Worin besteht die befürchtete "Misinterpretation", die in TOP 2 "Wichtige Punkte für den Wochenbericht" im Protokoll vom 26.10.22 erwähnt wird?
Die geleakten Dokumente gibt es hier.
Zunächst haben wir eine Fehlinformation. Der "Impfstatus" auf den Intensivstationen war nicht "der einzige Abschnitt zum Thema Impfen". Im hier gemeinten Wochenbericht vom 13.10.22 wie in den anderen gibt es einen eigenen Punkt "2 Impfen". Hier geht es aber um den gelöschten Punkt "1.7.3 Daten aus dem Intensivregister". Die strittige Formulierung ist diese:
»Seit Mitte Dezember 2021 wird im Intensivregister der Impfstatus von neu aufgenommenen COVID19-Patientinnen und ‑Patienten auf Intensivstationen erhoben. Anfang Juni 2022 erfolgte eine Umstellung der Abfrage: Der Impfstatus wird seither anhand der Anzahl der erfolgten Impfungen (0, 1, 2, 3, 4+ Impfungen) erfasst.
Es ist zu beachten, dass die Impfangaben des Impfquotenmonitorings und des Intensivregisters aus unterschiedlichen Datenquellen sind, die nicht miteinander in Bezug gesetzt werden können. Unter anderem unterscheiden sich die Art der Abfrage, der Meldeweg und die Definitionen der zu meldenden Fälle. Weiterhin ist zu beachten, dass die Intensivregister-Daten in dieser Form nicht geeignet sind, um die Wirksamkeit der Impfung einzuschätzen. Siehe dazu das “Monitoring des COVID-19-Impfgeschehens in Deutschland” unter www.rki.de/covid-19-impfbericht.
Für den Zeitraum vom 12.09.2022 bis 09.10.2022 (KW 37–40/2022) wurde der Impfstatus von 2.296 COVID-19-Aufnahmen gemeldet; das entspricht etwa 57 % der für diesen Zeitraum übermittelten Fälle (4.026). 11 % (249 Fälle) aller COVID-19-Neuaufnahmen mit bekanntem Impfstatus hatten keine Impfung, 3,5 % (80 Fälle) hatten eine Impfung, 9,9 % (228 Fälle) hatten zwei Impfungen, 57 % (1.307 Fälle) hatten drei Impfungen und 19 % (432 Fälle) hatten vier oder mehr Impfungen.«
Was erfahren wir hier?
- Erst seit Juni 2022, anderthalb Jahre nach Beginn der "Impfkampagne", erfaßt das DIVI-Intensivregister den "Impfstatus". Diese Daten werden dort allerdings nicht veröffentlicht,
- Nur von etwas mehr als der Hälfte der positiv getesteten PatientInnen auf Intensivstationen ist dem RKI dieser Status bekannt
- Von diesen waren 89 % "geimpft", 76 % sogar mindestens drei Mal.
Als das "Impfdashboard" der Bundesregierung am 8.4.23 seine Berichterstattung einstellte, waren 77,9 % der Bevölkerung "geimpft". Ihr Anteil im betrachteten Zeitraum auf den Intensivstationen lag weit darüber. Trotzdem wird bis heute von Spahn und anderen der Begriff "Pandemie der Ungeimpften" verteidigt.
"Unsere Empfehlung die Impfstatus-Erfassung im Intensivregister ganz zu streichen" [sic]
Eine "Misinterpretation" der Daten kann es nur dann geben, wenn die von DIVI übergebenen wesentlich andere Ergebnisse erbringen als die vom RKI veröffentlichten. In einem Diskussionsbeitrag außerhalb des Protokolls ("DiskussionWB_in Lage_AG.docx" im Leak) wird dieser Verdacht erhärtet. Dort ist zu lesen:
»Löschen des Impfabsatzes im Abschnitt Intensivregister im Wochenbericht?
Hintergrund: Am 13.10. wurde im Wochenbericht der Absatz zum Thema Impfen aus dem Abschnitt Intensivregister im Rahmen der Freigabe des Wochenberichtes gelöscht. Dies führte zu vermehrten Nachfragen von Journalisten und auf Twitter am Freitag, so dass dieser Abschnitt wieder in den Wochenbericht aufgenommen wurde mit Disclaimer…
Sicht Intensivregister:
- Haben kein Problem damit, diese Daten nicht zu berichten.
