Im Oktober 2020 ergeben selbst die fragwürdigen Modellierungen ein Sinken des R‑Werts. Der Krisenstab diskutiert, das zu verschweigen. Es handelt sich um einen der wenigen Vorschläge, die nicht umgesetzt wurden:
Was wurde aus der "Deeskalationsstrategie" des RKI aus dem April 2020?
Das Protokoll des RKI-Krisenstabs vom 6.4.20 glänzt mit umfangreichen Schwärzungen bei den TOPs "1 Aktuelle Lage" (wozu "Erkenntntnisse zu asymptomatischen Infektionsgeschehen" gehören), "3 Aktuelle Risikobewertung" und vielen anderen Punkten. Dennoch sind interessante Erkennisse zu gewinnen bzw. Fragen zu stellen. Etwa die nach Inhalt und Schicksal der hier genannten Deeskalationsstrategie:
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RKI-Protokolle: Risikobewertung bis zur "Hochskalierung". Wo ist das Dokument "Rationale Risikobewertung"?
Viele Spekulationen hat die Formulierung aus dem Protokoll vom 16.3.20 hervorgerufen, in dem festgelegt wurde, daß die Risikobewertung "hochskaliert" werde, sobald ein Signal von einer Person vorhanden sei, deren Name im Text geschwärzt wurde.
Wer auch immer das gewesen sein mag, es ist interessant nachzuvollziehen, wie sich die Risikobewertung bis zum 17.3.20 entwickelte. An diesem Tag – das Signal war offenbar gegeben worden – verwendete das RKI erstmals den Begriff "Risikoeinschätzung". Sie sei hoch. Die Rede war von "7.156 laborbestätigte[n] SARS-CoV-2-Infektionen" (rki.de). Was hatte sich geändert? Schauen wir in die Protokolle. „RKI-Protokolle: Risikobewertung bis zur "Hochskalierung". Wo ist das Dokument "Rationale Risikobewertung"?“ weiterlesen
RKI-Protokolle: Scheingenauigkeit des R‑Werts von Jens Spahn angeordnet
Der Unsinn mit den zwei Nachkommastellen war dem Bundesinnenministerium aufgefallen. Generalarzt Holtherm teilt mit: Befehl ist Befehl.
Folgerichtig macht das RKI weiter und schätzt (!) etwa im Situationsbericht vom 16.5.20 die "Reproduktionszahl auf R= 0,88". Bis Mitte 2023 wurde an dieser Scheingenauigkeit festgehalten. Genau drei Wochen nach dem Ukas wurde Holtherm befördert: „RKI-Protokolle: Scheingenauigkeit des R‑Werts von Jens Spahn angeordnet“ weiterlesen
Ist der geschwärzte Signalgeber aus den RKI-Papers Generalstabsarzt Hans-Ulrich Holtherm?
Das legt eine Untersuchung der RKI-Papers von Tom Lausen nahe (youtube.com). Seine Beweisführung klingt spannend. Der Hintergrund: Einige Schwärzungen der herausgeklagten Protokolle des Corona-Krisenstabs sind nicht ganz schwarz. Hinter einigen sind meist zweibuchstabige Kürzel zu ermitteln. Das geht ganz einfach. Man kopiert die Passagen aus den PDF-Dokumenten und fügt sie in einen Texteditor ein. So wird aus dem linken Text des Protokolls vom 16.3.20 der rechte:
Am WE wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald Po ein Signal dafür gibt. |
RKI: "Stellungnahme zur Überarbeitung der Schwärzungen der RKI-COVID-19-Krisenstabsprotokolle"
»Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit gesetzliche Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen. Dazu gehört unter anderem der Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von besonderen öffentlichen Belangen wie der inneren und öffentlichen Sicherheit sowie internationalen Beziehungen.
Die Protokolle des RKI-Krisenstabs sind demgemäß vor der Herausgabe im April 2023 unter Anwendung dieser Vorschriften im behördlichen Verwaltungsverfahren geprüft und jeweils mit entsprechender Begründung teilweise unkenntlich gemacht worden. „RKI: "Stellungnahme zur Überarbeitung der Schwärzungen der RKI-COVID-19-Krisenstabsprotokolle"“ weiterlesen
"Sprachregelung vom BMG" in den RKI-Papers
In gut dreißig Protokollen des RKI-Krisenstabs kommt das Wort "Sprachregelung(en)" vor. Am 24.2.20 heißt es: "Auftrag von BMG ♦♦♦♦ zunächst Sprachregelung mit ♦♦♦♦ abgestimmt, Entwurf wurde bereits ausgetauscht". Am 1.4.20 informiert die RKI-Pressestelle:
»Alle werden von Anfragen überflutet, nicht alle Anfragen können individuell beantwortet werden, auch nich diejenigen aus der Fachöffentlichkeit, das hält zu sehr auf. Eine Sprachregelung mit Dank und Standardantworten ist sinnvoll und wird schon gemacht.«
Am 8.4.20 heißt es: „"Sprachregelung vom BMG" in den RKI-Papers“ weiterlesen
RKI-Papers: "Internationale Empfehlungen sehen das Tragen von FFP2 in der Allgemeinbevölkerung nicht vor bzw. sprechen sich explizit dagegen aus"
Auch an dieser Stelle wäre erhellend zu erfahren, was "VPräs", damals Lars Schaade, im geschwärzten Text vertreten hat.
Lauterbach ("Ich bin zunächst einmal noch im Amt") will weitestgehend entschwärzen
Karl Lauterbah ist völlig unschuldig und der maximal transparente Aufklärer.
deutschlandfunk.de (28.3.24)
Helle Panik bei den Panikmachern
Die RKI-Papers sorgen für vorhersehbare Reaktionen. Wie stets machen die Medien alles noch schlimmer.
twitter.com (25.3.24)
Nach der Einnahme der erlaubten Jahresration Cannabis?
»Der geschwärzte Mitarbeiter ist ein Mitarbeiter des RKI«
sueddeutsche.de (25.3.24)