Kommen wir zum vorletzten Tag der offiziell freigegebenen Protokolle. Auch am 28.4.21 will man nicht wahrhaben, was selbst die eigenen Auswertung zeigen.
Das wird formuliert nach Betrachtung der Folie (im Leak "Lage-National_2021-04–28.pptx"):
Das teilentschwärzte Dokument gibt es hier, das geleakte Dokument hier. Gelbe Hervorhebungen stammen von mir. Rot Gerahmtes war geschwärzt, blau werden Ergänzungen aus dem Leak gekennzeichnet.
Ein ähnlicher Selbstbetrug liegt vor, wenn "Hospitalisierte COVID-19-Fälle nach AG" betrachtet werden, wobei man ein "Plateau auf einem niedrigeren Niveau als in der 2. Welle" erkennen will und merkwürdigerweise dafür Daten vom 21.4.21 heranzieht anstatt diese aktuellen:
Die Diskussion dazu hebt ab auf: "AG 90+ zeigt zunehmende Inzidenz" (!?) und bei:
???
Man rätselt:
Sollten die "Maßnahmen" womöglich keinen Sinn ergeben? Bei der "Anzahl COVID-19-Todesfälle nach Sterbewoche" wird festgehalten: "Tendenz im Vergleich zur Vorwoche eher steigend". Dabei wurde diese Grafik gezeigt:
"Derzeit 5.045 COVID-19-Patienten auf Intensivstationen der ca. 1.300 Akutkrankenhäuser behandelt"
Bei durchschnittlich weniger als 4 "COVID-19-Patienten" pro berichtendem Krankenhaus kann schwerlich von einer Überlastung der Kliniken die Rede sein. In den Folien wird ein Diagramm gezeigt, von dem nach meinem Kenntnisstand die Öffentlichkeit nie etwas erfahren hat (2021–04-28_Intensivregister_SPoCK.pptx):
Daß es bis Anfang März weniger Zu- als Abgänge auf den Intensivstationen durch "Covid-Fälle" gab, hätte sicher für Fragen gesorgt,
Zutreffend wird beobachtet:
"ARE-Rate derzeit auf dem Niveau des Vorjahres – dennoch seit 36. KW so niedrig wie noch nie in diesem Zeitraum"
Wie immer sind die Nachrichten aus der realen Welt entspannt. Unter "Syndromische Surveillance" heißt es in TOP 1 wie eh und je:
"Bestätigungstests für positive AG-Tests": 62 % positiv
Fast jeder zweite positive Antigentests, wie er in Krankenhäusern, Kitas etc. angeblich von Fachpersonal durchgeführt wird, stellt sich als falsch positiv heraus. Das ergab eine Sonderabfrage bei Laboren. Die Berichte aus den Einrichtungen selbst ergeben noch geringere Anteile:
Exakt die gleichen Zahlen waren bereits vor einer Woche berichtet worden…
Gehen doch Antigen-Getestete als "Fälle" in die Statistik ein?
In TOP 11 "Maßnahmen zum Infektionsschutz" betrachtet man die folgende Grafik und kommt ernsthaft zur Idee von erfolgreichen "Impfungen" (Folie "ZIG 2_Vaccination Rollout_Krisenstab_20210428_final.pptx" im Leak). Bei diesem Salat aus Äpfeln, Birnen, Kraut und Rüben gebe ich auf:
Das letzte vom RKI offiziell zur Verfügung gestellte Protokoll ist das vom 30.4.21. Es ist zugleich das merkwürdigste. Nahezu all Tagesordnungspunkte werden nicht behandelt, dafür wird ein neues aktuelles Thema eingeführt:
In TOP 8 "Dokumente" geht es um die in wenigen Tagen vom Parlament gebilligte Ermächtigung zu einer "COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung" (mehr hier). Zu der Rohfassung eines Referentenentwurfs ist im Leak (SchAusnahmV_Rohentwurf_aktuell_BMG-RKI.docx) eine ganze Reihe von Änderungen aus dem Hause BMG (André Sangs) und dem RKI (Ute Rexroth) dokumentiert.
Die ursprüngliche Formulierung, wonach das Übertragungsrisiko durch "Gempfte" "geringer sei als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen" – was an sich höchst fragwürdig war – wurde gelöscht. Es heißt nun, ebenso wenig belegt:
»Laut Robert Koch-Institut ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Coronavirus SARS-CoV‑2 durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis deutlich verringert.«
Das Justizministerium bezieht sich auf eine selbstherrliche Stellungnahme der RKI-Führung vom 31.3.21 (s. hier). Selbst darin war aber der gestrichene Vergleich vorhanden. Die Begründung von Frau Rexroth ist interessant:
Diese Einschränkungen sind der Öffentlichkeit verschwiegen worden. Aufschlußreich ist auch die Ersetzung der Formulierung, daß Erleichterung Personen gewährt werden sollen, "bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 auszugehen ist" durch: "bei denen von einer verminderten Ansteckungsfähigkeit in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 auszugehen ist". Wenn es um möglicherweise einklagbare juristische Aussagen geht, ist man deutlich vorsichtiger als in der politischen und medialen Debatte.
