Am 2.8.22 erreicht den Krisenstab ein Auftrag des Gesundheitsministeriums, er möge bis zum nächsten Tag eine "Stellungnahme zu den in der Presse geforderten Anpassungen der Quarantäne- und Isolierungsmaßnahmen auch vor dem Hintergrund, dass sich andere Länder, wie Frankreich und Österreich, bereits für Anpassungen entschieden haben" abgeben. Man bitte, die Kurzfristigkeit "vielmals zu entschuldigen". Es entwickelte sich eine aufgeregte Mail-Korrespondenz im Krisenstab, in dessen Ergebnis Ute Rexroth folgende Formulierung vorschlug:
»Sie baten um Stellungnahme zu den in der Presse geforderten Anpassungen der Quarantäne- und Isolierungsmaßnahmen auch vor dem Hintergrund, dass sich andere Länder, wie Frankreich und Österreich, bereits für Anpassungen entschieden haben. Leider liegt uns nicht vor, auf welche konkreten Pressestimmen Sie Sich berufen.
Die Absonderungsregelungen sind aktuell Empfehlungen des Bundes und werden durch das RKI lediglich ausgewiesen (s. bitte auch https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html ). Sie beruhen nicht mehr primär auf Basis von Bewertung der wissenschaftlichen Evidenz durch das RKI, sondern wurden politisch durch die MPK, der GMK bzw. durch Herrn Minister Lauterbach selbst festgelegt. Das RKI hatte Ende März 2022 in dem Erlassbericht (ID 5239) in Vorbereitung auf die damalige GMK-Sitzung empfohlen, in der Allgemeinbevölkerung die verpflichtende Absonderung bei Infizierten und Kontaktpersonen durch eine freiwillige Selbstisolation aller Personen mit jeglicher akuten respiratorischen Symptomen – unabhängig von der Labordiagnose – für mind. 3–5 Tage zu ersetzten. In besonders vulnerablen Lebensbereichen (Krankenhaus, Pflege) sollten strengere Regeln greifen. Die Empfehlung zur Aufhebung der staatlich angeordneten Absonderung wurde politisch jedoch nicht aufgegriffen, sondern das eine verpflichtenden Absonderung für 5 Tage bei Infektionsnachweis formuliert, die das RKI dann auswies. Fachlich hält das RKI weiterhin ein Ersetzten der der Absonderungspflicht für nachweislich mit SARS-CoV-2-Infizierte Personen durch eine freiwillige, aber konsequent umgesetzte Selbstisolation jeglicher mit akuten respiratorischen Symptomen erkrankte Personen für sinnvoll, zumal von dieser Maßnahme auch die Übertragung anderer akuter Atemwegserreger reduziert wird.
Was die Entisolierung von COVID-19-Patient*innen im stationären Bereich sowie Bewohner*innen in Alten- und Pflegeinrichtungen betrifft (s. bitte Infografik im Anhang) muss hier regelhaft an Menschen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf und ggf. unzureichendem Immunschutz im Umfeld gedacht werden. Daher empfiehlt das RKI hier strengere Regelungen.
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Bitte setzte das morgen auf die Agenda der Lage-AG. Es reicht ja eben noch zeitlich.
Vielleicht können wir noch internationale Aspekte einbauen.«
Der Schriftwechsel findet sich im Dokument "AW_ID 5515 – Stellungnahme zur Forderung der Anpassung der Quarantäne- und Isolierungsmaßnahmen.msg" des Leaks unter dem Datum 3.8.22. Im Protokoll von diesem Tag ist unter TOP 5 vermerkt: "Antwortvorschlag wurde angenommen".
