Mehr zu Schaade vor dem VG Osnabrück

Vor zwei Tagen war hier berich­tet wor­den, daß das Gericht erheb­li­che Zweifel an der Unabhängigkeit des RKI fest­ge­stellt hat­te und sich des­halb an das Bundesverfassunggericht wen­det. Ein Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom 3.9.24 unter dem Titel "RKI-Chef macht Aussagen vor Osnabrücker Gericht: Ein Hauch von 'Corona-Tribunal'" mel­det inter­es­san­te Einzelheiten aus dem Verfahren (Bezahlschranke). So wird Gert-Arnim Neuhäuser, Präsident des Osnabrücker Verwaltungsgerichts, mit den abschlie­ßen­den Worten zitiert:

»Die Kammer hat nicht bloß Zweifel, sie ist über­zeugt, dass bestimm­te Grundrechtseingriffe in der Pandemie ver­fas­sungs­wid­rig waren.«

Konkret ging es um die "ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht und die Konsequenzen einer Nichtbefolgung". Diese

»hat­te das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im April 2022 als zuläs­sig anerkannt.

Das Osnabrücker Verwaltungsgericht bekam – nicht zuletzt wegen der Veröffentlichung der RKI-Files – Zweifel, ob das ent­spre­chen­de Gesetz auch im Spätjahr 2022 noch ver­fas­sungs­kon­form war.

RKI-Files untergraben Vertrauen der Kammer

Tatsächlich habe auch das Verwaltungsgericht immer wie­der mal im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und nach Beispiel der Karlsruher Richter ent­schie­den, erklär­te Neuhäuser ein­gangs der Sitzung. Immer im Vertrauen dar­auf, dass BVerfG-Entscheid und Recht auf unab­hän­gi­gen, wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnissen des RKI beruhten…

Ausgerechnet ein Mann, der für die in den RKI-Files ver­öf­fent­lich­ten Protokolle ver­ant­wort­lich zeich­net, wird das unter­gra­be­ne Vertrauen der Osnabrücker Kammer nach­hal­tig beschä­di­gen: Lars Schaade, vor­ma­li­ger Leiter des RKI-Corona-Krisenstabes und heu­te Präsident des Institutes. Das Osnabrücker Gericht hat­te ihn in den Zeugenstand geladen…

Die Kammer hat sich gut vor­be­rei­tet und 25 Textpassagen vor­be­rei­tet, zu denen sie Schaade befra­gen will… Ziemlich umfas­send befragt der Richter den Mediziner zum Selbstverständnis des RKI, zu des­sen gesetz­lich fest­ge­schrie­be­nen Aufgaben und zu ein­zel­nen Passagen aus den Protokollen.

RKI-Präsident wirkt überrumpelt

Schaade ist auf das, was sich gera­de ent­wickelt, offen­bar nur unzu­rei­chend vor­be­rei­tet. Die Protokolle sei­en von ver­schie­de­nen Protokollanten ange­fer­tigt, erklärt er. „Sie ent­hal­ten Unschärfen, wahr­schein­lich sogar Fehler.“ Manche Dinge, die dar­in fest­ge­hal­ten sei­en, könn­ten Einzelmeinungen sei­en, stün­den nicht reprä­sen­ta­tiv für die Haltung des RKI in der Pandemie und ohne­hin sei­en die Protokolle nur für den inter­nen Gebrauch bestimmt. „Warum füh­ren Sie die dann über­haupt?“, wirft Neuhäuser ein.

Zu den Punkten, die er Schaade vor­hält, zählt bei­spiels­wei­se ein Protokolleintrag vom 10. September 2021. Da das BMG „die Fachaufsicht über das RKI hat, kann sich das Institut nicht auf die Freiheit der Wissenschaft beru­fen“, heißt es dar­in. Wie genau das zu ver­ste­hen sei, will Neuhäuser von Schaade wissen.