- Jedoch eine Darstellung im Intensivregister kann/sollte nicht wirklich als Alternative dienen und würde größere Probleme bedeuten aus verschiedenen Gründen:
- Ursprünglich hatten wir bewusst die Anzeige im Wochenbericht gewählt und keinerlei Darstellung im Intensivregister, gerade da diese Zahlen unbedingt im Bezug gelesen werden müssen und nicht isoliert dargestellt werden sollen. Eine Verschiebung alleingestellt in den öffentlichen Bereich des Intensivregisters, würde nun die Mis-Interpretationen (und den falschen Vergleich "RKI vs. DIVI" Zahlen) noch mehr unterstützen und ggf. anheizen.
- Eine Umsetzung im Intensivregister würde zudem nun Entwicklungskapazitäten benötigen und ist damit finanziell auch ein wichtiger Punkt.
- Wir folgen dabei gerne der fachlichen Empfehlung wo diese Zahlen hin sollten oder ob wir diese nirgends mehr berichten und dies kommunikativ abgefangen werden könnte.
- Leider wurde bei Anpassung der Verordnung unsere Empfehlung die Impfstatus-Erfassung im Intensivregister ganz zu streichen seitens der Leitungsebene des BMG nicht angenommen.
- An dieser grundlegenden Zielstellung bleiben wir jedoch dran und freuen uns über unterstützende Wirkung dahingehend.
Frage: könnte der Absatz nicht in den Monatsbericht zum Impfen erscheinen?
Sicht FG33/Impfakzeptanz/Verfasser des Monatsberichtes:
Bei der Planung und Erstellung des ersten Impf-Monatsberichts im Juli haben wir zusammen mit Ole uns ganz bewusst dagegen entschieden, die Daten des Intensivregisters in unseren Monatsbericht aufzunehmen. Grund hierfür ist das, dass die IfSG-Meldedaten (Basis unserer Impfdurchbruchs- sowie Impfwirksamkeitsanalysen) und Intensivregister unterschiedliche Datenquellen sind, die nicht miteinander in Bezug gesetzt werden sollten/können. Unter anderem unterscheiden sich die Art der Abfrage, der Meldeweg und die Definitionen der zu meldenden Fälle. Es wird z.B. in den Daten des Intensivregisters zwischen ITS-Fälle, die "mit COVID-19" versus "aufgrund von COVID-19" hospitalisiert sind, nicht unterschieden, weil wir machen diese Unterschied schon und begrenzen unseren Analysen auf die "aufgrund von COVID-19" hospitalisierten Fälle…«
Halten wir fest: Die im DIVI-Impfregister verfügbaren Zahlen zum "Impfstatus" werden dort auf Druck aus dem RKI nicht veröffentlicht. Es gibt sogar die Empfehlung, "die Impfstatus-Erfassung im Intensivregister ganz zu streichen", also nicht nur die Publikation der Ergebnisse. Das war selbst dem Ministerium zu viel. Die Löschung wurde wieder rückgängig gemacht.
DIVI-Zahlen durch Modellierungen ersetzt
Die Begründung dafür, daß "wir zusammen mit Ole [Wichmann, AA] uns ganz bewusst dagegen entschieden, die Daten des Intensivregisters in unseren Monatsbericht aufzunehmen", hört sich zunächst vernünftig an. Es werde dort nicht zwischen "mit COVID-19" und "aufgrund von COVID-19" unterschieden. Dahinter steckt das Verlangen, die Manipulationsmöglichkeit dazu in den eigenen Händen zu behalten. Das kann belegt werden mit den umfangreichen Monatsberichten des RKI unter dem Titel "Monitoring des COVID-19-Impfgeschehens in Deutschland". Das Institut verwendet für die Darstellung der Hospitalisierung die Angaben des DIVI-Intensivregisters überhaupt nicht. Stattdessen werden Modellierungen verwendet, deren Datengrundlage nicht genannt wird.
