"Nun auch Krankschreibungen erfasst, die die Kassen früher nie erreicht hätten"

"Hausärzte ver­tei­di­gen tele­fo­ni­sche Krankschreibung
Berlin (dpa) – Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat das Eintreten von Finanzminister Christian Lindner (FDP) für ein Ende der tele­fo­ni­schen Krankschreibung kri­ti­siert. Man kön­ne die Aussagen nicht nach­voll­zie­hen, sag­te der Vorsitzende Markus Beier der Deutschen Presse-Agentur…

Lindner hat­te am Donnerstag bei einer Veranstaltung in Berlin gesagt: «Man wird für die Krankmeldung zukünf­tig wie­der zum Arzt gehen müs­sen und das nicht ein­fach nur tele­fo­nisch erle­di­gen kön­nen.» Er wol­le nie­man­dem vor­wer­fen, die Regelung aus­zu­nut­zen. Es gebe aber lei­der «eine Korrelation zwi­schen dem jähr­li­chen Krankenstand in Deutschland und der Einführung der Maßnahme, die als guter Bürokratieabbau gedacht war».

Verbandschef Beier warn­te dage­gen vor der Gefährdung einer Regelung, «die unse­re Praxen wie auch unse­re Patientinnen und Patienten gera­de in den extre­men Infektmonaten ent­la­stet und eine der weni­gen poli­ti­schen Maßnahmen ist, die aktu­ell wirk­lich Bürokratie redu­ziert.» Es sei bekannt, dass sich die gestie­ge­ne Zahl der Krankschreibungen in gro­ßen Teilen auf die elek­tro­ni­sche Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurück­füh­ren las­se. Dadurch wür­den nun auch Krankschreibungen erfasst, die die Kassen frü­her nie
erreicht hätten…

Im Zuge ihrer Wachstumsinitiative für die Wirtschaft hat die Bundesregierung wegen des erhöh­ten Krankenstands eine Überprüfung der Maßnahme vereinbart"
kran​ken​kas​sen​.de (13.9.24)

Eingeführt wur­de die Regel, um zur Begründung jah­re­lan­ger "Maßnahmen" ein gewis­ses Angstlevel zu hal­ten. Nun wer­den die Gelder ander­wei­tig benötigt…

Wie san­gen die Höhner? "Pfründe, Pfründe, Pfründe en dr Nut"?

3 Antworten auf „"Nun auch Krankschreibungen erfasst, die die Kassen früher nie erreicht hätten"“

  1. Woll!

    Die "Regelung" ist sowie­so Sch…se – mit Verlaub! Wenn der Arzt die Behandlung/​Hilfe ver­wei­gert redet sich der Jurist auf die "Regelung" raus. Die ärzt­li­che Verweigerung der Hilfe im Krankheitsfall, auch "Selektierung" genannt IST eine Straftat! Es scheint (nach der Aussetzung der Varfassung) bloss nie­man­den zu inter­es­sie­ren im angeb­li­chen "Rechtsstaat". – Ja, wo ist er denn(?)

    Was Lindner hier ein­for­dert ist nichts Weiteres als kon­se­quent, das gel­ten­de Recht. Ist wohl in Vergessenheit gera­ten?!? Die "Verdummung" trägt nicht mehr nur blo­ße Früchte, – nöh – die ist bereits ein schla­raf­fie­ren­der, wenn auch tüch­tig gen­ma­ni­pu­lier­ter Obstladen wohl.

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