken. Corona ist erst vorbei wenn die Menschheit den Kapitalismus überwunden hat.
MFG
Gehen Börsengeschäften etwa irgendwelche Studien oder Testphasen voraus?
@lgl.bayern.de (Dokument aktualisiert am: 2024-01-25)
Ausgehend von obigem Link habe ich die früheste Version dieses Links im webarchiv gsesucht und am 22.02.2020 gefunden
(Stand: 19.02.2020)
https://web.archive.org/web/20200222025747/https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm
M.E. sind viele Infos dabei interessant, wenn man das vergleicht,
was zum BEKANNTEN Corovirus bereits an Infos existiert
mit dem
was dem NEUARTIGEN Coronavirus "zugeschrieben" wird (u./o. vielleicht auch Folgen der Maßnahmen u./o. der "Impfungen" sind).
Z.B.
– Welche Krankheiten lösen Coronaviren aus?
(Coronaviren verursachen gemeinhin Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts und der Atemwege.)
– Welche Symptome zeigen sich bei einer Infektion …?
(…Schwerere Erkrankungsverläufe und Todesfälle scheinen nach derzeitigem Erkenntnisstand
vor allem bei älteren Patienten mit Vorerkrankungen vorzukommen.)
- Wie erfolgt die Probennahme zur labordiagnostischen Abklärung?
(PCR…wird bei begründeten
Verdachtsfällen ausschließlich im Auftrag der Gesundheitsämter durchgeführt.
Es wird darüber hinaus empfohlen, Serumproben abzunehmen und zu asservieren, bis ein serologischer
Nachweis zur Verfügung steht.)
usw.
– Sollte bei Erkältungssymptomen routinemäßige auf 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) getestet werden?
Eine routinemäßige 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus)-Diagnostik ist unnötig und daher nicht sinnvoll.
Kompletter Artikel:
Coronavirus – FAQs
Was sind Coronaviren?
Coronaviren sind behüllte RNA (Ribonukleinsäure)-Viren, die über ein breites Wirtsspektrum verfügen, zu
dem Säugetiere, Vögel und Menschen gehören. Eine bestimmte Gruppe, die β‑Coronaviren, können vom
Tier auf den Menschen übertragen werden und beim Menschen auch schwerer verlaufende Erkrankungen
auslösen.
Welche Krankheiten lösen Coronaviren aus?
Coronaviren verursachen gemeinhin Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts und der Atemwege. Manche
β‑Coronaviren verursachen zoonotische Infektionen, d. h (das heißt). sie werden von Tieren auf Menschen
übertragen und können beim Menschen auch schwer verlaufende Infektionen, meist der Atemwege, wie z.
B (zum Beispiel). MERS (middle east respiratory syndrome) und . SARS (severe acute respiratory
syndrome) auslösen. Auch das neue Coronavirus 2019-nCoV ( (neuartiges Coronavirus)SARS (severe
acute respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) gehört zu den β‑Coronaviren.
Was ist zum gegenwärtigen Ausbruchsgeschehen bekannt?
Am 31.12.2019 berichtete die städtische Gesundheitskommission von Wuhan erstmals über einen
Ausbruch von Pneumonien in der chinesischen Metropole Wuhan, Provinz Hubei in China. Der
Ausgangspunkt des 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus)(SARS (severe acute respiratory symptoms)-CoV
(Coronavirus)-2)-Ausbruchs scheint ein am 01.01.2020 geschlossener Fischmarkt in Wuhan zu sein, wo
außer Fischen auch andere Tiere wie Geflügel, Fledermäuse und Wildtiere verkauft werden.
Als Auslöser dieser Virus-Pneumonien wurde am 07.01.2020 das neuartige Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges
Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) identifiziert.
Das tierische Reservoir dieses Virus ist bisher noch unbekannt.
In welchen Ländern gibt es Erkrankungen mit dem neuen Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus)?
Der Großteil der erkrankten Fälle wird nach wie vor aus der Stadt Wuhan und der Provinz Hubei berichtet,
dennoch hat sich das Virus mittlerweile auf eine Vielzahl chinesischer Provinzen ausgebreitet. Einzelne
Fälle sind auch außerhalb Chinas in Deutschland, Thailand, Singapur, Frankreich, Malaysia, Japan,
Südkorea, den USA, Vietnam, Nepal und Australien, Kambodscha, Kanada und Sri Lanka aufgetreten.
