RKI-Protokolle, After-Leak (30): "Es kommt weiterhin zu leichten Erkrankungen von Geimpften in der Pflege"

Die seit einer Woche sin­ken­de "Inzidenz" wird am 21.4.21 so beschrie­ben: "Kein wei­te­rer Anstieg". Auch bei ande­ren Punkten drängt sich die Frage auf: Haben die Teilnehmenden kei­ne Augen im Kopf?

Denn was zei­gen die vor­ge­stell­ten Folien (im Leak "Lage-National_2021-04–21.pptx")?

Das teil­ent­schwärz­te Dokument gibt es hier, das gele­ak­te Dokument hier. Gelbe Hervorhebungen stam­men von mir. Rot Gerahmtes war geschwärzt, blau wer­den Ergänzungen aus dem Leak gekennzeichnet. 

Noch weni­ger ergie­big als in den Wochen zuvor ist das Testen in Eirichtungen. Von inzwi­schen 642.417 Antigentests wur­den gan­ze 517 posi­tiv durch PCR bestä­tigt, das sind 0.08% (Folie "Testzahlerfassung am RKI_2021-04–21_JS.pptx" im Leak). Zuverlässig ist auch heu­te über Akute Atemwegserkrankungen zu lesen: "ARE-Raten sind im Vergleich zur Vorwoche sta­bil geblie­ben, etwa auf glei­chem Niveau wie im Vorjahr, aber deut­lich nied­ri­ger als in den Jahren davor".

Schmu mit Intensivstationen

Über "COVID-19-Intensivpflichtige" wird die Zahl 4.987 genannt. Sie soll­te bis zum 26.4.21 auf 5.106 stei­gen, um dann rapi­de auf 351 am 24.7.21 zu fal­len (inten​siv​re​gi​ster​.de). Dabei wird gar kein Geheimnis dar­aus gemacht, wel­che Unsicherheitsfaktoren neben der feh­len­den Differenzierung von "an und mit" Erkrankten bestehen:

Als spä­ter die Zahl der Neuaufnahmen aus­ge­wie­sen wur­de, zeig­te sich ein dra­ma­tisch ver­än­der­tes Bild:

Gleicht man die Skalierung an, dann zei­gen bei­de Kurven in der Zusammenschau, wie gering die Zahl der Neuaufnahmen war:

In TOP 5 "Kommunikation" wird die in der letz­ten Sitzung vor­ge­stell­te Risikobewertung dis­ku­tiert. Im Ergebnis wird die Formulierung des Entwurfs, der Anstieg der Zahlen beschleu­ni­ge sich aktu­ell, gestri­chen. Beibehalten wird die fal­sche, weil unvoll­stän­di­ge, Information "Nach einem Rückgang ab Ende Dezember stei­gen die 7‑Tage-Inzidenz und Fallzahlen im Bundesgebiet seit Februar wie­der an" (im Leak die Datei "Aktualisierung_​Risikobewertung zu COVID-2021–04-21-KS.docx", die ver­öf­fent­lich­te Version auf web​.archi​ve​.org). Geblieben ist die Risikoeinschätzung als "als sehr hoch". Wie die Entwicklung tat­säch­lich aus­sah, wur­de im letz­ten Beitrag gezeigt.

"Es kommt weiterhin zu leichten Erkrankungen von Geimpften in der Pflege"

In TOP 6 "RKI-Strategie Fragen" geht es um Tests für "Geimpfte". Aus der Arbeitsgemeinschaft Influenza kommt ein Wunsch, der im Rahmen der Erzählung über den Schutz durch die Spritzen logisch erscheint (der Text war voll­stän­dig geschwärzt):

In TOP 7 "Dokumente" kommt es zur "Diskussion Eckpunktepapier":

Das Papier "Eckpunkte für die MPK am 26. April 2021 zur Vorbereitung der Rechtsverordnung nach § 28c IfSG" aus dem Gesundheitsministerium liegt im Leak als "Eckpunktepapier_611.docx" vor.

