Durch einen Kommentar bin ich auf diesen Artikel aus dem Sommer 2020 und einen Beitrag auf corodok gestoßen:

Im ersten ist zu lesen:
»… Das Ende März in Kraft getretene Krankenhausentlastungsgesetz sieht unter anderem Prämien für Kliniken vor, die Betten für Corona-Patienten freihalten oder zusätzliche Intensivkapazitäten schaffen.
Niedergelassene Ärzte können Ausgleichszahlungen erhalten, wenn ihr Umsatz stark einbricht, weil Patienten aus Angst vor Ansteckung der Praxis fernbleiben oder geplante Arztbesuche verschieben. Rund neun Milliarden Euro stellen der Bund und die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt für das Gesetz bereit, für den Bund könnten die Kosten höher ausfallen als geplant…
Fast 80 Prozent der insgesamt 410.000 Beschäftigten, für die von März bis Mai Kurzarbeit angemeldet wurde, kommen aus Praxen niedergelassener Ärzte. Wie viel Kurzarbeit am Ende tatsächlich realisiert wird, steht aber erst mit zeitlicher Verzögerung fest…
Je nach Fachrichtung ging die Zahl der Fälle, bei denen es zu einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient kam, in der letzten Märzwoche um 37 bis 64 Prozent zurück. Besonders betroffen waren Haut‑, Hals-Nasen-Ohren- und Augenärzte, Orthopäden, Kinderärzte und Radiologen…
An der Bekämpfung der Coronapandemie beteiligten sich die niedergelassenen Ärzte laut Trendreport im März mit rund 350.000 Tests auf eine Covid-19-Infektion…«
Am 25.8.20 war auf corodok zu lesen:
Kurzarbeit für mehr als 400.000 Mitarbeiter in Kliniken und Praxen
Noch streitet die Koalition über die Verlängerung des Kurzarbeitergelds. Dabei geht es um eine Erfolgsgeschichte – oder nicht?
»Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von derzeit 12 auf 24 Monate kosten nach Schätzungen der Bundesregierung zwischen 5 und 10 Milliarden Euro.«
berichtet ntv. Ende Juli hatte aerzteblatt.de gemeldet:
»Kliniken und Praxen meldeten Kurzarbeit für mehr als 400.000 Mitarbeiter an
Von März bis Mai dieses Jahres meldeten demnach bundesweit 1.200 Krankenhäuser für 83.300 Beschäftigte und 48.300 Arztpraxen für 326.700 Mitarbeiter Kurzarbeit an. Aus den Anmeldungen erschließt sich jedoch nicht die tatsächliche Zahl der Kurzarbeiter, wie das Ministerium betonte.
Die Zahl realisierter Kurzarbeit steht demnach erst nach fünf Monaten zur Verfügung, dürfte nach Ministeriumsangaben aber erfahrungsgemäß niedriger als die Anzahl der Anträge ausfallen.«
Beruhigend, daß das Bundesarbeitsministeriums Erfahrungen mit vermeintlichen oder tatsächlichen Pandemien hat und deshalb weiß: So schlimm wird es nicht.
Dilemma der Linkspartei
Reichlich hilflos, wenn auch berechtigt, wirken die Forderungen der Linkspartei, aus der welt.de ein Sprecherin zitiert:
»Vor der Pandemie habe die Bundesregierung die Unternehmen durch Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags finanziell entlastet und die Rücklage der Arbeitslosenversicherung dadurch geschmälert: "Infolge dieser Fehlentscheidung wird die Rücklage der Bundesagentur voraussichtlich nicht ausreichen, und der Bund muss mit Steuermitteln einspringen." Im Gegenzug sollten Firmen, die vom Kurzarbeitergeld profitieren, bis ein Jahr nach Auslaufen der Regelung keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen dürfen.
"Auch Dividendenauszahlungen und Aktienrückkäufe müssen unzulässig sein und Vorstandsgehälter und Boni begrenzt werden", sagte die Politikerin, die im Bundestag den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leitet. Auch wäre zu überlegen, wie sich Unternehmen nach Überwindung der Pandemie und der Wirtschaftskrise stärker an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beteiligen könnten: "Unternehmen, die in wirtschaftlich schlechten Zeiten Hilfe bekommen, müssen in wirtschaftlich guten Zeiten auch etwas zurückgeben."»
Das ist das Dilemma der Linkspartei: Den Lockdown mittragen und dann darauf hoffen, daß Unternehmen "auch etwas zurückgeben" kann nur armselig wirken.
