RKI-Protokolle, nächste Runde (VI): "Die Qualität der PCR kann derzeit noch nicht ausreichend eingeschätzt werden"

Zur Erinnerung, hier geht es nur um die bis­lang geschwärz­ten und gera­de frei­ge­ge­be­nen Stellen der Protokolle des Krisenstabs. Die Auswertungen der "1. Staffel" gibt es nach­zu­le­sen über die Kategorie _​Zu den RKI-Papers (Krisenstab-Protokolle) _​. Am 30.1.20 fin­det sich unter dem immer wie­der auf­schluß­rei­chen TOP 3 "Labordiagnostik" die­se Entschwärzung (der erste Satz war schon vor­her lesbar):

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RKI-Protokolle, nächste Runde (III): "Risikoeinschätzung von AA unterscheidet sich vom RKI"

Auch für die Sitzung vom 24.1.20 wur­den eini­ge alber­ne Schwärzungen der Tagesordnung auf­ge­ho­ben. Unter TOP 1 "Aktuelle Lage" wur­de eine Textstelle zu dem Umstand, daß die WHO am 23.1.20 noch kei­ne "Gesundheitliche Notlage inter­na­tio­na­ler Tragweite" (PHEIC) aus­ru­fen woll­te, les­bar gemacht: "ver­mut­li­cher Hintergrund: Chinas Sorge vor öko­no­mi­schen Einfluss und die Einschätzung Chinas, dass sie die Lage im Griff hät­ten".

Nach der bis­her schon les­ba­ren Formulierung "Wahrscheinlichkeit eines Imports in EU auch 'mode­rat', Weiterverbreitung 'gering'" erfah­ren wir nun über China:

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RKI-Protokolle, nächste Runde (II): Wenn es tatsächlich Fälle in Deutschland geben sollte…

Auch für die Sitzung am 20.1.20 stellt sich die Frage, war­um bis jetzt sol­che Formulierungen wie in der Tagesordnung geheim­ge­hal­ten wurden:

Wichtiges bleibt schwarz (Update: Hier liegt ein Fehler vor. Der Punkt muß aus einem ande­ren Protokoll stam­men, sorry!):

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RKI-Protokolle, nächste Runde (I): Keine "schwere, hochkontagiöse Krankheit"

Wie berich­tet, hat das RKI heu­te "wei­test­ge­hend" ent­schwärz­te Protokolle sei­nes Krisenstabs bis April 2021 vor­ge­legt. Die wei­te­ren sol­len "so schnell wie mög­lich" ver­öf­fent­licht wer­den. Gibt es neue Erkenntnisse? Auf jeden Fall wird deut­lich, wie absurd die ellen­lan­gen und teu­ren Begründungen für die bis­he­ri­gen Schwärzungen waren. Was hät­te an der nun unter TOP 1 "Aktuelle Lage" am 14.1.20 frei­ge­ge­be­nen Stelle geheim­hal­tungs­be­dürf­tig gewe­sen sein kön­nen (außer der unglück­li­chen Sprache)?

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