Sie nannten es Pandemie

Durch einen Kommentar bin ich auf die­sen Artikel aus dem Sommer 2020 und einen Beitrag auf coro­dok gestoßen:

han​dels​blatt​.com (27.7.20)

Im ersten ist zu lesen:

»… Das Ende März in Kraft getre­te­ne Krankenhausentlastungsgesetz sieht unter ande­rem Prämien für Kliniken vor, die Betten für Corona-Patienten frei­hal­ten oder zusätz­li­che Intensivkapazitäten schaffen.

Niedergelassene Ärzte kön­nen Ausgleichszahlungen erhal­ten, wenn ihr Umsatz stark ein­bricht, weil Patienten aus Angst vor Ansteckung der Praxis fern­blei­ben oder geplan­te Arztbesuche ver­schie­ben. Rund neun Milliarden Euro stel­len der Bund und die gesetz­li­che Krankenversicherung ins­ge­samt für das Gesetz bereit, für den Bund könn­ten die Kosten höher aus­fal­len als geplant…

Fast 80 Prozent der ins­ge­samt 410.000 Beschäftigten, für die von März bis Mai Kurzarbeit ange­mel­det wur­de, kom­men aus Praxen nie­der­ge­las­se­ner Ärzte. Wie viel Kurzarbeit am Ende tat­säch­lich rea­li­siert wird, steht aber erst mit zeit­li­cher Verzögerung fest…

Je nach Fachrichtung ging die Zahl der Fälle, bei denen es zu einem per­sön­li­chen Kontakt zwi­schen Arzt und Patient kam, in der letz­ten Märzwoche um 37 bis 64 Prozent zurück. Besonders betrof­fen waren Haut‑, Hals-Nasen-Ohren- und Augenärzte, Orthopäden, Kinderärzte und Radiologen…

An der Bekämpfung der Coronapandemie betei­lig­ten sich die nie­der­ge­las­se­nen Ärzte laut Trendreport im März mit rund 350.000 Tests auf eine Covid-19-Infektion…«


Am 25.8.20 war auf coro­dok zu lesen:

Kurzarbeit für mehr als 400.000 Mitarbeiter in Kliniken und Praxen

Noch strei­tet die Koalition über die Verlängerung des Kurz­arbeiter­gelds. Dabei geht es um eine Erfolgsgeschichte – oder nicht?

»Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von der­zeit 12 auf 24 Monate kosten nach Schätzungen der Bundesregierung zwi­schen 5 und 10 Milliarden Euro.«

berich­tet ntv. Ende Juli hat­te aerz​te​blatt​.de gemeldet:

»Kliniken und Praxen mel­de­ten Kurzarbeit für mehr als 400.000 Mitarbeiter an

Von März bis Mai die­ses Jahres mel­de­ten dem­nach bun­des­weit 1.200 Krankenhäuser für 83.300 Beschäftigte und 48.300 Arztpraxen für 326.700 Mitarbeiter Kurzarbeit an. Aus den Anmeldungen erschließt sich jedoch nicht die tat­säch­li­che Zahl der Kurzarbeiter, wie das Ministerium betonte.

Die Zahl rea­li­sier­ter Kurzarbeit steht dem­nach erst nach fünf Monaten zur Verfügung, dürf­te nach Ministeriumsangaben aber erfah­rungs­ge­mäß nied­ri­ger als die Anzahl der Anträge aus­fal­len.«

Beruhigend, daß das Bundesarbeitsministeriums Erfahrungen mit ver­meint­li­chen oder tat­säch­li­chen Pandemien hat und des­halb weiß: So schlimm wird es nicht.

Dilemma der Linkspartei

Reichlich hilf­los, wenn auch berech­tigt, wir­ken die Forderungen der Linkspartei, aus der welt​.de ein Sprecherin zitiert:

»Vor der Pandemie habe die Bundesregierung die Unternehmen durch Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags finan­zi­ell ent­la­stet und die Rücklage der Arbeitslosenversicherung dadurch geschmä­lert: "Infolge die­ser Fehlentscheidung wird die Rücklage der Bundesagentur vor­aus­sicht­lich nicht aus­rei­chen, und der Bund muss mit Steuermitteln ein­sprin­gen." Im Gegenzug soll­ten Firmen, die vom Kurzarbeitergeld pro­fi­tie­ren, bis ein Jahr nach Auslaufen der Regelung kei­ne betriebs­be­ding­ten Kündigungen aus­spre­chen dürfen.

"Auch Dividendenauszahlungen und Aktienrückkäufe müs­sen unzu­läs­sig sein und Vorstandsgehälter und Boni begrenzt wer­den", sag­te die Politikerin, die im Bundestag den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lei­tet. Auch wäre zu über­le­gen, wie sich Unternehmen nach Überwindung der Pandemie und der Wirtschaftskrise stär­ker an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung betei­li­gen könn­ten: "Unternehmen, die in wirt­schaft­lich schlech­ten Zeiten Hilfe bekom­men, müs­sen in wirt­schaft­lich guten Zeiten auch etwas zurück­ge­ben."»

Das ist das Dilemma der Linkspartei: Den Lockdown mit­tra­gen und dann dar­auf hof­fen, daß Unternehmen "auch etwas zurück­ge­ben" kann nur arm­se­lig wirken.