Kommt das neue Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory symptoms)-
CoV (Coronavirus)-2) auch in Bayern vor?
Auch in Bayern wurde mittlerweile bei 14 Patienten eine Infektion mit dem neuen Coronavirus 2019-nCoV
(neuartiges Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) nachgewiesen.
Neun Patienten sind Arbeitskollegen, die bei einer Firma im Landkreis Starnberg
beschäftigt sind, fünf sind nahe Familienangehörige dieser Patienten. Die Infektion erfolgte durch eine chinesische Kollegin aus Shanghai im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung. Die chinesische Kollegin hatte sich ihrerseits vor ihrer Reise nach Bayern mutmaßlich bei ihren Eltern angesteckt, die aus der Stadt Wuhan stammen.
Auch diese Infektkette ist also auf die Stadt Wuhan zurückzuführen.
Welche Symptome zeigen sich bei einer Infektion mit dem neuen Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus)
(SARS (severe acute respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) ?
Die klinischen Symptome einer Infektion mit 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) (SARS (severe acute
respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) umfassen nach derzeitigem Stand Fieber, Husten,
Atembeschwerden und Kurzatmigkeit.
Schwerere Erkrankungen verlaufen als Pneumonie oder akutes
Lungenversagen (acute respiratory distress syndrome, ARDS).
In wenigen Einzelfällen kann die Erkankung
tödlich enden.
Schwerere Erkrankungsverläufe und Todesfälle scheinen nach derzeitigem Erkenntnisstand
vor allem bei älteren Patienten mit Vorerkrankungen vorzukommen.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Eine spezifische Therapie existiert nicht. Die Therapie erfolgt somit abhängig von der Schwere der
Erkrankung symptomatisch.
Wie lässt sich eine Grippe von einer Infektion mit 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) unterscheiden?
Da die Symptome sehr ähnlich sind, ist eine Unterscheidung ohne weitergehende Untersuchungen kaum
möglich. Laut RKI (Robert Koch-Institut) besteht gegenwärtig in Deutschland nur ein geringes Risiko, sich mit 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory symptoms)-CoV
(Coronavirus)-2) zu infizieren. Symptome wie Husten, Fieber oder Atembeschwerden werden viel
wahrscheinlicher von einer Grippe oder einer Erkältungskrankheit verursacht.
Um eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzuschränken, ist es dennoch sehr wichtig, begründete Verdachtsfälle frühzeitig
zu erkennen, zu isolieren und labordiagnostisch abzuklären.
Ist ein Impfstoff gegen das neuen Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) verfügbar?
Ein Impfstoff gegen das neue Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) ist gegenwärtig nicht
verfügbar.
Wie lange dauert die Inkubationszeit?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Inkubationszeit mit bis zu 14 Tagen angegeben.
Wird das neue Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) auch von Mensch zu Mensch übertragen?
Das neue Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) ist bei engem Kontakt prinzipiell von Mensch
zu Mensch übertragbar. Es wurden mittlerweile auch einzelne Fälle bekannt, in denen sich Personen bei
Betroffenen angesteckt haben, die offenbar noch keine Symptome gezeigt hatten. Wie bei anderen
Atemwegs-Erregern ist, ist eine Übertragung durch Schmierinfektion denkbar. Erreger auf den Händen gelangen dabei auf die Schleimhäute von Nase oder Auge und können so zu einer Infektion führen.
Welche Maßnahmen werden am Flughafen ergriffen?
An allen Flughäfen in Deutschland und somit auch am Flughafen München stehen
Informationsmaterialien zu COVID (corona virus induced disease)-2019 auf Deutsch, Englisch und
Mandarin bereit. Die Fluggäste erfahren so, wie sie sich bei einer Ein- oder Ausreise zu verhalten haben.
Zudem steht den ankommenden und afliegenden Passagieren eine extra eingerichtete Telefon- und
Mailhotline zur Verfügung.
