Nur noch drei Tage gibt es mit offiziell vom RKI entschwärzten Protokollen. Dann sind wir mit diesem Kapitel hier durch. Am 26.4.21 konstatiert man erneut ein Stagnieren der "Inzidenz" und fragt sich immerhin, vormals geschwärzt:
Das teilentschwärzte Dokument gibt es hier, das geleakte Dokument hier. Gelbe Hervorhebungen stammen von mir. Rot Gerahmtes war geschwärzt, blau werden Ergänzungen aus dem Leak gekennzeichnet.
Womit die über 80-Jährigen die A‑Karte gezogen haben. Permanentes Testen führt zu hohen Zahlen, die wiederum zu Druck, sich "impfen" zu lassen, was hingegen "nicht unbedingt" schützt. In seinem ersten verfügbaren Wochenbericht weist das RKI am 22.7.21 darauf hin, daß der Altersmedian der an und mit Covid Verstorbenen bei 84 Jahren lag. Menschen in diesem Alter neigen dazu zu sterben. Ob eine "Impfung" diesem Prozeß förderlich oder abträglich ist, wäre zu diskutieren.
"Agentenbasierte Simulation an synthetischer Population"
Leider liegen zu diesen Phantasien aus dem Nagelstudio in TOP 1 keine Folien vor:
Bereits einen Monat zuvor hatte Brockmann seine synthetische Zauberkugel auf den Tisch gelegt (s. hier).
Sangs- und klangloses Jammern
Im letzten Beitrag wurde das vom BMG angeforderte und vom Krisenstab erstellte Papier zu "Defintionen Genesene, Geimpfte, Getestete" dokumentiert. Nun diskutiert man in TOP 8 "Dokumente" die Änderungswünsche des Ministeriums. Die Reaktion ist aufschlußreich:
Warum gibt sich das RKI an dieser Stelle plötzlich aufmüpfig? Es geht vor allem um diesen Satz, der dem Krisenstab wichtig ist: "Zu anderen Zwecken werden ggf. andere Definitionen genutzt (z.B. in individualmedizinischem klinischen Zusammenhang, beim Kontaktpersonenmanagement, oder zur infektionsepidemiologischen Surveillance/zur Ausweisung auf dem Dashboard)". Das Doppelspiel des RKI sah vor, damit den politischen Vorgaben nachzukommen und sich zugleich eine Hintertür für seine vermeintlich wissenschaftliche Definition zu schaffen.
Das droht zu scheitern, wie einem Dokument aus dem Leak (DefinitionenGeneseneGeimpftGetestet-RKI-2021–04-26-corr_611-rki.docx) zu entnehmen ist. André Sangs, damals "Stellv. Referatsleiter im Referat 611 Gesundheitssicherheit, Krisenmanagement national" des BMG, streicht diesen Satz. Sangs ist einer von zwei Autoren des 1.859 g schweren und 199 € teuren Kommentars "Infektionsschutzgesetz: IfSG mit Trinkwasserverordnung" (beck-shop.de). In der Präsentation des Buches wird er als "Leiter des Stabs Infektionsschutzgesetz, Bundesministerium für Gesundheit" vorgestellt. Es ist also nicht irgendwer, mit dem sich Frau Rexroth anlegt.
Sangs streicht auch bei der Definition von "Geimpften" den markierten Passus: "Personen, die mit einem von der STIKO empfohlenen Impfstoff vollständig geimpft sind". Weiter ergänzt das BMG die Testverfahren um die vom RKI nicht vorgesehen "Antigen-Tests zur Eigenanwendung". Ebenfalls eingefügt wird dieser Blankoscheck: "•Die Gültigkeit des Testergebnisses richtet sich nach der jeweils geltenden rechtlichen Grundlage". Ähnlich willkürlich ist Sangs Ergänzung "Für Personen, die trotz Impfung, Genesung oder neg. Testung typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns aufweisen, gelten die Ausnahmen für Genesene, Geimpfte und Getestete nicht. "
Machen wir es kurz. Auch dieser Sturm im Wasserglas änderte nichts an der Politik. Im Grunde war man sich ohnehin einig. Wenige Tage später hatten Bundestag und Bundesrat der Ermächtigung Spahns (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) zugestimmt, die Ausgrenzung "Ungeimpfter" und der damit verbundene Druck, sich spritzen zu lassen, nahmen ihren legalen Gang.