Dabei funktioniert die Manipulation in erster Linie über diesen Trick: Es wird die Hospitalisierung von drei Gruppen berechnet: "Grundimmunisierte", "Fälle mit Auffrischimpfung" und "Ungeimpfte". Dabei wird so verfahren:
- »COVID-19-Fälle galten als grundimmunisiert, wenn für sie in den übermittelten Daten 2 Impfdosen eines COVID-19-Impfstoffes (Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria, Jcovden, Nuvaxovid oder fehlende Angabe zum Impfstoff) angegeben waren und das Datum der Gabe der letzten Impfdosis mindestens 14 Tage vor Erkrankungsbeginn lag…
- Fälle, die mit den vorliegenden Angaben nicht zu „grundimmunisiert“, „Auffrischimpfung“ oder „ungeimpft“ zugeordnet werden konnten, wurden komplett aus den Analysen ausgeschlossen. Hier konnten also Angaben zum Impfstatus gänzlich fehlen, unvollständig sein oder es wurde eine unvollständige Grundimmunisierung angegeben.«
rki.de (29.9.22)
Ausgeschlossen aus der Erfassung der Hospitalisierten wurden damit alle Menschen, die sich nur eine Spritze haben setzen lassen. Das war laut impfdashboard.de noch am 8.4.23 eine Gruppe von 1,6 Mio., die ignoriert wurde bei der Zählung von Hospitalisierten. Dazu kamen diejenigen, bei denen die "Gabe der letzten Impfdosis mindestens 14 Tage vor Erkrankungsbeginn lag". Für "Aufgefrischte" betrug die Frist 7 Tage.
Aus dem genannten Wochenbericht ist zusätzlich zu erfahren: "Für 10.324.161 (30 %) der per Meldesystem übermittelten COVID-19-Fälle lagen klinische Informationen vor." Trotz derartiger Datenlücken wird im Monatsbericht festgehalten:
"Unter den gemeldeten symptomatischen Fällen mit bekanntem Impfstatus insgesamt 2.729.317 Impfdurchbrüche identifiziert"
»Im gesamten Zeitraum von MW 05/2021 – 35/2022 war aus den übermittelten Angaben für 87 % der symptomatischen COVID-19-Fälle der Impfstatus bekannt. In diesem Zeitraum wurden unter den gemeldeten symptomatischen Fällen mit bekanntem Impfstatus insgesamt 2.729.317 Impfdurchbrüche identifiziert: 35.874 bei 5- bis 11-Jährigen mit Grundimmunisierung bzw. 3.105 mit Auffrischimpfung, 91.070 bei 12- bis 17-Jährigen mit Grundimmunisierung bzw. 43.090 mit Auffrischimpfung, 910.751 bei 18- bis 59-Jährigen mit Grundimmunisierung bzw. 1.169.597 mit Auffrischimpfung und 181.098 bei Personen ab 60 Jahre mit Grundimmunisierung bzw. 294.732 mit Auffrischimpfung.«
2,7 Mio. erkrankte "Geimpfte" bei einer Zahl von 9 Mio. Menschen, deren "Impfstatus" bekannt war, stellen auch bei den erwähnten kreativen Berechnungen eine Information dar, bei der verständlich wird, daß man sie lieber streichen wollte.
Ein kurzer Frühling der Transparenz
Am 15.2.23 veröffentlichte das DIVI-Intensivregister diese Pressemeldung:
Auch hier ließe sich über die Kriterien streiten, aber erstmals wurden damit nach "drei Jahren Pandemie" offengelegt, wie viele Menschen "an" und "mit" auf Intensivstationen lagen:
»Die Abfrage an die meldenden Intensivstationen zur Manifestation lautet exakt:
- „Anzahl der COVID-19-Patient*innen mit intensivmedizinisch relevanter COVID-19-Manifestation.
Dazu gehören alle intensivmedizinisch behandelten Patient*innen, bei denen eine primäre Lungen- und/oder Systembeteiligung einer COVID-19-Erkrankung vorliegt oder deren klinischer Zustand sich durch COVID-19 verschlechtert hat. Hierzu zählen auch Patient*innen, deren Hauptdiagnose und/oder Grunderkrankungen durch die COVID-19-Erkrankung beeinflusst werden oder vice versa.
Limitation: Die Zuordnung der Patient*innen in diese Gruppe obliegt der klinischen medizinischen Einschätzung.“
- „Anzahl der COVID-19-Patient*innen ohne intensivmedizinisch relevante COVID-19-Manifestation.
Dazu gehören alle intensivmedizinisch behandelten Patient*innen ohne Hinweis auf eine intensivmedizinisch relevante Manifestation der Infektion. Die Hauptdiagnose und/oder Grunderkrankungen sind durch die SARS-CoV-2-Infektion nicht beeinflusst.
