Vor zwei Tagen war hier berichtet worden, daß das Gericht erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit des RKI festgestellt hatte und sich deshalb an das Bundesverfassunggericht wendet. Ein Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom 3.9.24 unter dem Titel "RKI-Chef macht Aussagen vor Osnabrücker Gericht: Ein Hauch von 'Corona-Tribunal'" meldet interessante Einzelheiten aus dem Verfahren (Bezahlschranke). So wird Gert-Arnim Neuhäuser, Präsident des Osnabrücker Verwaltungsgerichts, mit den abschließenden Worten zitiert:
»Die Kammer hat nicht bloß Zweifel, sie ist überzeugt, dass bestimmte Grundrechtseingriffe in der Pandemie verfassungswidrig waren.«
Konkret ging es um die "einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Konsequenzen einer Nichtbefolgung". Diese
»hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im April 2022 als zulässig anerkannt.
Das Osnabrücker Verwaltungsgericht bekam – nicht zuletzt wegen der Veröffentlichung der RKI-Files – Zweifel, ob das entsprechende Gesetz auch im Spätjahr 2022 noch verfassungskonform war.
RKI-Files untergraben Vertrauen der Kammer
Tatsächlich habe auch das Verwaltungsgericht immer wieder mal im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und nach Beispiel der Karlsruher Richter entschieden, erklärte Neuhäuser eingangs der Sitzung. Immer im Vertrauen darauf, dass BVerfG-Entscheid und Recht auf unabhängigen, wissenschaftlichen Erkenntnissen des RKI beruhten…
Ausgerechnet ein Mann, der für die in den RKI-Files veröffentlichten Protokolle verantwortlich zeichnet, wird das untergrabene Vertrauen der Osnabrücker Kammer nachhaltig beschädigen: Lars Schaade, vormaliger Leiter des RKI-Corona-Krisenstabes und heute Präsident des Institutes. Das Osnabrücker Gericht hatte ihn in den Zeugenstand geladen…
Die Kammer hat sich gut vorbereitet und 25 Textpassagen vorbereitet, zu denen sie Schaade befragen will… Ziemlich umfassend befragt der Richter den Mediziner zum Selbstverständnis des RKI, zu dessen gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben und zu einzelnen Passagen aus den Protokollen.
RKI-Präsident wirkt überrumpelt
Schaade ist auf das, was sich gerade entwickelt, offenbar nur unzureichend vorbereitet. Die Protokolle seien von verschiedenen Protokollanten angefertigt, erklärt er. „Sie enthalten Unschärfen, wahrscheinlich sogar Fehler.“ Manche Dinge, die darin festgehalten seien, könnten Einzelmeinungen seien, stünden nicht repräsentativ für die Haltung des RKI in der Pandemie und ohnehin seien die Protokolle nur für den internen Gebrauch bestimmt. „Warum führen Sie die dann überhaupt?“, wirft Neuhäuser ein.
Zu den Punkten, die er Schaade vorhält, zählt beispielsweise ein Protokolleintrag vom 10. September 2021. Da das BMG „die Fachaufsicht über das RKI hat, kann sich das Institut nicht auf die Freiheit der Wissenschaft berufen“, heißt es darin. Wie genau das zu verstehen sei, will Neuhäuser von Schaade wissen.
Schaade: Ministerium bremste uns aus
Der erklärt: Hinsichtlich der Themen, zu denen das RKI wissenschaftlich arbeite, sei es tatsächlich weitgehend weisungsgebunden. „In der Wahl der Methoden und der Interpretation sind wir aber frei.“…
Auch zu anderen Vorhaltungen bemüht Schaade „Management-Entscheidungen“ der Verantwortlichen. Etwa, als das BMG am 25. Februar 2022 nicht dem Rat des RKI folgte, die aktuelle Risikolage herabzustufen. „Wir haben da keine Zustimmung für unseren Vorschlag gefunden beim Ministerium“, erklärt Schaade.