Freiheit nur ohne Schnupfen
Am 9.5.21 war auf bundesregierung.de zu lesen:
»Nicht gerechtfertigte Eingriffe in Grundrechte aufheben
Grund für diese Verordnung sind die zunehmenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass von Geimpften und Genesenen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht. Es geht darum, Eingriffe in Grundrechte, die nicht mehr gerechtfertigt sind, aufzuheben.
„Mit der beschlossenen Verordnung wollen wir den Menschen Antworten darauf geben, welche Freiheiten sie nach einer vollständigen Impfung oder nach einer Genesung wieder ausüben können“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
Welche Erleichterungen gibt es?
Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht insbesondere vor:
- Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für Geimpfte und Genesene. Damit werden zum Beispiel bei privaten Zusammenkünften geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen für diese Personengruppen.
- Bei bestimmten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, sollen Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Damit müssen sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur, in Geschäfte oder in den Zoo zu gehen.
- Beim Sport gilt: Die Beschränkungen, dass kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist, sind für Geimpfte und Genesene aufgehoben.
- Auch Quarantäne-Pflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene – zum Beispiel bei Einreisen aus dem Ausland. Dies gilt allerdings nicht für Reisen aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten.
- Wichtig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.
Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen?
- Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen – zum Beispiel den gelben Impfpass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
- Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.«
Allen Ernstes beschäftigt sich der Krisenstab in TOP 12 "Maßnahmen zum Infektionsschutz" mit der Frage, wie viele Masken übereinander sinnvoll sind:
(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)
Warum gibt sich das RKI an dieser Stelle plötzlich aufmüpfig?
Warum weint ein Präsident der USA Krokodilstränen?
Weil das alles nur gespieltes Theater ist.
@Erfordia…: Als alter Politoffizier sollten Sie sich an Dialektik und das Verstehen von Widersprüchen innerhalb der herrschenden Klassen erinnern.
@aa was der Staat (RKI, BMG, KV usw.) uns hier vorspielt hat mit Dialektik nichts zu tun. Nicht das Geringste!
Spritzschutz – gibt es das echt? Einen Schutz gegen Spritzen? Nehme ich sofort!
"Nur noch drei Tage gibt es mit offiziell vom RKI entschwärzten Protokollen. Dann sind wir mit diesem Kapitel hier durch."
… sehr geschätzter Herr Aschmoneit, damit Ihnen die Themen nicht ausgehen (wäre ja schrecklich), hätte ich einen Vorschlag parat gehabt. Vor einigen Tagen hat Prof. Homburg auf X eine Grafik des RKI mit Coronavirus-Last im Abwasser gepostet:
https://x.com/SHomburg/status/1825128014398521851
Das bestätigt auch statista.de:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1482358/umfrage/covid-19-viruslast-im-abwasser-in-deutschland-2024/
Über den enorm hohen Wert beim Übergang vom Jahr 2023 auf 2024 kann man nur staunen und rätseln, weil dies mit Corona-Inzidenzen oder Fällen nicht zu erklären sei:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1181971/umfrage/aktive-faelle-des-coronavirus-in-deutschland/
Dann habe ich mich an ein Video von dem hessischen Arzt Dr. Will Vance erinnert, in dem er eine Grafik präsentierte, die einen ähnlich hohen Wert in diesem Zeitraum aufweist, die aber eine Gesamtzahl aller grippalen Infekte, Bronchitis und Tonsillitis (Mandelentzündung) darstellt (ab Min. 6:45):
https://www.youtube.com/watch?v=JdmpwFEusn0
Die Frage hierzu: Wie und womit wird die Coronavirus-Last im Abwasser tatsächlich ermittelt?