Unter dieser Überschrift wird am 28.5.24 auf mdr.de berichtet:
»… Arbeitnehmer haben keinen Anspruch, Urlaub nachzuholen, wenn sie ihre freien Tage in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen mussten. Das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Nach Angaben der höchsten deutschen Arbeitsrichter sind Arbeitgeber nicht dafür verantwortlich, ob sich ein Beschäftigter wirklich während seines Urlaubs erholen kann. „Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitgeber muss Urlaub bei Corona-Quarantäne nicht nachgewähren“ weiterlesen