WHO: Frieden, Freiheit, keine Diktatur!

Ganz so weit sind wir nicht. Für den Pandemievertrag läßt sich sagen, daß der Widerstand vor allem aus dem glo­ba­len Süden nach heu­ti­gem Stand die geplan­ten Durchgriffsrechte des Generalsekretärs erheb­lich ein­schränkt. Anders sieht es aus mit den eben­falls ver­han­del­ten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).

»„Nichts im WHO-Pandemieabkommen ist so aus­zu­le­gen, dass es das Sekretariat der WHO, ein­schließ­lich des Generaldirektors, befugt, inner­staat­li­che Rechtsvorschriften oder poli­ti­sche Maßnahmen einer Vertragspartei zu len­ken, anzu­ord­nen, zu ver­än­dern oder ander­wei­tig vor­zu­schrei­ben oder einer Vertragspartei sonst wie auf­zu­er­le­gen oder von die­ser zu for­dern, bestimm­te Maßnahmen zu ergrei­fen wie z.B. Reisende zu akzep­tie­ren oder abzu­wei­sen, die Auferlegung von Impfvorschriften oder the­ra­peu­ti­schen oder dia­gno­sti­schen Maßnahmen oder Lockdowns.“«

Die Übersetzung habe ich ent­nom­men einem lesens­wer­ten Beitrag auf ber​li​ner​-zei​tung​.de vom 20.4.24 unter der Überschrift "Pandemievertrag: Weiß die WHO nicht, was eine Pandemie ist?". Dort wer­den die Risiken der IGV aus­führ­lich behandelt.

Der Passus aus dem Vorschlag zum Pandemievertrag vom 16.4.24:

WHO Diktatur Pandemievertrag
heal​th​po​li​cy​-watch​.news

5 Antworten auf „WHO: Frieden, Freiheit, keine Diktatur!“

  1. Aus dem sehr lesens­wer­ten Artikel der BLZ (https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​o​p​e​n​-​s​o​u​r​c​e​/​p​a​n​d​e​m​i​e​v​e​r​t​r​a​g​-​w​e​i​s​s​-​d​i​e​-​w​h​o​-​n​i​c​h​t​-​w​a​s​-​e​i​n​e​-​p​a​n​d​e​m​i​e​-​i​s​t​-​l​i​.​2​2​0​6​827) dazu:

    "Offensichtlich betreibt die WHO hier das von ihr aus­ge­ru­fe­ne „Infodemie-Management“, also eine akti­ve Auseinandersetzung mit ver­meint­li­chen Falschinformationen. Man könn­te auch sagen, dass hier eine Nebelkerze gezün­det wird, denn selbst der miss­trau­isch­ste Leser kann im Entwurf des Pandemieabkommens nichts fin­den, das die Interpretationen erlau­ben wür­de, die die WHO ausschließt."

    "Vorgeschlagene Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) hin­ge­gen wür­den dem Generaldirektor der WHO erlau­ben, im Falle einer von ihm fest­ge­stell­ten „gesund­heit­li­chen Notlage inter­na­tio­na­ler Tragweite“ (auf Englisch: Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) Mitgliedstaaten „Empfehlungen“ aus­zu­spre­chen, zu deren Befolgung sich die­se aus­drück­lich ver­pflich­ten, womit sie fak­tisch zu völ­ker­recht­lich ver­bind­li­chen Anordnungen wür­den. Dies erklärt Dr. Amrei Müller in ihrer lesens­wer­ten Analyse „Besorgniserregende Verhandlungen von inter­na­tio­na­ler Tragweite“."

    "Die IGV ver­pflich­ten die Mitgliedstaaten, die WHO über poten­zi­el­le „gesund­heit­li­che Notlagen inter­na­tio­na­ler Tragweite“ zu infor­mie­ren. Diese beruft ein Notfallkomitee, das über die Ausrufung und Beendigung einer sol­chen Notlage berät, sowie über Handlungsempfehlungen, die die WHO betrof­fe­nen Staaten aus­spricht. Die Entscheidungsgewalt liegt dabei jedoch allein beim Generaldirektor. Diese Empfehlungen kön­nen bereits unter den aktu­ell gül­ti­gen IGV u.a. aus­drück­lich Reisebeschränkungen, die Quarantäne von Verdachtspersonen oder das Verlangen von Impfnachweisen umfassen."

    Der Zugriff der WHO erfolgt also über den "Umweg" der IGV (IHR).

    DerArtikel der BLZ ver­linkt auch die­sen Text:

    "Die Pandemiegesetzgebung der WHO ‑besorg­nis­er­re­gen­de Verhandlungen von inter­na­tio­na­ler Tragweite"

    https://​www​.ghr​.agen​cy/​w​p​-​c​o​n​t​e​n​t​/​u​p​l​o​a​d​s​/​2​0​2​3​/​1​0​/​W​H​O​-​P​l​a​e​n​e​_​N​o​v​-​2​0​2​3​.​pdf

  2. Es han­delt sich zwei­fel­los um einen Abschnitt aus den AGB der WHO. Es ist das "Kleingedruckte". Hier – Unterschreiben!

