Das ist am 28.8.24 unter der Überschrift "Revisionsverhandlung im Fall des Weimarer Familienrichters: 'Ich wollte nie das Recht verletzen'" auf lto.de zu lesen:
»… Für den Vertreter des GBA ist der objektive Tatbestand klar erfüllt, die Besorgnis der Befangenheit sei nach den Ausführungen der Erfurter Richter:innen "eindeutig zu bejahen". Ihm reichen der Verfahrensverstoß, das Versagen des rechtlichen Gehörs und die Verletzung der Zuständigkeit für die Annahme einer Rechtsbeugung.
Im selbst [sic] fehlen jedoch, so sagte er in der Verhandlung, Ausführungen zu den subjektiven Vorstellungen – denn man muss auch wollen, was man tut, um einen Tatbestand vorsätzlich zu verwirklichen.
Es sei daher eine erneute Hauptverhandlung in Erfurt nötig. Auf der anderen Seite habe die Kammer die Einlassungen von D. bei der Strafzumessung als Teilgeständnis bewertet. Diese hätten sich aber nur auf die objektiven Tathandlungen bezogen und könnten daher nicht so bewertet werden. Der GBA-Vertreter beantragte die Aufhebung des Urteils und die Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des LG Erfurt. Die Revision sei auch aus seiner Sicht also ausdrücklich nicht auf die Strafzumessung beschränkt.
"Es war eine schlimme Zeit"
D. selbst hat – fast – das letzte Wort: "Ich weiß nicht, ob es mir immer gelang, die richtige Entscheidung zu treffen", sagt er. Es sei eine schlimme Zeit gewesen, er sei immer wieder von Eltern angesprochen worden, habe mitbekommen, wie die Kinder unter dem Tragen der Maske gelitten hätten. "Ich sah mich zur Einleitung eines Verfahrens verpflichtet". Er habe die Zuständigkeit geprüft, sich zudem mit Kollegen dazu ausgetauscht, "ich wollte nie das Recht verletzen". Er habe niemandem einen unrechtmäßigen Vor- oder Nachteil verschafft und den Sachverhalt möglichst genau aufgeklärt.
Ob der BGH diesen Ausführungen folgt, wird sich im November zeigen. Der Senat wird seine Entscheidung am 20. November verkünden.«
Mehr zu dem Fall via https://www.corodok.de/?s=familienrichter.
Aten Gubend,
ich bin ein Stach_Bube. Ich drevehe immer ella Tesetzesgexte und ich drevehe auch die Raleität als Lipotiker. Das tut rim sehr lied. Ich nnak nicht dernas. Es bag nie iene Rocona-Dempanie. Nie, ich war sad. Run ich. Es tut rim lied. Tommk incht mehr rov. Das sperveche ich. Ich, der echte Stach_Bube. Früher raw ich thegasleniker, jetzt nib ich ein Stach_bube. Es tsi lichschreck, lichwirk.
🙂
Darf man die Verrfassung überhaupt ausser Kraft setzen
Richter D. hat das Recht korrekt angewendet. Lesen Sie doch mal. Wurde seine Begründung nicht veröffentlicht. Das "C‑Team" hat die Verfassung ausser Kraft gesetzt. Darf man das, Vertreter des GBA?
Meine Frage richtet sich aber an alle Juristen, auch die des so genannten "Widerstandes". Darf man die Verfassung ausser Kraft setzen? Bitte kein Ausweichsgelaber auf " .… wir hätten ja keine .…. " und der ganze Käse.
Aber mal was ganz Subjektives. Wofür der GBA sich nicht zuständig fühlt ist schon allerhand.
Man KANN die Verfassung nicht ausser Kraft setzen. Ganz Objektiv. Noch Fragen?
mir fällt immer wieder der Satz Harbarths ein: "das Grundgesetz gilt weiterhin, es wird nur anders ausgelegt!"
(Wie schon lange zuvor dachte und erwartete ich: jetzt gibt es einen Aufschrei und Aufstand der Justiz-affinen! Aber NIX!)
Aber Es gelten weiterhin die Sätze Bauers/Filbingers
F.Bauer: "als ich mein Büro verließ betrat ich Feindesland"
Filbinger:"Was damals Recht war kann heute nicht Unrecht sein."
(und Oettinger machte F. zum quasi Widerstandskämpfer!!)
Die bürgerliche Justiz und Rechtsprechung wird niemals denen schaden die mit dieser Rechsprechung private Interessen verfolgen.
Die neuen Grippeimpfstoffe für 2024/25
https://www.arznei-telegramm.de/html/2024_08/2408062_01.html
Afrika als Versuchslabor für umstrittene Gentechnik
Josef Estermann /Martina Frei /4.09.2024
Genveränderte Mücken sollen Malaria ausrotten. Risikoabschätzung und Aufklärung fehlen,
Bedenken werden vom Tisch gewischt.
https://www.infosperber.ch/umwelt/afrika-als-versuchslabor-fuer-umstrittene-gentechnik/