Schaade: Ministerium bremste uns aus

Der erklärt: Hinsichtlich der Themen, zu denen das RKI wis­sen­schaft­lich arbei­te, sei es tat­säch­lich weit­ge­hend wei­sungs­ge­bun­den. „In der Wahl der Methoden und der Interpretation sind wir aber frei.“…

Auch zu ande­ren Vorhaltungen bemüht Schaade „Management-Entscheidungen“ der Verantwortlichen. Etwa, als das BMG am 25. Februar 2022 nicht dem Rat des RKI folg­te, die aktu­el­le Risikolage her­ab­zu­stu­fen. „Wir haben da kei­ne Zustimmung für unse­ren Vorschlag gefun­den beim Ministerium“, erklärt Schaade.

Er kön­ne nicht bestrei­ten, dass das BMG sei­ne Behörde hier aus­ge­bremst habe, denn tat­säch­lich sei die Risiko-Einschätzung sonst Sache des RKI gewesen…

Nach und nach nähert sich die Kammer der für das Verfahren ent­schei­den­den Frage an: War die fak­tisch gel­ten­de Impfpflicht für Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen von wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnissen gedeckt und damit verfassungskonform? …

Denkwürdige Worte vom Landkreis-Vertreter

Alles in allem, so wird es das Gericht spä­ter befin­den, habe sich Ende 2022 wohl eine Lage ent­wickelt, in der regel­mä­ßi­ges Testen einen der Impfung min­de­stens gleich­wer­ti­gen Schutz gebo­ten habe. „Und aus ver­wal­tungs­recht­li­cher Sicht muss man auch sagen, dass es sich dabei um das gerin­ge­re Mittel han­delt, was also vor­zu­zie­hen wäre“, kom­men­tiert Richter Neuhäuser. Diese Erkenntnis habe nach Erkenntnis des Gerichts auch das RKI gehabt.

Bevor Neuhäuser die Entscheidung der Kammer ver­kün­det, kommt es noch zu einer ande­ren denk­wür­di­gen Szene: Der Vertreter des Landkreises, der als Beklagter auf­tritt, erklärt: „Mich hat die Beweisaufnahme nach­denk­lich gemacht. Wir als nach­ge­ord­ne­te, regio­na­le Behörde sind davon aus­ge­gan­gen, dass RKI, Landes- und Bundesämter stets nach aktu­el­lem Stand der Wissenschaft han­deln. Ich wür­de den von uns erlas­se­nen Bescheid heu­te mit mei­nem Herzen aufheben.“ …

„Unseres Erachtens ist das Gesetz im Laufe des Jahres in eine Verfassungswidrigkeit hin­ein­ge­wach­sen, die im November 2022 sicher bestand“, erklärt Richter Neuhäuser. „Die Kammer ist über­zeugt, dass hier ein irre­gu­lä­rer Grundrechtseingriff in das Recht der frei­en Berufswahl, durch die fak­tisch bestehen­de Impfpflicht, in das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit statt­ge­fun­den hat zu einem Zeitpunkt, als der vom Gesetz ver­folg­te Zweck kei­ne wis­sen­schaft­li­che Grundlage mehr hat­te.“…«

17 Antworten auf „Mehr zu Schaade vor dem VG Osnabrück“

    1. @Erfordia…: Und mor­gen erzäh­len Sie uns, daß das RKI an der Börse gehan­delt wird. Mal eine neue Rille von der Platte, die ja nicht nur schlecht ist, wäre schön!

  1. Aya Velázquez
    Pressespiegel zum RKI-Leak – Ein Medien-Tagebuch seit Tag Eins
    Welche Folgen hat­ten die RKI-Files in den Medien? Wer berich­te­te was und wie? Der vor­lie­gen­de Pressespiegel arbei­tet die Medienberichterstattung zum RKI-Leak auf – vom ersten X‑Post bis nach Karlsruhe
    Aya Velázquez
    Sep 06, 2024

    https://substack.com/@ayavela/p‑148333704

    1. @Pressespiegel…: Wäre ich eit­ler, als ich ohne­hin bin, wür­de ich grei­nen, daß dort man­ches Schwurbelportal erwähnt wird, aber kodo­roc nicht. Dabei bin ich sicher, AV kennt den Blog.

