Generalbundesanwalt beantragt Aufhebung des Urteils gegen Weimarer Familienrichter und die Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung

Das ist am 28.8.24 unter der Überschrift "Revisionsverhandlung im Fall des Weimarer Familienrichters: 'Ich woll­te nie das Recht ver­letzen'" auf lto​.de zu lesen:

»… Für den Vertreter des GBA ist der objek­ti­ve Tatbestand klar erfüllt, die Besorgnis der Befangenheit sei nach den Ausführungen der Erfurter Richter:innen "ein­deu­tig zu beja­hen". Ihm rei­chen der Verfahrensverstoß, das Versagen des recht­li­chen Gehörs und die Verletzung der Zuständigkeit für die Annahme einer Rechtsbeugung.

Im selbst [sic] feh­len jedoch, so sag­te er in der Verhandlung, Ausführungen zu den sub­jek­ti­ven Vorstellungen – denn man muss auch wol­len, was man tut, um einen Tatbestand vor­sätz­lich zu verwirklichen.

Es sei daher eine erneu­te Hauptverhandlung in Erfurt nötig. Auf der ande­ren Seite habe die Kammer die Einlassungen von D. bei der Strafzumessung als Teilgeständnis bewer­tet. Diese hät­ten sich aber nur auf die objek­ti­ven Tathandlungen bezo­gen und könn­ten daher nicht so bewer­tet wer­den. Der GBA-Vertreter bean­trag­te die Aufhebung des Urteils und die Zurückverweisung zur erneu­ten Verhandlung und Entscheidung an eine ande­re Kammer des LG Erfurt. Die Revision sei auch aus sei­ner Sicht also aus­drück­lich nicht auf die Strafzumessung beschränkt.

"Es war eine schlimme Zeit"

D. selbst hat – fast – das letz­te Wort: "Ich weiß nicht, ob es mir immer gelang, die rich­ti­ge Entscheidung zu tref­fen", sagt er. Es sei eine schlim­me Zeit gewe­sen, er sei immer wie­der von Eltern ange­spro­chen wor­den, habe mit­be­kom­men, wie die Kinder unter dem Tragen der Maske gelit­ten hät­ten. "Ich sah mich zur Einleitung eines Verfahrens ver­pflich­tet". Er habe die Zuständigkeit geprüft, sich zudem mit Kollegen dazu aus­ge­tauscht, "ich woll­te nie das Recht ver­let­zen". Er habe nie­man­dem einen unrecht­mä­ßi­gen Vor- oder Nachteil ver­schafft und den Sachverhalt mög­lichst genau aufgeklärt.

Ob der BGH die­sen Ausführungen folgt, wird sich im November zei­gen. Der Senat wird sei­ne Entscheidung am 20. November ver­kün­den.«

Mehr zu dem Fall via https://​www​.coro​dok​.de/​?​s​=​f​a​m​i​l​i​e​n​r​i​c​h​ter.

6 Antworten auf „Generalbundesanwalt beantragt Aufhebung des Urteils gegen Weimarer Familienrichter und die Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung“

  1. Aten Gubend,

    ich bin ein Stach_​Bube. Ich dre­ve­he immer ella Tesetzesgexte und ich dre­ve­he auch die Raleität als Lipotiker. Das tut rim sehr lied. Ich nnak nicht der­nas. Es bag nie iene Rocona-Dempanie. Nie, ich war sad. Run ich. Es tut rim lied. Tommk incht mehr rov. Das sper­ve­che ich. Ich, der ech­te Stach_​Bube. Früher raw ich the­gas­le­ni­ker, jetzt nib ich ein Stach_​bube. Es tsi lich­schreck, lichwirk. 

    🙂

  2. Darf man die Verrfassung über­haupt ausser Kraft setzen

    Richter D. hat das Recht kor­rekt ange­wen­det. Lesen Sie doch mal. Wurde sei­ne Begründung nicht ver­öf­fent­licht. Das "C‑Team" hat die Verfassung ausser Kraft gesetzt. Darf man das, Vertreter des GBA?

    Meine Frage rich­tet sich aber an alle Juristen, auch die des so genann­ten "Widerstandes". Darf man die Verfassung ausser Kraft set­zen? Bitte kein Ausweichsgelaber auf " .… wir hät­ten ja kei­ne .…. " und der gan­ze Käse.

    Aber mal was ganz Subjektives. Wofür der GBA sich nicht zustän­dig fühlt ist schon allerhand.

    Man KANN die Verfassung nicht ausser Kraft set­zen. Ganz Objektiv. Noch Fragen?

    1. mir fällt immer wie­der der Satz Harbarths ein: "das Grundgesetz gilt wei­ter­hin, es wird nur anders ausgelegt!"

      (Wie schon lan­ge zuvor dach­te und erwar­te­te ich: jetzt gibt es einen Aufschrei und Aufstand der Justiz-affi­nen! Aber NIX!)

      Aber Es gel­ten wei­ter­hin die Sätze Bauers/​Filbingers
      F.Bauer: "als ich mein Büro ver­ließ betrat ich Feindesland"
      Filbinger:"Was damals Recht war kann heu­te nicht Unrecht sein."
      (und Oettinger mach­te F. zum qua­si Widerstandskämpfer!!)

  3. Die bür­ger­li­che Justiz und Rechtsprechung wird nie­mals denen scha­den die mit die­ser Rechsprechung pri­va­te Interessen verfolgen.

  4. Afrika als Versuchslabor für umstrit­te­ne Gentechnik

    Josef Estermann /​Martina Frei /​4.09.2024
    Genveränderte Mücken sol­len Malaria aus­rot­ten. Risikoabschätzung und Aufklärung fehlen,
    Bedenken wer­den vom Tisch gewischt.

    https://​www​.info​sper​ber​.ch/​u​m​w​e​l​t​/​a​f​r​i​k​a​-​a​l​s​-​v​e​r​s​u​c​h​s​l​a​b​o​r​-​f​u​e​r​-​u​m​s​t​r​i​t​t​e​n​e​-​g​e​n​t​e​c​h​n​ik/

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