»OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine – erneute – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.«
dieses hineinwachsen in die verfassungswidrigkeit war damals schon thema, aber auch, daß die einrichtungsbezogene impfpflicht verfassungswidrig sei, von anfang an, auch,
es konnte halt nicht geltend gemacht werden,
deshalb ist die veröffentlichung der protokolle wesentlich.
«Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.»
Merkwürdiger Satz. Gilt nicht: Das GG steht über normalen Gesetzen und ist als Grundlage der Rechtsprechung letzteren vorzuziehen? Und sowas kann ein Verwaltungsgericht nicht entscheiden?
Na mal sehn, wie das BVerfG entscheidet, wenn es das überhaupt tut. Bisher hat es ja seine Aufgabe darin gesehen, die Regierung vor dem GG zu schützen.
In der Schweiz geht es übrigens nicht anders zu (nur für den Fall, dass noch jmd. an die dortige «direkte Demokratie» glaubt).
https://www.christoph-pfluger.ch/2024/08/30/das-urteil-stand-wohl-vorher-fest/
"VG Osnabrück: "Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen""
Für diese Erkenntnis hätte es nun wahrlich gar keine RKI-Protokolle oder auch die Aussage des Herrn Schade gebraucht. Es ist insgesamt jedoch trotzdem als "erfreulich" zu bewerten, dass sich ein deutsches Verwaltungsgericht letztlich zu solch einer Berurteilung durchringen konnte.
Zur Erinnerung: Die Privat-Staats-Männer der Stiftung Gebr. Grimm Erben e.V. (auch BRD-Staat genannt) haben doch festgestellt, daß die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Schon vergessen?
Corona-Impfpflicht:
Für Altenpflegerin Angela kommt dieses Urteil zu spät
Uckermark /Lesedauer: 4 min
Die Gerichtsverhandlung zur Impfpflicht in Osnabrück schaffte es nicht in die Top 10 der Nachrichten.
Dort gehört sie aber unbedingt hin, meint Redakteurin Claudia Marsal.
Veröffentlicht:05.09.2024, 06:07
Von: Claudia Marsal
https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/corona-impfpflicht-rki-leaks-osnabrueck-fuer-altenpflegerin-angela-kommt-dieses-urteil-zu-spaet-2867240