RKI-Protokolle, nächste Runde (I): Keine "schwere, hochkontagiöse Krankheit"

Wie berich­tet, hat das RKI heu­te "wei­test­ge­hend" ent­schwärz­te Protokolle sei­nes Krisenstabs bis April 2021 vor­ge­legt. Die wei­te­ren sol­len "so schnell wie mög­lich" ver­öf­fent­licht wer­den. Gibt es neue Erkenntnisse? Auf jeden Fall wird deut­lich, wie absurd die ellen­lan­gen und teu­ren Begründungen für die bis­he­ri­gen Schwärzungen waren. Was hät­te an der nun unter TOP 1 "Aktuelle Lage" am 14.1.20 frei­ge­ge­be­nen Stelle geheim­hal­tungs­be­dürf­tig gewe­sen sein kön­nen (außer der unglück­li­chen Sprache)?

Das neue Dokument gibt es hier. ZIG = Zentrum für Internationalen Gesundheitsschutz des RKI. IBBS = Informationsstelle des Bundes für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene, mehr dazu hier. Gelbe Hervorhebungen stam­men von mir.

Es gibt aller­dings Stellen von Interesse, man­che sogar von Brisanz. Die Schwärzung die­ser Stelle ist ein­deu­tig poli­tisch moti­viert gewesen:

Abstimmung mit TIB Molbiol von Olfert Landt?

Am Tag vor der Sitzung hat­te Christian Drosten mit Olfert Landt und ande­ren auf der WHO-Seite ihr Protokoll für einen PCR-Test ver­öf­fent­licht. Zu die­sem Zeitpunkt waren 41 Erkrankungen aus Wuhan gemel­det. Das RKI bestell­te nach Rücksprache mit der Charité meh­re­re für die Tests erfor­der­li­che Primer. Spätestens seit dem 11.1. war Landt mit der Vermarktung sei­nes Tests beschäf­tigt (aus­führ­lich zur Abfolge: Unsere „Drosten-Test“-Pandemie).

Es ist kein Beweis, aber in die Lücke des zwei­ten Spiegelstrichs paßt exakt "TIB Molbiol". KS steht hier für "Koordinierungsstelle". Es wird nicht erklärt, wer sich dahin­ter ver­birgt. Die Protokolle sind über­schrie­ben mit "Koordinierungsstelle des RKI".

Keine "schwere, hochkontagiöse Krankheit"

Kontagiosität bedeu­tet Ansteckungsfähigkeit. Im nun ent­schwärz­ten Tagesordnungspunkt 6 ist zu lesen:

STAKOB ist der "Stän­di­ge Arbeits­kreis der Kom­pe­tenz- und Be­hand­lungs­zentren für Krank­hei­ten durch hoch­pathogene Erreger" des RKI.

Im TOP 7 "Transport (Grenzübergangsstellen)" ist nun zu lesen: "Für die aktu­el­le Lage in Wuhan wur­de vom Koordinator aus Griechenland eine 'Advisory Groupe' [sic] ein­ge­rich­tet, für die (FG32) als Expertin ein­ge­la­den wur­de und das RKI ver­tritt; dar­über hin­aus sind Kollegen aus Hamburg (Hamburg Port Health Center) vertreten."


Anders, als von ein­schlä­gi­gen Portalen erwar­tet, ver­birgt sich im Protokoll vom 16.1.20 in den bis­lang geschwärz­ten Stellen unter TOP 1 "Aktuelle Lage" kein Hinweis auf einen Laborursprung des Virus. Offengelegt wur­den die­se Passagen:

GHSI dürf­te die Global Health Security Initiative sein, in der sich seit 2001 eini­ge west­li­che Länder mit dem Thema "Bioterrorismus" befas­sen. Neben sprach­li­chen Ausrutschern fin­det sich in den Passagen nichts Bedenkliches. Albern ist die Schwärzung des Namens von Christian Drosten, der unschwer als Mitautor der zitier­ten Veröffentlichung aus­zu­ma­chen ist.

"Von einer detaillierten Beantwortung der Fragestellungen wird abgesehen"

Durch bis­he­ri­ge Schwärzungen war unklar, wovon abge­se­hen wur­de. Nun ist zu lesen, daß es um ein "Capacity Review Tool" der WHO ging. Auch hier ist die Schwärzung des Namens Unsinn, ist doch Christian Drosten als Leiter des Konsiliarlabors der Charité bekannt.

