Gab es auch ungefälschte Impfpässe?

Ende 2021 hat­ten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und des Strafgesetzbuches Tausende von ApothekerInnen zu Hilfssheriffs gemacht. "Gesundheitszeugnisse" wur­den zu Urkunden, deren Fälschung oder die Vorbereitung dazu nach­ge­ra­de staats­ge­fähr­den­de Unternehmungen (umfas­send dazu kup​ka​-still​fried​.de). Insbesondere wur­de nun ver­schär­fend festgestellt:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeich­ne­ten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in ande­ren Vorschriften die­ses Abschnitts mit schwe­re­rer Strafe bedroht ist." (§279 StGB)
br​.de (29.11.21)

Welche Rolle spiel­ten die Apotheken dabei?

Hier soll es nicht um die Frage gehen, wie lukra­tiv die Angelegenheit für die BesitzerInnen von Apotheken war. Ein Kommentar erwähnt dazu zwei Berichte. Unter dem Titel "Apotheken kön­nen Impfstoffchargen über­prü­fen" war am 16.12.21 auf gel​be​-liste​.de zu lesen:

»Die Apotheken haben bis­her über 60 Millionen digi­ta­le Impf- und Genesenenzertifikate aus­ge­stellt. Insbesondere seit Einführung der 2G-Regelung häu­fen sich die Fälle gefälsch­ter Impfpässe. Apotheken hat­ten bis­her nur die Möglichkeit die­se durch Prüfung der Identität, Vollständigkeit und Plausibilität zu erken­nen. Dieses Vorgehen stellt einen enor­men Aufwand dar. Ab 16. Dezember 2021 besteht daher nun auch die Möglichkeit, die Impfstoffchargen zu überprüfen…

Strafe für Vorlage einer Fälschung
„Mit der Chargenprüfung steht den Apotheken nun ein wei­te­res wirk­sa­mes Instrument zur Verfügung, um Kriminelle und Urkundenfälscher zu stop­pen“, erklär­te Thomas Dittrich, Vorsitzender des DAV in einer Pressemitteilung. Wer Impfpässe fäl­sche oder gefälsch­te Nachweise nut­ze, gefähr­de nicht nur sei­ne eige­ne Gesundheit. „Das ist kein Kavaliersdelikt, son­dern eine Straftat und bremst die Gesellschaft im Kampf gegen die Pandemie.“…

Vorgehen bei Fälschungen
Stellt sich ein Impfpass als gefälscht her­aus, muss das Ausstellen des digi­ta­len Zertifikats ver­wei­gert wer­den. Ob die Apotheken in sol­chen Fällen die Polizei hin­zu­zie­hen soll­ten oder damit gegen das Berufsgeheimnis ver­sto­ßen, ist nicht klar gere­gelt. Daher hält sich auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bis­her dies­be­züg­lich mit einer Empfehlung zurück. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe kei­ne Hinweise dar­auf, dass Apotheken gefälsch­te Impfausweise nicht anzei­gen wür­den, hieß es auf Anfrage von NDR, WDR und »Süddeutscher Zeitung«. Man neh­me die­se aber nun zum Anlass, die­sen Hinweisen nachzugehen.«

DAV = Deutsche Apothekerverband

"Chargen nicht gefunden"

Doch wel­che Möglichkeiten hat­ten die Apotheken, wenn sie sich gesund­heits­po­li­zei­lich betä­tig­ten? Auf phar​ma​zeu​ti​sche​-zei​tung​.de ist mit Datum 21.12.21 unter der Überschrift "Tipps zur Chargen-Prüfung im DAV-Portal" zu lesen:

»Die Covid-19-Impfkampagne läuft der­zeit auf Hochtouren. Apotheken stel­len des­halb wie­der sehr vie­le digi­ta­le Impfzertifikate aus. Dafür nut­zen sie seit eini­gen Tagen auch das Tool zur Chargenprüfung. Allerdings kön­nen man­che Chargen nicht gefun­den wer­den. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) klärt nun auf, was Apotheken hier­bei beach­ten soll­ten und in wel­chen Fällen die Chargennummern nicht ange­zeigt wer­den können…

So wer­den etwa man­che Chargennummern nicht gefun­den, obwohl sie tat­säch­lich ver­impft wur­den und es sich bei den ent­spre­chen­den, vor­ge­leg­ten Impfpässen nicht um Fälschungen handelt…

Es gebe meh­re­re Gründe, war­um tat­säch­lich ver­impf­te Covid-19-Impfstoffe nicht ent­spre­chend in der Chargenliste auf­tauch­ten. Erstens wür­den die im Apothekenportal hin­ter­leg­ten Chargen nur ein­mal wöchent­lich vom PEI aktua­li­siert, erklär­te der DAV. So könn­ten aktu­ell frei­ge­ge­be­ne Chargen im System noch feh­len, weil das ent­spre­chen­de Update noch nicht erfolgt sei.

Zweitens sind Chargennummern von Covid-19-Impfstoffen, die im Ausland ver­impft wur­den, »in der Regel« nicht in der PEI-Datenbank erfasst. Und drit­tens: Impfstoffchargen, die in Deutschland kurz­fri­stig als Sonderlieferungen aus ande­ren Ländern ankom­men, sei­en in der Datenbank eben­falls nor­ma­ler­wei­se nicht erfasst, wie der DAV informierte…


Ganz kon­kret infor­mier­te der DAV dar­über, dass Apotheken durch­aus ein digi­ta­les Covid-19-Zertifikat aus­stel­len kön­nen, wenn es außer der feh­len­den Bestätigung der Chargennummer kei­ne Anhaltspunkte auf eine Impfpassfälschung gebe. Es sei nicht erfor­der­lich, die Charge auf einem ande­ren Wege zu veri­fi­zie­ren. Werde die Chargennummer aber bestä­tigt, sei eine Fälschung trotz­dem nicht aus­ge­schlos­sen. Die Chargenprüfung kön­ne ledig­lich einen Anhaltspunkt auf gefälsch­te Impfdokumente geben, aber nicht abschlie­ßend deren Echtheit veri­fi­zie­ren, heißt es in dem Rundschreiben.«

Angesichts zahl­lo­ser Anleitungen im Internet und den ein­fa­chen Möglichkeiten, an die Eintrittskarte für Clubs und Geschäfte, Flugzeuge und Kinos zu gelan­gen, wird man getrost eine sehr hohe Dunkelziffer ins­be­son­de­re bei der tech­nisch ver­sier­ten Jugend anneh­men können.

Davon unbe­rührt bleibt die Frage, ob nicht eher ein ord­nungs­ge­mäß aus­ge­stell­ter "Impfnachweis" wegen der fal­schen damit ver­bun­de­nen Versprechen zu Eigen- und Fremdschutz eine Fälschung darstellt.

(Hervorhebungen in blau nicht in den Originalen.)

2 Antworten auf „Gab es auch ungefälschte Impfpässe?“

  1. Ha ha ha der letz­te Satz ist super😂 aber die mit ech­tem Ausweis sind immer noch über­zeugt das rich­ti­ge getan zu haben, Eigenschutz, Fremdschutz, Solidarität, ich kenn kei­nen über­zeug­ten Geimpf… der im Nachhinein zugibt dass das alles eine gro­ße Verarsche war.

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