Einreisenden aus China wird im Flugzeug eine Fluggast-Aussteigekarte (Passenger Location Card, PLC)
ausgehändigt. Auf dieser PLC müssen die Einreisenden ihre Kontaktdaten und die Kontaktdaten
eventueller Mitreisender angeben. Sie müssen auch Fragen beispielsweise zum Gesundheitszustand und
Aufenthaltsort in China beantworten. Am Zieflughafen wird dann entschieden, ob weitere Maßnahmen,
zum Beispiel ein Abstrich und bei positivem Ergebnis ein Klinikaufenthalt, notwendig sind.
Wie schütze ich mich vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) (SARS
(severe acute respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2)?
Die üblichen Hygieneempfehlungen beim Vorliegen von infektiösen Atemwegserkrankungen, wie z. B.
Grippe schützen auch vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus)
(SARS (severe acute respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2):
■ Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind,
meiden.
■ Häufiges Händewaschen
■ Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken.
Was unternimmt der Arzt in der Praxis bei einem Verdacht auf eine 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus)-Infektion?
Wenn dieRKI (Robert Koch-Indtitut)-Definition auf einen begründeten Verdachtsfall erfüllt ist, sollte
■ der Patient möglichst in einem eigenen Praxiszimmer isoliert werden;
■ der Patient Mund-Nasen-Schutz anziehen;
■ das medizinische Personal Schutzkittel, Handschuhe, zumindest Mund-Nasen-Schutz, besser FFP2-
Masken und ggf (gegebenenfalls). Schutzbrille anlegen;
■ das zuständige Gesundheitsamt verständigt werden;
Weitere Maßnahmen wie z. B (zum Beispiel). die Probennahme zur Abklärung einer Coronavirus-Infektion
und weitere Absonderungsmaßnahmen erfolgen dann nach Maßgabe des Gesundheitsamts.
Wie erfolgt die Probennahme zur labordiagnostischen Abklärung?
Wenn möglich sollte Probenmaterial aus den oberen und tiefen Atemwegen entnommen werden. Als
Probenmaterial aus den tiefen Atemwegen eignen sich:
■ Bronchoalveoläre Lavage
■ Sputum (nach Anweisung produziert bzw. induziert)
■ Trachealsekret
Als Probenmaterial aus den oberen Atemwegen eignen sich:
■ Nasopharynx-Abstrich, ‑Spülung oder ‑Aspirat
■ Oropharynx-Abstrich
Werden Oro- und Nasopharynx abgestrichen, sollten die Tupfer in einem Medium-Röhrchen vereinigt
werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
Bei Abstrichen ist zu beachten, dass für den Virusnachweis geeignete Tupfer verwendet werden
("Virustupfer" mit flüssigem Transportmedium verwenden – keine Bakterientupfer mit agarhaltigen
Transportmedien).
Alle Proben sollten das Labor schnellstmöglich nach Entnahme erreichen. Erfolgt dies voraussichtlich
innerhalb von 72 Stunden, kann die Probe bei 4°C gelagert und wenn möglich gekühlt versendet werden.
Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion)-Diagnostik zum Nachweis des neuen Coronavirus 2019-nCoV
(neuartiges Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) ist am LGL
(Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) etabliert und wird bei begründeten
Verdachtsfällen ausschließlich im Auftrag der Gesundheitsämter durchgeführt.
Es wird darüber hinaus empfohlen, Serumproben abzunehmen und zu asservieren, bis ein serologischer
Nachweis zur Verfügung steht.
Sollte bei Erkältungssymptomen routinemäßige auf 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) getestet werden?
Eine routinemäßige 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus)-Diagnostik ist unnötig und daher nicht sinnvoll.
Eine Testung auf das neue Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) ist nur bei begründeten
Verdachtsfällen sinnvoll, die eine entsprechende respiratorische Symptomatik entwickeln.
Patienten, die die oben genannten Kriterien für einen Verdachtsfall nicht erfüllen (auch besorgte
Reiserückkehrer) werden gemäß der in der Praxis üblichen Standards untersucht und behandelt.
Wer ist der Ansprechpartner für Ärzte bei Unklarheiten?
Ansprechpartner ist das zuständige Gesundheitsamt. Eine Gesundheitsamt-Suche nach PLZ
(Postleitzahl) ist unter https://tools.rki.de/plztool/ möglich.
