"Ablage P" des RKI (35). "Impfstatus Neuaufnahme PatientInnen auf ITS": "Anstreben, die Meldung rauszunehmen"

Worin besteht die befürch­te­te "Misinterpretation", die in TOP 2 "Wichtige Punkte für den Wochenbericht" im Protokoll vom 26.10.22 erwähnt wird?

Die gele­ak­ten Dokumente gibt es hier.

Zunächst haben wir eine Fehlinformation. Der "Impfstatus" auf den Intensivstationen war nicht "der ein­zi­ge Abschnitt zum Thema Impfen". Im hier gemein­ten Wochenbericht vom 13.10.22 wie in den ande­ren gibt es einen eige­nen Punkt "2 Impfen". Hier geht es aber um den gelösch­ten Punkt "1.7.3 Daten aus dem Intensivregister". Die strit­ti­ge Formulierung ist diese:

»Seit Mitte Dezember 2021 wird im Intensivregister der Impfstatus von neu auf­ge­nom­me­nen COVID19-Patientinnen und ‑Patienten auf Intensivstationen erho­ben. Anfang Juni 2022 erfolg­te eine Umstellung der Abfrage: Der Impfstatus wird seit­her anhand der Anzahl der erfolg­ten Impfungen (0, 1, 2, 3, 4+ Impfungen) erfasst.

Es ist zu beach­ten, dass die Impfangaben des Impfquotenmonitorings und des Intensivregisters aus unter­schied­li­chen Datenquellen sind, die nicht mit­ein­an­der in Bezug gesetzt wer­den kön­nen. Unter ande­rem unter­schei­den sich die Art der Abfrage, der Meldeweg und die Definitionen der zu mel­den­den Fälle. Weiterhin ist zu beach­ten, dass die Intensivregister-Daten in die­ser Form nicht geeig­net sind, um die Wirksamkeit der Impfung ein­zu­schät­zen. Siehe dazu das “Monitoring des COVID-19-Impfgeschehens in Deutschland” unter www​.rki​.de/​c​o​v​i​d​-​1​9​-​i​m​p​f​b​e​r​i​cht.

Für den Zeitraum vom 12.09.2022 bis 09.10.2022 (KW 37–40/2022) wur­de der Impfstatus von 2.296 COVID-19-Aufnahmen gemel­det; das ent­spricht etwa 57 % der für die­sen Zeitraum über­mit­tel­ten Fälle (4.026). 11 % (249 Fälle) aller COVID-19-Neuaufnahmen mit bekann­tem Impfstatus hat­ten kei­ne Impfung, 3,5 % (80 Fälle) hat­ten eine Impfung, 9,9 % (228 Fälle) hat­ten zwei Impfungen, 57 % (1.307 Fälle) hat­ten drei Impfungen und 19 % (432 Fälle) hat­ten vier oder mehr Impfungen.«

Was erfah­ren wir hier?

  • Erst seit Juni 2022, andert­halb Jahre nach Beginn der "Impfkampagne", erfaßt das DIVI-Intensivregister den "Impfstatus". Diese Daten wer­den dort aller­dings nicht veröffentlicht,
  • Nur von etwas mehr als der Hälfte der posi­tiv gete­ste­ten PatientInnen auf Intensivstationen ist dem RKI die­ser Status bekannt
  • Von die­sen waren 89 % "geimpft", 76 % sogar min­de­stens drei Mal.

Als das "Impfdashboard" der Bundesregierung am 8.4.23 sei­ne Berichterstattung ein­stell­te, waren 77,9 % der Bevölkerung "geimpft". Ihr Anteil im betrach­te­ten Zeitraum auf den Intensivstationen lag weit dar­über. Trotzdem wird bis heu­te von Spahn und ande­ren der Begriff "Pandemie der Ungeimpften" verteidigt.

"Unsere Empfehlung die Impfstatus-Erfassung im Intensivregister ganz zu streichen" [sic]

Eine "Misinterpretation" der Daten kann es nur dann geben, wenn die von DIVI über­ge­be­nen wesent­lich ande­re Ergebnisse erbrin­gen als die vom RKI ver­öf­fent­lich­ten. In einem Diskussionsbeitrag außer­halb des Protokolls ("DiskussionWB_​in Lage_AG.docx" im Leak) wird die­ser Verdacht erhär­tet. Dort ist zu lesen:

»Löschen des Impfabsatzes im Abschnitt Intensivregister im Wochenbericht?

