RKI: "Stellungnahme zur Überarbeitung der Schwärzungen der RKI-COVID-19-Krisenstabsprotokolle"

»Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang zu amt­li­chen Informationen der Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit gesetz­li­che Ausschlussgründe nach dem IFG vor­lie­gen. Dazu gehört unter ande­rem der Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, des gei­sti­gen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von beson­de­ren öffent­li­chen Belangen wie der inne­ren und öffent­li­chen Sicherheit sowie inter­na­tio­na­len Beziehungen.

Die Protokolle des RKI-Krisenstabs sind dem­ge­mäß vor der Herausgabe im April 2023 unter Anwendung die­ser Vorschriften im behörd­li­chen Verwaltungsverfahren geprüft und jeweils mit ent­spre­chen­der Begründung teil­wei­se unkennt­lich gemacht worden. 

Entsprechend schüt­zens­wer­te Passagen hat das RKI gemäß IFG-Vorgaben nach Rechtsberatung, aber ohne Absprache mit dem BMG unkennt­lich gemacht, auch um Rechte Dritter zu schüt­zen. Teilweise gibt es hier Beurteilungsspielraum, auch kann sich die Bewertung seit April 2023 geän­dert haben. Angesichts der aktu­el­len öffent­li­chen Diskussion sind BMG und RKI gemein­sam der Auffassung, dass die dama­li­ge Entscheidung in der jet­zi­gen Situation noch ein­mal über­prüft wird und wei­te­re Informationen zur Verfügung gestellt wer­den. Daher wer­den alle Protokolle noch ein­mal dar­auf­hin über­prüft, wel­che unbe­dingt zwin­gen­den Ausschlussgründe nach dem IFG wei­ter­hin vorliegen.

Das RKI wird die­se Überprüfung nun zeit­nah durch­füh­ren. Soweit durch Nennung in den Protokollen Dritte betrof­fen sind, sieht das IFG ein Drittbeteiligungsverfahren vor, in dem die Dritten Gelegenheit haben, bin­nen eines Monats Stellung zu neh­men. Die Überprüfung kann daher erst nach Fristablauf bzw. nach Eingang und Bewertung aller Stellungnahmen abge­schlos­sen wer­den, und wird daher noch ent­spre­chend Zeit in Anspruch neh­men.«
rki​.de (28.3.24)


RKI Schwärzungen

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