Die seit einer Woche sinkende "Inzidenz" wird am 21.4.21 so beschrieben: "Kein weiterer Anstieg". Auch bei anderen Punkten drängt sich die Frage auf: Haben die Teilnehmenden keine Augen im Kopf?
Denn was zeigen die vorgestellten Folien (im Leak "Lage-National_2021-04–21.pptx")?
Das teilentschwärzte Dokument gibt es hier, das geleakte Dokument hier. Gelbe Hervorhebungen stammen von mir. Rot Gerahmtes war geschwärzt, blau werden Ergänzungen aus dem Leak gekennzeichnet.
Noch weniger ergiebig als in den Wochen zuvor ist das Testen in Eirichtungen. Von inzwischen 642.417 Antigentests wurden ganze 517 positiv durch PCR bestätigt, das sind 0.08% (Folie "Testzahlerfassung am RKI_2021-04–21_JS.pptx" im Leak). Zuverlässig ist auch heute über Akute Atemwegserkrankungen zu lesen: "ARE-Raten sind im Vergleich zur Vorwoche stabil geblieben, etwa auf gleichem Niveau wie im Vorjahr, aber deutlich niedriger als in den Jahren davor".
Schmu mit Intensivstationen
Über "COVID-19-Intensivpflichtige" wird die Zahl 4.987 genannt. Sie sollte bis zum 26.4.21 auf 5.106 steigen, um dann rapide auf 351 am 24.7.21 zu fallen (intensivregister.de). Dabei wird gar kein Geheimnis daraus gemacht, welche Unsicherheitsfaktoren neben der fehlenden Differenzierung von "an und mit" Erkrankten bestehen:
Als später die Zahl der Neuaufnahmen ausgewiesen wurde, zeigte sich ein dramatisch verändertes Bild:
Gleicht man die Skalierung an, dann zeigen beide Kurven in der Zusammenschau, wie gering die Zahl der Neuaufnahmen war:
In TOP 5 "Kommunikation" wird die in der letzten Sitzung vorgestellte Risikobewertung diskutiert. Im Ergebnis wird die Formulierung des Entwurfs, der Anstieg der Zahlen beschleunige sich aktuell, gestrichen. Beibehalten wird die falsche, weil unvollständige, Information "Nach einem Rückgang ab Ende Dezember steigen die 7‑Tage-Inzidenz und Fallzahlen im Bundesgebiet seit Februar wieder an" (im Leak die Datei "Aktualisierung_Risikobewertung zu COVID-2021–04-21-KS.docx", die veröffentlichte Version auf web.archive.org). Geblieben ist die Risikoeinschätzung als "als sehr hoch". Wie die Entwicklung tatsächlich aussah, wurde im letzten Beitrag gezeigt.
"Es kommt weiterhin zu leichten Erkrankungen von Geimpften in der Pflege"
In TOP 6 "RKI-Strategie Fragen" geht es um Tests für "Geimpfte". Aus der Arbeitsgemeinschaft Influenza kommt ein Wunsch, der im Rahmen der Erzählung über den Schutz durch die Spritzen logisch erscheint (der Text war vollständig geschwärzt):
In TOP 7 "Dokumente" kommt es zur "Diskussion Eckpunktepapier":
Das Papier "Eckpunkte für die MPK am 26. April 2021 zur Vorbereitung der Rechtsverordnung nach § 28c IfSG" aus dem Gesundheitsministerium liegt im Leak als "Eckpunktepapier_611.docx" vor.
Notbremse und Maßnahmenwut
Der Punkt steht im Zusammenhang mit dem an diesem Tag vom Bundestag beschlossenen "Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", das eine entsprechende Verordnungsermächtigung für Jens Spahn beinhaltete. Es wurde von der Großen Koalition gegen die Stimmen der Opposition und bei Enthaltung der Grünen angenommen. Am 22.4.21 ließ der Bundesrat das Gesetz passieren, ohne auch nur den Vermittlungsausschuß anzurufen. Trotz Verboten hatten am 21.4.21 tausende Menschen gegen das Gesetz demonstriert. Siehe dazu:
Welcher Horrorkatalog trotz zunehmend entspannter Lage beschlossen wurde, ist auf bundesgesundheitsministerium.de mit Datum 23.4.2021 zu lesen:
»... Was gilt ab einer Inzidenz von 100 für Bürgerinnen und Bürger?