Er könne nicht bestreiten, dass das BMG seine Behörde hier ausgebremst habe, denn tatsächlich sei die Risiko-Einschätzung sonst Sache des RKI gewesen…
Nach und nach nähert sich die Kammer der für das Verfahren entscheidenden Frage an: War die faktisch geltende Impfpflicht für Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen von wissenschaftlichen Erkenntnissen gedeckt und damit verfassungskonform? …
Denkwürdige Worte vom Landkreis-Vertreter
Alles in allem, so wird es das Gericht später befinden, habe sich Ende 2022 wohl eine Lage entwickelt, in der regelmäßiges Testen einen der Impfung mindestens gleichwertigen Schutz geboten habe. „Und aus verwaltungsrechtlicher Sicht muss man auch sagen, dass es sich dabei um das geringere Mittel handelt, was also vorzuziehen wäre“, kommentiert Richter Neuhäuser. Diese Erkenntnis habe nach Erkenntnis des Gerichts auch das RKI gehabt.
Bevor Neuhäuser die Entscheidung der Kammer verkündet, kommt es noch zu einer anderen denkwürdigen Szene: Der Vertreter des Landkreises, der als Beklagter auftritt, erklärt: „Mich hat die Beweisaufnahme nachdenklich gemacht. Wir als nachgeordnete, regionale Behörde sind davon ausgegangen, dass RKI, Landes- und Bundesämter stets nach aktuellem Stand der Wissenschaft handeln. Ich würde den von uns erlassenen Bescheid heute mit meinem Herzen aufheben.“ …
„Unseres Erachtens ist das Gesetz im Laufe des Jahres in eine Verfassungswidrigkeit hineingewachsen, die im November 2022 sicher bestand“, erklärt Richter Neuhäuser. „Die Kammer ist überzeugt, dass hier ein irregulärer Grundrechtseingriff in das Recht der freien Berufswahl, durch die faktisch bestehende Impfpflicht, in das Recht auf körperliche Unversehrtheit stattgefunden hat zu einem Zeitpunkt, als der vom Gesetz verfolgte Zweck keine wissenschaftliche Grundlage mehr hatte.“…«
Fragen wir doch mal den oder die Besitzer dieses Instituts.
@Erfordia…: Und morgen erzählen Sie uns, daß das RKI an der Börse gehandelt wird. Mal eine neue Rille von der Platte, die ja nicht nur schlecht ist, wäre schön!
AA, die Frage nach dem Besitzer erklärt die Zweckbestimmung! Und die Abhängigkeiten!
Ist das sooo schwer zu verstehen?
Aya Velázquez
Pressespiegel zum RKI-Leak – Ein Medien-Tagebuch seit Tag Eins
Welche Folgen hatten die RKI-Files in den Medien? Wer berichtete was und wie? Der vorliegende Pressespiegel arbeitet die Medienberichterstattung zum RKI-Leak auf – vom ersten X‑Post bis nach Karlsruhe
Aya Velázquez
Sep 06, 2024
https://substack.com/@ayavela/p‑148333704
@Pressespiegel…: Wäre ich eitler, als ich ohnehin bin, würde ich greinen, daß dort manches Schwurbelportal erwähnt wird, aber kodoroc nicht. Dabei bin ich sicher, AV kennt den Blog.
Sie hat bei corodok.de auch vor langer Zeit einmal etwas geschrieben. Vor zwei, drei Jahren, glaube ich. Ich finde es nur nicht. Zumindest war der Absendername: Aya Velázquez.
Und wo ist das Problem? Ob ich das Neue Medienportal, Velázquez, Corodok, Homburg oder kodoroc nutze und lese, spielt keine Rolle. Das Ziel ist dasselbe:
Wir wollen nicht mehr, nie mehr eingesperrt werden wegen Viren, wir wollen nie mehr zu Masken, zu medizinischen Zwangsbehandlungen und Tests genötigt und gezwungen werden und ich will entweder mit meinem Klarnamen oder pseudonym sagen und schreiben, was ich denke und was ICH WILL. Zum Beispiel spricht sie mir ganz aktuell hiermit direkt aus der Seele, aus dem Herz: Wie ich mit den Tätern der "Covidschutz"-Maßnahmen seit 2020 umgehe, entscheide ICH. Nur ich.
https://t.me/ayawasgeht/4048
Die Täter, die die "Impfpflicht" vor kurzer Zeit noch ethisch gerechtfertigt haben, haben angesichts der aufgedeckten Lügen nicht das geringste, nicht das allergeringste Recht, mir heute zu sagen, wie ich mit meiner Wut und Irritation über ihre Taten umzugehen habe.