Die Partei sitzt in der selbst gestell­ten Falle: Anstatt anzu­er­ken­nen, daß für die Herrschenden der Lockdown eine höchst will­kom­me­ne Chance ist, die bereits zuvor ent­stan­de­ne kapi­ta­li­sti­sche Wirtschaftskrise Corona in die Schuhe zu schie­ben, kann sie jetzt nur jam­mern und ver­su­chen, die schlimm­sten sozia­len Schieflagen ein wenig zu kor­ri­gie­ren. Wer ernst­haft meint, Betriebs- oder gar Krankenhausschließungen sei­en ein Beitrag, "die Werktätigen" zu schüt­zen, kann sich jetzt nicht glaub­haft beschwe­ren, daß die nun die Suppe aus­zu­löf­feln haben.

4 Antworten auf „Sie nannten es Pandemie“

  1. Na dar­an sieht man doch um was es da wirk­lich ging:
    Es ging dar­um, das System zu ret­ten. Keine Sekunde lang ging es dar­um, Menschen vor Corona zu schützen.

  2. "Unternehmen, die in wirt­schaft­lich schlech­ten Zeiten Hilfe bekom­men, müs­sen in wirt­schaft­lich guten Zeiten auch etwas zurückgeben." 

    … man hat sich für die­se Hilfe doch bedankt und auf die­se Weise etwas zurückgegeben: 

    "Klinikum Braunschweig: Jerusalema Dancechallenge"
    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​-​d​H​g​q​4​i​0​qOg

    Als ich die ersten Videos mit die­sem gut gelaun­ten, tan­zen­den & sin­gen­den medi­zi­ni­schen Personal gese­hen habe, dach­te ich, dass ich im fal­schen Film, wenn nicht in einem fal­schen Kino bin! Jetzt kann ich sogar die an das BMG gemel­de­ten Propofol-Engpässe nachvollziehen.

  3. Ich blei­be der Arztpraxis fern weil die Ärzte nicht arbei­ten. Kein Besuch – kei­ne Abrechnung! Auskurieren Alternativ! Das beste Deutschland aller Zeiten.

    Achso, einen Vorteil hat's tat­säch­lich – kei­ne sinn­lo­sen Pieksereien, für angeb­li­che Laborwerte aus Dummsdorf? 😀 griedings

  4. "Sie nann­ten es Pandemie" 

    … ja – nur warum? 

    1. Am 31. Dezember 2019 wur­de der Ausbruch einer neu­en Lungenentzündung mit noch unbe­kann­ter Ursache in Wuhan in China bestätigt.
    2. Am 30. Januar 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ange­sichts der Ausbreitung und schnel­len Zunahme der Infektionen mit dem Coronavirus 2019-nCoV eine inter­na­tio­na­le Gesundheitsnotlage aus.
    3. Am 11. Februar 2020 schlug die WHO den Namen COVID-19 für die Infektionskrankheit vor.
    4. Am 11. März 2020 erklär­te die WHO die bis­he­ri­ge Epidemie offi­zi­ell zu einer welt­wei­ten Pandemie.
    5. Am 25. März 2020 stell­te der Bundestag eine „epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite“ fest.
    6. Am 27. März 2020 trat das erste Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite in Kraft. (alles Wikipedia) 

    Und wei­ter: "Gibt es auch so etwas wie einen natio­na­len Gesundheitsnotstand in Deutschland?
    Nicht offi­zi­ell, zumin­dest taucht der Begriff in kei­nem Bundesgesetz und in kei­ner Bundesverordnung auf und besitzt somit kei­ne gesetz­li­che Definition. Es kommt aber immer wie­der vor, dass z. B. Politiker, Wissenschaftler oder Journalisten bei bestimm­ten Ereignissen von einem „natio­na­len Gesundheitsnotstand” spre­chen, um etwa den Ernst der Lage zu beto­nen und die Verhängung bun­des­wei­ter Infektionsschutzmaßnahmen zu begründen." […]
    Ausrufen des inter­na­tio­na­len Gesundheitsnotstands – das Verfahren
    Tritt in einem Land mög­li­cher­wei­se ein sol­ches Ereignis ein, muss die dafür zustän­di­ge natio­na­le Behörde umge­hend eine ent­spre­chen­de Meldung an die WHO machen. Diese bewer­tet dann die Lage und ent­schei­det, ob sie einen inter­na­tio­na­len Gesundheitsnotstand ausruft.

    In Deutschland gibt es ver­schie­de­ne Institutionen, die für eine Meldung an die WHO ver­ant­wort­lich sind:

    Robert Koch-Institut: bei Infektionskrankheiten" […] 

    Stellt eine die­ser Behörden in Deutschland ein ent­spre­chen­des Ereignis fest, muss sie zunächst bewer­ten, ob die­ses tat­säch­lich die Kriterien für einen inter­na­tio­na­len Gesundheitsnotstand erfüllt und somit der WHO gemel­det wer­den muss. Dafür exi­stiert in Anlage 2 des Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ein ver­bind­li­ches Entscheidungsschema, in dem u. a. fol­gen­de Fragen auftauchen:

    - Sind die Auswirkungen des Ereignisses auf die öffent­li­che Gesundheit schwerwiegend?
    – Ist das Ereignis uner­war­tet oder ungewöhnlich?
    – Besteht ein erheb­li­ches Risiko einer grenz­über­schrei­ten­den Ausbreitung?
    – Besteht ein erheb­li­ches Risiko der Beschränkung inter­na­tio­na­ler Reisen oder des inter­na­tio­na­len Handels?
    Je nach­dem, wel­che die­ser Fragen mit „Ja” bzw. „Nein” beant­wor­tet wer­den, gibt das Schema vor, wann eine Meldung an die WHO zu erfol­gen hat."
    https://​www​.buss​geld​ka​ta​log​.org/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​n​o​t​s​t​a​nd/

    Wann genau hat das RKI die oben erwähn­te Meldung an die WHO geschickt und was beinhal­te­te sie?

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