Limitation: Die Zuordnung der Patient*innen in diese Gruppe obliegt der klinischen medizinischen Einschätzung.“«
Am ersten Tag, an dem so berichtet wurde, lauteten die Zahlen so:
Exakt die Hälfte der PatientInnen weise keine "intensivmedizinisch relevante COVID-19-Manifestation" auf, wurden also nur wegen eines positiven Tests als "COVID-19-Patient*innen" geführt.
Im letzten derartigen Bericht, der am 12.7.23 veröffentlicht wurde, sah es so aus:
Bei einer noch niedrigeren absoluten Zahl betrug der Anteil derjenigen "mit Corona" schon mehr als 60 %. Am 13.7.23 wurde die Berichterstattung in dieser Form eingestellt (intensivregister.de).
(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)
Das sind doch nur Scheindiskussionen. Wie im Bundestag, wie in jeder Talkshow.
Wenn nur bei der Hälfte der "Impfstatus" (danke für den Hinweis, wer als "geimpft" definiert war!) bekannt war, bleibt noch die Frage, wie repräsentativ diese Hälfte für die Gesamtzahl der Intensivpatienten war.
Die grobe Fahrlässigkeit im Monitoring der "Impf"folgen war offensichtlich Teil des Programms. Wo verläuft die Grenze zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz?
All das ist in der Berliner Republik kein Thema.
"Für den Zeitraum vom 12.09.2022 bis 09.10.2022 (KW 37–40/2022) wurde der Impfstatus von 2.296 COVID-19-Aufnahmen gemeldet; das entspricht etwa 57 % der für diesen Zeitraum übermittelten Fälle (4.026). 11 % (249 Fälle) aller COVID-19-Neuaufnahmen mit bekanntem Impfstatus hatten keine Impfung, 3,5 % (80 Fälle) hatten eine Impfung, 9,9 % (228 Fälle) hatten zwei Impfungen, 57 % (1.307 Fälle) hatten drei Impfungen und 19 % (432 Fälle) hatten vier oder mehr Impfungen"
… dieses Impf-Desaster wird auch durch Studien bestätigt:
"Die multivariable Analyse ergab auch, dass diejenigen, die vor kurzem eine Infektion mit einem XBB-Virus [Anmerkung @Stresstest: XBB-Virus = Omikron] oder einem neueren Stamm des Virus hatten, ein geringeres Risiko für COVID-19 hatten und dass das Risiko für COVID-19 umso höher war, je mehr Impfstoffdosen zuvor erhalten worden waren."
"Effectiveness of the 2023–2024 Formulation of the COVID-19 Messenger RNA Vaccine"
https://academic.oup.com/cid/article-abstract/79/2/405/7625220
@Stresstest: deepl.com übersetzt anders, wenn auch nicht schmeichelhafter für die "Impfung":
"In der multivariablen Analyse war der Impfstatus 2023–2024 mit einem signifikant niedrigeren Risiko für COVID-19 verbunden, bevor die JN.1‑Linie dominant wurde (Hazard Ratio = .58; 95% Konfidenzintervall [CI] = .49-.68; P .001), und mit einem niedrigeren Risiko, das jedoch keine statistische Signifikanz erreichte, danach (Hazard Ratio = .81; 95% CI = .65–1.01; P = .06). Die geschätzte Wirksamkeit des Impfstoffs betrug 42 % (95 % CI = 32–51), bevor die JN.1‑Linie dominant wurde, und 19 % (95 % CI = ‑1–35) danach. Das Risiko, an COVID-19 zu erkranken, war bei denjenigen geringer, die zuvor mit einer XBB- oder einer neueren Linie infiziert waren, und stieg mit der Anzahl der zuvor erhaltenen Impfstoffdosen. Schlussfolgerungen Der COVID-19-Impfstoff der Formel 2023–2024, der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter verabreicht wurde, bot insgesamt einen bescheidenen Schutz gegen COVID-19, bevor die JN.1‑Linie dominant wurde, und einen geringeren Schutz danach." Die böse JN.1 ("Pirola") war Ende 2023 aufgetaucht und spielte ohnehin keine große Rolle mehr.
"deepl.com übersetzt anders, wenn auch nicht schmeichelhafter für die "Impfung""
… @aa, und zusammen mit der gestern von mir verlinkten Studie aus Italien: "Es könnte also sein, dass das Sterberisiko bei einer Dosis größer ist als bei zwei und bei zwei als bei drei Dosen, weil Personen, die anfälliger für Schäden sind, bereits nach der ersten und der zweiten Dosis gestorben sind."
https://www.mdpi.com/2076–2607/12/7/1343
, lautet das Fazit:
Je tödlicher ein Corona-Impfstoff, desto höher die Impfeffektivität, weil die, die daran sterben, nicht mehr an Covid-19 erkranken können.