Ob und wie ich sehr ich wütend bin, entscheide ich. Ich kann die Wut und den Hass ablehnen, schon aus Selbstschutz, damit Wut und Hass mich nicht mental vergiften – ich kann aber auch der Meinung sein: Die Täter, die wissenden Täter sollen bestraft werden, Gefängnis, Geldstrafen, alles, was juristisch möglich ist.
Corona-Prozess um Pflegehelferin geht ans Bundesverfassungsgericht
Stand: 04.09.2024 09:44 Uhr
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat
den Prozess um ein Arbeitsverbot in Corona-Zeiten
an das Bundesverfassungsgericht verwiesen.
Der Landkreis Osnabrück hatte einer ungeimpften Pflegehelferin die Arbeit untersagt.
…
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Corona-Prozess-um-Pflegehelferin-geht-ans-Bundesverfassungsgericht,corona11594.html
Corona-Impfpflicht vor Gericht: Juristische Unschärfe einer Seuche
Eine Pflegehelferin hatte gegen die Impfpflicht geklagt.
Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Mit im Spiel: die Protokolle des RKI.
https://taz.de/Corona-Impfpflicht-vor-Gericht/!6031250/
[Anmerkung: ohne Datum und ohne Autor
(in der Kachel darunter Harff-Peter Schönherr)]
@Eine Pflegehelferin…:
ich sehe sowohl Datum (4.9.2024 19:54) als auch den Autor (ebenjenen Harff-xx), der neben interessanten Details auch (über ihn selbst) Vielsagendes absondert:
"Vor Saal 2 ist die Stimmung aufgeheizt. Querdenker-Wutbürger [mit Link zu Einem, der noch mal genau erklärt was das ist – aber auch z.B. auf manche Klugscheißer zutrifft, die überall eine rechte Verschwörung wittern] reden sich in Rage. Die NS-Zeit sei nie richtig aufgearbeitet worden, wird behauptet, dasselbe passiere jetzt mit Corona. Ein indiskutabler Vergleich."
Neben der unscharfen Behauptung ("nie richtig aufgearbeitet") versumpft die Tatsache dass es Jahrzehnte dauerte, es sehr viele TäterInnen (auch innerhalb des Justizapparats) gab, die trotz (oder wegen?) mangelnder Einsicht im "demokratischen Rechtsstaat" Karriere machen konnten und um keine faule Ausrede verlegen waren, wenn's mal ernst wurde.
Es mag sein, dass eine "Wutbürgerin" sich schon mal "indiskutabler Vergleiche" bedient, aber für einen "Journalisten", der darüber berichtet, ist dies nach meinem Kenntnisstand nur in Kommentaren statthaft.
Vielleicht hat er ja nur eine geringe Meinung von seiner Leserschaft, oder will verhindern, selbst in Verdacht zu geraten, weil er solchen Vergleichen "ein Forum" bot?
Wie wär's z.B. damit, selbst in Sack und Asche zu gehen, weil man (zu lange) an Nutzen und Verhältnismäßigkeit des verordneten "Maßnahmen"-Mülls geglaubt und deswegen bei Diffamierung und sonstiger Propaganda fleißig mitgewirkt hat?
Oder sich zumindest bei "Querdenker-Wutbürger"-Etiketten und insinuierten (und indiskutablen?) "rechts"-Nazi-Vergleichen künftig ein bisschen zurückhält?
RKI-Unabhängigkeit infrage gestellt
Kein Verfahren wie jedes andere:
So lief die Befragung des RKI-Präsidenten in Osnabrück
Von Markus Pöhlking | 06.09.2024, 05:30 Uhr
Bezahlschranke
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/rki-files-so-lief-die-vernehmung-von-lars-schaade-in-osnabrueck-47689896
Impfpflicht in der Pflege
RKI-Präsident als Zeuge geladen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück entscheidet über die Klage einer ungeimpften Pflegehelferin des Krankenhauses Quakenbrück. Die Frau hält das Corona-Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig. Als Zeuge ist Lars Schaade, Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), geladen.
dpa
03.09.2024 09:58 Uhr
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/rki-praesident-als-zeuge-geladen-149696/
@aa: obwohl ich weiß, dass du die Quelle nicht goutierst:
https://www.achgut.com/artikel/ein_abgrund_an_wahrhaftigkeits_verrat
beschreibt ganz gut, was Sache ist.
(Einige Annahmen/Schätzungen des Autors teile ich nicht unbedingt, aber immerhin sind diese als solche bezeichnet.