Wann besteht ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges
Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2)?
Ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges
Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) besteht nur bei Personen
mit
■ klinischem oder radiologischem Hinweis auf eine akute Infektion der unteren Atemwege und einem
Aufenthalt in einem Risikogebiet bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn.
■ akuter respiratorischer Symptomatik beliebiger Schwere und Kontakt zu einem bestätigten 2019-
nCoV (neuartiges Coronavirus)-Fall bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn.
Wie wird das neue Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory symptoms)-
CoV (Coronavirus)-2) nachgewiesen?
Das neue Coronavirus 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory symptoms)-
CoV (Coronavirus)-2) wird molekularbiologisch mittels einer speziellen PCR (Polymerase-Ketten-Reaktion)
nachgewiesen. Die Diagnostik ist am LGL etabliert. Die Durchführung der Diagnostik ist derzeit nur für
begründete Verdachtsfälle sinnvoll und erfolgt ausschließlich im Auftrag des Gesundheitsamts.
Besteht eine gesetzliche Meldepflicht?
Mit einer seit 01.02.2020 geltenden Verordnung (CorViMV) werden Verdacht bzw. Erkrankung oder Tod in
Bezug auf eine Infektion mit 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) (SARS (severe acute respiratory
symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) meldepflichtig nach §6 Abs (Absatz). 1 Satz 1 Nummer 1 des IfSG
(Infektionsschutzgesetz). Die Erkrankung ist auch dann zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet
wurde. Ebenso ist zu melden, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat.
Der direkt oder indirekte Nachweis von 2019-nCoV (neuartiges Coronavirus) (SARS (severe acute
respiratory symptoms)-CoV (Coronavirus)-2) ist nach § 7 Absatz 1 Satz 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
meldepflichtig.
Geht eine Gefahr von Lieferungen oder Paketsendungen aus China aus?
Aufgrund der bisher bekannten Übertragubgswege und da das Virus nach derzeitigem Kenntnisstand
nicht lang haltbar und auch nicht sehr leicht übertragbar ist, ist nach derzeitiger fachlicher Einschätzung
ein Infektionsrisiko über Warensendungen aus China unwahrscheinlich.
Wie wird die Übertragbarkeit des neuartigen Coronavirus über Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände
eingeschätzt?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt zu dem Schluss, dass eine Übertragung des
Erregers über Lebensmittel auf den Menschen nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand
unwahrscheinlich ist. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen über den Kontakt mit Produkten,
Bedarfsgegenständen oder durch Lebensmittel gibt es, auch beim aktuellen Ausbruch, bisher nach
derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Belege. Hygieneregeln im Umgang mit und bei der
Zubereitung von rohem Fleisch und Fleischprodukten sollten grundsätzlich eingehalten werden, auch im
Hinblick auf andere möglicherweise enthaltene Krankheitserreger. Das Virus ist hitzeempfindlich. Ein
etwaiges Risiko kann durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich verringert werden.
Welche Desinfektionsmittel sind gegen das neue Coronavirus wirksam?
Zur Desinfektion können alle Mittel mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte
Viren), "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" verwendet werden. Mittel deren Wirksamkeit für die oben
genannten Wirkungsbereiche nachgewiesen sind, der Liste der vom RKI geprüften und anerkannten
Desinfektionsmittel und ‑verfahren oder der Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte
Hygiene entnommen werden. Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI (Robert-
Koch-Institut)-Liste heranzuziehen.
Was muss ich bei Reisen nach China beachten?
Vor Reisen nach China sollten die Reisehinweise bzw. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beachtet
werden.
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DrBines verbales Vitriol
Jan 09, 2025
8 January 2025
EMA/CVMP/IWP/189026/2024
Committee for Veterinary Medicinal Products (CVMP)
Concept paper for the development of a guideline on
quality aspects of mRNA vaccines for veterinary use
https://www.ema.europa.eu/en/documents/scientific-guideline/draft-concept-paper-development-guideline-quality-aspects-mrna-vaccines-veterinary-use_en.pdf
aus:
https://www.ema.europa.eu/en/guideline-quality-aspects-mrna-vaccines-veterinary-use
aus (drbine)
https://substack.com/home/post/p‑154478472