(wird fort­ge­setzt)

3 Antworten auf „RKI-Protokolle, nächste Runde (I): Keine "schwere, hochkontagiöse Krankheit"“

  1. "
    (Mai 2024) Es gab eine IMPFPFLICHT (!) für Mitarbeiter des Gesundheitssystems und für Soldaten. Heute kaum zu glau­ben, aber kein Märchen. Es war grau­sa­me Wirklichkeit. Wikipedia schreibt: "Ab Oktober 2021 befür­wor­te­ten u. a. die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Marburger Bund, die Ministerpräsidenten Söder (Bayern, CSU), Günther (Schleswig-Holstein, CDU), Kretschmann (Baden-Württemberg, Grüne), Weil (Niedersachsen, SPD) und Ramelow (Thüringen, Linke) eine all­ge­mei­ne Impfpflicht." Zitat Ende. Mit dem Wissen von heu­te: Wahnsinn.

    In einem küh­nen "Doppelbeschluss" am 7. Juli 2022 (1 WB 2.22 – BVerwGE 176, 138) hat der 1. WEHRDIENSTSENAT am Leipziger BUNDESVERWALTUNGSGERICHT (BVerwG) die Impfpflicht für Soldaten als recht­mä­ßig ein­ge­stuft. Gleichzeitig ABER hat das Hohe Gericht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMV) auf­ge­ge­ben, die Notwendigkeit der Covid-19-Impfung fort­lau­fend zu über­wa­chen und bei ver­än­der­ten Umständen eine erneu­te Ermessensentscheidung zu tref­fen. Ich hat­te 2022 die Ehre, per­sön­lich den PEI-Ober-Chargen-Prüfer befra­gen zu dür­fen. Daraus und aus eini­gen ande­ren Interviews (etwa zur Statisik, zur Qualitätssicherung, usw) wur­de mir klar, dass PEI und RKI auf absur­de Weise arbei­ten (kei­ne Ahnung von Rayleigh- & Mie-Streuung, kein Raman-Mikroskop, kei­ne Ulbricht-Kugel, alber­ne pH- und Farb-Bestimmung; abstru­se Messungen an RNA…). Das Hohe Gericht hat­te die Fachkenntnis nicht und folg­te lei­der den Behörden. Eine Befragungen im Deutschen Bundestag des Bundesverteidigungsministers am 29 Nov. 2023 und eine par­la­men­ta­ri­sche Anfrage noch im April 2024 an das BMV lie­fer­ten noch das Ergebnis, dass eine Abschaffung der Impfpflicht für Soldaten unmög­lich sei.

    Nun aber, für Mi., 29. Mai 2024 war unter dem unter Vorsitz des mir sehr geschätz­ten Berufsrichters Herrn Dr. HÄUSSLER die Fortsetzung die­ses Prozesses, also des­sen Evaluierung geplant. Beide Seiten hat­te im Vorfeld Informationen an deas BVerwG zusen­den. Während die Seite der Verteidiger umfang­rei­che Materialien an das Gericht sand­te, hat das das BMV dem BVerwG nur alte geschwärz­te Dateien gesandt! Eine deut­sche Bundesoberbehörde, ein deut­sches Bundesministerium, wel­che das BVerwG (ein Höchstgericht, wie man Österreich tref­fend sagt) auf die­se Weise "infor­miert", begeht einen Offenbarungseid. Die Botschaft ist klar: mehr haben wir nicht. Am Vorabend, am 28. Mai 2024, dann der Paukenschlag: die COVID-19-Massnahme wer­den aus dem ver­pflich­ten­den BASIS-IMPFSCHEMA der Bundeswehr getilgt (1 Tag vor der Verhandlung). In der Pressemelungs des BVerwG heiß es: "Im Hinblick auf die ver­än­der­te Situation hat das Bundesministerium der Verteidigung eine Evaluation durch­ge­führt. Der Wehrmedizinische Beirat hat im Mai 2024 emp­foh­len, die gegen­wär­ti­ge Impfpflicht durch eine Impfempfehlung zu erset­zen. Diesen Vorschlag hat sich der Bundesminister der Verteidigung zu eigen gemacht und eine ent­spre­chen­de Beschlussvorlage den Personalvertretungsgremien zuge­lei­tet. Im gericht­li­chen Antragsverfahren hat das Bundesministerium der Verteidigung dem Antragsteller zuge­si­chert, ihn über das Ende des Gerichtsverfahrens hin­aus bis zur ent­spre­chen­den Änderung der Allgemeinen Regelung nicht durch Befehl zu einer Impfung gegen Covid-19 zu zwin­gen." Jetzt, vor dem BVerwG wären eben Fakten unver­meid­lich gewesen.