Hintergrund: Am 13.10. wur­de im Wochenbericht der Absatz zum Thema Impfen aus dem Abschnitt Intensivregister im Rahmen der Freigabe des Wochenberichtes gelöscht. Dies führ­te zu ver­mehr­ten Nachfragen von Journalisten und auf Twitter am Freitag, so dass die­ser Abschnitt wie­der in den Wochenbericht auf­ge­nom­men wur­de mit Disclaimer…

Sicht Intensivregister:

  • Haben kein Problem damit, die­se Daten nicht zu berichten.
  • Jedoch eine Darstellung im Intensivregister kann/​sollte nicht wirk­lich als Alternative die­nen und wür­de grö­ße­re Probleme bedeu­ten aus ver­schie­de­nen Gründen:
    • Ursprünglich hat­ten wir bewusst die Anzeige im Wochenbericht gewählt und kei­ner­lei Darstellung im Intensivregister, gera­de da die­se Zahlen unbe­dingt im Bezug gele­sen wer­den müs­sen und nicht iso­liert dar­ge­stellt wer­den sol­len. Eine Verschiebung allein­ge­stellt in den öffent­li­chen Bereich des Intensivregisters, wür­de nun die Mis-Interpretationen (und den fal­schen Vergleich "RKI vs. DIVI" Zahlen) noch mehr unter­stüt­zen und ggf. anheizen.
    • Eine Umsetzung im Intensivregister wür­de zudem nun Entwicklungskapazitäten benö­ti­gen und ist damit finan­zi­ell auch ein wich­ti­ger Punkt.
  • Wir fol­gen dabei ger­ne der fach­li­chen Empfehlung wo die­se Zahlen hin soll­ten oder ob wir die­se nir­gends mehr berich­ten und dies kom­mu­ni­ka­tiv abge­fan­gen wer­den könn­te.
  • Leider wur­de bei Anpassung der Verordnung unse­re Empfehlung die Impfstatus-Erfassung im Intensivregister ganz zu strei­chen sei­tens der Leitungsebene des BMG nicht angenommen.
  • An die­ser grund­le­gen­den Zielstellung blei­ben wir jedoch dran und freu­en uns über unter­stüt­zen­de Wirkung dahingehend.

Frage: könn­te der Absatz nicht in den Monatsbericht zum Impfen erscheinen?

Sicht FG33/​Impfakzeptanz/​Verfasser des Monatsberichtes:

Bei der Planung und Erstellung des ersten Impf-Monatsberichts im Juli haben wir zusam­men mit Ole uns ganz bewusst dage­gen ent­schie­den, die Daten des Intensivregisters in unse­ren Monatsbericht auf­zu­neh­men. Grund hier­für ist das, dass die IfSG-Meldedaten (Basis unse­rer Impfdurchbruchs- sowie Impfwirksamkeitsanalysen) und Intensivregister unter­schied­li­che Datenquellen sind, die nicht mit­ein­an­der in Bezug gesetzt wer­den sollten/​können. Unter ande­rem unter­schei­den sich die Art der Abfrage, der Meldeweg und die Definitionen der zu mel­den­den Fälle. Es wird z.B. in den Daten des Intensivregisters zwi­schen ITS-Fälle, die "mit COVID-19" ver­sus "auf­grund von COVID-19" hos­pi­ta­li­siert sind, nicht unter­schie­den, weil wir machen die­se Unterschied schon und begren­zen unse­ren Analysen auf die "auf­grund von COVID-19" hos­pi­ta­li­sier­ten Fälle…«

Halten wir fest: Die im DIVI-Impfregister ver­füg­ba­ren Zahlen zum "Impfstatus" wer­den dort auf Druck aus dem RKI nicht ver­öf­fent­licht. Es gibt sogar die Empfehlung, "die Impfstatus-Erfassung im Intensivregister ganz zu strei­chen", also nicht nur die Publikation der Ergebnisse. Das war selbst dem Ministerium zu viel. Die Löschung wur­de wie­der rück­gän­gig gemacht.

