Gericht zu EU-Verträgen – Covid-Impfstoff: Kommission gab zu wenig Info

Unter die­ser Überschrift ist am 17.7.24 auf zdf​.de zu lesen:

»Die EU-Kommission hat die Öffentlichkeit nicht aus­rei­chend über die Kaufverträge von Covid-Impfstoffen infor­miert. Das urteil­te jetzt das Gericht der Europäischen Union.

Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu mil­li­ar­den­schwe­ren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen.

Besonders mit Blick auf mög­li­che Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde nicht aus­rei­chend Zugang zu Dokumenten gewährt, ent­schie­den die Richter in Luxemburg. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ange­foch­ten werden.

Klage von Parlamentariern und Privatpersonen

Während der Pandemie hat­te die EU-Kommission in den Jahren 2020 und 2021 im Namen der Mitgliedstaaten mit Pharmaunternehmen Verträge über Hunderte Millionen Dosen Impfstoff ver­han­delt und abge­schlos­sen. Das Vorgehen stand immer wie­der in der Kritik, weil die Verträge nur teil­wei­se öffent­lich gemacht wur­den oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab.

Unter ande­rem die Europäische Staatsanwaltschaft hat in dem Zusammenhang ermit­telt. 2021 bean­trag­ten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen.

Die EU-Kommission unter Leitung von der deut­schen CDU-Politikerin von der Leyen gewähr­te die­sen aber nur teil­wei­se. Daher klag­ten Parlamentarier und Privatpersonen und beka­men nun teil­wei­se Recht.

Gericht: Begründung für Verweigerung ungenügend

Das Urteil kommt einen Tag vor der Abstimmung im Europäischen Parlament über eine zwei­te Amtszeit von Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin.

Die Kommission begrün­de­te ihr Vorgehen damit, dass so die kom­mer­zi­el­len Interessen der Konzerne geschützt wer­den soll­ten. Das Gericht in Luxemburg ent­schied aber nun, dass die EU-Kommission nicht nach­ge­wie­sen habe, dass der Zugang zu bestimm­ten Klauseln die kom­mer­zi­el­len Interessen der betrof­fe­nen Unternehmen beein­träch­tigt hätte.

Mangelnde Abwägung kritisiert

Auch bei der Frage mög­li­cher Interessenskonflikte im Verhandlungsteam der EU gab es Kritik des Gerichts: Hier hät­te die Kommission mehr Einblick in die Erklärungen der EU-Vertreter geben müs­sen, in denen sie ihre Neutralität bekundeten.

"Die Kommission hat nicht alle rele­van­ten Umstände aus­rei­chend berück­sich­tigt, um die in Rede ste­hen­den Interessen ange­mes­sen abzuwägen."
Begründung des Gerichts

Die EU-Kommission habe zudem mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre von Personen den Zugang zu den Dokumenten ver­wei­gert. Die Kläger hät­ten aller­dings den beson­de­ren Zweck des öffent­li­chen Interesses an der Veröffentlichung der Daten ord­nungs­ge­mäß nach­ge­wie­sen: Es las­se sich näm­lich nur dann über­prü­fen, dass kein Interessenkonflikt bestehe, wenn die Namen und beruf­li­chen Rollen der an den Verträgen betei­lig­ten Personen vor­lie­gen.«

Eine Antwort auf „Gericht zu EU-Verträgen – Covid-Impfstoff: Kommission gab zu wenig Info“

  1. Schön wie man sich hin­ter einer EU-Kommission ver­stecken kann. Was wäre denn gewe­sen wenn die­se komi­sche EU-Kommission sämt­li­che Zahlungsvorgänge offen­ge­legt hät­te? Abgesehen von der Frage ob sie das über­haupt konnte.

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