RKI-Protokolle: Scheingenauigkeit des R‑Werts von Jens Spahn angeordnet

Der Unsinn mit den zwei Nachkommastellen war dem Bundesinnenministerium auf­ge­fal­len. Generalarzt Holtherm teilt mit: Befehl ist Befehl.

my​.hid​ri​ve​.com (Dok. 152, 6.5.20)

Folgerichtig macht das RKI wei­ter und schätzt (!) etwa im Situationsbericht vom 16.5.20 die "Reproduktionszahl auf R= 0,88". Bis Mitte 2023 wur­de an die­ser Scheingenauigkeit fest­ge­hal­ten. Genau drei Wochen nach dem Ukas wur­de Holtherm beför­dert: „RKI-Protokolle: Scheingenauigkeit des R‑Werts von Jens Spahn ange­ord­net“ weiterlesen

Ist der geschwärzte Signalgeber aus den RKI-Papers Generalstabsarzt Hans-Ulrich Holtherm?

Das legt eine Untersuchung der RKI-Papers von Tom Lausen nahe (you​tube​.com). Seine Beweisführung klingt span­nend. Der Hintergrund: Einige Schwärzungen der her­aus­ge­klag­ten Protokolle des Corona-Krisenstabs sind nicht ganz schwarz. Hinter eini­gen sind meist zwei­buch­sta­bi­ge Kürzel zu ermit­teln. Das geht ganz ein­fach. Man kopiert die Passagen aus den PDF-Dokumenten und fügt sie in einen Texteditor ein. So wird aus dem lin­ken Text des Protokolls vom 16.3.20 der rechte:

RKI-Papers Holtherm Am WE wur­de eine neue Risikobewertung vor­be­rei­tet. Es soll die­se Woche hoch­ska­liert wer­den. Die Risikobewertung wird ver­öf­fent­licht, sobald Po
ein Signal dafür gibt. 

„Ist der geschwärz­te Signalgeber aus den RKI-Papers Generalstabsarzt Hans-Ulrich Holtherm?“ weiterlesen

RKI: "Stellungnahme zur Überarbeitung der Schwärzungen der RKI-COVID-19-Krisenstabsprotokolle"

»Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang zu amt­li­chen Informationen der Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit gesetz­li­che Ausschlussgründe nach dem IFG vor­lie­gen. Dazu gehört unter ande­rem der Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, des gei­sti­gen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von beson­de­ren öffent­li­chen Belangen wie der inne­ren und öffent­li­chen Sicherheit sowie inter­na­tio­na­len Beziehungen.

Die Protokolle des RKI-Krisenstabs sind dem­ge­mäß vor der Herausgabe im April 2023 unter Anwendung die­ser Vorschriften im behörd­li­chen Verwaltungsverfahren geprüft und jeweils mit ent­spre­chen­der Begründung teil­wei­se unkennt­lich gemacht wor­den. „RKI: "Stellungnahme zur Überarbeitung der Schwärzungen der RKI-COVID-19-Krisenstabsprotokolle"“ weiterlesen

"Sprachregelung vom BMG" in den RKI-Papers

In gut drei­ßig Protokollen des RKI-Krisenstabs kommt das Wort "Sprachregelung(en)" vor. Am 24.2.20 heißt es: "Auftrag von BMG ♦♦♦♦ zunächst Sprachregelung mit ♦♦♦♦ abge­stimmt, Entwurf wur­de bereits aus­ge­tauscht". Am 1.4.20 infor­miert die RKI-Pressestelle:

»Alle wer­den von Anfragen über­flu­tet, nicht alle Anfragen kön­nen indi­vi­du­ell beant­wor­tet wer­den, auch nich die­je­ni­gen aus der Fachöffentlichkeit, das hält zu sehr auf. Eine Sprachregelung mit Dank und Standardantworten ist sinn­voll und wird schon gemacht.«

Am 8.4.20 heißt es: „"Sprachregelung vom BMG" in den RKI-Papers“ weiterlesen

RKI-Papers: "Internationale Empfehlungen sehen das Tragen von FFP2 in der Allgemeinbevölkerung nicht vor bzw. sprechen sich explizit dagegen aus"

Auch an die­ser Stelle wäre erhel­lend zu erfah­ren, was "VPräs", damals Lars Schaade, im geschwärz­ten Text ver­tre­ten hat.

RKI-Papers, FFP2
my​.hid​ri​ve​.com, Dok. 310, 30.10.20, Hervorhebungen in gelb nicht im Original

„RKI-Papers: "Internationale Empfehlungen sehen das Tragen von FFP2 in der Allgemeinbevölkerung nicht vor bzw. spre­chen sich expli­zit dage­gen aus"“ weiterlesen