Der zuletzt genannte "Ernteeffekt" betrifft alle, "Coronatoten", ob "geimpft" oder nicht. Deshalb auch heißt es weiter in dem Text:
"Mögliche Erklärungen für diesen Trend der Gefährdungsquotienten mit zunehmender Zahl der Impfungen könnten ein Ernteeffekt, eine kalendarische Verzerrung unter Berücksichtigung der Saisonalität und der Pandemiewellen, eine Verzerrung des Zeitfensters für die Fallzählung, eine Verzerrung der gesunden Geimpften oder eine Kombination dieser Faktoren sein. Bei 2 und sogar bei 3/4 Dosen haben die berechneten Werte für die eingeschränkte mittlere Überlebenszeit und die eingeschränkte mittlere Verlustzeit einen kleinen, aber signifikanten Nachteil für die geimpften Populationen ergeben."
… @aa, diese Studie ist insgesamt sehr clever, weil sie mehrere Aspekte berücksichtigt:
"Wenn man bedenkt, dass die COVID-19-bedingten Todesfälle insgesamt nur einen geringen Anteil an der Gesamtzahl der Todesfälle ausmachen, nämlich 9,0 % in Italien laut den neuesten verfügbaren Daten von ISTAT im Jahr 2021 [ 10 ], wird dies, selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Impfung das Risiko von COVID-19-bedingten Todesfällen sehr stark senken kann [ 11 ], das Risiko von Todesfällen aller Ursachen nur geringfügig beeinflussen. Daher gehen wir davon aus, dass die Korrektur der ITB die Hazard-Ratio-Schätzungen für das Ergebnis „Todesfälle aller Ursachen“ in Richtung Eins verschieben kann, oder zumindest mit begrenztem Effekt, anders als das von Rosso et al. [ 9 ] erzielte Ergebnis. […]
Die univariate Analyse, die mit dem Cox-Proportional-Hazard-Modell durchgeführt wurde, zeigt, dass das Risiko der Geimpften im Vergleich zu den Ungeimpften zunimmt, wenn man von der ersten zu den nachfolgenden Dosen übergeht. Dies bestätigt, was bereits in unserem vorherigen Artikel [ 4 ] hervorgehoben wurde. Demnach war die HR bei der ersten Dosis etwas niedriger als 1, während bei der zweiten und dritten Dosis das Risiko für die Geimpften deutlich höher war (mehr als 20 %) als das der Ungeimpften."
@Stresstest: "sehr clever"? Ich bleibe Modellierungen gegenüber skeptisch, nicht nur, weil ich keine Ahnung habe, wie "mit dem Cox-Proportional-Hazard-Modell" die Daten einer bestehenden Studie neu interpretiert wurden.
Daß der Anteil der "Coronatoten" an der Zahl der insgesamt Gestorbenen marginal war, liegt klar auf dem Tisch. Ebenso, daß "Impfungen" die Leben der im Median weit über 80 Jahren liegenden Hospitalisierten nicht retten konnten.Die Autoren geben zahlreiche Limitationen an. Für mich liegt auf der Hand für eine seriöse Einschätzung: Überproportional und zuerst wurden alte und meist vorerkrankte Menschen "geimpft". Daß in dieser Altersgruppe die Zahl der Verstorbenen sehr hoch ist, kann nicht verwundern. Deren Gefährdungsquotient (hazard ratio) kann aus meiner Sicht nur schwerlich mit dem der Gesamtbevölkerung verglichen werden.
"Überproportional und zuerst wurden alte und meist vorerkrankte Menschen "geimpft". Daß in dieser Altersgruppe die Zahl der Verstorbenen sehr hoch ist, kann nicht verwundern. Deren Gefährdungsquotient (hazard ratio) kann aus meiner Sicht nur schwerlich mit dem der Gesamtbevölkerung verglichen werden."