DIVI-Zahlen durch Modellierungen ersetzt

Die Begründung dafür, daß "wir zusam­men mit Ole [Wichmann, AA] uns ganz bewusst dage­gen ent­schie­den, die Daten des Intensivregisters in unse­ren Monatsbericht auf­zu­neh­men", hört sich zunächst ver­nünf­tig an. Es wer­de dort nicht zwi­schen "mit COVID-19" und "auf­grund von COVID-19" unter­schie­den. Dahinter steckt das Verlangen, die Manipulationsmöglichkeit dazu in den eige­nen Händen zu behal­ten. Das kann belegt wer­den mit den umfang­rei­chen Monatsberichten des RKI unter dem Titel "Monitoring des COVID-19-Impfgeschehens in Deutschland". Das Institut ver­wen­det für die Darstellung der Hospitalisierung die Angaben des DIVI-Intensivregisters über­haupt nicht. Stattdessen wer­den Modellierungen ver­wen­det, deren Datengrundlage nicht genannt wird.

Dabei funk­tio­niert die Manipulation in erster Linie über die­sen Trick: Es wird die Hospitalisierung von drei Gruppen berech­net: "Grundimmunisierte", "Fälle mit Auffrischimpfung" und "Ungeimpfte". Dabei wird so verfahren:

  • »COVID-19-Fälle gal­ten als grund­im­mu­ni­siert, wenn für sie in den über­mit­tel­ten Daten 2 Impfdosen eines COVID-19-Impfstoffes (Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria, Jcovden, Nuvaxovid oder feh­len­de Angabe zum Impfstoff) ange­ge­ben waren und das Datum der Gabe der letz­ten Impfdosis min­de­stens 14 Tage vor Erkrankungsbeginn lag…
  • Fälle, die mit den vor­lie­gen­den Angaben nicht zu „grund­im­mu­ni­siert“, „Auffrischimpfung“ oder „unge­impft“ zuge­ord­net wer­den konn­ten, wur­den kom­plett aus den Analysen aus­ge­schlos­sen. Hier konn­ten also Angaben zum Impfstatus gänz­lich feh­len, unvoll­stän­dig sein oder es wur­de eine unvoll­stän­di­ge Grundimmunisierung ange­ge­ben.«
    rki​.de (29.9.22)

Ausgeschlossen aus der Erfassung der Hospitalisierten wur­den damit alle Menschen, die sich nur eine Spritze haben set­zen las­sen. Das war laut impf​da​sh​board​.de noch am 8.4.23 eine Gruppe von 1,6 Mio., die igno­riert wur­de bei der Zählung von Hospitalisierten. Dazu kamen die­je­ni­gen, bei denen die "Gabe der letz­ten Impfdosis min­de­stens 14 Tage vor Erkrankungsbeginn lag". Für "Aufgefrischte" betrug die Frist 7 Tage.

Aus dem genann­ten Wochenbericht ist zusätz­lich zu erfah­ren: "Für 10.324.161 (30 %) der per Meldesystem über­mit­tel­ten COVID-19-Fälle lagen kli­ni­sche Informationen vor." Trotz der­ar­ti­ger Datenlücken wird im Monatsbericht festgehalten:

"Unter den gemeldeten symptomatischen Fällen mit bekanntem Impfstatus insgesamt 2.729.317 Impfdurchbrüche identifiziert"

»Im gesam­ten Zeitraum von MW 05/​2021 – 35/​2022 war aus den über­mit­tel­ten Angaben für 87 % der sym­pto­ma­ti­schen COVID-19-Fälle der Impfstatus bekannt. In die­sem Zeitraum wur­den unter den gemel­de­ten sym­pto­ma­ti­schen Fällen mit bekann­tem Impfstatus ins­ge­samt 2.729.317 Impfdurchbrüche iden­ti­fi­ziert: 35.874 bei 5- bis 11-Jährigen mit Grundimmunisierung bzw. 3.105 mit Auffrischimpfung, 91.070 bei 12- bis 17-Jährigen mit Grundimmunisierung bzw. 43.090 mit Auffrischimpfung, 910.751 bei 18- bis 59-Jährigen mit Grundimmunisierung bzw. 1.169.597 mit Auffrischimpfung und 181.098 bei Personen ab 60 Jahre mit Grundimmunisierung bzw. 294.732 mit Auffrischimpfung.«

2,7 Mio. erkrank­te "Geimpfte" bei einer Zahl von 9 Mio. Menschen, deren "Impfstatus" bekannt war, stel­len auch bei den erwähn­ten krea­ti­ven Berechnungen eine Information dar, bei der ver­ständ­lich wird, daß man sie lie­ber strei­chen wollte.

