Wie berichtet, hat das RKI heute "weitestgehend" entschwärzte Protokolle seines Krisenstabs bis April 2021 vorgelegt. Die weiteren sollen "so schnell wie möglich" veröffentlicht werden. Gibt es neue Erkenntnisse? Auf jeden Fall wird deutlich, wie absurd die ellenlangen und teuren Begründungen für die bisherigen Schwärzungen waren. Was hätte an der nun unter TOP 1 "Aktuelle Lage" am 14.1.20 freigegebenen Stelle geheimhaltungsbedürftig gewesen sein können (außer der unglücklichen Sprache)?
Das neue Dokument gibt es hier. ZIG = Zentrum für Internationalen Gesundheitsschutz des RKI. IBBS = Informationsstelle des Bundes für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene, mehr dazu hier. Gelbe Hervorhebungen stammen von mir.
Es gibt allerdings Stellen von Interesse, manche sogar von Brisanz. Die Schwärzung dieser Stelle ist eindeutig politisch motiviert gewesen:
Abstimmung mit TIB Molbiol von Olfert Landt?
Am Tag vor der Sitzung hatte Christian Drosten mit Olfert Landt und anderen auf der WHO-Seite ihr Protokoll für einen PCR-Test veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt waren 41 Erkrankungen aus Wuhan gemeldet. Das RKI bestellte nach Rücksprache mit der Charité mehrere für die Tests erforderliche Primer. Spätestens seit dem 11.1. war Landt mit der Vermarktung seines Tests beschäftigt (ausführlich zur Abfolge: Unsere „Drosten-Test“-Pandemie).
Es ist kein Beweis, aber in die Lücke des zweiten Spiegelstrichs paßt exakt "TIB Molbiol". KS steht hier für "Koordinierungsstelle". Es wird nicht erklärt, wer sich dahinter verbirgt. Die Protokolle sind überschrieben mit "Koordinierungsstelle des RKI".
Keine "schwere, hochkontagiöse Krankheit"
Kontagiosität bedeutet Ansteckungsfähigkeit. Im nun entschwärzten Tagesordnungspunkt 6 ist zu lesen:
STAKOB ist der "Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger" des RKI.
Im TOP 7 "Transport (Grenzübergangsstellen)" ist nun zu lesen: "Für die aktuelle Lage in Wuhan wurde vom Koordinator aus Griechenland eine 'Advisory Groupe' [sic] eingerichtet, für die (FG32) als Expertin eingeladen wurde und das RKI vertritt; darüber hinaus sind Kollegen aus Hamburg (Hamburg Port Health Center) vertreten."
Anders, als von einschlägigen Portalen erwartet, verbirgt sich im Protokoll vom 16.1.20 in den bislang geschwärzten Stellen unter TOP 1 "Aktuelle Lage" kein Hinweis auf einen Laborursprung des Virus. Offengelegt wurden diese Passagen:
GHSI dürfte die Global Health Security Initiative sein, in der sich seit 2001 einige westliche Länder mit dem Thema "Bioterrorismus" befassen. Neben sprachlichen Ausrutschern findet sich in den Passagen nichts Bedenkliches. Albern ist die Schwärzung des Namens von Christian Drosten, der unschwer als Mitautor der zitierten Veröffentlichung auszumachen ist.
"Von einer detaillierten Beantwortung der Fragestellungen wird abgesehen"
Durch bisherige Schwärzungen war unklar, wovon abgesehen wurde. Nun ist zu lesen, daß es um ein "Capacity Review Tool" der WHO ging. Auch hier ist die Schwärzung des Namens Unsinn, ist doch Christian Drosten als Leiter des Konsiliarlabors der Charité bekannt.
(wird fortgesetzt)
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(Mai 2024) Es gab eine IMPFPFLICHT (!) für Mitarbeiter des Gesundheitssystems und für Soldaten. Heute kaum zu glauben, aber kein Märchen. Es war grausame Wirklichkeit. Wikipedia schreibt: "Ab Oktober 2021 befürworteten u. a. die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Marburger Bund, die Ministerpräsidenten Söder (Bayern, CSU), Günther (Schleswig-Holstein, CDU), Kretschmann (Baden-Württemberg, Grüne), Weil (Niedersachsen, SPD) und Ramelow (Thüringen, Linke) eine allgemeine Impfpflicht." Zitat Ende. Mit dem Wissen von heute: Wahnsinn.
