Nach Gen-Analyse des Medizinmanns:

zeit​.de (12.9.24)

"Ein öster­rei­chi­sches Gericht hat eine Frau für den Corona-Tod ihres Nachbarn ver­ant­wort­lich gemacht. Das Landgericht in Klagenfurt sah es als erwie­sen an, dass die heu­te 54-jäh­ri­ge Angeklagte den krebs­kran­ken Mann im Dezember 2021 ange­steckt hat­te. Sie wur­de wegen grob fahr­läs­si­ger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt. 

Zusätzlich muss die Frau eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen von je vier Euro mit einem Gesamtwert von 800 Euro bezah­len. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Nachbar starb im Zuge einer Corona-Infektion an einer Lungenentzündung. Ein Gutachter stell­te mit­tels Gen-Analyse fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau «annä­hernd zu 100 Prozent» über­ein­stimm­ten. So ein hoher Deckungsgrad sei sehr sel­ten, weil Coronaviren sich rasch ver­än­der­ten, erklär­te der Fachmann.

Keine Quarantäne trotz eines posi­ti­ven Tests
«Das tut mir für Sie per­sön­lich leid – ich glau­be, dass so etwas wahr­schein­lich hun­dert­fach pas­siert ist», sag­te die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zur Angeklagten. «Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit gren­zen­der Wahrscheinlichkeit fest­ge­stellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen aus­ge­gan­gen ist.» Das genü­ge für einen Schuldspruch, erklär­te die Richterin.

Im Juli 2023 war die Frau bereits wegen vor­sätz­li­cher Gefährdung durch über­trag­ba­re Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten ver­ur­teilt wor­den. Sie hat­te trotz posi­ti­ver Corona-Tests im Dezember 2021 ihre vor­ge­schrie­be­ne Quarantäne miss­ach­tet, ihre Wohnung ver­las­sen und sich ohne Maske mit Menschen unter­hal­ten. Der Tod des Nachbarn wur­de nun in einem sepa­ra­ten Prozess verhandelt.

Der Nachbar war nach Angaben sei­ner Familie der an Corona erkrank­ten Frau auf dem Flur begeg­net. Diese sag­te, sie sei damals zu krank gewe­sen, um über­haupt auf­zu­ste­hen. Aus ihrer Sicht hat­te sie nicht Corona, son­dern eine Bronchitis, «wie ich sie jedes Jahr im Winter habe», sag­te sie vor Gericht."

(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)

10 Antworten auf „Nach Gen-Analyse des Medizinmanns:“

  1. Ein Gutachter stell­te mit­tels Gen-Analyse fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau «annä­hernd zu 100 Prozent» übereinstimmten.

    Quacksalber.

    1. @o.W.: In einem Bericht über die Vorinstanz heißt es: "Die Verteidigung gab zu beden­ken, die PCR-Probe könn­te ver­tauscht wor­den sein, und bean­trag­te eine neu­er­li­che Analyse, aller­dings war am AKH Wien bei der Sequenzierung sämt­li­ches Material ver­braucht wor­den." https://​www​.klei​ne​zei​tung​.at/​k​a​e​r​n​t​e​n​/​6​3​0​3​9​3​3​/​P​r​o​z​e​s​s​-​i​n​-​K​l​a​g​e​n​f​u​r​t​_​M​a​n​n​-​s​t​a​r​b​-​a​n​-​C​o​r​o​n​a​_​N​a​c​h​b​a​r​i​n​-​v​e​r​u​r​t​e​ilt, 4.7.23

  2. außer­dem: die leu­te der umge­bung wur­den wahr­schein­lich nicht gete­stet. von der nach­ba­rin hat man den pcr-test aufbewahrt?
    und nur die nach­ba­rin und der nach­bar allei­ne hat­ten zu die­ser zeit die iden­ti­sche kopie im blut?

  3. Hört sich an wie Dummes Zeugs

    Im Dezember '21? – Geimpft oder unge­impft? Kann man Den Impfhersteller oder gar den Gesundheitsminister belangen?

    Hat der Patient die Frau, oder die Frau den Patienten ange­steckt – und wie kann das bewie­sen wer­den. In wel­chem ver­wandt­schaft­li­chen Verhältnis stan­den die Viren – Sohn‑, Enkel- oder Cousinsviraler Stand? Gab es beids­an­stecken­de Möglichkeiten – durch "Geschwisterviren" etwa? Und wer hat die Sequenzierung vorgenommen. 

