"Kampf gegen rechts": Antisemitische Polizisten-Chats nicht strafbar

Anders als bei Urteilen gegen "Corona-Kritiker" wur­de bei der rechts­kräf­ti­gen Entscheidung des OLG Frankfurt dar­auf abge­ho­ben, daß zwar "in erheb­li­chem Umfang teil­wei­se nur schwer erträg­li­che men­schen­ver­ach­ten­de, rechts­extre­me, gewalt­ver­herr­li­chen­de, anti­se­mi­ti­sche, ablei­sti­sche und ras­si­sti­sche Inhalte geteilt" wur­den, aber eben in einer geschlos­se­nen Whatsapp-Gruppe.

In einem Artikel mit der Überschrift "Warum das OLG-Urteil nur schwer erträg­lich ist" auf faz​.net am 21.7.24 heißt es:

»Als zu Beginn der Woche der gro­ße Schriftzug „Die Würde des Menschen ist unan­tast­bar“ am Gebäude der Frankfurter Staatsanwaltschaft ent­fernt wird, ahnt kaum jemand, wel­che Relevanz die­se Worte nur weni­ge Stunden spä­ter wie­der erhal­ten. Der Schriftzug ist ein Erbe von Fritz Bauer, er gibt Artikel 1 des Grundgesetzes wie­der…«

Die Symbolik scheint nahe zu lie­gen, aller­dings geht es um eine Reinigung und Restaurierung des Schriftzugs.

»Der Chat war damals nur zufäl­lig ent­deckt wor­den, nach­dem das erste Drohschreiben mit dem Absender „NSU 2.0“ an die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız ver­schickt wor­den war. Die per­sön­li­chen Daten der Juristin waren kurz zuvor von einem Computer im 1. Revier abge­ru­fen wor­den. Eingeloggt war zu die­sem Zeitpunkt eine Polizistin, die auch Mitglied der besag­ten Chatgruppe war…

Nun steht fest: Die Polizisten des 1. Frankfurter Reviers müs­sen sich für die ras­si­sti­schen und anti­se­mi­ti­schen Inhalte nicht vor Gericht verantworten.

Ganz neu ist die­se Entscheidung nicht, hat­te doch das Frankfurter Landgericht schon im Februar ver­gan­ge­nen Jahres die Anklage nicht zuge­las­sen. Die Begründung lau­te­te, weil die Gruppe geschlos­sen gewe­sen sei, sei das Merkmal des „Verbreitens“ nicht erfüllt. So sieht es auch das Oberlandesgericht – immer­hin mit dem Zusatz, die Chats sei­en „schwer erträglich“…

Die Beamten ver­harm­lo­sen den Holocaust, sie ver­un­glimp­fen das ertrun­ke­ne Flüchtlingskind Alan Kurdi in grau­sa­men Darstellungen und mokie­ren sich über Menschen mit Trisomie 21. Und dazwi­schen wer­den immer wie­der „Witze“ über sexu­el­len Kindesmissbrauch gemacht, der als fast schon übli­che Art der sexu­el­len Befriedigung ver­harm­lost wird, wie auch Vergewaltigungen von Frauen…«


Man soll­te sich hüten, auf den Zug auf­zu­sprin­gen, der in Richtung mas­sen­haf­ter Überwachung des Internets braust. Für des­sen Kurs wer­den ger­ne empö­ren­de Kinderpornogruppen und eben auch der­art men­schen­ver­ach­ten­de Inhalte als Begründung ange­führt. Aus der Geschichte nicht erst seit "Datenspende"- und "Corona-Warn-App", digi­ta­len "Impfzertifikaten" etc. wis­sen wir, daß in Wirklichkeit ein Großangriff auf sämt­li­che wirt­schaft­lich und poli­tisch ver­wert­ba­ren Daten aller Menschen im Gange ist.

Das Problem rechts­ra­di­ka­ler PolizistInnen ist ein struk­tu­rel­les. Sie füh­len sich wohl wie ein Fisch im Wasser in einem Klima, in dem seit Jahren racial pro­fil­ing betrie­ben wird und mit­tels Schleierfahndung auch anlaß­los angeb­lich "irre­gu­lä­re Migration" bekämpft wird. Verblüffend ist es, daß vie­le Menschen, denen auf "Corona-Spaziergängen" ähn­li­che Polizeigewalt und ‑ver­fol­gung wider­fah­ren war, sie gou­tie­ren, wenn es gegen ande­re Minderheiten geht.

Aufschlußreich bleibt der Vergleich des unbe­ding­ten Verfolgungswillens der Justiz gegen zahl­rei­che MedizinerInnen, die Menschen vor absur­den Maskenpflichten schüt­zen woll­ten, sowie der Rechtsbeugungen bei der Bekämpfung jeg­li­cher Kritik an "Corona-Maßnahmen" und den kräf­tig zuge­drück­ten Augen Iustitias im ver­han­del­ten Fall. Älteren wird das aus der Geschichte der BRD ver­traut erschei­nen. Jüngere soll­ten es nachlesen.

Der ehren­amt­li­che Korrektor Michael ist freund­lich mil­de und führt es auf die Hitze zurück, daß mir in die­sem kur­zen Text fünf Rechtschreibfehler unter­lau­fen waren. Danke, korrigiert!

