"Veranstaltungen mit Schweinen wie Messen oder Versteigerungen sind verboten"

Es juckt mich natür­lich in den Fingern, aus die­sem Satz aus dem Artikel "Afrikanische Schweinepest wirkt sich auch auf Vorderpfalz aus" (swr​.de, 6.8.24) ein böses Wortspiel zu machen. Ich den­ke, das bekom­men die LeserInnen auch allei­ne hin.

Ich mag da naiv sein, aber das mit der Pest leuch­tet mir irgend­wie ein. Das im Februar/​März und noch ein­mal im Mai 2021 in Düsseldorf aus­ge­spro­che­ne Verweilverbot in Touristengebieten war dage­gen so bekloppt wie totalitär.

Die Begründung, daß "wir mitt­ler­wei­le elf Fälle der soge­nann­ten indi­schen Virus-Variante zu ver­zeich­nen haben, die noch­mals 20 bis 30 Prozent infek­tiö­ser ist als die bri­ti­sche Mutation" (rp​-online​.de, 26.5.21), wur­de dann auch wenig ernstgenommen.

Schon die Aktion im Februar wur­de in "Düpsseldorf" im Wortsinn ausgessen:


Wenn auch nicht für den vor­geb­li­chen Infektionsschutz, so aber finan­zi­ell, lohn­ten sich für die Stadt die "Maßnahmen"; aller­dings nur, wenn die Kosten für ihre Durchsetzung außer Acht gelas­sen werden:

In dem Artikel wird von 13.000 Bußgeldverfahren gespro­chen, in Dortmund habe es sogar 34.300 gege­ben, Spitzenreiter in peku­niä­rer Hinsicht war aller­dings Duisburg mit Einnahmen in Höhe von 3,4 Millionen Euro. Die Stadt woll­te die Verfahren nicht genau­er auf­schlüs­seln, doch:

»Konkrete Zahlen kann die Stadt auch zu Verstößen gegen die Impfpflicht von Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Arztpraxen lie­fern. Insgesamt sei­en 123 Betretungs- und Tätigkeitsverbote aus­ge­spro­chen wor­den. Diese haben inzwi­schen aber ihre Gültigkeit ver­lo­ren, da das Gesetz nur bis Ende ver­gan­ge­nen Jahres gül­tig war...

Waren 2020 zunächst drei, dann sogar vier Kammern und 15 Richter mit infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Verfahren betraut, konn­te die Zahl zuletzt auf zwei Kammern und sie­ben Richter redu­ziert wer­den. Bei der Stadt waren zu Spitzenzeiten (Januar 2022) rund 600 Mitarbeitende (500 Vollzeitstellen) mit dem Management von Corona beschäf­tigt…«


Verweilberbot und gesicherte Brauchtumszone

Düsseldorf stand nicht allein mit der­lei Drangsalierung, war aber beson­ders krea­tiv. Im Karneval 2022 hat­te man die Altstadt zur "gesi­cher­ten Brauchtumszone" erklärt. "Sie folgt auf das bra­chia­le „Verweilverbot“ und das wir­kungs­lo­se „Ansammlungsverbot“ an Silvester" (rp​-online​.de, 10.2.22).


Jemand, der Psychologie, Neurowissenschaften und Philosophie stu­diert hat und fol­ge­rich­tig eine Agentur für Online-Marketing betreibt (xing​.com), trug im März 2021 auf bedeu​tungon​line​.de Erhellendes zum Thema bei:

Etwa: "Ist das Verweilverbot aus viro­lo­gi­scher Sicht sinn­voll?
Möglicherweise ist es in einem gewis­sen Umfang sinn­voll. Mehrere Virologen hat­ten im Einklang mit RKI-Chef Lothar Wieler betont, dass die Ansteckungsgefahr dann im Freien stark sinkt (bis gegen null), wenn sich die Menschen bewe­gen…
"