    Fast hört es sich an wie "Dummes Zeugs". Wäre dann "Dummes Zeugs" aus dem Munde des Akademikers was ande­res als "Dummes Zeugs"? – Das will ich nicht ein­fach so glau­ben und hal­te das für "Dummes Zeugs" – Gewöhnliches natür­lich! Das kostet näm­lich nix. 😉 Dummes Zeugs also?

    Egal, Österreich hat jetzt wie­der 800 € mehr im Säckl. Für was.

  4. Der Disclaimer der ZEIT:
    "ZEIT ONLINE hat die­se Meldung redak­tio­nell nicht bear­bei­tet. Sie wur­de auto­ma­tisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen."
    Aus dem "Disclaimer" der Richterin: dass "so etwas wahr­schein­lich hun­dert­fach pas­siert" sei, und die Angeklagte eben nur "Pech" gehabt habe, lese ich ein gewis­ses Bedauern dar­über, dass sie ("man") lei­der nicht "hun­dert­fach" ver­knacken konnte.

    Etwas aus-führ­li­cher und mit Aus-tri­zis­men versehen:
    https://​kurier​.at/​c​h​r​o​n​i​k​/​k​a​e​r​n​t​e​n​/​k​a​e​r​n​t​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​k​r​e​b​s​-​m​a​n​n​-​s​t​a​r​b​-​a​n​g​e​s​t​e​c​k​t​-​b​e​i​-​n​a​c​h​b​a​r​i​n​-​u​r​t​e​i​l​/​4​0​2​9​4​7​265
    Ob und wie geklärt wur­de, wer da genau wen "infi­ziert" hat, steht aber lei­der nicht drin.
    Auch nicht, ob der/​die "Sachverständige" (sicher­heits­hal­ber) die­se DNA-Tests anhand sämt­li­cher posi­ti­ven PCR-Tests aus dem sel­ben Zeitraum in – sagen wir – ganz Kärnten abge­gli­chen hat.
    Aber das wur­de er wohl gar nicht gefragt, und vor Gericht ging es ja ohne­hin nur dar­um, dass in erster Instanz "die Ansteckungsketten nicht hin­rei­chend erör­tert wor­den [sei­en]".
    Der Frevel, dass ein Krebspatient nicht "an" son­dern "mit Corona" (bzw. jedem belie­bi­gen Bazillus, auf den man ihn posi­tiv gete­stet hät­te) ster­ben kann wäre auch "mit dem Wissen von Heute" nur schwer ver­mit­tel­bar. Sachverständige, die hin­rei­chend hät­ten erör­tern kön­nen, wel­chen Einfluss der Nocebo-Effekt und die z.T. bewusst erzeug­te Hysterie auf die­sen und ande­re bedau­erns­wer­te Todesfälle aus­üb­ten, waren selbst­re­dend nicht geladen.
    Eine gegen­sei­ti­ge, vir­tu­el­le "Entcoronifizierung" hat ja auch in Austria bereits stattgefunden.

    Tja.
    Was man nicht alles so beach­ten muss­te, "damals":
    https://​www​.poli​zei​-bera​tung​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​d​e​t​a​i​l​a​n​s​i​c​h​t​/​w​e​n​n​-​b​e​s​p​u​c​k​e​n​-​a​n​h​u​s​t​e​n​-​o​d​e​r​-​a​n​n​i​e​s​e​n​-​z​u​r​-​s​t​r​a​f​t​a​t​-​w​i​rd/
    Nutze ich mal zu einem wei­te­ren Disclaimer:
    ich habe mich eben­falls bereits dar­über auf­ge­regt, wenn sich Hustende und Rotzende im ÖV (oder auf Arbeit) in mei­ner Nähe auf­hiel­ten, statt sich zuhau­se aus­zu­ku­rie­ren. Vielleicht auch den Einen oder Anderen von die­sen als Verursacher einer Ansteckung ver­mu­tet und des­we­gen ver­flucht. Aber ich wäre nie auf die Idee gekom­men, jeman­den des­we­gen vor den Kadi zu zerren.

  5. "Ein Gutachter stell­te mit­tels Gen-Analyse fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau «annä­hernd zu 100 Prozent» übereinstimmten."

    Und das bedeu­tet? … Gar nichts!
    Die zitier­te Begründung der Richterin hört sich wirk­lich nach mit­tel­al­ter­li­chem Hexenprozess an.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert