RKI-Papers: "Wenn Daten nicht herausgegeben werden sollen, kann auf den Datenschutz verwiesen werden."

Aufgeschreckt durch einen kri­ti­schen NDR-Beitrag, dis­ku­tier­te der Krisenstab am 29. Juni 2020, wie mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz umzu­ge­hen sei. Angaben schwär­zen oder gar nicht erst her­aus­ge­ben, lau­te­te die Empfehlung. Bei JournalistInnen müs­se man wohl etwas vor­sich­ti­ger sein als bei Privatpersonen:

RKI-Papers, Informationsfreiheitsgesetz, Schwärzen, nicht herausgeben, Datenschutz, Krisenstab
my​.hid​ri​ve​.com, Dok. 204, 29.6.20, Hervorhebungen nicht im Original

3 Antworten auf „RKI-Papers: "Wenn Daten nicht herausgegeben werden sollen, kann auf den Datenschutz verwiesen werden."“

  1. 🙂

    Gebt die Files FREI!!

    Das wird ja immer tol­ler! Was für ein Wahnsinn!! Was für ein bru­ta­ler Angriff auf mei­ne Lach- und Bauchmuskulatur!!!

    Ich wer­de bei der näch­sten PLANDEMIE dann auch auf den Datenschutz ver­wei­sen, falls mich noch irgend­wer zwin­gen will, mei­ne Gesundheitsdaten G2, G3, G2777 unge­schwärzt dem Restaurantbesitzer, Kino, dem Arbeitgeber, dem Bestatter auf dem Präsentierteller anzubieten.

    Ich bin fix und alle, das ist köstlich! 🙂 🙂
    Datenschutz für alle!
    Meine Daten gehö­ren mir!
    Ich wer­de alles schwär­zen, kau­fe mir mor­gen schon mal 5 Eddings oder Ähnliches.

    Könnte man das auch mit der Steuererklärung machen? Mit dem Nummernschild des eige­nen Autos? Datenschutz. Mit der E‑PA?

  2. Der Vollständigkeit halber:
    https://web.archive.org/web/20200625150413/https://www.ndr.de/nachrichten/info/Corona-Informationen-des-RKI-Das-ueberforderte-Institut,rki124.html

    Der durch Kritik "Aufgefallene" ist der da:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bj%C3%B6rn_Schwentker

    Die vie­len(?) "Kommentare zum Artikel, die die Kritik gut ein­ge­ord­net" (oder doch "ein­gen­or­det"?) haben sind aller­dings nicht mehr auffindbar.
    Und schon gar nicht, ob die­se bestellt waren oder nor­ma­lem qua­si-reli­giö­sen Fanatismus (Dr.osten-Verehrung, Höllenangst et al) zuzu­ord­nen sind.

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