"Ablage P" des RKI (32). "Absonderungsregelungen wurden politisch durch die MPK, der GMK bzw. durch Herrn Minister Lauterbach selbst festgelegt" [sic]

Am 2.8.22 erreicht den Krisenstab ein Auftrag des Gesundheitsministeriums, er möge bis zum näch­sten Tag eine "Stellungnahme zu den in der Presse gefor­der­ten Anpassungen der Quarantäne- und Isolierungsmaßnahmen auch vor dem Hintergrund, dass sich ande­re Länder, wie Frankreich und Österreich, bereits für Anpassungen ent­schie­den haben" abge­ben. Man bit­te, die Kurzfristigkeit "viel­mals zu ent­schul­di­gen". Es ent­wickel­te sich eine auf­ge­reg­te Mail-Korrespondenz im Krisenstab, in des­sen Ergebnis Ute Rexroth fol­gen­de Formulierung vorschlug:

»Sie baten um Stellungnahme zu den in der Presse gefor­der­ten Anpassungen der Quarantäne- und Isolierungsmaßnahmen auch vor dem Hintergrund, dass sich ande­re Länder, wie Frankreich und Österreich, bereits für Anpassungen ent­schie­den haben. Leider liegt uns nicht vor, auf wel­che kon­kre­ten Pressestimmen Sie Sich berufen.

Die Absonderungsregelungen sind aktu­ell Empfehlungen des Bundes und wer­den durch das RKI ledig­lich aus­ge­wie­sen (s. bit­te auch https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​Q​u​a​r​a​n​t​a​e​n​e​/​A​b​s​o​n​d​e​r​u​n​g​.​h​tml ). Sie beru­hen nicht mehr pri­mär auf Basis von Bewertung der wis­sen­schaft­li­chen Evidenz durch das RKI, son­dern wur­den poli­tisch durch die MPK, der GMK bzw. durch Herrn Minister Lauterbach selbst fest­ge­legt. Das RKI hat­te Ende März 2022 in dem Erlassbericht (ID 5239) in Vorbereitung auf die dama­li­ge GMK-Sitzung emp­foh­len, in der Allgemeinbevölkerung die ver­pflich­ten­de Absonderung bei Infizierten und Kontaktpersonen durch eine frei­wil­li­ge Selbstisolation aller Personen mit jeg­li­cher aku­ten respi­ra­to­ri­schen Symptomen – unab­hän­gig von der Labordiagnose – für mind. 3–5 Tage zu ersetz­ten. In beson­ders vul­ner­ablen Lebensbereichen (Krankenhaus, Pflege) soll­ten stren­ge­re Regeln grei­fen. Die Empfehlung zur Aufhebung der staat­lich ange­ord­ne­ten Absonderung wur­de poli­tisch jedoch nicht auf­ge­grif­fen, son­dern das eine ver­pflich­ten­den Absonderung für 5 Tage bei Infektionsnachweis for­mu­liert, die das RKI dann aus­wies. Fachlich hält das RKI wei­ter­hin ein Ersetzten der der Absonderungspflicht für nach­weis­lich mit SARS-CoV-2-Infizierte Personen durch eine frei­wil­li­ge, aber kon­se­quent umge­setz­te Selbstisolation jeg­li­cher mit aku­ten respi­ra­to­ri­schen Symptomen erkrank­te Personen für sinn­voll, zumal von die­ser Maßnahme auch die Übertragung ande­rer aku­ter Atemwegserreger redu­ziert wird. 
Was die Entisolierung von COVID-19-Patient*innen im sta­tio­nä­ren Bereich sowie Bewohner*innen in Alten- und Pflegeinrichtungen betrifft (s. bit­te Infografik im Anhang) muss hier regel­haft an Menschen mit Risikofaktoren für einen schwe­ren Verlauf und ggf. unzu­rei­chen­dem Immunschutz im Umfeld gedacht wer­den. Daher emp­fiehlt das RKI hier stren­ge­re Regelungen. 
*****
Bitte setz­te das mor­gen auf die Agenda der Lage-AG. Es reicht ja eben noch zeitlich. 
Vielleicht kön­nen wir noch inter­na­tio­na­le Aspekte ein­bau­en.«

Der Schriftwechsel fin­det sich im Dokument "AW_​ID 5515 – Stellungnahme zur Forderung der Anpassung der Quarantäne- und Isolierungsmaßnahmen.msg" des Leaks unter dem Datum 3.8.22. Im Protokoll von die­sem Tag ist unter TOP 5 ver­merkt: "Antwortvorschlag wur­de ange­nom­men".