Und das erwähnte, vermeintliche Hintertürchen der Verfassungsrichter
"Erweist sich eine Prognose nachträglich als unrichtig, stellt dies jedenfalls die ursprüngliche Eignung des Gesetzes nicht in Frage (…). Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (…). Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen."
ist ‑imho- keines.
Die Formulierung lässt nämlich bereits Rückschlüsse auf den festen Glauben an die Wahrhaftigkeit jeglicher "Annahmen des Gesetzgebers" zu – und diese können sich schließlich, zielorientiert, "dynamisch" ändern.
Gruslige Vorstellung, dass damit de facto jegliches zwangseingeführte Menschen-/Bevölkerungsexperiment bis zum Ende von dessen gesellschaftlicher Akzeptanz weiter durchgepeitscht werden kann. Und für die Beibehaltung der "Akzeptanz" hat man ja schließlich auch Diffamierung [von z.B. "Querdenkern"] und sonstige Propagandainstrumente im "Instrumentenkasten".
War es den Karlsruher Abnickerinnen [m/w/d] völlig schnurz, dass "Maßnahmen" verhängt wurden, deren https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)#Geeignetheit sich bereits aus der angenommenen Honorigkeit von Legislative und Exekutive zu ergab?
Klar können sich "wissenschaftliche Erkenntnisse" ändern – allerdings ist es bezeichnend, dass es den angeblichen Hütern der Verfassung nicht seltsam vorkam, dass die verhängten NPIs bis 2020 allesamt gut erforscht waren, davon keine einzige
https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/329438/9789241516839-eng.pdf?sequence=1 [ab Seite 19] über "moderate evidence" hinausging – und selbst diese als nur eingeschränkt aussagekräftig bezeichnet wurden. Die negativen Folgen waren ebenfalls bekannt.
Und dann reichen plötzlich neue "Studien", die dies alles angeblich widerlegen, um die "Geeignetheit" dieser NPIs zu belegen?
Altes "Gaga-Gesetz" hat nichts gebracht, weil auf falschen "Annahmen" beruhend? Macht doch ein neues, identisches "Gaga-Gesetz"! Bitte nur die Begründung ändern! Neue, mehrheitsfähige "Annahme" genügt).
Die Erwähnung eines "Hauchs von Corona-Tribunal" lässt erkennen, dass der NOZ die Brisanz des Themas voll bewusst ist – die Nummer mit den "Querdenker-Richtern" (sogar dann, wenn diese einen nachgeordneten Säulenheiligen und/oder braven Büttel des Systems, nicht mit angemessener Ehrerbietigkeit behandeln) zieht wohl nicht mehr, weder in- noch extern.
@Kassandro: Ich halte für denkbar, daß ein Funktionär der Werteunion etwas Vernünftiges sagt. Ich verhehle dabei nicht, daß ich wie bei anderen Quellen mir Gedanken über Beweggründe mache. Ich bin bereit über die falsche Darstellung hinwegzusehen, daß das Gericht "einer ungeimpften Pflegehelferin recht" gegeben habe. Das VG hat kein Urteil gesprochen, aber das "Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt". Auf die Kappe meiner sprachlichen Pedanterie nehme ich auch das Unbehagen bei der Zwischenüberschrift "RKI-Protokolle erstmalig Kronzeuge", die das Geschehen auf den Kopf stellt.
Mit den "vermutlich 20.000 bis 40.000 sinnlosen Todesopfern" wird eine vermeintlich juristische Diskussion allerdings auf das Niveau asozialer Medien gesenkt.
@aa: Danke!
Sehe ich weitgehend ähnlich (über die Beweggründe einzelner Personen zu sinnieren, gleich welcher kleinen oder großen Partei sie angehören mögen, habe ich allerdings bereits vor ein paar Jahren aufgegeben, nämlich als ich plötzlich selbst Objekt gewisser Mutmaßungen – man könnte sie auch "VT" nennen – wurde; sogar von Freunden, die aus meiner "Maßnahmen"-Kritik etwas anderes als reine Vernunft ableiten wollten) – bin allerdings bei der Zwischenüberschrift milder gestimmt, da ich
1. nichts dagegen habe, dass damit den Protokollen humanoide Züge zugebilligt wird, statt sie nur als sprachlose Beweismittel zu werten
2. es für durchaus nachvollziehbar halte, dass ohne deren Lektüre ("Anhörung eines virtuellen Kronzeugen") das Gericht nicht auf die Idee gekommen wäre, den Humanoiden Schaade zwecks Klaarstellung zu laaden und
3. es als Stilmittel werte
"Niveau asozialer Medien"?