      1. Sie hat bei coro​dok​.de auch vor lan­ger Zeit ein­mal etwas geschrie­ben. Vor zwei, drei Jahren, glau­be ich. Ich fin­de es nur nicht. Zumindest war der Absendername: Aya Velázquez.

        Und wo ist das Problem? Ob ich das Neue Medienportal, Velázquez, Corodok, Homburg oder kodo­roc nut­ze und lese, spielt kei­ne Rolle. Das Ziel ist dasselbe: 

        Wir wol­len nicht mehr, nie mehr ein­ge­sperrt wer­den wegen Viren, wir wol­len nie mehr zu Masken, zu medi­zi­ni­schen Zwangsbehandlungen und Tests genö­tigt und gezwun­gen wer­den und ich will ent­we­der mit mei­nem Klarnamen oder pseud­onym sagen und schrei­ben, was ich den­ke und was ICH WILL. Zum Beispiel spricht sie mir ganz aktu­ell hier­mit direkt aus der Seele, aus dem Herz: Wie ich mit den Tätern der "Covidschutz"-Maßnahmen seit 2020 umge­he, ent­schei­de ICH. Nur ich.

        https://t.me/ayawasgeht/4048

        Die Täter, die die "Impfpflicht" vor kur­zer Zeit noch ethisch gerecht­fer­tigt haben, haben ange­sichts der auf­ge­deck­ten Lügen nicht das gering­ste, nicht das aller­ge­ring­ste Recht, mir heu­te zu sagen, wie ich mit mei­ner Wut und Irritation über ihre Taten umzu­ge­hen habe.

        Ob und wie ich sehr ich wütend bin, ent­schei­de ich. Ich kann die Wut und den Hass ableh­nen, schon aus Selbstschutz, damit Wut und Hass mich nicht men­tal ver­gif­ten – ich kann aber auch der Meinung sein: Die Täter, die wis­sen­den Täter sol­len bestraft wer­den, Gefängnis, Geldstrafen, alles, was juri­stisch mög­lich ist.

        1. Und dann, wenn sie tat­säch­lich juri­stisch bestraft wer­den, wenn sie in einem Gefängnis nicht mehr frei sein kön­nen, die Pandemie-Lügner, dann geht es mir gut. Wann das sein wird? In einem Jahr, in zehn Jahren? 

          Was hat es eigent­lich mit Rachegefühlen auf sich? Warum kön­nen bestraf­te Täter zur see­li­schen Befreiung ihrer Opfer führen?

          Ich bin abso­lut gegen die Todesstrafe, schon des­halb, weil es Irrtümer geben kann zu Tätern. Selbst wenn jemand einen ande­ren absicht­lich, wis­sent­lich ermor­det hat, hat kei­ner das Recht, ihn eben­so zu töten.

          https://www.verbrechen-verstehen.de/kriminologie‑1/

          Das ist falsch. Denn die­je­ni­gen, die den Tod oder die Krankheit = "Impf"-Nebenwirkungen = von ande­ren aus­ge­löst oder auch nur wis­sent­lich in Kauf genom­men haben, kön­nen dann nicht mehr reflek­tie­ren über ihre Schuld. Wenn sie tot sind, gehts nicht mehr. Das wäre zu bil­lig. Zu leicht für die Täter. 

          Und den Spaß hät­te ich gern, zu sehen, wie die Coronamaßnahmen-Täter, Mitläufer, VERURSACHER, Auslöser, die aktiv gehan­delt haben, die mich ange­lo­gen haben, in einer engen Zelle dar­über nach­den­ken, was sie getan haben. In einer 5‑Tages-Quarantäne, auch wenn sie gar kei­nen Schnupfen haben? Nein, in einer 15-Jahres-Quarantäne, ein­sam, iso­liert, abge­trennt von allem, was ihnen selbst wich­tig ist, wich­tig war. Lockdown für 15 Jahre min­de­stens für jeden von denen.