… @aa, Sie können wissenschaftliche Studien fast genauso gut lesen wie Karl Lauterbach. Es wurde in dieser Studie nicht mit der Gesamtbevölkerung verglichen: "Bevölkerung ist die Bevölkerung der Einwohner oder Personen mit Wohnsitz in der Provinz Pescara am 1. Januar 2021 im Alter von 10 Jahren und älter, die zum Zeitpunkt des Beginns der Nachuntersuchung keinen positiven SARS-CoV-2-Abstrich hatten."
Außerdem wurden weitere neun Aspekte bei der Berechnung der Sterblichkeit berücksichtigt: "Zusätzlich wurden zur Anpassung der geschätzten HRs neun Kovariaten gesammelt: Geschlecht, Alter, Bluthochdruck, Diabetes, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (CVD), Nierenerkrankungen, Krebs und Infektion (mit SARS-CoV‑2 infizierte Personen)."
Und das Wichtigste: hätten Impfungen keinen signifikanten Einfluss auf die Sterberate bei alten und vorerkrankten Menschen gehabt, dürfte es diesbezüglich keine relevanten Unterschiede nach der ersten, zweiten und der dritten Impfdosis geben. Diese Unterschiede sind jedoch festgestellt worden, und zwar nicht zu knapp:
"Demnach war die HR bei der ersten Dosis etwas niedriger als 1, während bei der zweiten und dritten Dosis das Risiko für die Geimpften deutlich höher war (mehr als 20 %) als das der Ungeimpften."
Kann man den Herren Spahn und Lauterbach Kenntnis der Protokolle nachweise, beispielsweise mithilfe von digitalen Signaturen unter Protokollen?
Wenn ja, dann wäre es sicherlich für Anwälte ein Spaß, diese Herren zu eidesstattlichen Versicherung in laufenden Verfahren des Arbeits‑, Verwaltungs- und Zivilrechts zu zwingen.
"WerteUnion Niedersachsen
@WerteUnionNDS
4h
Prozessbeobachtung im Fall der Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück
Am heutigen Dienstag fand vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück die mit Spannung erwartete Gerichtsverhandlung statt, bei der erstmals die sogenannten #RKIFiles juristisch relevant wurden. Die Klage einer Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück bildete den Ausgangspunkt dieses Prozesses. Die Klägerin hatte im Dezember 2022 ein Betretungsverbot für ihre Pflegeeinrichtung erhalten, da sie nicht gegen COVID-19 geimpft war. Als Zeuge war niemand Geringeres als der amtierende Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Professor Lars Schaade, geladen. Die 30 Sitzplätze waren etwa zur Hälfte von Pressevertretern und zur Hälfte mit anderen Zuschauern besetzt.
Der Vormittag begann gegen 10:45 mit einer ausführlichen Einleitung und Darstellung des Falles durch den vorsitzenden Richter. Die Komplexität des Verfahrens spiegelte sich in den detaillierten Erläuterungen wider, die deutlich machten, dass es hier um mehr als nur um die persönliche Situation der Klägerin ging. Die Bedeutung dieser Verhandlung , sowohl für das Vertrauen in die staatlichen Institutionen als auch für die Grundrechte der Bürger, wurde einerseits an den insgesamt 5 teilnehmenden Richtern ersichtlich und andererseits an den Sicherheitsmaßnahmen, die mit denen an einem Flughafen vergleichbar waren.
Der angegriffene Bescheid des Landkreises scheint auf den ersten Blick formal korrekt erlassen worden zu sein. Die Problematik liegt in der Frage von eventuellen Grundrechtsverletzungen in den Rechtsgrundlagen, auf denen der Bescheid beruht. Fraglich ist, ob nach den nun veröffentlichten RKI Protokollen das Bundesverfassungsgericht damals die richtige Grundlage für seine erste Rechtsprechung hatte.
Der Richter machte deutlich, dass es hier auch nicht um leichte sondern um schwerwiegende Grundrechtseingriffe nämlich in die Gesundheit und die Berufsfreiheit der Klägerin geht. Sollte es nach den RKI Protokollen und den Aussagen von Herrn Schaade keine ausreichende Aufklärung geben, könnte der Sachverhalt deshalb dem Bundesverfassungsgericht erneut vorgelegt werden.
Nach einer Unterbrechung bis 12:00 Uhr wurde deshalb Herr Schaade als Zeuge befragt. Zentrales Thema war dabei die Kommunikation zwischen dem RKI, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverfassungsgericht, das für seine Rechtsprechung eine korrekte wissenschaftliche Grundlage benötigte.
