"Ablage P" des RKI (1). "Bei FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden"

Unter den gele­ak­ten Dokumenten des RKI-Krisenstabs fin­det sich am 18.1.21 ein "Vorschlag Ergänzung FAQ zu FFP2-BM.docx". Dort ist zu lesen:

»Welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außer­halb der Indikationen des Arbeitsschutzes?

Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschul­tes und qua­li­fi­zier­tes Personal wird z.B. im medi­zi­ni­schen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vor­ge­schrie­ben, wenn pati­en­ten­na­he Tätigkeiten mit erhöh­tem Übertragungsrisiko durch Aerosolproduktion, z.B. eine Intubation, durch­ge­führt wer­den. Siehe hier­zu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2“. „"Ablage P" des RKI (1). "Bei FFP2-Masken muss eine arbeits­me­di­zi­ni­sche Vorsorgeuntersuchung im Voraus ange­bo­ten wer­den"“ weiterlesen