Die Partei sitzt in der selbst gestellten Falle: Anstatt anzuerkennen, daß für die Herrschenden der Lockdown eine höchst willkommene Chance ist, die bereits zuvor entstandene kapitalistische Wirtschaftskrise Corona in die Schuhe zu schieben, kann sie jetzt nur jammern und versuchen, die schlimmsten sozialen Schieflagen ein wenig zu korrigieren. Wer ernsthaft meint, Betriebs- oder gar Krankenhausschließungen seien ein Beitrag, "die Werktätigen" zu schützen, kann sich jetzt nicht glaubhaft beschweren, daß die nun die Suppe auszulöffeln haben.
Na daran sieht man doch um was es da wirklich ging:
Es ging darum, das System zu retten. Keine Sekunde lang ging es darum, Menschen vor Corona zu schützen.
"Unternehmen, die in wirtschaftlich schlechten Zeiten Hilfe bekommen, müssen in wirtschaftlich guten Zeiten auch etwas zurückgeben."
… man hat sich für diese Hilfe doch bedankt und auf diese Weise etwas zurückgegeben:
"Klinikum Braunschweig: Jerusalema Dancechallenge"
https://www.youtube.com/watch?v=-dHgq4i0qOg
Als ich die ersten Videos mit diesem gut gelaunten, tanzenden & singenden medizinischen Personal gesehen habe, dachte ich, dass ich im falschen Film, wenn nicht in einem falschen Kino bin! Jetzt kann ich sogar die an das BMG gemeldeten Propofol-Engpässe nachvollziehen.
Ich bleibe der Arztpraxis fern weil die Ärzte nicht arbeiten. Kein Besuch – keine Abrechnung! Auskurieren Alternativ! Das beste Deutschland aller Zeiten.
Achso, einen Vorteil hat's tatsächlich – keine sinnlosen Pieksereien, für angebliche Laborwerte aus Dummsdorf? 😀 griedings
"Sie nannten es Pandemie"
… ja – nur warum?
1. Am 31. Dezember 2019 wurde der Ausbruch einer neuen Lungenentzündung mit noch unbekannter Ursache in Wuhan in China bestätigt.
2. Am 30. Januar 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) angesichts der Ausbreitung und schnellen Zunahme der Infektionen mit dem Coronavirus 2019-nCoV eine internationale Gesundheitsnotlage aus.
3. Am 11. Februar 2020 schlug die WHO den Namen COVID-19 für die Infektionskrankheit vor.
4. Am 11. März 2020 erklärte die WHO die bisherige Epidemie offiziell zu einer weltweiten Pandemie.
5. Am 25. März 2020 stellte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest.
6. Am 27. März 2020 trat das erste Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft. (alles Wikipedia)
Und weiter: "Gibt es auch so etwas wie einen nationalen Gesundheitsnotstand in Deutschland?
Nicht offiziell, zumindest taucht der Begriff in keinem Bundesgesetz und in keiner Bundesverordnung auf und besitzt somit keine gesetzliche Definition. Es kommt aber immer wieder vor, dass z. B. Politiker, Wissenschaftler oder Journalisten bei bestimmten Ereignissen von einem „nationalen Gesundheitsnotstand” sprechen, um etwa den Ernst der Lage zu betonen und die Verhängung bundesweiter Infektionsschutzmaßnahmen zu begründen." […]
Ausrufen des internationalen Gesundheitsnotstands – das Verfahren
Tritt in einem Land möglicherweise ein solches Ereignis ein, muss die dafür zuständige nationale Behörde umgehend eine entsprechende Meldung an die WHO machen. Diese bewertet dann die Lage und entscheidet, ob sie einen internationalen Gesundheitsnotstand ausruft.
In Deutschland gibt es verschiedene Institutionen, die für eine Meldung an die WHO verantwortlich sind:
Robert Koch-Institut: bei Infektionskrankheiten" […]
Stellt eine dieser Behörden in Deutschland ein entsprechendes Ereignis fest, muss sie zunächst bewerten, ob dieses tatsächlich die Kriterien für einen internationalen Gesundheitsnotstand erfüllt und somit der WHO gemeldet werden muss. Dafür existiert in Anlage 2 des Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ein verbindliches Entscheidungsschema, in dem u. a. folgende Fragen auftauchen:
- Sind die Auswirkungen des Ereignisses auf die öffentliche Gesundheit schwerwiegend?
– Ist das Ereignis unerwartet oder ungewöhnlich?
– Besteht ein erhebliches Risiko einer grenzüberschreitenden Ausbreitung?
– Besteht ein erhebliches Risiko der Beschränkung internationaler Reisen oder des internationalen Handels?
Je nachdem, welche dieser Fragen mit „Ja” bzw. „Nein” beantwortet werden, gibt das Schema vor, wann eine Meldung an die WHO zu erfolgen hat."
https://www.bussgeldkatalog.org/gesundheitsnotstand/
Wann genau hat das RKI die oben erwähnte Meldung an die WHO geschickt und was beinhaltete sie?