Im vollen Bewusstsein der Tatsache, dass man „hinterher immer schlauer ist“, versuchte das Gericht die offensichtlichen „Kommunikationsschwierigkeiten“ (!?) zwischen RKI und Bundesverfassungsgericht im Zeitablauf zu verstehen und deutete an, dass es schwer vorstellbar ist, die Last dieser Kommunikationsschwierigkeiten am Ende dem Grundrechtsinhaber anzulasten.
Nachdem der vorsitzende Richter dabei zunächst einen trockenen und dominanten Eindruck machte, zeigte er sich im Verlauf der Verhandlung abwägend und bedacht, so dass der Zuschauer nicht den Eindruck bekam, er macht es sich leicht. Die Verhandlung war in Teilen für den Zuschauer sogar recht unterhaltsam. Besonders bemerkenswert waren zwei Aussagen des Richters: „Mir wäre es auch lieber, Sie hätten Ihre Protokolle geschreddert, dann hätte der Landkreis ein schnelles Urteil von uns und der Kläger eine traurige Nacht. Das machen wir aber nicht.“ und „Mir liegt an Transparenz wie Herrn Lauterbach.“ 😊 Diese Aussagen zum transparenten Lauterbach ließen das Publikum schmunzeln, lockerten die Verhandlung etwas auf und verdeutlichten gleichzeitig auch die Ernsthaftigkeit, mit der das Gericht die Sachlage prüft.
Professor Schaade machte hingegen keinen sonderlich souveränen Eindruck. Er kam auch nicht alleine sondern in Begleitung seines Anwaltes in der Rolle eines Zeugenbeistandes. Das ist rechtlich möglich aber hat der vorsitzende Richter in 28 Jahren selten gesehen und sowas käme beispielsweise mal bei Sexualstraftaten vor.
WerteUnion Niedersachsen
@WerteUnionNDS
4h
Teil 2: Verständnis hatte man, dass Professor Schaade nach 2 bis 3 Jahren natürlich nicht alle Protokolle und Zahlen sofort präsent hatte und sich an manches nicht erinnern konnte. Er redete jedoch durchgehend in einer verteidigenden Haltung, die den Richter mehrfach dazu brachte klarzustellen, „die Fragen seien nicht persönlich gemeint sondern wir prüfen Grundrechte relevante Dinge ab.“
Professor Schaades Anworten waren teils langatmig und die Fundstellen in den offiziellen Protokollen relativierend. So seien unter dem immensen Druck „auch Unschärfen und bestimmt auch Fehler in den Protokollen“ enthalten. Dem hielt das Gericht entgegen, es messe Protokollen wesentlich mehr Bedeutung bei als Schade. Ein Protokoll macht man nicht, wenn es fehlerhaft ist und die Meinung eines Einzelnen ist, und das niemand mehr gegengelesen hat. „Herr Prof. Schade, das ist nicht die einzelne Meinung einer einzelnen Mitarbeiterin, die auf dem Klo was geraucht hat, sondern da steht „Protokoll des RKI Krisenstabes“ drauf, den Sie geleitet haben!“
Nach ca. 25 besprochenen Fundstellen aus den RKI Protokollen drängt sich dem Zuhörer der Eindruck auf, dass das RKI nicht wissenschaftlich frei in seinen Veröffentlichungen war, wie es das gemäß seiner Rolle jedoch sein sollte und im Gegenteil bei wichtigen Entscheidungen über Grenzwerte und mögliche Maßnahmen auf Weisung des BMG gehandelt hat und dabei teils intern eine andere Meinung vertreten hat.
Abschließend gegen 14:30 ergriff noch der Beklagte Landkreis Osnabrück das Wort. Die Beweisaufnahme habe sehr nachdenklich gemacht. Der Landkreis sei der kleinste Player hier und habe alles umgesetzt wie vorgeschrieben. Er hätte heute lieber alles geschriebene in Luft aufgelöst und würde, wenn er es könnte, den Bescheid von Herzen gerne aufheben. Das kann er aber auch laut dem Richter rechtlich gar nicht und muss deshalb bei seiner Position bleiben.
Die Entscheidung ergeht im Laufe des heutigen Sitzungstages. Es bleibt spannend, wie sich der Fall weiterentwickelt und welche Auswirkungen er letztlich auf die Rechtsprechung und den Umgang mit den #RKIFiles haben wird. #tomlausen #werteunionnds"
https://xcancel.com/WerteUnionNDS