In einem kühnen "Doppelbeschluss" am 7. Juli 2022 (1 WB 2.22 – BVerwGE 176, 138) hat der 1. WEHRDIENSTSENAT am Leipziger BUNDESVERWALTUNGSGERICHT (BVerwG) die Impfpflicht für Soldaten als rechtmäßig eingestuft. Gleichzeitig ABER hat das Hohe Gericht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMV) aufgegeben, die Notwendigkeit der Covid-19-Impfung fortlaufend zu überwachen und bei veränderten Umständen eine erneute Ermessensentscheidung zu treffen. Ich hatte 2022 die Ehre, persönlich den PEI-Ober-Chargen-Prüfer befragen zu dürfen. Daraus und aus einigen anderen Interviews (etwa zur Statisik, zur Qualitätssicherung, usw) wurde mir klar, dass PEI und RKI auf absurde Weise arbeiten (keine Ahnung von Rayleigh- & Mie-Streuung, kein Raman-Mikroskop, keine Ulbricht-Kugel, alberne pH- und Farb-Bestimmung; abstruse Messungen an RNA…). Das Hohe Gericht hatte die Fachkenntnis nicht und folgte leider den Behörden. Eine Befragungen im Deutschen Bundestag des Bundesverteidigungsministers am 29 Nov. 2023 und eine parlamentarische Anfrage noch im April 2024 an das BMV lieferten noch das Ergebnis, dass eine Abschaffung der Impfpflicht für Soldaten unmöglich sei.
Nun aber, für Mi., 29. Mai 2024 war unter dem unter Vorsitz des mir sehr geschätzten Berufsrichters Herrn Dr. HÄUSSLER die Fortsetzung dieses Prozesses, also dessen Evaluierung geplant. Beide Seiten hatte im Vorfeld Informationen an deas BVerwG zusenden. Während die Seite der Verteidiger umfangreiche Materialien an das Gericht sandte, hat das das BMV dem BVerwG nur alte geschwärzte Dateien gesandt! Eine deutsche Bundesoberbehörde, ein deutsches Bundesministerium, welche das BVerwG (ein Höchstgericht, wie man Österreich treffend sagt) auf diese Weise "informiert", begeht einen Offenbarungseid. Die Botschaft ist klar: mehr haben wir nicht. Am Vorabend, am 28. Mai 2024, dann der Paukenschlag: die COVID-19-Massnahme werden aus dem verpflichtenden BASIS-IMPFSCHEMA der Bundeswehr getilgt (1 Tag vor der Verhandlung). In der Pressemelungs des BVerwG heiß es: "Im Hinblick auf die veränderte Situation hat das Bundesministerium der Verteidigung eine Evaluation durchgeführt. Der Wehrmedizinische Beirat hat im Mai 2024 empfohlen, die gegenwärtige Impfpflicht durch eine Impfempfehlung zu ersetzen. Diesen Vorschlag hat sich der Bundesminister der Verteidigung zu eigen gemacht und eine entsprechende Beschlussvorlage den Personalvertretungsgremien zugeleitet. Im gerichtlichen Antragsverfahren hat das Bundesministerium der Verteidigung dem Antragsteller zugesichert, ihn über das Ende des Gerichtsverfahrens hinaus bis zur entsprechenden Änderung der Allgemeinen Regelung nicht durch Befehl zu einer Impfung gegen Covid-19 zu zwingen." Jetzt, vor dem BVerwG wären eben Fakten unvermeidlich gewesen.