          Keine Todesstrafe, nie­mand hat das Recht, jeman­den zu töten, aber Einsamkeit in einer engen Zelle über Jahre und Jahrzehnte. Mein Wunsch hier und jetzt für alle, die ande­re in "Quarantäne zum Schutz vor Viren" geschickt haben. Oder schicken woll­ten. WIE die dann letzt­lich ster­ben? Mir egal. Vorher, vor ihrem Tod sol­len sie lan­ge den­ken, grü­beln, ver­zwei­feln, ein­sam sein, Angst haben, Panikattacken, Klaustrophobie-Anfälle bekom­men und kei­ner hilft ihnen in den Panik-Momenten, in ihrer Isolation. Niemand hilft ihnen in ihrer Einsamkeit. Sie kön­nen auch gern ein­sam ster­ben, eines natür­li­chen Todes.

  2. Corona-Impfpflicht vor Gericht: Juristische Unschärfe einer Seuche

    Eine Pflegehelferin hat­te gegen die Impfpflicht geklagt.
    Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
    Mit im Spiel: die Protokolle des RKI.

    https://​taz​.de/​C​o​r​o​n​a​-​I​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​v​o​r​-​G​e​r​i​c​h​t​/​!​6​0​3​1​2​50/

    [Anmerkung: ohne Datum und ohne Autor
    (in der Kachel dar­un­ter Harff-Peter Schönherr)]

    1. @Eine Pflegehelferin…:
      ich sehe sowohl Datum (4.9.2024 19:54) als auch den Autor (eben­je­nen Harff-xx), der neben inter­es­san­ten Details auch (über ihn selbst) Vielsagendes absondert:

      "Vor Saal 2 ist die Stimmung auf­ge­heizt. Querdenker-Wutbürger [mit Link zu Einem, der noch mal genau erklärt was das ist – aber auch z.B. auf man­che Klugscheißer zutrifft, die über­all eine rech­te Verschwörung wit­tern] reden sich in Rage. Die NS-Zeit sei nie rich­tig auf­ge­ar­bei­tet wor­den, wird behaup­tet, das­sel­be pas­sie­re jetzt mit Corona. Ein indis­ku­ta­bler Vergleich."

      Neben der unschar­fen Behauptung ("nie rich­tig auf­ge­ar­bei­tet") ver­sumpft die Tatsache dass es Jahrzehnte dau­er­te, es sehr vie­le TäterInnen (auch inner­halb des Justizapparats) gab, die trotz (oder wegen?) man­geln­der Einsicht im "demo­kra­ti­schen Rechtsstaat" Karriere machen konn­ten und um kei­ne fau­le Ausrede ver­le­gen waren, wenn's mal ernst wurde.

      Es mag sein, dass eine "Wutbürgerin" sich schon mal "indis­ku­ta­bler Vergleiche" bedient, aber für einen "Journalisten", der dar­über berich­tet, ist dies nach mei­nem Kenntnisstand nur in Kommentaren statthaft.
      Vielleicht hat er ja nur eine gerin­ge Meinung von sei­ner Leserschaft, oder will ver­hin­dern, selbst in Verdacht zu gera­ten, weil er sol­chen Vergleichen "ein Forum" bot?

      Wie wär's z.B. damit, selbst in Sack und Asche zu gehen, weil man (zu lan­ge) an Nutzen und Verhältnismäßigkeit des ver­ord­ne­ten "Maßnahmen"-Mülls geglaubt und des­we­gen bei Diffamierung und son­sti­ger Propaganda flei­ßig mit­ge­wirkt hat?
      Oder sich zumin­dest bei "Querdenker-Wutbürger"-Etiketten und insi­nu­ier­ten (und indis­ku­ta­blen?) "rechts"-Nazi-Vergleichen künf­tig ein biss­chen zurückhält?