Ein kurzer Frühling der Transparenz

Am 15.2.23 ver­öf­fent­lich­te das DIVI-Intensivregister die­se Pressemeldung:

Auch hier lie­ße sich über die Kriterien strei­ten, aber erst­mals wur­den damit nach "drei Jahren Pandemie" offen­ge­legt, wie vie­le Menschen "an" und "mit" auf Intensivstationen lagen:

»Die Abfrage an die mel­den­den Intensivstationen zur Manifestation lau­tet exakt:

  • „Anzahl der COVID-19-Patient*innen mit inten­siv­me­di­zi­nisch rele­van­ter COVID-19-Manifestation.

Dazu gehö­ren alle inten­siv­me­di­zi­nisch behan­del­ten Patient*innen, bei denen eine pri­mä­re Lungen- und/​oder Systembeteiligung einer COVID-19-Erkrankung vor­liegt oder deren kli­ni­scher Zustand sich durch COVID-19 ver­schlech­tert hat. Hierzu zäh­len auch Patient*innen, deren Hauptdiagnose und/​oder Grunderkrankungen durch die COVID-19-Erkrankung beein­flusst wer­den oder vice versa. 

Limitation: Die Zuordnung der Patient*innen in die­se Gruppe obliegt der kli­ni­schen medi­zi­ni­schen Einschätzung.“

  • „Anzahl der COVID-19-Patient*innen ohne inten­siv­me­di­zi­nisch rele­van­te COVID-19-Manifestation.

Dazu gehö­ren alle inten­siv­me­di­zi­nisch behan­del­ten Patient*innen ohne Hinweis auf eine inten­siv­me­di­zi­nisch rele­van­te Manifestation der Infektion. Die Hauptdiagnose und/​oder Grunderkrankungen sind durch die SARS-CoV-2-Infektion nicht beeinflusst. 

Limitation: Die Zuordnung der Patient*innen in die­se Gruppe obliegt der kli­ni­schen medi­zi­ni­schen Einschätzung.“«

Am ersten Tag, an dem so berich­tet wur­de, lau­te­ten die Zahlen so:

Exakt die Hälfte der PatientInnen wei­se kei­ne "inten­siv­me­di­zi­nisch rele­van­te COVID-19-Manifestation" auf, wur­den also nur wegen eines posi­ti­ven Tests als "COVID-19-Patient*innen" geführt.

Im letz­ten der­ar­ti­gen Bericht, der am 12.7.23 ver­öf­fent­licht wur­de, sah es so aus:

Bei einer noch nied­ri­ge­ren abso­lu­ten Zahl betrug der Anteil der­je­ni­gen "mit Corona" schon mehr als 60 %. Am 13.7.23 wur­de die Berichterstattung in die­ser Form ein­ge­stellt (inten​siv​re​gi​ster​.de).

(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)

11 Antworten auf „"Ablage P" des RKI (35). "Impfstatus Neuaufnahme PatientInnen auf ITS": "Anstreben, die Meldung rauszunehmen"“

  1. Wenn nur bei der Hälfte der "Impfstatus" (dan­ke für den Hinweis, wer als "geimpft" defi­niert war!) bekannt war, bleibt noch die Frage, wie reprä­sen­ta­tiv die­se Hälfte für die Gesamtzahl der Intensivpatienten war. 

    Die gro­be Fahrlässigkeit im Monitoring der "Impf"folgen war offen­sicht­lich Teil des Programms. Wo ver­läuft die Grenze zwi­schen Fahrlässigkeit und Vorsatz?

    All das ist in der Berliner Republik kein Thema.

  2. "Für den Zeitraum vom 12.09.2022 bis 09.10.2022 (KW 37–40/2022) wur­de der Impfstatus von 2.296 COVID-19-Aufnahmen gemel­det; das ent­spricht etwa 57 % der für die­sen Zeitraum über­mit­tel­ten Fälle (4.026). 11 % (249 Fälle) aller COVID-19-Neuaufnahmen mit bekann­tem Impfstatus hat­ten kei­ne Impfung, 3,5 % (80 Fälle) hat­ten eine Impfung, 9,9 % (228 Fälle) hat­ten zwei Impfungen, 57 % (1.307 Fälle) hat­ten drei Impfungen und 19 % (432 Fälle) hat­ten vier oder mehr Impfungen" 

    … die­ses Impf-Desaster wird auch durch Studien bestätigt: 

    "Die mul­ti­va­ria­ble Analyse ergab auch, dass die­je­ni­gen, die vor kur­zem eine Infektion mit einem XBB-Virus [Anmerkung @Stresstest: XBB-Virus = Omikron] oder einem neue­ren Stamm des Virus hat­ten, ein gerin­ge­res Risiko für COVID-19 hat­ten und dass das Risiko für COVID-19 umso höher war, je mehr Impfstoffdosen zuvor erhal­ten wor­den waren." 