"Hospitalisierung 'mit' bzw. 'wegen'! COVID-19"
Am gleichen Tag wird ein Schriftwechsel zur Frage "Hospitalisierung 'mit' bzw. 'wegen'! COVID-19" dokumentiert. Frau Rexroth äußert sich dazu so:
»Die Daten zur Hospitalisierung "mit" bzw. "wegen"! COVID-19 sind nicht ganz gut interpretierbar. Die Pflicht zur Krankenhausmeldung gemäß § 6 IfSG greift bei Hospitalisierung "in Bezug auf COVID-19". Es wird immer wieder Diskutiert, was diesen Bezug rechtfertigt: Nur, wenn die COVID-19-Diagnose eine Hauptdiagnose ist, oder auch wenn, es ein Zufallsbefund ist, der aber im stationären Setting Folgen wie Isolierung nach sich zieht? Für die Bewertung der Schwere ist natürlich "wegen" COVID-19 interessanter, für die lokalen Infektionsschutzmaßnahmen aber auch "mit". Wir haben nur ein Meldewesen, aber unterschiedliche Ziele – je nach Priorisierung der Ziele erfolgt eine andere Eingabe. Weder die Interpretation der Meldenden noch die Eingabe im den GÄ erfolgt exakt standardisiert.
Bei der Ausweisung dieser Unterscheidung ("mit" vers. "wegen") hatten wir uns deswegen ja zunächst zurückgehalten – wegen den Notwendigkeiten bei der Berechnung der der Impfeffektivität haben wir das jetzt angepasst…«
(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)
Die geleakten Dokumente gibt es hier.
Aljazeera schreibt passend:
"War on Gaza – Polio Vaccine Rollout"
https://www.aljazeera.com/program/newsfeed/2024/8/30/who-outlines-gaza-polio-vaccination-plan
Da kann ich nur zustimmen. Der Krieg gegen die Bevölkerung im verbliebenen Gasastreifen wird nun gegen 640 000 Kinder der Region mit neuen Waffen fortgesetzt. Begründung: Ein (1) angeblicher Fall von Polio nach 25 Jahren in dem Gebiet. Das macht dann 640 000 Versuchskaninchen. Was passiert mit den Versuchskaninchen nach dem Ende des Experiments?
Eingesetzt wird ein neues Spritzmittel, das zuvor an Kindern wehrloser Familien in Gambia ausprobiert wurde. Gambia ist ein Land von reicher Natur, das isoliert gelegen seit Ewigkeiten terrorisiert wird. Es sind nicht nur Europäer und US-Amerikaner, die dort ihre Regime errichten. Seit Jahren rauben chinesische Verbrecherkonzerne mit ihren Fischereiflotten den reichen Fischbestand vor der Küste Gamias aus. Der Fang wird zu Fischmehl verarbeitet und mit hohem Gewinn an kriminelle Konzerne verkauft, zumeist in Norwegen, die das Fischmehl in Lachsfarmen verfüttern. Der Lachs wird teuer als "nachhaltig" verkauft, während den Menschen in Gambia eine wichtige und traditionelle Nahrungsquelle geraubt wurde. In Gambia können die Menschen nicht offen darüber reden.
In Gambia herrschen beste Voraussetzungen für die Durchführung krimineller Versuche an Kindern.
Die Verbrecherorganisation WHO hat dem Spuk im Gasastreifen schon eine "Notfallzulassung" erteilt. Man spricht nun von "prequalified vaccines". Das Spritzmittel enthält ein gentechnisch verändertes Virus. Angeblich ist der Einsatz des neuen Spritzmittels notwendig, weil das bisherige zu viele Polioerkrankungen (!) verursacht hat. Letzteres wurde über viele Jahre zuvor geleugnet.
Es gibt einige Jubelberichte zu dem neuen Spritzmittel, z. B.
https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(23)02844–1/fulltext
Und wieder mit dabei ist: Die Bill und Melinda Gates Foundation.
Was würden Sie den sagen wenn Sie jemand absondern will? Finden Sie nicht daß das abartig und menschenverachtend ist?
Protokoll vom 04.01.2023
Ergebnisprotokoll kurz, knapp, wesentlich
https://substack.com/@drbinesverbalesvitriol/p‑148108735