"Ein österreichisches Gericht hat eine Frau für den Corona-Tod ihres Nachbarn verantwortlich gemacht. Das Landgericht in Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass die heute 54-jährige Angeklagte den krebskranken Mann im Dezember 2021 angesteckt hatte. Sie wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Zusätzlich muss die Frau eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen von je vier Euro mit einem Gesamtwert von 800 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Nachbar starb im Zuge einer Corona-Infektion an einer Lungenentzündung. Ein Gutachter stellte mittels Gen-Analyse fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau «annähernd zu 100 Prozent» übereinstimmten. So ein hoher Deckungsgrad sei sehr selten, weil Coronaviren sich rasch veränderten, erklärte der Fachmann.
Keine Quarantäne trotz eines positiven Tests
«Das tut mir für Sie persönlich leid – ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist», sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zur Angeklagten. «Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.» Das genüge für einen Schuldspruch, erklärte die Richterin.
Im Juli 2023 war die Frau bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Sie hatte trotz positiver Corona-Tests im Dezember 2021 ihre vorgeschriebene Quarantäne missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten. Der Tod des Nachbarn wurde nun in einem separaten Prozess verhandelt.
Der Nachbar war nach Angaben seiner Familie der an Corona erkrankten Frau auf dem Flur begegnet. Diese sagte, sie sei damals zu krank gewesen, um überhaupt aufzustehen. Aus ihrer Sicht hatte sie nicht Corona, sondern eine Bronchitis, «wie ich sie jedes Jahr im Winter habe», sagte sie vor Gericht."
(Hervorhebungen in blau nicht im Original.)
Ein Gutachter stellte mittels Gen-Analyse fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau «annähernd zu 100 Prozent» übereinstimmten.
Quacksalber.
Das ist ein Fake, oder?
Wenn ja: Schenkel klopf
Wenn nein: Hilfe! holt mich hier raus!
(das ist med.Wissenschaft des Mittelalters!)
Woher und von wann waren die Proben?
@o.W.: In einem Bericht über die Vorinstanz heißt es: "Die Verteidigung gab zu bedenken, die PCR-Probe könnte vertauscht worden sein, und beantragte eine neuerliche Analyse, allerdings war am AKH Wien bei der Sequenzierung sämtliches Material verbraucht worden." https://www.kleinezeitung.at/kaernten/6303933/Prozess-in-Klagenfurt_Mann-starb-an-Corona_Nachbarin-verurteilt, 4.7.23
der nachbar und der flur.
außerdem: die leute der umgebung wurden wahrscheinlich nicht getestet. von der nachbarin hat man den pcr-test aufbewahrt?
und nur die nachbarin und der nachbar alleine hatten zu dieser zeit die identische kopie im blut?
Hört sich an wie Dummes Zeugs
Im Dezember '21? – Geimpft oder ungeimpft? Kann man Den Impfhersteller oder gar den Gesundheitsminister belangen?
Hat der Patient die Frau, oder die Frau den Patienten angesteckt – und wie kann das bewiesen werden. In welchem verwandtschaftlichen Verhältnis standen die Viren – Sohn‑, Enkel- oder Cousinsviraler Stand? Gab es beidsansteckende Möglichkeiten – durch "Geschwisterviren" etwa? Und wer hat die Sequenzierung vorgenommen.
Fast hört es sich an wie "Dummes Zeugs". Wäre dann "Dummes Zeugs" aus dem Munde des Akademikers was anderes als "Dummes Zeugs"? – Das will ich nicht einfach so glauben und halte das für "Dummes Zeugs" – Gewöhnliches natürlich! Das kostet nämlich nix. 😉 Dummes Zeugs also?
Egal, Österreich hat jetzt wieder 800 € mehr im Säckl. Für was.
Der Disclaimer der ZEIT:
"ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen."
Aus dem "Disclaimer" der Richterin: dass "so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert" sei, und die Angeklagte eben nur "Pech" gehabt habe, lese ich ein gewisses Bedauern darüber, dass sie ("man") leider nicht "hundertfach" verknacken konnte.
Etwas aus-führlicher und mit Aus-trizismen versehen:
https://kurier.at/chronik/kaernten/kaernten-corona-krebs-mann-starb-angesteckt-bei-nachbarin-urteil/402947265
Ob und wie geklärt wurde, wer da genau wen "infiziert" hat, steht aber leider nicht drin.
Auch nicht, ob der/die "Sachverständige" (sicherheitshalber) diese DNA-Tests anhand sämtlicher positiven PCR-Tests aus dem selben Zeitraum in – sagen wir – ganz Kärnten abgeglichen hat.
Aber das wurde er wohl gar nicht gefragt, und vor Gericht ging es ja ohnehin nur darum, dass in erster Instanz "die Ansteckungsketten nicht hinreichend erörtert worden [seien]".
Der Frevel, dass ein Krebspatient nicht "an" sondern "mit Corona" (bzw. jedem beliebigen Bazillus, auf den man ihn positiv getestet hätte) sterben kann wäre auch "mit dem Wissen von Heute" nur schwer vermittelbar. Sachverständige, die hinreichend hätten erörtern können, welchen Einfluss der Nocebo-Effekt und die z.T. bewusst erzeugte Hysterie auf diesen und andere bedauernswerte Todesfälle ausübten, waren selbstredend nicht geladen.
Eine gegenseitige, virtuelle "Entcoronifizierung" hat ja auch in Austria bereits stattgefunden.
Tja.
Was man nicht alles so beachten musste, "damals":
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/wenn-bespucken-anhusten-oder-anniesen-zur-straftat-wird/
Nutze ich mal zu einem weiteren Disclaimer:
ich habe mich ebenfalls bereits darüber aufgeregt, wenn sich Hustende und Rotzende im ÖV (oder auf Arbeit) in meiner Nähe aufhielten, statt sich zuhause auszukurieren. Vielleicht auch den Einen oder Anderen von diesen als Verursacher einer Ansteckung vermutet und deswegen verflucht. Aber ich wäre nie auf die Idee gekommen, jemanden deswegen vor den Kadi zu zerren.
"Ein Gutachter stellte mittels Gen-Analyse fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau «annähernd zu 100 Prozent» übereinstimmten."
Und das bedeutet? … Gar nichts!
Die zitierte Begründung der Richterin hört sich wirklich nach mittelalterlichem Hexenprozess an.
Wurden vom Gutachter eigentlich auch Wasser‑, Wäge- und Feuerproben durchgeführt?