"Ablage P" des RKI (31). Was man weiß – was man wissen sollte

Als Fernsehen noch schwarz-weiß aus­ge­strahlt wur­de, gab es eine popu­lä­re Quizsendung. Sie hieß "Hätten Sie’s gewußt?" und wur­de von Heinz Maegerlein gelei­tet. Eine der Fragekategorien trug den Namen "Was man weiß – was man wis­sen soll­te". Das sah etwa so aus (you​tube​.com):

Eine Besprechungsnotiz über eine "digi­ta­le Informationsveranstaltung des BKAmt" am 21.6.22 und ihre Aufnahme im RKI-Krisenstab beschreibt das Prinzip "Was wir wis­sen – was wir nicht wei­ter­sa­gen sollten".

Sie befin­det sich im Leak im Ordner zum 22.6.22 mit der Benennung "2022–06-21_Notizen zur digi­ta­len Informationsveranstaltung des BKAmt_WH_TJS.docx". Die gele­ak­ten Dokumente gibt es hier.

Dort ist u.a. zu lesen:

»Teststrategie soll auf prä­pan­de­mi­sches Niveau zurück­ge­fah­ren wer­den, Testung von sym­pto­ma­ti­schen PatientInnen und bestimm­ten Risikogruppen. Wichtig hier: Kontrolle und Monitoring von Testzentren ( Qualität der Probennahme und Abrechnungskontrolle).
Möglichkeit das Ganze hoch­zu­fah­ren soll­te gege­ben sein. Für sozi­al Schwächere soll­ten Testungen refi­nan­ziert sein. Impfzentrum könn­te mit Testzentrum kom­bi­niert wer­den.
Hr … (BW): Testung soll­te in pro­fes­sio­nel­le Hände (Apotheken, DRK etc.) über­ge­hen.
Hr … (TH): Anlasslose Bürgertests weder effi­zi­ent noch ziel­füh­rend
Hr … (Berlin): Fortführung der Bürgertestungen nicht effi­zi­ent.
Hr K: Möglichkeit für Testung im Herbst/​Winter muss zu einem gewis­sen Grad bestehen blei­ben, da es von Niedergelassenen nicht gewähr­lei­stet wer­den kann…«

Was wird den Mitgliedern des Krisenstabes über die­se kla­ren Aussagen ver­mit­telt? In TOP 6 "Expertenbeirat" heißt es im Protokoll vom 22.6.22:

Das ist der gesam­te Bericht. Lassen wir den merk­wür­di­gen Vorschlag Wielers an die­ser Stelle außer Acht und hal­ten fest: Die an aller­höch­ster Stelle, im Bundeskanzleramt, ein­mü­tig for­mu­lier­te Ablehnung von anlaß­lo­sen Tests wird mit kei­nem Wort erwähnt.

Auch Karl Lauterbach küm­mer­te die­se Position nicht im gering­sten. Er erließ mit Wirkung ab dem 30.6.22 diese

Dort ist festgelegt:

»Anspruch auf kostenlose Tests haben:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünf­ten Geburtstag
  • Personen, die sich aus medi­zi­ni­schen Gründen nicht imp­fen las­sen kön­nen, unter ande­rem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an kli­ni­schen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erfor­der­lich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in sta­tio­nä­ren bzw. ambu­la­ten [sic] Pflege- und Krankeneinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäf­ti­gen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäf­tigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nach­weis­lich Infizierten

Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests wei­ter­hin in den Einrichtungen.

Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger:

  • vor Risikoexposition: Das gilt zum Beispiel vor Besuchen von Innenraumveranstaltungen, Konzerten, Theaterbesuchen etc.
  • für den Fall, dass die Corona-Warn-App eine rote Kachel zeigt

Symptomatische Patientinnen und Patienten soll­ten zum Arzt gehen und sich dort testen las­sen.«

Etwas mür­risch erklär­te Karl Lauterbach am 24.6.22, daß in vie­len Fällen die BürgerInnen drei Euro für Tests zu bezah­len haben, Die Testanbieter erhal­ten 9,50 Euro, 6,50 Euro trägt der Bund, d.h. auch hier die BürgerInnen. Des Kanzlers "Zeitenwende" fiel auch die Finanzierung der "Pandemiebekämpfung" ein Stück weit zum Opfer, die Prioritäten lagen nun bei der Subventionierung von Rheinmetall & Co.

Was aber den Kern des im Bundeskanzleramt bespro­che­nen Themas angeht, setzt sich Lauterbach dar­über hin­weg, wenn er mit­teilt: "Die Bürgertests blei­ben erhal­ten… Sie wer­den auch fort­ge­führt, so daß es lücken­los die Weiterführung der Tests ab dem 1.7. gibt."

Was sei­ne Ankündigungen zur Vermeidung von Betrug in Testzentren angeht, so wis­sen wir inzwi­schen, wie die Sache ausging.

Videoquelle: you​tube​.com

(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)

2 Antworten auf „"Ablage P" des RKI (31). Was man weiß – was man wissen sollte“

  1. Bio und Papier

    Beeindruckend, wie der Kandidat Bedenkzeit vor­führt. So, lie­be Kinder hat man im Prä-Netzikum gegoo­gelt. Fantastisch, hab's schon fast ver­ges­sen. Wie wir frü­her immer da sassen und das Hirn durch­stö­ber­ten, weil der Weg zur Bibliothek meist ungleich län­ger dauerte.

    Unterm Strich aber die Bessere Methode wie man immer wie­der fest­stel­len muss. UPS, schon wie­der eine Realität – wie war's Gestern .…? Oh, die/​der war eben­so Unterstützer.…. blablabla …

    Fazit: Das Licht am Ende des Tunnels – Irgendwann glaubt nie­mand gar nix mehr was vir­tu­ell sein könn­te, und wir wären durch!?! Aber mei­stens kommt's ja wie­der anders und zwei­tens als man dächte .…

    - Uihuihuihuihuih -

    Sind wir nicht alle ein wenig vir­tu­ell? – Kneif mich ma' .…, wie schon fertig … ????

  2. Zum Lauterbachvideo:

    " … sie wol­len auch von Betrugsfällen gehört haben … "
    Nicht zu fas­sen. Er mein sich, mit "sie", also "wir", sagt er ja. Äh, sagen sie ja, IhroGnaden. Meint er uns? – Nein Euch! " … wer­den wir eine Verbesserung der Notfallversorgung haben .…" meint er .… – Uns? – .…. – oder sich, äh sich .… Uihuihuih.…

    Beim näch­sten Mal erklä­ren sie uns wohl weni­ger. wir können's ja mitlerweile .…

    Was macht er noch haupt­be­ruf­lisch – Neben Gesundheitsmonarch/​en

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert