Unter dieser Überschrift ist am 2.5.24 auf rsw.beck.de zu lesen, was einerseits ein Skandal ist, andererseits aber auch am Problem vorbei geht:
»"Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen" – so bisher der schlichte Wortlaut des § 146 GVG. Doch wie weit geht das Weisungsrecht? Dies soll jetzt gesetzlich geregelt werden. Am Donnerstag hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt.
Weisungen von Justizministern an die Staatsanwaltschaften sollen künftig nur noch schriftlich, begründet und innerhalb enger Grenzen erlaubt sein. So sieht es ein Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor, der am Donnerstag zur Stellungnahme an Länder und Verbände versandt wurde. Der Entwurf sieht für § 146 GVG zwei neue Absätze vor, die regeln, unter welchen Voraussetzungen Weisungen zulässig und welche Erfordernisse zur Erhöhung der Transparenz einzuhalten sind. „Referentenentwurf: Buschmann will Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten nicht abschaffen“ weiterlesen