Verhandlung am 29. Mai 2024: Herr HÄUSSLER fragt die Bundeswehr: "Was hat Ihr Umdenken verursacht?" Antwort: "Daten aus der Krankenhaus-Belegung" (In der Corona-Zeit wurden etliche Krankenhäuser geschlossen…). Fragender Blick des Richters… Keine Antwort. Herr HÄUSSLER wandte sich dezent an die Bundeswehr: Das Gericht erwartet ungeschwärzte Daten ("wenn eine Telefonnummer aus dem internen Verkehr geschwärzt wird, sehen wir großzügig darüber hinweg")! Klare Ansage! Danke! Der Kommunikationsstil gefällt mir. Wir alle sind gespannt auf diese Daten. – Ich möchte hier anfügen, dass ich bei allen Angehörigen der Bundeswehr-Delegation den Eindruck hatte, dass es normale sympathische Menschen sind, die irgendwie in diese dumme Geschichte geraten sind. Mein Wunsch wäre natürlich, einer von ihnen stünde vor Gericht auf und sagte: "Wir haben eine großen Fehler gemacht. Entschuldigung!" Wie groß wäre meine Bewunderung für so einen mutigen Menschen! Schließlich sind wir alle demselben guten Grundgesetz verpflichtet.
(Pressemeldung des BVerwGs vom 29. Mai 2024).
In diesem Prozess war der Kläger ein seit 28 Jahren völlig unbescholtener und absolut ehrenwerter Marine-Offizier (auch mein persönlicher Eindruck war absolut positiv). Nun offerierte das BVerwG dem Kläger den Deal: Versprechen, "keine Impfung, aber alles war bestens, Schluss und Schwamm drüber". Hier schritten die drei Anwälte (Göran THOMS, Sven LAUSEN und Edgar SIEMUND) ein. Der ansonsten immer gesunde Marine-Offizier war immerhin 1 Jahr krank unter dem schlimmen Druck, der ausgeübt wurde: Unehrenhafte Entlassung nach Harz4, Verlust alles Renten-Ersparnisse, Anschwärzen bei MAD, "gerne Arrest". Absolut inakzeptabel. Die Verursacher dieser üblen Maßnahmen bezogen sich auf ein Schreiben der damaligen Verteidigungsministerin, Frau KRAMP-KARRENBAUER. Es zeigte sich, dass NIEMAND dieses Schriftstück gesehen hatte, nicht einmal das Hohe Gericht. Das hat nun das BVerwG dieses Dokument vom BMV eingefordert.
Die beiden Themen sind nun: (i) das Fortsetzungsfeststellungsinteresse ("ist nicht sowieso alles vorbei?" vs "Entschädigung und Aufarbeitung") und das (ii) Feststellen der Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Anordnung. Das Hohe Gericht hat entschieden, die nächste Runde schriftlich abzuwickeln. Man darf gespannt sein. – Ich würde dem Gericht empfehlen, Aufklärung voranzutreiben, Mitläufer laufen zu lassen, die Verantwortlichen zu benennen."
https://www.cidnp.net/blog
@Umdenken?: Großartig, daß der "völlig unbescholtene und absolut ehrenwerte Marine-Offizier" wie andere wieder unbelastet seinem Handwerk nachgehen kann. Die Pistorius-Brigade in Litauen sucht noch händeringend Freiwillige.
@Umdenken. Wissen Sie wieviele Impfdosen mithilfe der sicherlich ebenso "ehrenwerten KameradInnen" in die Arme gebracht wurden? Ja sicher, sie sind auch in äußerst unschönen Situationen wie im Pflegeheim in Schliersee eingesprungen, um in der Quarantäne/Isolationsbedingten, (somit Testverschuldet) und der Geldgier des Betreibers(das Heim wurde auch geschlossen) geschuldeten Notsituation schlimmstes zu verhindern . Doch haben sie auch beim Testen und insbesondere bis kurz vor dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine die Impfstoffverteilung organisiert und ausgeführt, als handele es sich um scharfe Munition.
Ich will die I‑pflicht nicht kleinreden und sich zu widersetzen war sicherlich mutig. Ich wünschte jedoch, daß sie sich auch an anderer Stelle widersetzten. (u.v.a.m. bei der dauerhaften Stationierung in Litauen)
Für nichtmilitärische Notfälle sollten ausschließlich zivile Organisationen zuständig sein, m.M.n..