5 Antworten auf „"Veranstaltungen mit Schweinen wie Messen oder Versteigerungen sind verboten"“

  1. Auszüge
    1) Das neue Koblenzer Bürgerbad ist durch mas­si­ve Hightech wohl das modern­ste in ganz Deutschland
    Bildlose Kameras wachen über Gäste im Moselbad
    29.07.2024 – 12:16
    HEP
    https://​www​.blick​-aktu​ell​.de/​B​e​r​i​c​h​t​e​/​B​i​l​d​l​o​s​e​-​K​a​m​e​r​a​s​-​w​a​c​h​e​n​-​u​e​b​e​r​-​G​a​e​s​t​e​-​i​m​-​M​o​s​e​l​b​a​d​-​5​9​8​7​2​7​.​h​tml

    2a)
    Auf unse­rem Parkplatz und in der Tiefgarage erfolgt die Registrierung der Autokennzeichen elek­tro­nisch. … Das ein­fa­che System ohne Schranken und Papierchen ermög­licht ein stress­frei­es An- und Abreisen.

    https://​mosel​bad​-koblenz​.de/​i​n​fo/

    2b)
    1.6. Spezielle Verhaltens- und Nutzungsanforderungen …

    1.8. …

    3.4. Das am Eingang aus­ge­hän­dig­te Armband mit inte­grier­tem ChipCoin ist wäh­rend der gesam­ten Besuchsdauer am Hand- oder Fußgelenk zu tragen.

    6.2. …[Die Aufzeichnungen ] wer­den nicht der Öffentlichkeit zugäng­lich gemacht. Eine Ausnahme …

    9.7. …Hinweisschilder mit ver­bind­li­chen Verhaltensvorgaben …

    11.2. Schwimmunkundigen …

    https://​mosel​bad​-koblenz​.de/​a​gb/

    2c)
    – IDENTITÄT DES VERANTWORTLICHEN

    - NUTZUNG VON META-PIXEL

    DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER [ein­ge­fügt: in Hessen!]

    Bitte beach­ten Sie …ver­trau­li­che Informationen per Briefpost zu übermitteln.
    https://​mosel​bad​-koblenz​.de/​d​a​t​e​n​s​c​h​u​tz/

  2. Wildschweine haben kei­nen Sinn für etai­ge Betretungsverbote und sie lau­fen schon­mal quer über den Weg, somit macht ein ein sol­cher Warnhinweis nur wenig Sinn.

  3. Verweilverbot – Verweilberbot – Verweil-Bier-Boot…langsam macht es Sinn… 

    …hier Band Erdmöbel hab ich so in Erinnerung, dass sie der Coronapolitik doch etwas auf dem Leim gegan­gen waren…aber nur mal als Zeitdokument…vor Corona haben Sie das 'Alte Gasthaus Love – seit 1607' u.a. mit 'Vergnügungslokal mit Weinzwang' besungen:
    https://m.youtube.com/watch?v=m84kv4te8Fc&t=6s&pp=2AEGkAIB -
    wäh­rend Corona über das Wort 'Beherbergungsverbot':
    https://m.youtube.com/watch?v=2tjcMMJhbxw&pp=ygUdZXJkbcO2YmVsIGJlaGVyYmVyZ3VuZ3N2ZXJib3Q%3D ,
    da sag ich doch 'Mein lie­ber Herr Gesangsverein!'… 

    Aber das mit den Signalen interpretieren…da kann aller­hand vor­kom­men, das weiss man aus den Weiterbildungsfilmen dazu:
    https://m.youtube.com/watch?v=de2hfhUOuZ8

    Also, wenn wir schon bei Schweinen und dem Weltall sind, nicht nur die Interpretation von Signalen kann schwie­rig sein, auch Kurskorrekturen:
    https://m.youtube.com/watch?v=0ArDw1cVSrg&pp=ygUTc2Nod2VpbmUgaW0gd2VsdGFsbA%3D%3D – tja, wer nicht wie wir sei­ne Hausaufgaben gemacht hat­te, da konn­te man­cher und man­che sich schein­bar nicht mehr ans klei­ne Einmaleins erinnern…

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