    Es war doch nie­mals die Frage, wie die WHO dies selbst sieht, son­dern ledig­lich wie Legislative und Exekutive und nach­ge­ord­net Judikative der Vertragsstaaten dies für ihre Zwecke inter­pre­tie­ren und anwen­den. Eine P(l)andemie ist schnell geschaf­fen. Vor allem dann, wenn man die Definition nahe­zu belie­big ver­än­dern kann. 

    Der Artikel der Berliner Zeitung ist nett, eben­so die übri­gen Publikationen hier­zu. Die Vorstellung, dass sich die WHO als "Weltenherrscher" auf­schwingt, ist irgend­wie drol­lig. Die WHO ist ein Mittel zum Zweck (und Gates ist in den Augen des "Großkapitals" wohl eher ein finan­zi­el­les Leichtgewicht und damit ein unter­klas­si­ger Möchtegern).

  3. in der Tat lesenswert.
    Die Begrifflichkeit ist eines der Hauptprobleme, wobei sich der Autor auf die stark emo­tio­nal vor­be­la­ste­te "Pandemie" beschränkt hat, deren "Ausrufung" will­kür­lich war und wohl blei­ben soll.
    Es ist zwar ein­sich­tig, dass man kei­ne Grenzwerte ein­füh­ren will (z.B. à la: ab IFR 0,5% ist es eine "Pandemie", bei 0,49% aber noch nicht), zumal die­se (nicht nur) im Falle "Covid" offen­sicht­lich Bevölkerungsstrukturabhängig waren.

    Viel irre­füh­ren­der und gefähr­li­cher sind aller­dings die Termini "Impfung", "Immunisierung" (durch "Impfung": mit "Grund-" oder "voll­stän­di­ger", "Auffrischungs-" etc.).
    Wenn die­se sowohl "sicher" als auch "wirk­sam" (bezüg­lich Eigen- UND Fremdschutz) wären, so gäbe es dage­gen ja nicht viel ein­zu­wen­den – aller­dings sehr wohl gegen eine "-Pflicht" (ob direkt oder indi­rekt), sofern man Mündige nicht ent­mün­di­gen will und sol­ven­ten Profiteuren einer sol­chen nicht zu Missbrauch ein­la­den möch­te – wie geschehen.

  4. Der "Kaiser von China" hat gesagt .….

    Eine Pandemie, ist nach WHO, eine sich welt­weit aus­brei­ten­de Erkrankung. Es ist voll­ends Egal, wenn nicht sogar Kehrichtegal, was WHO sagen oder mei­nen. Die Regierungen beru­fen sich ganz ein­fach dar­auf. Das weiss doch ehe­dem Keiner was die WHO meint, will, vor­schreibt, sagt, oder nicht. Und mit den "Staatskontrollierten", gleich­ge­schal­te­ten (BÄH!) Strichgazetten etc. wird auch nie­mals jemand anders unter­rich­tet wer­den. Man erza­ählt den Leuten halt was und die müssen's glau­ben oder halt nicht. Das bedeu­tet Alternativlos! Früher auch "Basta".

    Wer's nicht glaubt: Siehe die letz­ten vier Jahre. Sie dür­fen das jetzt nicht hin­ter­fra­gen. Wissen Sie?

  5. "Liebe Kritiker von Impfpflichten,

    Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat eine wei­te­re, aktu­el­le Pressemitteilung auf sei­ner Homepage ver­öf­fent­licht. Es geht ein­mal mehr um "unser" sog. Masernschutzgesetz und vor allem um die Frage, ob die Behörden gegen­über den Betroffenen Zwangsgeldandrohungen ver­hän­gen dür­fen. Es gibt hier bis­lang lei­der kei­ne ein­heit­li­che ober­ge­richt­li­che Rechtsprechung der Verwaltungsberichtsbarkeit. Stichwort: VGH München ver­sus OVG Berlin-Brandenburg. Die Einzelheiten fin­det Ihr unter

    👉 https://​www​.rechts​an​walt​-ver​fas​sungs​recht​.de/​P​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​B​e​s​c​h​l​u​s​s​_​d​e​s​_​O​V​G​_​B​e​r​l​i​n​-​B​r​a​n​d​e​n​b​u​r​g​_​w​i​r​d​_​m​i​t​_​d​e​r​_​V​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​b​e​s​c​h​w​e​r​d​e​_​a​n​g​e​f​o​c​h​t​e​n​_​w​e​r​den

    .."

    https://t.me/Masernschutzgesetz/665

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