Hm.
1. die unstrittige BRD-Übersterblichkeit der "Impf"-Jahre bewegt sich um den Faktor 2–3 über der (insgesamt von G.Frank) vermuteten(!) Anzahl der 20 – 40000 Todesopfer
https://www.corodok.de/sterbefaelle-alles-im-gruenen-bereich/
(ist bezüglich Konstruktion von Kausalzusammenhängen also allemal gnädiger als die von diversen rechtgläubigen Medien immer wieder kolportierten "Studien", die damit z.B. ex post eine "Pandemie" belegen wollten)
2. wenn man für die Übersterblichkeit (und damit für die Mehrzahl dieser "sinnlosen Todesopfer") implizit den durch "Maßnahmen", Verbreitung von Angst und Schrecken und die Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas geschaffenen Stress verantwortlich macht (was ich für plausibel und sehr wahrscheinlich halte), so ist dies weit über dem von dir genannten "Niveau" (wo es meist ausschließlich die "Impfung" gewesen sein soll)
3. Eine "juristische Diskussion" sehe ich keine – lediglich einen von einem Allgemeinmediziner und juristischem Laien geschriebene und kommentierte Zusammenfassung eines Prozesses (nebst ein paar Mutmaßungen – an denen ich nichts Anstößiges erkennen kann)
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/rechtsanwalt-ulbrich-50-fragen-an-lauterbach
Ob das irgendwann gerichtsrelevant werden könnte?
Hier verdient jemand für seine Arbeit in jedem Fall viel Lob:
"a_concerned_amyloidosis💜🐭🇩🇪
@a_nineties
Jul 18
🚨🚨NEW ARTICLE 🚨🚨
"At investigator's discretion – what the Pfizer-BioNTech C4591001 case report forms reveal"
modarnlife.substack.com/p/at… ~32,000 words including footnotes (excluding the excel file) – the essence of what i learnt from reading 250k pages of source files."
"1. Gesundheitsereignisse wurden nach Gutdünken des Standortleiters (investigator) als Nebenwirkungen oder "mögliche Covid-Erkrankung" kategorisiert; nur erstere wurden pauschal berichtet, letztere nur bei positiven Fällen. Somit wurde die Erhebung der Sicherheitsdaten systematisch und fundamental verzerrt.
2. Es bestehen schwerwiegende Diskrepanzen zwischen der Quell-Dokumentation und den daraus erstellten Datenbanken, vor allem in Bezug auf Versuchszuweisung, also placebo oder Impfung – in der Quelldatei steht Placebo, die Datenbank hat den Teilnehmer jedoch als Impfling gelistet, und andersrum. Ich habe 8 dieser kritischen Fehler durch manuelle Sichtung entdeckt, eine software-gestützte Analyse der verfügbaren Dateien würde vermutlich mehr finden.
3. Es ist ersichtlich, dass weibliche Studienteilnehmer intensiv auf medizinische Vorgeschichte bezüglich "exzessiver Blutungen" gescreent wurden. Da Gesundheitsereignisse, die in der Anamnese vorhanden sind, nur als Nebenwirkung gelistet werden sollten, wenn sie "eine Verschlimmerung oder Progredienz" darstellen, wurde somit eine nicht einzuschätzende Zahl von menorrhagischen Nebenwirkungen gar nicht erst erfasst.
4. Durch Nutzung paralleler IT-Systeme wurden zwischen Standort und Sponsor umfangreiche Teilnehmerdaten geteilt und kommuniziert, ohne jegliche Transparenz über den Inhalt. Ausserdem wurden die Daten am Standort in physischen Ordnern aufbewahrt, womit die eingereichte digitale eCRF-Datei weniger ein forensisches Abbild der Studienteilnahme ist und mehr eine "Collage", die selten eine wahrheitsgemäße Darstellung der Ereignisse ergibt.
Und sehr, sehr viel mehr, der Text ist trotz seiner Länge ziemlich gestrafft. Teil 2 mit Fokus auf die 12–15 Teilnehmer, Whistleblower-Dokumente und noch ausstehender Analysen der Haupteinreichung ist in Arbeit."
https://xcancel.com/a_nineties/
https://modarnlife.substack.com/p/at-investigators-discretion