Notbremse und Maßnahmenwut

Der Punkt steht im Zusammenhang mit dem an die­sem Tag vom Bundestag beschlos­se­nen "Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite", das eine ent­spre­chen­de Verordnungsermächtigung für Jens Spahn beinhal­te­te. Es wur­de von der Großen Koalition gegen die Stimmen der Opposition und bei Enthaltung der Grünen ange­nom­men. Am 22.4.21 ließ der Bundesrat das Gesetz pas­sie­ren, ohne auch nur den Vermittlungsausschuß anzu­ru­fen. Trotz Verboten hat­ten am 21.4.21 tau­sen­de Menschen gegen das Gesetz demon­striert. Siehe dazu:

Welcher Horrorkatalog trotz zuneh­mend ent­spann­ter Lage beschlos­sen wur­de, ist auf bun​des​ge​sund​heits​mi​ni​ste​ri​um​.de mit Datum 23.4.2021 zu lesen:

»... Was gilt ab einer Inzidenz von 100 für Bürgerinnen und Bürger?

  • Private Treffen sind nur mit einer haus­halts­frem­den Person gestat­tet. Zu den bei­den Haushalten gehö­ren­de Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
  • Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienst­li­chen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus ver­las­sen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außer­dem erlaubt, sich allei­ne drau­ßen zu bewegen.
  • Tagsüber darf Sport nur allei­ne, zu zweit oder mit dem eige­nen Hausstand betrie­ben wer­den. Davon aus­ge­nom­men sind Profisportler. Profisport fin­det ohne Zuschauer statt. Ausgenommen sind auch Kinder, wenn sie drau­ßen kon­takt­los in Gruppen von maxi­mal 5 Kindern trai­nie­ren. Trainer müs­sen ggf. vor­her einen Test machen.
  • Im öffent­li­chen Personennah- und Fernverkehr ein­schließ­lich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder ver­gleich­bar). Außerdem soll das Verkehrsmittel höch­stens mit der Hälfte der regu­lär zuläs­si­gen Fahrgastzahlen besetzt werden.
  • Die Bundesregierung kann dar­über hin­aus per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates wei­te­re Maßnahmen, Präzisierungen und Ausnahmen erlassen.

Was darf öffnen, was muss schließen bei einer Inzidenz über 100?

  • Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser etc. sowie Ladengeschäfte müs­sen schlie­ßen.
  • Öffnen dür­fen Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel ver­kauft wer­den, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel. Sie dür­fen nur ihr übli­ches Sortiment ver­kau­fen. Dabei müs­sen Abstände ein­ge­hal­ten wer­den und die Kunden müs­sen in geschlos­se­nen Räumen eine medi­zi­ni­sche Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder ver­gleich­bar) tra­gen.
  • Möglich ist eben­falls die Nutzung von „Click&Collect“ und bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150 und mit Vorlage eines höch­stens 24 Stunden alten nega­ti­ven Testergebnisses auch von „Click&Meet“-Angeboten.
  • Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten dür­fen mit Hygienekonzepten öff­nen. Besucher müs­sen einen nega­ti­ven Test vor­wei­sen (außer Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht voll­endet haben).
  • Gastronomische Betriebe dür­fen nur außer Haus verkaufen.
  • Übernachtungen zu tou­ri­sti­schen Zwecken sind nicht erlaubt.
  • Werkstätten, Postfilialen, Banken und Waschsalons dür­fen öffnen.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind unter­sagt – mit Ausnahme von medi­zi­ni­schen, the­ra­peu­ti­schen, pfle­ge­ri­schen oder seel­sor­ge­ri­schen Dienstleistungen. Außerdem dür­fen Friseurbetriebe und Fußpfleger geöff­net blei­ben. Diese dür­fen aber nur mit Atemschutzmasken (FFP2 oder ver­gleich­bar) arbei­ten. Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit nega­ti­vem Test möglich.

Sind Ausgangsbeschränkungen ein verhältnismäßiges Instrument zur Bekämpfung der Pandemie?

Ab einer 7‑Tage-Inzidenz von über 100 sind Ausgangsbeschränkungen ein wich­ti­ges Mittel, um das Infektionsgeschehen effek­tiv ein­zu­däm­men. Eine Vielzahl wis­sen­schaft­li­cher Studien unter­stützt die­sen Befund (Verlinkung Studien ). Die Ausgangsbeschränkung ist aus­schließ­lich auf den Zeitraum begrenzt, in dem die Notbremse greift, sie kann nicht rein vor­sorg­lich ange­ord­net werden.