"Hospitalisierung 'mit' bzw. 'wegen'! COVID-19"

Am glei­chen Tag wird ein Schriftwechsel zur Frage "Hospitalisierung 'mit' bzw. 'wegen'! COVID-19" doku­men­tiert. Frau Rexroth äußert sich dazu so:

»Die Daten zur Hospitalisierung "mit" bzw. "wegen"! COVID-19 sind nicht ganz gut inter­pre­tier­bar. Die Pflicht zur Krankenhausmeldung gemäß § 6 IfSG greift bei Hospitalisierung "in Bezug auf COVID-19". Es wird immer wie­der Diskutiert, was die­sen Bezug recht­fer­tigt: Nur, wenn die COVID-19-Diagnose eine Hauptdiagnose ist, oder auch wenn, es ein Zufallsbefund ist, der aber im sta­tio­nä­ren Setting Folgen wie Isolierung nach sich zieht? Für die Bewertung der Schwere ist natür­lich "wegen" COVID-19 inter­es­san­ter, für die loka­len Infektionsschutzmaßnahmen aber auch "mit". Wir haben nur ein Meldewesen, aber unter­schied­li­che Ziele – je nach Priorisierung der Ziele erfolgt eine ande­re Eingabe. Weder die Interpretation der Meldenden noch die Eingabe im den GÄ erfolgt exakt standardisiert.
Bei der Ausweisung die­ser Unterscheidung ("mit" vers. "wegen") hat­ten wir uns des­we­gen ja zunächst zurück­ge­hal­ten – wegen den Notwendigkeiten bei der Berechnung der der Impfeffektivität haben wir das jetzt angepasst…«

(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)
Die gele­ak­ten Dokumente gibt es hier.

3 Antworten auf „"Ablage P" des RKI (32). "Absonderungsregelungen wurden politisch durch die MPK, der GMK bzw. durch Herrn Minister Lauterbach selbst festgelegt" [sic]“

  1. Aljazeera schreibt passend:
    "War on Gaza – Polio Vaccine Rollout"
    https://​www​.alja​ze​era​.com/​p​r​o​g​r​a​m​/​n​e​w​s​f​e​e​d​/​2​0​2​4​/​8​/​3​0​/​w​h​o​-​o​u​t​l​i​n​e​s​-​g​a​z​a​-​p​o​l​i​o​-​v​a​c​c​i​n​a​t​i​o​n​-​p​lan

    Da kann ich nur zustim­men. Der Krieg gegen die Bevölkerung im ver­blie­be­nen Gasastreifen wird nun gegen 640 000 Kinder der Region mit neu­en Waffen fort­ge­setzt. Begründung: Ein (1) angeb­li­cher Fall von Polio nach 25 Jahren in dem Gebiet. Das macht dann 640 000 Versuchskaninchen. Was pas­siert mit den Versuchskaninchen nach dem Ende des Experiments?

    Eingesetzt wird ein neu­es Spritzmittel, das zuvor an Kindern wehr­lo­ser Familien in Gambia aus­pro­biert wur­de. Gambia ist ein Land von rei­cher Natur, das iso­liert gele­gen seit Ewigkeiten ter­ro­ri­siert wird. Es sind nicht nur Europäer und US-Amerikaner, die dort ihre Regime errich­ten. Seit Jahren rau­ben chi­ne­si­sche Verbrecherkonzerne mit ihren Fischereiflotten den rei­chen Fischbestand vor der Küste Gamias aus. Der Fang wird zu Fischmehl ver­ar­bei­tet und mit hohem Gewinn an kri­mi­nel­le Konzerne ver­kauft, zumeist in Norwegen, die das Fischmehl in Lachsfarmen ver­füt­tern. Der Lachs wird teu­er als "nach­hal­tig" ver­kauft, wäh­rend den Menschen in Gambia eine wich­ti­ge und tra­di­tio­nel­le Nahrungsquelle geraubt wur­de. In Gambia kön­nen die Menschen nicht offen dar­über reden.
    In Gambia herr­schen beste Voraussetzungen für die Durchführung kri­mi­nel­ler Versuche an Kindern.

    Die Verbrecherorganisation WHO hat dem Spuk im Gasastreifen schon eine "Notfallzulassung" erteilt. Man spricht nun von "pre­qua­li­fi­ed vac­ci­nes". Das Spritzmittel ent­hält ein gen­tech­nisch ver­än­der­tes Virus. Angeblich ist der Einsatz des neu­en Spritzmittels not­wen­dig, weil das bis­he­ri­ge zu vie­le Polioerkrankungen (!) ver­ur­sacht hat. Letzteres wur­de über vie­le Jahre zuvor geleugnet. 

    Es gibt eini­ge Jubelberichte zu dem neu­en Spritzmittel, z. B.
    https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(23)02844–1/fulltext

    Und wie­der mit dabei ist: Die Bill und Melinda Gates Foundation.

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