Der ganze Wahnwitz wird sichtbar an diesem Ausschnitt des Dokuments, wobei die verschiedenen Farben auf Änderungen und Löschungen von Sangs und Rexroth verweisen:
Zu Punkt 3 kommentiert Rexroth nicht ohne Humor:
Es handelt sich um die Diskussion eines Entwurfs, nicht das endgültige Papier. Sie zeigt, daß das oft gepflegte Bild der "Guten" im RKI, die sich gegen die "Bösen" im Ministerium nicht ausreichend durchsetzen konnten, sehr unscharf ist. Die Führung des RKI hat mitunter aufkommende vorsichtigere Stimmen im Krisenstab ignoriert und sich, nicht nur mit dem zitierten Brief, freiwillig und bewußt in den Dienst der politischen Agenda gestellt. Dazu gehört auch Ute Rexroth, die im Zuge der Fälschungsvorwürfe an das RKI zu einer Kronzeugin der Kritik verklärt wurde (s. hier).
Ebenfalls in TOP 8 heißt es zum kurzfristig benannten Tagesordnungspunkt geheimnisvoll:
Aus dem geleakten Protokoll vom 3.5.21 geht hervor, worum es geht:
Vermutlich handelt es sich um die Vorbereitung des Beschlusses der BVerfG vom 19.11.21, mit dem eine Verfassungsbeschwerde "gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021" abgewiesen wurde. Darin wird ausgeführt:
»… Zu den Aufgaben des Robert Koch-Instituts gehört es, die Erkenntnisse zu solchen Krankheiten durch Auswertung und Veröffentlichung der Daten zum Infektionsgeschehen in Deutschland und durch die Auswertung verfügbarer Studien aus aller Welt fortlaufend zu aktualisieren und für die Bundesregierung und die Öffentlichkeit aufzubereiten. Auf dieser Grundlage schätzte das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausweislich seines Lageberichts vom 22. April 2021 (abrufbar unter https://www.rki.de) die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen insgesamt als sehr hoch ein…
Das Robert Koch-Institut hob in seiner Stellungnahme hervor, dass bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen ein Indikator benötigt werde, der nicht lediglich eine schon eingetretene Überlastung medizinischer Ressourcen anzeigt, sondern frühzeitig auf eine kommende Belastung des Gesundheitsversorgungssystems hinweist, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Inzidenzwerte können als früher Indikator genutzt werden, weil sie den anderen Indikatoren wie der Zahl der Hospitalisierungen, einschließlich intensivmedizinisch behandelter Fälle, oder einer steigenden Zahl von Todesfällen zeitlich – circa sieben bis zehn Tage – vorausgingen…
Nach insoweit übereinstimmender Einschätzung der sachkundigen Dritten, unter anderem der Bundesärztekammer, dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, des Robert Koch-Instituts sowie des MODUS-COVID-Teams, konnte bei dem vorhandenen exponentiellen Anstieg der Infektionen eine ausreichend rasche Erhöhung der Impfquote nicht erwartet werden. Allein Kontaktbeschränkungen waren sicher wirksam, um die Übertragung des Virus zu verhindern beziehungsweise die Anzahl der Infektionen zu verringern…«
bundesverfassungsgericht.de
Das RKI hat damit den Auftrag des BMG mit Bravour erledigt, sämtliche grundrechtsverletzende "Maßnahmen" für das Verfassungsgericht plausibel erscheinen zu lassen.
Die Aufgaben des RKI bestehen darin, im Zusammenwirken mit allen anderen Organen des Staates, also auch mit dem Verfassungsschutz und den bewaffneten Organen sowie den Ämtern und der Justiz die Wirksamkeit sämtlicher Corona-Maßnahmen als Maßnahmen zur Unterdrückung des Volkes anzuwenden und deren Wirksamkeit sicherzustellen.
In juristischen Fragen galt er lange als kluger Kopf und juristischer Querdenker. Dann wurde er SPIEGEL-Kolumnist.
In Sachen "Corona-Aufarbeitung" kann er wohl als einer gelten, der bis heute die eigene (Fehl-)Positionierung nicht erkennen kann.
Beispiele für erschreckende Informationslücken:
– "Bergamo": (ein Einzelfall ausgelöst durch diverse nicht-krankheitsbedingte Faktoren)
– Das allseits überlastete Intensivpflegepersonal (auf ITS wenige, aber sehr lukrative Patienten, vom BMG bestätigte fehlende Überlastung /Überbelegung der Kliniken, diverse überflüssige, neue Hygiene- und Arbeitsregelungen und durch symtomfreie "Corona-Positivität" bedingte Personalausfälle) kommen in seinem Artikel leider nicht vor.
"100.000" Corona-Tote – wieviele davon starben durch verfrühte Fehlintubationen- und Falschmedikationen /Impfstoffnebenwirkungen?
Fazit:
Die unkritisch agierenden SPIEGEL-Redakteure und er unterscheiden sich in ihrer Corona-Betrachtungen nicht erkennbar von einander.
Ein überflüssiges Trauerspiel.
https://archive.is/DKbtl