  3. Impfpflicht in der Pflege
    RKI-Präsident als Zeuge geladen

    Das Verwaltungsgericht Osnabrück ent­schei­det über die Klage einer unge­impf­ten Pflegehelferin des Krankenhauses Quakenbrück. Die Frau hält das Corona-Infektionsschutzgesetz für ver­fas­sungs­wid­rig. Als Zeuge ist Lars Schaade, Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), geladen.
    dpa
    03.09.2024 09:58 Uhr
    https://​www​.phar​ma​zeu​ti​sche​-zei​tung​.de/​r​k​i​-​p​r​a​e​s​i​d​e​n​t​-​a​l​s​-​z​e​u​g​e​-​g​e​l​a​d​e​n​-​1​4​9​6​96/

  4. @aa: obwohl ich weiß, dass du die Quelle nicht goutierst:

    https://​www​.ach​gut​.com/​a​r​t​i​k​e​l​/​e​i​n​_​a​b​g​r​u​n​d​_​a​n​_​w​a​h​r​h​a​f​t​i​g​k​e​i​t​s​_​v​e​r​rat
    beschreibt ganz gut, was Sache ist.

    (Einige Annahmen/​Schätzungen des Autors tei­le ich nicht unbe­dingt, aber immer­hin sind die­se als sol­che bezeichnet. 

    Und das erwähn­te, ver­meint­li­che Hintertürchen der Verfassungsrichter
    "Erweist sich eine Prognose nach­träg­lich als unrich­tig, stellt dies jeden­falls die ursprüng­li­che Eignung des Gesetzes nicht in Frage (…). Die Eignung setzt also nicht vor­aus, dass es zwei­fels­freie empi­ri­sche Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (…). Allerdings kann eine zunächst ver­fas­sungs­kon­for­me Regelung spä­ter mit Wirkung für die Zukunft ver­fas­sungs­wid­rig wer­den, wenn ursprüng­li­che Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen."
    ist ‑imho- keines.
    Die Formulierung lässt näm­lich bereits Rückschlüsse auf den festen Glauben an die Wahrhaftigkeit jeg­li­cher "Annahmen des Gesetzgebers" zu – und die­se kön­nen sich schließ­lich, ziel­ori­en­tiert, "dyna­misch" ändern.
    Gruslige Vorstellung, dass damit de fac­to jeg­li­ches zwangs­ein­ge­führ­te Menschen-/Bevölkerungsexperiment bis zum Ende von des­sen gesell­schaft­li­cher Akzeptanz wei­ter durch­ge­peitscht wer­den kann. Und für die Beibehaltung der "Akzeptanz" hat man ja schließ­lich auch Diffamierung [von z.B. "Querdenkern"] und son­sti­ge Propagandainstrumente im "Instrumentenkasten".
    War es den Karlsruher Abnickerinnen [m/​w/​d] völ­lig schnurz, dass "Maßnahmen" ver­hängt wur­den, deren https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)#Geeignetheit sich bereits aus der ange­nom­me­nen Honorigkeit von Legislative und Exekutive zu ergab?
    Klar kön­nen sich "wis­sen­schaft­li­che Erkenntnisse" ändern – aller­dings ist es bezeich­nend, dass es den angeb­li­chen Hütern der Verfassung nicht selt­sam vor­kam, dass die ver­häng­ten NPIs bis 2020 alle­samt gut erforscht waren, davon kei­ne einzige
    https://​iris​.who​.int/​b​i​t​s​t​r​e​a​m​/​h​a​n​d​l​e​/​1​0​6​6​5​/​3​2​9​4​3​8​/​9​7​8​9​2​4​1​5​1​6​8​3​9​-​e​n​g​.​p​d​f​?​s​e​q​u​e​n​c​e=1 [ab Seite 19] über "mode­ra­te evi­dence" hin­aus­ging – und selbst die­se als nur ein­ge­schränkt aus­sa­ge­kräf­tig bezeich­net wur­den. Die nega­ti­ven Folgen waren eben­falls bekannt.
    Und dann rei­chen plötz­lich neue "Studien", die dies alles angeb­lich wider­le­gen, um die "Geeignetheit" die­ser NPIs zu belegen?
    Altes "Gaga-Gesetz" hat nichts gebracht, weil auf fal­schen "Annahmen" beru­hend? Macht doch ein neu­es, iden­ti­sches "Gaga-Gesetz"! Bitte nur die Begründung ändern! Neue, mehr­heits­fä­hi­ge "Annahme" genügt).