- Private Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet. Zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.
- Tagsüber darf Sport nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden. Davon ausgenommen sind Profisportler. Profisport findet ohne Zuschauer statt. Ausgenommen sind auch Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal 5 Kindern trainieren. Trainer müssen ggf. vorher einen Test machen.
- Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Außerdem soll das Verkehrsmittel höchstens mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen besetzt werden.
- Die Bundesregierung kann darüber hinaus per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates weitere Maßnahmen, Präzisierungen und Ausnahmen erlassen.
Was darf öffnen, was muss schließen bei einer Inzidenz über 100?
- Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser etc. sowie Ladengeschäfte müssen schließen.
- Öffnen dürfen Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel. Sie dürfen nur ihr übliches Sortiment verkaufen. Dabei müssen Abstände eingehalten werden und die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
- Möglich ist ebenfalls die Nutzung von „Click&Collect“ und bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150 und mit Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten negativen Testergebnisses auch von „Click&Meet“-Angeboten.
- Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten dürfen mit Hygienekonzepten öffnen. Besucher müssen einen negativen Test vorweisen (außer Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
- Gastronomische Betriebe dürfen nur außer Haus verkaufen.
- Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
- Werkstätten, Postfilialen, Banken und Waschsalons dürfen öffnen.
- Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpfleger geöffnet bleiben. Diese dürfen aber nur mit Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) arbeiten. Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit negativem Test möglich.
Sind Ausgangsbeschränkungen ein verhältnismäßiges Instrument zur Bekämpfung der Pandemie?
Ab einer 7‑Tage-Inzidenz von über 100 sind Ausgangsbeschränkungen ein wichtiges Mittel, um das Infektionsgeschehen effektiv einzudämmen. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien unterstützt diesen Befund (Verlinkung Studien ). Die Ausgangsbeschränkung ist ausschließlich auf den Zeitraum begrenzt, in dem die Notbremse greift, sie kann nicht rein vorsorglich angeordnet werden.
Verschiedene Gerichte haben bereits bestätigt, dass Ausgangsbeschränkungen zulässig sind. Ausgangsbeschränkungen sind keine Freiheitsentziehung, sie schränken vielmehr die Benutzung öffentlicher Räume während der normalen Ruhens- und Schlafenszeiten ein. Aus triftigen Gründen dürfen Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnung auch weiterhin verlassen.«
An dieser Stelle werden bürgernah diese "Wissenschaftlichen Studien" verlinkt:
Understanding the effectiveness of government interventions in Europe’s second wave of COVID-19 (Sharma et al.)
Impact of a nighttime curfew on overnight mobility (Gha-semi et al.)
Impact of January 2021 curfew measures on SARS-CoV‑2 B.1.1.7 circula-tion in France (Di Domenico et al.)
Die erste Arbeit ist ein Preprint vor allem britischer ModelliererInnen und beginnt mit der nicht belegten Behauptung "Die erste Welle des neuartigen Coronavirus SARS-CoV‑2 führte in den meisten westeuropäischen Ländern zu einer deutlichen Übersterblichkeit". Die AutorInnen wurden von einer Vielzahl von Stiftungen finanziert, etwa der "Open Philanthropy". Der Milliardärsclub hat allein für die Begleitung der Coronapolitik mehr als 30 Millionen Dollar zur Verfügung gestellt (openphilanthropy.org). Auch die "Boehringer Ingelheim Stiftung" gab ihr Bestes.
Der zweite Preprint untersuchte nächtliche Ausgangssperren in Quebec und verglich das dortige Mobilitätsverhalten mit Ontario, wo es diese Beschränkung nicht gab. Das Ergebnis: "Die Einführung der Ausgangssperre war mit einem unmittelbaren Rückgang der nächtlichen Mobilität verbunden". Wow!
Die dritte Modellierung wurde danach, im April 2021, auf eurosurveillance.org veröffentlicht und kommt zu dem Ergebnis: "Wir schätzten, dass die soziale Distanzierung, die Anfang Januar 2021 schrittweise eingeführt wurde, die effektive Reproduktionszahl der historischen SARS-CoV-2-Stämme unter 1 senken konnte, was zu ihrem Rückgang führte, während die B.1.1.7‑Fälle exponentiell zunahmen". Wenn das nicht für die Maßnahmen spricht!