7 Antworten auf „"Kampf gegen rechts": Antisemitische Polizisten-Chats nicht strafbar“

    1. Die Verschwörung vom 20. Juli 1944 war ein miß­lun­ge­ner Putschversuch füh­ren­der Kreise der deut­schen Monopolbourgeoisie und der reak­tio­nä­ren Militärs mit der Zielstellung, Adolf Hitler zu besei­ti­gen und durch ein anti­so­wje­ti­sches Übereinkommen mit den impe­ria­li­sti­schen Westmächten die öko­no­mi­schen und poli­ti­schen Machtpositionen des deut­schen Imperialismus zu retten.

      Und genau das wur­de ja auch erreicht, wenn auch später.

      Die ver­spä­te­te Revolte eini­ger Generale Hitlers und eini­ger groß­bür­ger­li­cher Politiker wur­de als „die“ deut­sche Widerstandsbewegung dar­ge­stellt. In Wahrheit ent­stand die Verschwörung vom 20. Juli erst ein­ein­halb Jahre nach. der kriegs­ent­schei­den­den Niederlage von Stalingrad, als die Sowjetarmee schon, in einem Durchbruch nach dem andern, Hitlers Truppen vor sich her zur Grenze Ostpreußens trieb, als die ver­spä­tet gekom­me­ne ame­ri­ka­nisch-eng­li­sche Zweite Front in der Normandie leicht hat­te lan­den hön­nen, als bereits fiir jeden den­ken­den Deutschen die Niederlage Hitlers unab­wend­bar herannahte. 

      Am Ende muss­te nur Hitler weg. Das System jedoch muss­te erhal­ten wer­den. Darum ging es. Im Interesse des Deutschen Volkes war das alles frei­lich nicht.

      Mfg

      1. Korrekt!

        Soweit mir bekannt, war Stauffenberg über­zeug­ter Nationalsozialist, der Hitler besei­ti­gen woll­te, weil beim Unternehmen "Barbarossa" die Erfolge aus­blie­ben und damit ein­deu­tig auf eine Katastrophe für Deutschland hinauslief!

        Weshalb wird so jemand gefei­ert und als Held verehrt?

  1. Ganz bil­li­ger Propagandatrick. Und ganz übel. Im Übrigen ist es völ­lig Wurst ob die­ser Chat statt­ge­fun­den hat oder nicht. Er zeigt Wirkung, so oder so.

  2. Ich hof­fe sehr, daß die Teilnehmer der Chatgruppe außer Dienst sind. Mindestens. Mal ange­nom­men ca. 10–20 Prozent der Diensthabenden in den "Sicherheitsbehörden" hegen rechts­extre­mes oft­mal anti­se­mi­ti­sches Gedankengut, dann kann man sich in die­sem Staat nicht sicher füh­len, ins­be­son­de­re wenn man sich öffent­lich als Gegner äußert oder sonst­wie einer der Zielgruppen angehört. 

    Diese Podcastserie soll­te Pflicht an allen Schulen (10.Klasse) und ins­be­son­de­re bei AnwärterInnen für den Polizeidienst sein:

    https://​www​.ard​au​dio​thek​.de/​s​e​n​d​u​n​g​/​m​o​u​h​a​m​e​d​-​d​r​a​m​-​w​e​n​n​-​d​i​e​-​p​o​l​i​z​e​i​-​t​o​e​t​e​t​-​w​d​r​-​l​o​k​a​l​z​e​i​t​/​1​3​4​0​7​6​01/

    1. Ist das nicht "gesell­schaft­li­cher Querschnitt"? Ich sel­ber hal­te es nicht für "zu hoch gegriffen".

      " Mal ange­nom­men ca. 10–20 Prozent der Diensthabenden in den "Sicherheitsbehörden" hegen rechts­extre­mes oft­mal anti­se­mi­ti­sches Gedankengut "

      Was will man dage­gen tun? Mal ernst­haft gefragt. Beantworte man sich, völ­lig unver­bind­lich doch mal die Frage. Konkret.

      Dann die näch­ste Frage: "Was wird eigent­lich unter­nom­men damit das so ist, und sich ver­schärft?". Meiner Meinung nach Vieles.

  3. Der näch­ste "vor­pro­g­ra­mier­te" (?) Flopp? – Absicht muss unter­stellt werden.

    "Womit begrün­det Faeser das Verbot?
    Faesers Ministerium ist zu dem Schluss gekom­men, dass Menschen durch Publikationen und Veranstaltungen von "Compact" auf­ge­wie­gelt und "zu Handlungen gegen die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ordnung ani­miert wer­den" kön­nen. Dabei ver­weist es auf "anti­se­mi­ti­sche, ras­si­sti­sche, min­der­hei­ten­feind­li­che, geschichts­re­vi­sio­ni­sti­sche und ver­schwö­rungs­theo­re­ti­sche Inhalte". Das Medienunternehmen agi­tiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht nur gegen die Bundesregierung, son­dern auch "all­ge­mein gegen das poli­ti­sche System". "

    aus: https://​www​.zdf​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​r​e​c​h​t​s​e​x​t​r​e​m​-​c​o​m​p​a​c​t​-​m​a​g​a​z​i​n​-​v​e​r​b​o​t​-​f​a​e​s​e​r​-​1​0​0​.​h​tml

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