    Die Erwähnung eines "Hauchs von Corona-Tribunal" lässt erken­nen, dass der NOZ die Brisanz des Themas voll bewusst ist – die Nummer mit den "Querdenker-Richtern" (sogar dann, wenn die­se einen nach­ge­ord­ne­ten Säulenheiligen und/​oder bra­ven Büttel des Systems, nicht mit ange­mes­se­ner Ehrerbietigkeit behan­deln) zieht wohl nicht mehr, weder in- noch extern.

    1. @Kassandro: Ich hal­te für denk­bar, daß ein Funktionär der Werteunion etwas Vernünftiges sagt. Ich ver­heh­le dabei nicht, daß ich wie bei ande­ren Quellen mir Gedanken über Beweggründe mache. Ich bin bereit über die fal­sche Darstellung hin­weg­zu­se­hen, daß das Gericht "einer unge­impf­ten Pflegehelferin recht" gege­ben habe. Das VG hat kein Urteil gespro­chen, aber das "Betretungs- und Tätigkeitsverbot aus­ge­setzt". Auf die Kappe mei­ner sprach­li­chen Pedanterie neh­me ich auch das Unbehagen bei der Zwischenüberschrift "RKI-Protokolle erst­ma­lig Kronzeuge", die das Geschehen auf den Kopf stellt.

      Mit den "ver­mut­lich 20.000 bis 40.000 sinn­lo­sen Todesopfern" wird eine ver­meint­lich juri­sti­sche Diskussion aller­dings auf das Niveau aso­zia­ler Medien gesenkt.

      1. @aa: Danke!
        Sehe ich weit­ge­hend ähn­lich (über die Beweggründe ein­zel­ner Personen zu sin­nie­ren, gleich wel­cher klei­nen oder gro­ßen Partei sie ange­hö­ren mögen, habe ich aller­dings bereits vor ein paar Jahren auf­ge­ge­ben, näm­lich als ich plötz­lich selbst Objekt gewis­ser Mutmaßungen – man könn­te sie auch "VT" nen­nen – wur­de; sogar von Freunden, die aus mei­ner "Maßnahmen"-Kritik etwas ande­res als rei­ne Vernunft ablei­ten woll­ten) – bin aller­dings bei der Zwischenüberschrift mil­der gestimmt, da ich 

        1. nichts dage­gen habe, dass damit den Protokollen huma­no­ide Züge zuge­bil­ligt wird, statt sie nur als sprach­lo­se Beweismittel zu werten
        2. es für durch­aus nach­voll­zieh­bar hal­te, dass ohne deren Lektüre ("Anhörung eines vir­tu­el­len Kronzeugen") das Gericht nicht auf die Idee gekom­men wäre, den Humanoiden Schaade zwecks Klaarstellung zu laa­den und
        3. es als Stilmittel werte 

        "Niveau aso­zia­ler Medien"?
        Hm.
        1. die unstrit­ti­ge BRD-Übersterblichkeit der "Impf"-Jahre bewegt sich um den Faktor 2–3 über der (ins­ge­samt von G.Frank) ver­mu­te­ten(!) Anzahl der 20 – 40000 Todesopfer
        https://​www​.coro​dok​.de/​s​t​e​r​b​e​f​a​e​l​l​e​-​a​l​l​e​s​-​i​m​-​g​r​u​e​n​e​n​-​b​e​r​e​i​ch/
        (ist bezüg­lich Konstruktion von Kausalzusammenhängen also alle­mal gnä­di­ger als die von diver­sen recht­gläu­bi­gen Medien immer wie­der kol­por­tier­ten "Studien", die damit z.B. ex post eine "Pandemie" bele­gen wollten)
        2. wenn man für die Übersterblichkeit (und damit für die Mehrzahl die­ser "sinn­lo­sen Todesopfer") impli­zit den durch "Maßnahmen", Verbreitung von Angst und Schrecken und die Vergiftung des gesell­schaft­li­chen Klimas geschaf­fe­nen Stress ver­ant­wort­lich macht (was ich für plau­si­bel und sehr wahr­schein­lich hal­te), so ist dies weit über dem von dir genann­ten "Niveau" (wo es meist aus­schließ­lich die "Impfung" gewe­sen sein soll)
        3. Eine "juri­sti­sche Diskussion" sehe ich kei­ne – ledig­lich einen von einem Allgemeinmediziner und juri­sti­schem Laien geschrie­be­ne und kom­men­tier­te Zusammenfassung eines Prozesses (nebst ein paar Mutmaßungen – an denen ich nichts Anstößiges erken­nen kann)

