RKI-Protokolle, After-Leak (32): "Agentenbasierte Simulation an synthetischer Population"

Nur noch drei Tage gibt es mit offi­zi­ell vom RKI ent­schwärz­ten Protokollen. Dann sind wir mit die­sem Kapitel hier durch. Am 26.4.21 kon­sta­tiert man erneut ein Stagnieren der "Inzidenz" und fragt sich immer­hin, vor­mals geschwärzt:

Das teil­ent­schwärz­te Dokument gibt es hier, das gele­ak­te Dokument hier. Gelbe Hervorhebungen stam­men von mir. Rot Gerahmtes war geschwärzt, blau wer­den Ergänzungen aus dem Leak gekennzeichnet. 

Womit die über 80-Jährigen die A‑Karte gezo­gen haben. Permanentes Testen führt zu hohen Zahlen, die wie­der­um zu Druck, sich "imp­fen" zu las­sen, was hin­ge­gen "nicht unbe­dingt" schützt. In sei­nem ersten ver­füg­ba­ren Wochenbericht weist das RKI am 22.7.21 dar­auf hin, daß der Altersmedian der an und mit Covid Verstorbenen bei 84 Jahren lag. Menschen in die­sem Alter nei­gen dazu zu ster­ben. Ob eine "Impfung" die­sem Prozeß för­der­lich oder abträg­lich ist, wäre zu diskutieren.

"Agentenbasierte Simulation an synthetischer Population"

Leider lie­gen zu die­sen Phantasien aus dem Nagelstudio in TOP 1 kei­ne Folien vor:

Bereits einen Monat zuvor hat­te Brockmann sei­ne syn­the­ti­sche Zauberkugel auf den Tisch gelegt (s. hier).

Sangs- und klangloses Jammern

Im letz­ten Beitrag wur­de das vom BMG ange­for­der­te und vom Krisenstab erstell­te Papier zu "Defintionen Genesene, Geimpfte, Getestete" doku­men­tiert. Nun dis­ku­tiert man in TOP 8 "Dokumente" die Änderungswünsche des Ministeriums. Die Reaktion ist aufschlußreich:

Warum gibt sich das RKI an die­ser Stelle plötz­lich auf­müp­fig? Es geht vor allem um die­sen Satz, der dem Krisenstab wich­tig ist: "Zu ande­ren Zwecken wer­den ggf. ande­re Definitionen genutzt (z.B. in indi­vi­du­al­me­di­zi­ni­schem kli­ni­schen Zusammenhang, beim Kontaktpersonenmanagement, oder zur infek­ti­ons­epi­de­mio­lo­gi­schen Surveillance/​zur Ausweisung auf dem Dashboard)". Das Doppelspiel des RKI sah vor, damit den poli­ti­schen Vorgaben nach­zu­kom­men und sich zugleich eine Hintertür für sei­ne ver­meint­lich wis­sen­schaft­li­che Definition zu schaffen.

Das droht zu schei­tern, wie einem Dokument aus dem Leak (DefinitionenGeneseneGeimpftGetestet-RKI-2021–04-26-corr_611-rki.docx) zu ent­neh­men ist. André Sangs, damals "Stellv. Referatsleiter im Referat 611 Gesundheitssicherheit, Krisenmanagement natio­nal" des BMG, streicht die­sen Satz. Sangs ist einer von zwei Autoren des 1.859 g schwe­ren und 199 € teu­ren Kommentars "Infektionsschutzgesetz: IfSG mit Trinkwasserverordnung" (beck​-shop​.de). In der Präsentation des Buches wird er als "Leiter des Stabs Infektionsschutzgesetz, Bundes­ministerium für Gesundheit" vor­ge­stellt. Es ist also nicht irgend­wer, mit dem sich Frau Rexroth anlegt.

Sangs streicht auch bei der Definition von "Geimpften" den mar­kier­ten Passus: "Personen, die mit einem von der STIKO emp­foh­le­nen Impfstoff voll­stän­dig geimpft sind". Weiter ergänzt das BMG die Testverfahren um die vom RKI nicht vor­ge­se­hen "Antigen-Tests zur Eigenanwendung". Ebenfalls ein­ge­fügt wird die­ser Blankoscheck: "•Die Gültigkeit des Testergebnisses rich­tet sich nach der jeweils gel­ten­den recht­li­chen Grundlage". Ähnlich will­kür­lich ist Sangs Ergänzung "Für Personen, die trotz Impfung, Genesung oder neg. Testung typi­sche Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns auf­wei­sen, gel­ten die Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete nicht. "

Machen wir es kurz. Auch die­ser Sturm im Wasserglas änder­te nichts an der Politik. Im Grunde war man sich ohne­hin einig. Wenige Tage spä­ter hat­ten Bundestag und Bundesrat der Ermächtigung Spahns (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) zuge­stimmt, die Ausgrenzung "Ungeimpfter" und der damit ver­bun­de­ne Druck, sich sprit­zen zu las­sen, nah­men ihren lega­len Gang.

Freiheit nur ohne Schnupfen

Am 9.5.21 war auf bun​des​re​gie​rung​.de zu lesen:

»Nicht gerechtfertigte Eingriffe in Grundrechte aufheben

Grund für die­se Verordnung sind die zuneh­men­den wis­sen­schaft­li­chen Belege dafür, dass von Geimpften und Genesenen eine erheb­lich gerin­ge­re Ansteckungsgefahr aus­geht. Es geht dar­um, Eingriffe in Grundrechte, die nicht mehr gerecht­fer­tigt sind, aufzuheben.