    "Effectiveness of the 2023–2024 Formulation of the COVID-19 Messenger RNA Vaccine"
    https://​aca​de​mic​.oup​.com/​c​i​d​/​a​r​t​i​c​l​e​-​a​b​s​t​r​a​c​t​/​7​9​/​2​/​4​0​5​/​7​6​2​5​220

    1. @Stresstest: deepl​.com über­setzt anders, wenn auch nicht schmei­chel­haf­ter für die "Impfung":

      "In der mul­ti­va­ria­blen Analyse war der Impfstatus 2023–2024 mit einem signi­fi­kant nied­ri­ge­ren Risiko für COVID-19 ver­bun­den, bevor die JN.1‑Linie domi­nant wur­de (Hazard Ratio = .58; 95% Konfidenzintervall [CI] = .49-.68; P .001), und mit einem nied­ri­ge­ren Risiko, das jedoch kei­ne sta­ti­sti­sche Signifikanz erreich­te, danach (Hazard Ratio = .81; 95% CI = .65–1.01; P = .06). Die geschätz­te Wirksamkeit des Impfstoffs betrug 42 % (95 % CI = 32–51), bevor die JN.1‑Linie domi­nant wur­de, und 19 % (95 % CI = ‑1–35) danach. Das Risiko, an COVID-19 zu erkran­ken, war bei den­je­ni­gen gerin­ger, die zuvor mit einer XBB- oder einer neue­ren Linie infi­ziert waren, und stieg mit der Anzahl der zuvor erhal­te­nen Impfstoffdosen. Schlussfolgerungen Der COVID-19-Impfstoff der Formel 2023–2024, der Erwachsenen im erwerbs­fä­hi­gen Alter ver­ab­reicht wur­de, bot ins­ge­samt einen beschei­de­nen Schutz gegen COVID-19, bevor die JN.1‑Linie domi­nant wur­de, und einen gerin­ge­ren Schutz danach." Die böse JN.1 ("Pirola") war Ende 2023 auf­ge­taucht und spiel­te ohne­hin kei­ne gro­ße Rolle mehr. 

      1. "deepl​.com über­setzt anders, wenn auch nicht schmei­chel­haf­ter für die "Impfung""

        … @aa, und zusam­men mit der gestern von mir ver­link­ten Studie aus Italien: "Es könn­te also sein, dass das Sterberisiko bei einer Dosis grö­ßer ist als bei zwei und bei zwei als bei drei Dosen, weil Personen, die anfäl­li­ger für Schäden sind, bereits nach der ersten und der zwei­ten Dosis gestor­ben sind."
        https://www.mdpi.com/2076–2607/12/7/1343

        , lau­tet das Fazit: 

        Je töd­li­cher ein Corona-Impfstoff, desto höher die Impfeffektivität, weil die, die dar­an ster­ben, nicht mehr an Covid-19 erkran­ken können.

        1. Der zuletzt genann­te "Ernteeffekt" betrifft alle, "Coronatoten", ob "geimpft" oder nicht. Deshalb auch heißt es wei­ter in dem Text:

          "Mögliche Erklärungen für die­sen Trend der Gefährdungsquotienten mit zuneh­men­der Zahl der Impfungen könn­ten ein Ernteeffekt, eine kalen­da­ri­sche Verzerrung unter Berücksichtigung der Saisonalität und der Pandemiewellen, eine Verzerrung des Zeitfensters für die Fallzählung, eine Verzerrung der gesun­den Geimpften oder eine Kombination die­ser Faktoren sein. Bei 2 und sogar bei 3/​4 Dosen haben die berech­ne­ten Werte für die ein­ge­schränk­te mitt­le­re Überlebenszeit und die ein­ge­schränk­te mitt­le­re Verlustzeit einen klei­nen, aber signi­fi­kan­ten Nachteil für die geimpf­ten Populationen ergeben."