    Verhandlung am 29. Mai 2024: Herr HÄUSSLER fragt die Bundeswehr: "Was hat Ihr Umdenken ver­ur­sacht?" Antwort: "Daten aus der Krankenhaus-Belegung" (In der Corona-Zeit wur­den etli­che Krankenhäuser geschlos­sen…). Fragender Blick des Richters… Keine Antwort. Herr HÄUSSLER wand­te sich dezent an die Bundeswehr: Das Gericht erwar­tet unge­schwärz­te Daten ("wenn eine Telefonnummer aus dem inter­nen Verkehr geschwärzt wird, sehen wir groß­zü­gig dar­über hin­weg")! Klare Ansage! Danke! Der Kommunikationsstil gefällt mir. Wir alle sind gespannt auf die­se Daten. – Ich möch­te hier anfü­gen, dass ich bei allen Angehörigen der Bundeswehr-Delegation den Eindruck hat­te, dass es nor­ma­le sym­pa­thi­sche Menschen sind, die irgend­wie in die­se dum­me Geschichte gera­ten sind. Mein Wunsch wäre natür­lich, einer von ihnen stün­de vor Gericht auf und sag­te: "Wir haben eine gro­ßen Fehler gemacht. Entschuldigung!" Wie groß wäre mei­ne Bewunderung für so einen muti­gen Menschen! Schließlich sind wir alle dem­sel­ben guten Grundgesetz verpflichtet.

    (Pressemeldung des BVerwGs vom 29. Mai 2024).

    In die­sem Prozess war der Kläger ein seit 28 Jahren völ­lig unbe­schol­te­ner und abso­lut ehren­wer­ter Marine-Offizier (auch mein per­sön­li­cher Eindruck war abso­lut posi­tiv). Nun offe­rier­te das BVerwG dem Kläger den Deal: Versprechen, "kei­ne Impfung, aber alles war bestens, Schluss und Schwamm drü­ber". Hier schrit­ten die drei Anwälte (Göran THOMS, Sven LAUSEN und Edgar SIEMUND) ein. Der anson­sten immer gesun­de Marine-Offizier war immer­hin 1 Jahr krank unter dem schlim­men Druck, der aus­ge­übt wur­de: Unehrenhafte Entlassung nach Harz4, Verlust alles Renten-Ersparnisse, Anschwärzen bei MAD, "ger­ne Arrest". Absolut inak­zep­ta­bel. Die Verursacher die­ser üblen Maßnahmen bezo­gen sich auf ein Schreiben der dama­li­gen Verteidigungsministerin, Frau KRAMP-KARRENBAUER. Es zeig­te sich, dass NIEMAND die­ses Schriftstück gese­hen hat­te, nicht ein­mal das Hohe Gericht. Das hat nun das BVerwG die­ses Dokument vom BMV eingefordert.

    Die bei­den Themen sind nun: (i) das Fortsetzungsfeststellungsinteresse ("ist nicht sowie­so alles vor­bei?" vs "Entschädigung und Aufarbeitung") und das (ii) Feststellen der Rechtswidrigkeit der ursprüng­li­chen Anordnung. Das Hohe Gericht hat ent­schie­den, die näch­ste Runde schrift­lich abzu­wickeln. Man darf gespannt sein. – Ich wür­de dem Gericht emp­feh­len, Aufklärung vor­an­zu­trei­ben, Mitläufer lau­fen zu las­sen, die Verantwortlichen zu benennen."

    https://​www​.cidnp​.net/​b​log

    1. @Umdenken?: Großartig, daß der "völ­lig unbe­schol­te­ne und abso­lut ehren­wer­te Marine-Offizier" wie ande­re wie­der unbe­la­stet sei­nem Handwerk nach­ge­hen kann. Die Pistorius-Brigade in Litauen sucht noch hän­de­rin­gend Freiwillige.

    2. @Umdenken. Wissen Sie wie­vie­le Impfdosen mit­hil­fe der sicher­lich eben­so "ehren­wer­ten KameradInnen" in die Arme gebracht wur­den? Ja sicher, sie sind auch in äußerst unschö­nen Situationen wie im Pflegeheim in Schliersee ein­ge­sprun­gen, um in der Quarantäne/​Isolationsbedingten, (somit Testverschuldet) und der Geldgier des Betreibers(das Heim wur­de auch geschlos­sen) geschul­de­ten Notsituation schlimm­stes zu ver­hin­dern . Doch haben sie auch beim Testen und ins­be­son­de­re bis kurz vor dem Einmarsch der rus­si­schen Armee in die Ukraine die Impfstoffverteilung orga­ni­siert und aus­ge­führt, als han­de­le es sich um schar­fe Munition.
      Ich will die I‑pflicht nicht klein­re­den und sich zu wider­set­zen war sicher­lich mutig. Ich wünsch­te jedoch, daß sie sich auch an ande­rer Stelle wider­setz­ten. (u.v.a.m. bei der dau­er­haf­ten Stationierung in Litauen)
      Für nicht­mi­li­tä­ri­sche Notfälle soll­ten aus­schließ­lich zivi­le Organisationen zustän­dig sein, m.M.n..

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