Verschiedene Gerichte haben bereits bestä­tigt, dass Ausgangsbeschränkungen zuläs­sig sind. Ausgangsbeschränkungen sind kei­ne Freiheitsentziehung, sie schrän­ken viel­mehr die Benutzung öffent­li­cher Räume wäh­rend der nor­ma­len Ruhens- und Schlafenszeiten ein. Aus trif­ti­gen Gründen dür­fen Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnung auch wei­ter­hin ver­las­sen.«

An die­ser Stelle wer­den bür­ger­nah die­se "Wissenschaftlichen Studien" ver­linkt:

Die erste Arbeit ist ein Preprint vor allem bri­ti­scher ModelliererInnen und beginnt mit der nicht beleg­ten Behauptung "Die erste Welle des neu­ar­ti­gen Coronavirus SARS-CoV‑2 führ­te in den mei­sten west­eu­ro­päi­schen Ländern zu einer deut­li­chen Übersterblichkeit". Die AutorInnen wur­den von einer Vielzahl von Stiftungen finan­ziert, etwa der "Open Philanthropy". Der Milliardärsclub hat allein für die Begleitung der Coronapolitik mehr als 30 Millionen Dollar zur Verfügung gestellt (open​phil​an​thro​py​.org). Auch die "Boehringer Ingelheim Stiftung" gab ihr Bestes.

Der zwei­te Preprint unter­such­te nächt­li­che Ausgangssperren in Quebec und ver­glich das dor­ti­ge Mobilitätsverhalten mit Ontario, wo es die­se Beschränkung nicht gab. Das Ergebnis: "Die Einführung der Ausgangssperre war mit einem unmit­tel­ba­ren Rückgang der nächt­li­chen Mobilität ver­bun­den". Wow!

Die drit­te Modellierung wur­de danach, im April 2021, auf euro​sur​veil​lan​ce​.org ver­öf­fent­licht und kommt zu dem Ergebnis: "Wir schätz­ten, dass die sozia­le Distanzierung, die Anfang Januar 2021 schritt­wei­se ein­ge­führt wur­de, die effek­ti­ve Reproduktionszahl der histo­ri­schen SARS-CoV-2-Stämme unter 1 sen­ken konn­te, was zu ihrem Rückgang führ­te, wäh­rend die B.1.1.7‑Fälle expo­nen­ti­ell zunah­men". Wenn das nicht für die Maßnahmen spricht!

Das Ministerium infor­miert weiter:

»Warum ist ein gemeinsamer Besuch von Eltern und ihren Kindern bis 14 Jahre bei den Großeltern oder ein Besuch von zusammenlebenden Paaren in einem anderen Haushalt nicht möglich?

Das Coronavirus SARS-CoV‑2 wird vor­nehm­lich durch die Atemluft über­tra­gen. Wechselnde Zusammenkünfte zwi­schen Menschen erhö­hen das Risiko im Hinblick auf Ansteckungen. Besonders bei Zusammenkünften im pri­va­ten Kontext bestehen oft beson­de­re Herausforderungen, hin­rei­chend stren­ge Hygienevorschriften dau­er­haft ein­zu­hal­ten. Deshalb ist eine Begrenzung auf Zusammenkünfte von einem Haushalt mit höch­stens einer wei­te­ren Person vor­ge­se­hen. Die Vorschrift trägt dazu bei, Infektionsketten beson­ders wirk­sam zu unterbrechen.

Kinder bis 14 Jahre wer­den dabei inso­fern nicht mit­ge­zählt, als zuläs­si­ge Treffen zwi­schen Erwachsenen auch im Beisein ihrer jewei­li­gen Kinder mög­lich blei­ben und sozia­le Kontakte nicht über­mä­ßig ein­ge­schränkt wer­den sollen…

Was gilt in Schulen?

  • Solange Präsenzunterricht statt­fin­det, müs­sen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer zwei Mal pro Woche gete­stet wer­den. Um die Beschaffung und Durchführung der Tests küm­mern sich die Bundesländer in eige­ner Zuständigkeit.
  • Ab einer sta­bi­len Inzidenz (an drei Tagen hin­ter­ein­an­der) über 100 muss im Wechselunterricht unter­rich­tet wer­den. Über die Form des Wechselmodells (tage­wei­se, wöchent­lich…) ent­schei­den die Länder bzw. Schulen.
  • Ab einer sta­bi­len Inzidenz von 165 ist Präsenzunterricht in den Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außer­schu­li­schen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähn­li­chen Einrichtungen unter­sagt. Kindertageseinrichtungen wer­den geschlos­sen. Die Länder kön­nen eine Notbetreuung organisieren.
  • Die Bundesländer kön­nen von die­sen Regelungen Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen vorsehen.