          1. … @aa, die­se Studie ist ins­ge­samt sehr cle­ver, weil sie meh­re­re Aspekte berücksichtigt:

            "Wenn man bedenkt, dass die COVID-19-beding­ten Todesfälle ins­ge­samt nur einen gerin­gen Anteil an der Gesamtzahl der Todesfälle aus­ma­chen, näm­lich 9,0 % in Italien laut den neue­sten ver­füg­ba­ren Daten von ISTAT im Jahr 2021 [ 10 ], wird dies, selbst wenn man davon aus­geht, dass eine Impfung das Risiko von COVID-19-beding­ten Todesfällen sehr stark sen­ken kann [ 11 ], das Risiko von Todesfällen aller Ursachen nur gering­fü­gig beein­flus­sen. Daher gehen wir davon aus, dass die Korrektur der ITB die Hazard-Ratio-Schätzungen für das Ergebnis „Todesfälle aller Ursachen“ in Richtung Eins ver­schie­ben kann, oder zumin­dest mit begrenz­tem Effekt, anders als das von Rosso et al. [ 9 ] erziel­te Ergebnis. […]
            Die uni­va­ria­te Analyse, die mit dem Cox-Proportional-Hazard-Modell durch­ge­führt wur­de, zeigt, dass das Risiko der Geimpften im Vergleich zu den Ungeimpften zunimmt, wenn man von der ersten zu den nach­fol­gen­den Dosen über­geht. Dies bestä­tigt, was bereits in unse­rem vor­he­ri­gen Artikel [ 4 ] her­vor­ge­ho­ben wur­de. Demnach war die HR bei der ersten Dosis etwas nied­ri­ger als 1, wäh­rend bei der zwei­ten und drit­ten Dosis das Risiko für die Geimpften deut­lich höher war (mehr als 20 %) als das der Ungeimpften."

            1. @Stresstest: "sehr cle­ver"? Ich blei­be Modellierungen gegen­über skep­tisch, nicht nur, weil ich kei­ne Ahnung habe, wie "mit dem Cox-Proportional-Hazard-Modell" die Daten einer bestehen­den Studie neu inter­pre­tiert wurden. 

              Daß der Anteil der "Coronatoten" an der Zahl der ins­ge­samt Gestorbenen mar­gi­nal war, liegt klar auf dem Tisch. Ebenso, daß "Impfungen" die Leben der im Median weit über 80 Jahren lie­gen­den Hospitalisierten nicht ret­ten konnten.Die Autoren geben zahl­rei­che Limitationen an. Für mich liegt auf der Hand für eine seriö­se Einschätzung: Überproportional und zuerst wur­den alte und meist vor­er­krank­te Menschen "geimpft". Daß in die­ser Altersgruppe die Zahl der Verstorbenen sehr hoch ist, kann nicht ver­wun­dern. Deren Gefährdungsquotient (hazard ratio) kann aus mei­ner Sicht nur schwer­lich mit dem der Gesamtbevölkerung ver­gli­chen werden.

              1. "Überproportional und zuerst wur­den alte und meist vor­er­krank­te Menschen "geimpft". Daß in die­ser Altersgruppe die Zahl der Verstorbenen sehr hoch ist, kann nicht ver­wun­dern. Deren Gefährdungsquotient (hazard ratio) kann aus mei­ner Sicht nur schwer­lich mit dem der Gesamtbevölkerung ver­gli­chen werden." 

                … @aa, Sie kön­nen wis­sen­schaft­li­che Studien fast genau­so gut lesen wie Karl Lauterbach. Es wur­de in die­ser Studie nicht mit der Gesamtbevölkerung ver­gli­chen: "Bevölkerung ist die Bevölkerung der Einwohner oder Personen mit Wohnsitz in der Provinz Pescara am 1. Januar 2021 im Alter von 10 Jahren und älter, die zum Zeitpunkt des Beginns der Nachuntersuchung kei­nen posi­ti­ven SARS-CoV-2-Abstrich hatten."

                Außerdem wur­den wei­te­re neun Aspekte bei der Berechnung der Sterblichkeit berück­sich­tigt: "Zusätzlich wur­den zur Anpassung der geschätz­ten HRs neun Kovariaten gesam­melt: Geschlecht, Alter, Bluthochdruck, Diabetes, chro­nisch obstruk­ti­ve Lungenerkrankung (COPD), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (CVD), Nierenerkrankungen, Krebs und Infektion (mit SARS-CoV‑2 infi­zier­te Personen)."

                Und das Wichtigste: hät­ten Impfungen kei­nen signi­fi­kan­ten Einfluss auf die Sterberate bei alten und vor­er­krank­ten Menschen gehabt, dürf­te es dies­be­züg­lich kei­ne rele­van­ten Unterschiede nach der ersten, zwei­ten und der drit­ten Impfdosis geben. Diese Unterschiede sind jedoch fest­ge­stellt wor­den, und zwar nicht zu knapp: 

                "Demnach war die HR bei der ersten Dosis etwas nied­ri­ger als 1, wäh­rend bei der zwei­ten und drit­ten Dosis das Risiko für die Geimpften deut­lich höher war (mehr als 20 %) als das der Ungeimpften."