  5. Ob das irgend­wann gerichts­re­le­vant wer­den könnte?
    Hier ver­dient jemand für sei­ne Arbeit in jedem Fall viel Lob:

    "a_​concerned_​amyloidosis💜🐭🇩🇪
    @a_nineties
    Jul 18

    🚨🚨NEW ARTICLE 🚨🚨
    "At investigator's dis­creti­on – what the Pfizer-BioNTech C4591001 case report forms reveal"
    modarn​li​fe​.sub​stack​.com/​p​/at… ~32,000 words inclu­ding foot­no­tes (exclu­ding the excel file) – the essence of what i lear­nt from rea­ding 250k pages of source files."

    "1. Gesundheitsereignisse wur­den nach Gutdünken des Standortleiters (inve­sti­ga­tor) als Nebenwirkungen oder "mög­li­che Covid-Erkrankung" kate­go­ri­siert; nur erste­re wur­den pau­schal berich­tet, letz­te­re nur bei posi­ti­ven Fällen. Somit wur­de die Erhebung der Sicherheitsdaten syste­ma­tisch und fun­da­men­tal verzerrt.
    2. Es bestehen schwer­wie­gen­de Diskrepanzen zwi­schen der Quell-Dokumentation und den dar­aus erstell­ten Datenbanken, vor allem in Bezug auf Versuchszuweisung, also pla­ce­bo oder Impfung – in der Quelldatei steht Placebo, die Datenbank hat den Teilnehmer jedoch als Impfling geli­stet, und anders­rum. Ich habe 8 die­ser kri­ti­schen Fehler durch manu­el­le Sichtung ent­deckt, eine soft­ware-gestütz­te Analyse der ver­füg­ba­ren Dateien wür­de ver­mut­lich mehr finden.
    3. Es ist ersicht­lich, dass weib­li­che Studienteilnehmer inten­siv auf medi­zi­ni­sche Vorgeschichte bezüg­lich "exzes­si­ver Blutungen" gescre­ent wur­den. Da Gesundheitsereignisse, die in der Anamnese vor­han­den sind, nur als Nebenwirkung geli­stet wer­den soll­ten, wenn sie "eine Verschlimmerung oder Progredienz" dar­stel­len, wur­de somit eine nicht ein­zu­schät­zen­de Zahl von menor­rha­gi­schen Nebenwirkungen gar nicht erst erfasst.
    4. Durch Nutzung par­al­le­ler IT-Systeme wur­den zwi­schen Standort und Sponsor umfang­rei­che Teilnehmerdaten geteilt und kom­mu­ni­ziert, ohne jeg­li­che Transparenz über den Inhalt. Ausserdem wur­den die Daten am Standort in phy­si­schen Ordnern auf­be­wahrt, womit die ein­ge­reich­te digi­ta­le eCRF-Datei weni­ger ein foren­si­sches Abbild der Studienteilnahme ist und mehr eine "Collage", die sel­ten eine wahr­heits­ge­mä­ße Darstellung der Ereignisse ergibt. 

    Und sehr, sehr viel mehr, der Text ist trotz sei­ner Länge ziem­lich gestrafft. Teil 2 mit Fokus auf die 12–15 Teilnehmer, Whistleblower-Dokumente und noch aus­ste­hen­der Analysen der Haupteinreichung ist in Arbeit."

    https://​xcan​cel​.com/​a​_​n​i​n​e​t​i​es/

    https://​modarn​li​fe​.sub​stack​.com/​p​/​a​t​-​i​n​v​e​s​t​i​g​a​t​o​r​s​-​d​i​s​c​r​e​t​ion

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