„Mit der beschlos­se­nen Verordnung wol­len wir den Menschen Antworten dar­auf geben, wel­che Freiheiten sie nach einer voll­stän­di­gen Impfung oder nach einer Genesung wie­der aus­üben kön­nen“, erklär­te Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. 

Welche Erleichterungen gibt es?

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht ins­be­son­de­re vor:

  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gel­ten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit wer­den zum Beispiel bei pri­va­ten Zusammenkünften geimpf­te und gene­se­ne Personen nicht mehr mit­ge­zählt. Auch nächt­li­che Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz ent­fal­len für die­se Personengruppen.
  • Bei bestimm­ten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein nega­ti­ver Test Voraussetzung ist, sol­len Geimpfte und Genesene mit nega­tiv Getesteten gleich­ge­stellt wer­den. Damit müs­sen sie kein aktu­el­les nega­ti­ves Testergebnis vor­wei­sen, um zum Beispiel zum Friseur, in Geschäfte oder in den Zoo zu gehen.
  • Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kon­takt­lo­ser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eige­nen Haushalts mög­lich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben.
  • Auch Quarantäne-Pflichten gel­ten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt aller­dings nicht für Reisen aus soge­nann­ten Virusvarianten-Gebieten. 
  • Wichtig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, gene­se­ne und gete­ste­te Personen müs­sen wei­ter­hin eine Mund-Nasen-Bedeckung tra­gen und Abstandsgebote ein­hal­ten. Hier gibt es kei­ne Erleichterungen.

Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen?

  • Geimpfte müs­sen einen Nachweis für einen voll­stän­di­gen Impfschutz vor­le­gen – zum Beispiel den gel­ben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen voll­stän­di­gen Schutz. Seit der letz­ten erfor­der­li­chen Einzelimpfung müs­sen min­de­stens 14 Tage ver­gan­gen sein. Zusätzlich darf man kei­ne Symptome einer mög­li­chen Covid-19-Infektion auf­wei­sen. Dazu gehö­ren Atemnot, neu auf­tre­ten­der Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • Genesene benö­ti­gen den Nachweis für einen posi­ti­ven PCR-Test (oder einen ande­ren Nukleinsäurenachweis), der min­de­stens 28 Tage und maxi­mal sechs Monate zurück­liegt. Auch hier gilt zusätz­lich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typi­sche Krankheits-Symptome gel­ten.«

Allen Ernstes beschäf­tigt sich der Krisenstab in TOP 12 "Maßnahmen zum Infektionsschutz" mit der Frage, wie vie­le Masken über­ein­an­der sinn­voll sind:

(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)

5 Antworten auf „RKI-Protokolle, After-Leak (32): "Agentenbasierte Simulation an synthetischer Population"“

  1. Warum gibt sich das RKI an die­ser Stelle plötz­lich aufmüpfig?

    Warum weint ein Präsident der USA Krokodilstränen?

    Weil das alles nur gespiel­tes Theater ist.

    1. @Erfordia…: Als alter Politoffizier soll­ten Sie sich an Dialektik und das Verstehen von Widersprüchen inner­halb der herr­schen­den Klassen erinnern.

  2. "Nur noch drei Tage gibt es mit offi­zi­ell vom RKI ent­schwärz­ten Protokollen. Dann sind wir mit die­sem Kapitel hier durch." 

    … sehr geschätz­ter Herr Aschmoneit, damit Ihnen die Themen nicht aus­ge­hen (wäre ja schreck­lich), hät­te ich einen Vorschlag parat gehabt. Vor eini­gen Tagen hat Prof. Homburg auf X eine Grafik des RKI mit Coronavirus-Last im Abwasser gepostet: 

    https://x.com/SHomburg/status/1825128014398521851

    Das bestä­tigt auch sta​ti​sta​.de:

    https://​de​.sta​ti​sta​.com/​s​t​a​t​i​s​t​i​k​/​d​a​t​e​n​/​s​t​u​d​i​e​/​1​4​8​2​3​5​8​/​u​m​f​r​a​g​e​/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​v​i​r​u​s​l​a​s​t​-​i​m​-​a​b​w​a​s​s​e​r​-​i​n​-​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​-​2​0​24/

    Über den enorm hohen Wert beim Übergang vom Jahr 2023 auf 2024 kann man nur stau­nen und rät­seln, weil dies mit Corona-Inzidenzen oder Fällen nicht zu erklä­ren sei: 

    https://​de​.sta​ti​sta​.com/​s​t​a​t​i​s​t​i​k​/​d​a​t​e​n​/​s​t​u​d​i​e​/​1​1​8​1​9​7​1​/​u​m​f​r​a​g​e​/​a​k​t​i​v​e​-​f​a​e​l​l​e​-​d​e​s​-​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​-​i​n​-​d​e​u​t​s​c​h​l​a​nd/

    Dann habe ich mich an ein Video von dem hes­si­schen Arzt Dr. Will Vance erin­nert, in dem er eine Grafik prä­sen­tier­te, die einen ähn­lich hohen Wert in die­sem Zeitraum auf­weist, die aber eine Gesamtzahl aller grip­pa­len Infekte, Bronchitis und Tonsillitis (Mandelentzündung) dar­stellt (ab Min. 6:45):

    https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​J​d​m​p​w​F​E​u​sn0

    Die Frage hier­zu: Wie und womit wird die Coronavirus-Last im Abwasser tat­säch­lich ermittelt?

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