  3. Kann man den Herren Spahn und Lauterbach Kenntnis der Protokolle nach­wei­se, bei­spiels­wei­se mit­hil­fe von digi­ta­len Signaturen unter Protokollen?

    Wenn ja, dann wäre es sicher­lich für Anwälte ein Spaß, die­se Herren zu eides­statt­li­chen Versicherung in lau­fen­den Verfahren des Arbeits‑, Verwaltungs- und Zivilrechts zu zwingen.

  4. "WerteUnion Niedersachsen
    @WerteUnionNDS
    4h

    Prozessbeobachtung im Fall der Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück

    Am heu­ti­gen Dienstag fand vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück die mit Spannung erwar­te­te Gerichtsverhandlung statt, bei der erst­mals die soge­nann­ten #RKIFiles juri­stisch rele­vant wur­den. Die Klage einer Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück bil­de­te den Ausgangspunkt die­ses Prozesses. Die Klägerin hat­te im Dezember 2022 ein Betretungsverbot für ihre Pflegeeinrichtung erhal­ten, da sie nicht gegen COVID-19 geimpft war. Als Zeuge war nie­mand Geringeres als der amtie­ren­de Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Professor Lars Schaade, gela­den. Die 30 Sitzplätze waren etwa zur Hälfte von Pressevertretern und zur Hälfte mit ande­ren Zuschauern besetzt. 

    Der Vormittag begann gegen 10:45 mit einer aus­führ­li­chen Einleitung und Darstellung des Falles durch den vor­sit­zen­den Richter. Die Komplexität des Verfahrens spie­gel­te sich in den detail­lier­ten Erläuterungen wider, die deut­lich mach­ten, dass es hier um mehr als nur um die per­sön­li­che Situation der Klägerin ging. Die Bedeutung die­ser Verhandlung , sowohl für das Vertrauen in die staat­li­chen Institutionen als auch für die Grundrechte der Bürger, wur­de einer­seits an den ins­ge­samt 5 teil­neh­men­den Richtern ersicht­lich und ande­rer­seits an den Sicherheitsmaßnahmen, die mit denen an einem Flughafen ver­gleich­bar waren.

    Der ange­grif­fe­ne Bescheid des Landkreises scheint auf den ersten Blick for­mal kor­rekt erlas­sen wor­den zu sein. Die Problematik liegt in der Frage von even­tu­el­len Grundrechtsverletzungen in den Rechtsgrundlagen, auf denen der Bescheid beruht. Fraglich ist, ob nach den nun ver­öf­fent­lich­ten RKI Protokollen das Bundesverfassungsgericht damals die rich­ti­ge Grundlage für sei­ne erste Rechtsprechung hatte.

    Der Richter mach­te deut­lich, dass es hier auch nicht um leich­te son­dern um schwer­wie­gen­de Grundrechtseingriffe näm­lich in die Gesundheit und die Berufsfreiheit der Klägerin geht. Sollte es nach den RKI Protokollen und den Aussagen von Herrn Schaade kei­ne aus­rei­chen­de Aufklärung geben, könn­te der Sachverhalt des­halb dem Bundesverfassungsgericht erneut vor­ge­legt werden.

    Nach einer Unterbrechung bis 12:00 Uhr wur­de des­halb Herr Schaade als Zeuge befragt. Zentrales Thema war dabei die Kommunikation zwi­schen dem RKI, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverfassungsgericht, das für sei­ne Rechtsprechung eine kor­rek­te wis­sen­schaft­li­che Grundlage benötigte.

    Im vol­len Bewusstsein der Tatsache, dass man „hin­ter­her immer schlau­er ist“, ver­such­te das Gericht die offen­sicht­li­chen „Kommunikationsschwierigkeiten“ (!?) zwi­schen RKI und Bundesverfassungsgericht im Zeitablauf zu ver­ste­hen und deu­te­te an, dass es schwer vor­stell­bar ist, die Last die­ser Kommunikationsschwierigkeiten am Ende dem Grundrechtsinhaber anzulasten.