Das Ministerium informiert weiter:
»Warum ist ein gemeinsamer Besuch von Eltern und ihren Kindern bis 14 Jahre bei den Großeltern oder ein Besuch von zusammenlebenden Paaren in einem anderen Haushalt nicht möglich?
Das Coronavirus SARS-CoV‑2 wird vornehmlich durch die Atemluft übertragen. Wechselnde Zusammenkünfte zwischen Menschen erhöhen das Risiko im Hinblick auf Ansteckungen. Besonders bei Zusammenkünften im privaten Kontext bestehen oft besondere Herausforderungen, hinreichend strenge Hygienevorschriften dauerhaft einzuhalten. Deshalb ist eine Begrenzung auf Zusammenkünfte von einem Haushalt mit höchstens einer weiteren Person vorgesehen. Die Vorschrift trägt dazu bei, Infektionsketten besonders wirksam zu unterbrechen.
Kinder bis 14 Jahre werden dabei insofern nicht mitgezählt, als zulässige Treffen zwischen Erwachsenen auch im Beisein ihrer jeweiligen Kinder möglich bleiben und soziale Kontakte nicht übermäßig eingeschränkt werden sollen…
Was gilt in Schulen?
- Solange Präsenzunterricht stattfindet, müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer zwei Mal pro Woche getestet werden. Um die Beschaffung und Durchführung der Tests kümmern sich die Bundesländer in eigener Zuständigkeit.
- Ab einer stabilen Inzidenz (an drei Tagen hintereinander) über 100 muss im Wechselunterricht unterrichtet werden. Über die Form des Wechselmodells (tageweise, wöchentlich…) entscheiden die Länder bzw. Schulen.
- Ab einer stabilen Inzidenz von 165 ist Präsenzunterricht in den Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Kindertageseinrichtungen werden geschlossen. Die Länder können eine Notbetreuung organisieren.
- Die Bundesländer können von diesen Regelungen Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen vorsehen.
Gelten die Regeln auch für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete?
Die Bundesregierung wird per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates Ausnahmen erlassen. Insbesondere kann es z.B. besondere Regelungen für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete geben…«
3‑G war geboren.
(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)
https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/aya-velazquez-auch-der-verfassungsschutz-konnte-die-rki-files-nicht-verhindern-li.2246782
https://centerforhealthsecurity.org/our-work/research-projects/project-archive
Boosting NATO Resilience to Biological Threats
The Center aims to strengthen global health security by preparing NATO for biological attacks. The Boosting NATO Resilience to Biological Threats Project will first examine current NATO preparedness for biological threats. Next, the team will prepare and conduct a series of tabletop scenario exercises for NATO leadership, aiming to simulate outbreak response management and promote reflection on current levels of NATO preparedness for biological threats. Finally, the team will continue to engage with NATO as they strengthen preparedness against biological threats.
The tabletop scenario exercises act as centerpieces to the project and draw on a variety of internationally-recognized threats and concerns regarding global health security. These include bioterrorism, protection of civilians and military forces, medical countermeasure stockpiling, risk communication, border closures, and emerging infectious diseases, among other topics.
Ultimately, the project team would work towards the integration of resilience requirements for biological threats into NATO’s baseline requirements for civil preparedness. These resilience requirements would range from traditionally public health-oriented goals such as having systems of surveillance, detection and rapid response to infectious disease threats, to more defense-related goals such as having attribution capabilities in the event of a biological attack.
Die Open Philantropy Foundation wird dort als Unterstützer aufgeführt.
Diese Stiftung unterstützt auch "Helena.org", eine Art Netzwerk, dem auch ICAN (Friedensnobelpreisträger – für das Atomwaffenverbot).
Ich wundere mich nicht mehr über die Folgsamkeit bzw. Beteiligung der meisten NGOs an dem coronaren Wahnsinn.
Interessanterweise führte die NIT (nuclear threat initiative) zusammen mit der Münchner Sicherheitskonferenz das Planspiel zu "M‑Pox" im Februar 2022 durch. (hier ein langweiliges aber evtl. doch aussagekräftiges Video: https://rumble.com/v162cl0-monkeypox-nti-tabletop-review-nov-2021-margaret-peggy-hamburg-jamie-yassif-.html)
Diese Public Private Partnership Politik muss endlich debatiert und bestenfalls beendet werden.