Gelten die Regeln auch für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete?

Die Bundesregierung wird per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates Ausnahmen erlas­sen. Insbesondere kann es z.B. beson­de­re Regelungen für Geimpfte, Genesene oder nega­tiv Getestete geben…«

3‑G war geboren.

(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)

2 Antworten auf „RKI-Protokolle, After-Leak (30): "Es kommt weiterhin zu leichten Erkrankungen von Geimpften in der Pflege"“

  1. https://​cen​ter​for​he​alths​e​cu​ri​ty​.org/​o​u​r​-​w​o​r​k​/​r​e​s​e​a​r​c​h​-​p​r​o​j​e​c​t​s​/​p​r​o​j​e​c​t​-​a​r​c​h​ive
    Boosting NATO Resilience to Biological Threats

    The Center aims to streng­then glo­bal health secu­ri­ty by pre­pa­ring NATO for bio­lo­gi­cal attacks. The Boosting NATO Resilience to Biological Threats Project will first exami­ne cur­rent NATO pre­pared­ness for bio­lo­gi­cal thre­ats. Next, the team will prepa­re and con­duct a series of table­top sce­na­rio exer­cis­es for NATO lea­der­ship, aiming to simu­la­te out­break respon­se manage­ment and pro­mo­te reflec­tion on cur­rent levels of NATO pre­pared­ness for bio­lo­gi­cal thre­ats. Finally, the team will con­ti­n­ue to enga­ge with NATO as they streng­then pre­pared­ness against bio­lo­gi­cal threats.

    The table­top sce­na­rio exer­cis­es act as cen­ter­pie­ces to the pro­ject and draw on a varie­ty of inter­na­tio­nal­ly-reco­gnized thre­ats and con­cerns regar­ding glo­bal health secu­ri­ty. These include bio­ter­ro­rism, pro­tec­tion of civi­li­ans and mili­ta­ry forces, medi­cal coun­ter­me­a­su­re stock­pi­ling, risk com­mu­ni­ca­ti­on, bor­der clo­sures, and emer­ging infec­tious dise­a­ses, among other topics.

    Ultimately, the pro­ject team would work towards the inte­gra­ti­on of resi­li­ence requi­re­ments for bio­lo­gi­cal thre­ats into NATO’s base­line requi­re­ments for civil pre­pared­ness. These resi­li­ence requi­re­ments would ran­ge from tra­di­tio­nal­ly public health-ori­en­ted goals such as having systems of sur­veil­lan­ce, detec­tion and rapid respon­se to infec­tious dise­a­se thre­ats, to more defen­se-rela­ted goals such as having attri­bu­ti­on capa­bi­li­ties in the event of a bio­lo­gi­cal attack.

    Die Open Philantropy Foundation wird dort als Unterstützer aufgeführt.

    Diese Stiftung unter­stützt auch "Helena​.org", eine Art Netzwerk, dem auch ICAN (Friedensnobelpreisträger – für das Atomwaffenverbot).
    Ich wun­de­re mich nicht mehr über die Folgsamkeit bzw. Beteiligung der mei­sten NGOs an dem coro­na­ren Wahnsinn.

    Interessanterweise führ­te die NIT (nuclear thre­at initia­ti­ve) zusam­men mit der Münchner Sicherheitskonferenz das Planspiel zu "M‑Pox" im Februar 2022 durch. (hier ein lang­wei­li­ges aber evtl. doch aus­sa­ge­kräf­ti­ges Video: https://​rum​ble​.com/​v​1​6​2​c​l​0​-​m​o​n​k​e​y​p​o​x​-​n​t​i​-​t​a​b​l​e​t​o​p​-​r​e​v​i​e​w​-​n​o​v​-​2​0​2​1​-​m​a​r​g​a​r​e​t​-​p​e​g​g​y​-​h​a​m​b​u​r​g​-​j​a​m​i​e​-​y​a​s​s​i​f​-​.​h​tml)

    Diese Public Private Partnership Politik muss end­lich deba­tiert und besten­falls been­det werden.

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