    Nachdem der vor­sit­zen­de Richter dabei zunächst einen trocke­nen und domi­nan­ten Eindruck mach­te, zeig­te er sich im Verlauf der Verhandlung abwä­gend und bedacht, so dass der Zuschauer nicht den Eindruck bekam, er macht es sich leicht. Die Verhandlung war in Teilen für den Zuschauer sogar recht unter­halt­sam. Besonders bemer­kens­wert waren zwei Aussagen des Richters: „Mir wäre es auch lie­ber, Sie hät­ten Ihre Protokolle geschred­dert, dann hät­te der Landkreis ein schnel­les Urteil von uns und der Kläger eine trau­ri­ge Nacht. Das machen wir aber nicht.“ und „Mir liegt an Transparenz wie Herrn Lauterbach.“ 😊 Diese Aussagen zum trans­pa­ren­ten Lauterbach lie­ßen das Publikum schmun­zeln, locker­ten die Verhandlung etwas auf und ver­deut­lich­ten gleich­zei­tig auch die Ernsthaftigkeit, mit der das Gericht die Sachlage prüft.

    Professor Schaade mach­te hin­ge­gen kei­nen son­der­lich sou­ve­rä­nen Eindruck. Er kam auch nicht allei­ne son­dern in Begleitung sei­nes Anwaltes in der Rolle eines Zeugenbeistandes. Das ist recht­lich mög­lich aber hat der vor­sit­zen­de Richter in 28 Jahren sel­ten gese­hen und sowas käme bei­spiels­wei­se mal bei Sexualstraftaten vor.

    WerteUnion Niedersachsen
    @WerteUnionNDS
    4h

    Teil 2: Verständnis hat­te man, dass Professor Schaade nach 2 bis 3 Jahren natür­lich nicht alle Protokolle und Zahlen sofort prä­sent hat­te und sich an man­ches nicht erin­nern konn­te. Er rede­te jedoch durch­ge­hend in einer ver­tei­di­gen­den Haltung, die den Richter mehr­fach dazu brach­te klar­zu­stel­len, „die Fragen sei­en nicht per­sön­lich gemeint son­dern wir prü­fen Grundrechte rele­van­te Dinge ab.“

    Professor Schaades Anworten waren teils lang­at­mig und die Fundstellen in den offi­zi­el­len Protokollen rela­ti­vie­rend. So sei­en unter dem immensen Druck „auch Unschärfen und bestimmt auch Fehler in den Protokollen“ ent­hal­ten. Dem hielt das Gericht ent­ge­gen, es mes­se Protokollen wesent­lich mehr Bedeutung bei als Schade. Ein Protokoll macht man nicht, wenn es feh­ler­haft ist und die Meinung eines Einzelnen ist, und das nie­mand mehr gegen­ge­le­sen hat. „Herr Prof. Schade, das ist nicht die ein­zel­ne Meinung einer ein­zel­nen Mitarbeiterin, die auf dem Klo was geraucht hat, son­dern da steht „Protokoll des RKI Krisenstabes“ drauf, den Sie gelei­tet haben!“

    Nach ca. 25 bespro­che­nen Fundstellen aus den RKI Protokollen drängt sich dem Zuhörer der Eindruck auf, dass das RKI nicht wis­sen­schaft­lich frei in sei­nen Veröffentlichungen war, wie es das gemäß sei­ner Rolle jedoch sein soll­te und im Gegenteil bei wich­ti­gen Entscheidungen über Grenzwerte und mög­li­che Maßnahmen auf Weisung des BMG gehan­delt hat und dabei teils intern eine ande­re Meinung ver­tre­ten hat.

    Abschließend gegen 14:30 ergriff noch der Beklagte Landkreis Osnabrück das Wort. Die Beweisaufnahme habe sehr nach­denk­lich gemacht. Der Landkreis sei der klein­ste Player hier und habe alles umge­setzt wie vor­ge­schrie­ben. Er hät­te heu­te lie­ber alles geschrie­be­ne in Luft auf­ge­löst und wür­de, wenn er es könn­te, den Bescheid von Herzen ger­ne auf­he­ben. Das kann er aber auch laut dem Richter recht­lich gar nicht und muss des­halb bei sei­ner Position bleiben. 

    Die Entscheidung ergeht im Laufe des heu­ti­gen Sitzungstages. Es bleibt span­nend, wie sich der Fall wei­ter­ent­wickelt und wel­che Auswirkungen er letzt­lich auf die Rechtsprechung und den Umgang mit den #RKIFiles haben wird. #tom­lau­sen #wer­te­uni­onn­ds"

    https://​xcan​cel​.com/​W​e​r​t​e​U​n​i​o​n​NDS

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert